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A4.3 Ausbringzeitpunkte (außer Bodenzustand) und Lagerdauer (Sperrfristen, Lagerdauer, Ausbringung nach Ernte Hauptkultur

und Strohdüngung)

A4.3.1 Sperrfrist nach Ernte der Hauptfrucht, differenziert nach Kulturart

Die BLAG empfiehlt eine Ausdehnung der Sperrfristen für die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff auf Ackerflächen auf die Zeit nach Ernte der Hauptfrucht. Eine Düngung von Raps und Zwischenfrüchten soll bis Ende September zulässig bleiben, ebenso die Düngung von Grünland und Feldgras bis Mitte November, dem Beginn der derzeit geltenden Sperrfrist für Grünland.

Die Regelung zielt in erster Linie auf eine Verlagerung der Ausbringung ins Frühjahr, um die N-Ausnutzung zu verbessern. Bei Ausbringung vor Winter soll gewährleistet werden, dass die ausgebrachte verfügbare N-Menge von Pflanzen aufgenommen werden kann.

In Abbildung A4.3 wird die Verteilung der gesamten in Deutschland im Jahr 2010 ausgebrachten Menge an flüssigen Wirtschaftsdüngern (Gülle, Jauche und Gärreste) auf Zeiträume und Ausbringungsflächen dargestellt. Mit 58 Mio. t flüssigen Wirtschafts-düngers (30 % des gesamten Aufkommens) wird ein erheblicher Teil des gesamten flüssigen Wirtschaftsdüngers zwischen April und Oktober auf unbewachsene Acker-flächen ausgebracht. Davon dürfte der größere Teil nach der Ernte auf Stoppel ausgebracht werden. Genau lässt sich die Zahl nicht beziffern, da die Zeiträume in der Erhebung nicht ausreichend differenziert waren.

Auf bewachsene Ackerflächen werden im Oktober nur 2,4 % der Gesamtmenge ausgebracht. Im Grünland werden 5,4 % des gesamten Aufkommens im Oktober und November ausgebracht, dies sind 16 % der insgesamt auf das Grünland entfallenden Menge. Von einer Änderung der Sperrfristen auf Ackerland wären etwa 20 bis 25 % des gesamten flüssigen Wirtschaftsdüngers betroffen. Bezogen auf die gesamte deutsche Landwirtschaftsfläche entspricht dies 10 bis 13 kg N/ha LF (brutto vor Abzug von N-Verlusten). Wenn die veränderte Verwendung der betroffenen Wirtschaftsdüngermenge zu einer um 30 Prozentpunkte verbesserten N-Ausnutzung führt, etwa durch Verlagerung der Ausbringung ins Frühjahr, und diese in der Düngeplanung berücksichtigt wird, verringert sich der N-Überschuss durch die Neuregelung um 3 bis 4 kg N/ha LF (brutto vor Abzug von N-Verlusten). Unter günstigen Umständen können die Verbesserung der N-Ausnutzung und damit auch die Senkung des N-Überschusses noch höher ausfallen.

Die Verteilung der Ausbringungsmengen nach Zeiträumen und Flächen in den einzelnen Bundesländern ist in Abb. A4.4 dargestellt. Man kann erkennen, dass die Ausbringung auf unbestelltes Ackerland zwischen April und September in fast allen Ländern einen relevanten Anteil zwischen 20 und 40 % der gesamten Ausbringungsmenge ausmacht. In den östlichen Ländern ist ein höherer Anteil der Ausbringung auf unbestellte Flächen zu beobachten. Auch der Anteil der Ausbringung auf unbestellte Ackerflächen im Oktober liegt in diesen Ländern über dem durchschnittlichen deutschen Wert.

Abbildung A4.3: Wirtschaftsdüngerausbringung nach Zeiträumen und

Prozentangaben: Anteil an gesamter Ausbringungsmenge von 190,7 Mio. m3 flüssigem Wirtschaftsdünger.

Quelle: Statistisches Bundesamt, 2011, eigene Darstellung.

Abbildung A4.4: Wirtschaftsdüngerausbringung nach Zeiträumen und Ausbring-ungsflächen im Jahr 2010, differenziert nach Ländern

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%

Grünland Feb.&März bestelltes Ackerland Feb.&März unbestelltes Ackerland Feb.&März Grünland Apr.-Sept. bestelltes Ackerland Apr.-Sept. unbestelltes Ackerland Apr.-Sept.

Grünland Okt.&Nov. bestelltes Ackerland Okt.&Nov. unbestelltes Ackerland Okt.&Nov.

Quelle: Statistisches Bundesamt, 2011, eigene Darstellung.

Zur Abschätzung der Betroffenheit von einer Ausdehnung der Sperrfrist auf Ackerflächen auf die Zeit nach Ernte der Hauptkultur wird auf Basis des Gemeindedatensatzes für das Jahr 2007 die zwischen Juni und September anfallende Menge an flüssigen Wirtschaftsdüngern aus der Rinder- und Schweinehaltung und aus Gärresten kalkuliert.

Die Wirtschaftsdüngermenge wird nach Export von Überhängen aufgrund der Begrenzung des P-Saldos auf 20 kg P2O5/ha und der Ausbringungsmenge an N aus tierischen Ausscheidungen auf 170 kg N/ha kalkuliert.

Als Ausbringungsflächen stehen Raps, potentielle Zwischenfruchtflächen nach Getreide und vor Sommerkulturen sowie Grünland und Feldgras zur Verfügung. Auf die betreffenden Flächen können bis Ende September bis zu 80 kg N/ha aus Wirtschafts-düngern ausgebracht werden. Die im Oktober anfallende N-Menge kann annahmegemäß mit bis zu 80 kg N/ha auf Grünland ausgebracht werden. Mit der für Gülle geltenden Lagerkapazität von mindestens sechs Monaten ist ab Ende Oktober eine Lagerung bis Ende April möglich. Diese dürfte auch unter ungünstigen regionalen Boden- und Klimabedingungen für ausreichend Flexibilität für die Frühjahrsausbringung sorgen. In vielen Ackerbauregionen ist eine Ausbringung ab April sicher möglich, so dass die Lagerkapazität für die Zeit von Oktober bis März genutzt werden kann.

Der Mehrbedarf an Lagerraum wird im Vergleich zur Referenzsituation kalkuliert, bei der eine Ausringung auf Ackerflächen bis Ende Oktober möglich ist, auch zur Strohdüngung.

Für die über die 80 kg N/ha möglicher Ausbringungsfläche hinausgehenden Mengen muss Lagerraum geschaffen werden. Eine andere Anpassung besteht in einem Export in andere Regionen, z. B. Ackerbauregionen mit Rapsanbau. Diese Option wird aber nicht näher untersucht. Die anhand der N-Mengen kalkulierte, zusätzlich zu lagernde Wirtschafts-düngermenge erreicht im ungünstigsten Fall ca. 7 % des gesamten Anfalls an flüssigen Wirtschaftsdünger in Deutschland (ohne Zwischenfruchtanbau, eingeschränkte Ausbring-ung auf „Intensivgrünland“, d. h. Grünland abzüglich der HutAusbring-ungen). Dies entspricht sektoral einem Bedarf an zusätzlicher Lagerkapazität von knapp einem Monat.

Bei Ausbringung auf Zwischenfrucht- und Grünlandflächen lässt sich der Anpassungsbedarf über höhere Lagerkapazitäten massiv senken. Zu berücksichtigen ist, dass der Zwischenfruchtanbau als Anpassungsmaßnahme je kg N aus Wirtschaftsdünger teurer ausfallen kann als die jährlichen Kosten einer Investition in höhere Lagerkapazitäten. Eine Ausbringung auf Grünland dürfte dagegen meist ohne Zusatzkosten möglich sein. Daher sind als Anpassungsreaktion erhöhte Ausbringungs-mengen auf Grünland im Spätsommer und Herbst zu erwarten. Diese mögliche Verlagerungswirkung und die davon ausgehenden Umweltwirkungen sollten bei Umsetzung der Sperrfristenverlängerung auf Ackerflächen beobachtet und bewertet werden.

Besonders von der Sperrfristenverlängerung auf Ackerland betroffen sind Regionen mit geringem Grünlandanteil, hohem Anfall an flüssigem Wirtschaftsdünger und hohem Maisanteil an der Ackerfläche. In diesen Regionen bestehen die geringsten Anpassungsmöglichkeiten durch Verlagerung der Ausbringung auf Grünlandflächen. Der Anbau von Zwischenfrüchten wird durch den hohen Maisanteil begrenzt, da Mais i. d. R.

so spät geerntet wird, dass ab Mitte September keine Zwischenfrüchte auf den Maisanbauflächen etabliert werden können.

Abbildung A4.5: Mehrbedarf an Güllelagerkapazität bei Einführung einer Sperrfrist auf Ackerland nach Ernte der Hauptfrucht

0%

5%

10%

15%

20%

25%

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120 130 140 150 160 170 180 190 200 210 220 230 N aus tierischen Ausscheidungen und pflanzlichen Gärresten in kg/ha LF (brutto vor Verlustabzügen)

Mehrbedarf an Lagerraum in % von org.N .

OHNE Anrechnung pot. Zwischenfruchtfläche, nur 50% vom Intensivgrünland OHNE Anrechnung von potentieller Zwischenfruchtfläche

MIT Anrechnung von potentieller Zwischenfruchtfläche

8,33 % des Gülleaufkommens

= 1 Monat Lagerkapazität

Auswertung auf Gemeindeebene für das Jahr 2007.

Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis von Daten der Agrarstrukturerhebung 2007, Forschungsdaten-zentren des Bundes und der Länder.

In Abbildung A4.6 wird die durchschnittliche Flächennutzung in Betriebsgruppen mit unterschiedlichem betrieblichen Aufkommen an N aus tierischen Ausscheidungen je Hektar LF gezeigt. In Betrieben mit hoher Viehbesatzdichte liegt der Maisanteil an der Ackerfläche sehr hoch, der Rapsanteil ist relativ unbedeutend. Zwischenfrüchte werden in dieser Durchschnittsbetrachtung nur auf einem Anteil von 10 bis 20 % der Ackerfläche angebaut. Wie bereits erläutert ist ein Anbau von Zwischenfrüchten meist nicht auf der gesamten Ackerfläche möglich. Er benötigt eine früh geerntete Vorfrucht und eine Sommerkultur als Nachfrucht. Daraus lässt sich die potenzielle Fläche für den Zwischenfruchtanbau errechnen.

Abbildung A4.6: Durchschnittliche Nutzung des Ackerlandes in Betriebsgruppen mit unterschiedlichem Aufkommen an Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft im Jahr 2010

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

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80%

90%

100%

0-<40 40-<80 80-<120 120-<150 150-<170 170-<190 190-<230 230-<270 >=270 N aus tierischen Ausscheidungen in kg je Hektar LF

(brutto, ohne Schafe) in jeweiliger Betriebsgruppe

in % der Ackerfläche

Stilllegung Feld- und Kleegras Mais

Hülsenfrüchte Hackfrüchte

sonst. Handelsgewächse Raps

Sommergetreide Wintergetreide Zwischenfrüchte

Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis von Daten der Agrarstrukturerhebung 2010, Forschungsdaten-zentren des Bundes und der Länder.

Die Ausschöpfung der jeweiligen Potenzialfläche mit Zwischenfruchtanbau wird in Abbildung A4.7 für Betriebsgruppen auf Landesebene dargestellt. Besonders in Betrieben mit hoher Viehbesatzdichte lag die Ausschöpfung der potentiellen Flächen für Zwischenfrüchte bei über 40 %. Außer in Baden-Württemberg besteht ein deutlicher Zusammenhang zwischen der Viehbesatzdichte und dem Zwischenfruchtanteil in Prozent der Potentialfläche. Zur Anpassung an veränderte Sperrfristen könnte die Zwischenfrucht-fläche nach diesen Zahlen auch in Betrieben mit hoher Viehbesatzdichte noch weiter ausgedehnt werden.

Abbildung A4.7: Zwischenfruchtanbau in Prozent der potentiellen Fläche in Betriebsgruppen im Jahr 2010, differenziert nach Ländern und Aufkommen an Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

0-<40 40-<80 80-<120 120-<150 150-<170 170-<190 190-<230 N aus tierischen Ausscheidungen in kg je Hektar LF (brutto, ohne Schafe) in jeweiliger Betriebsgruppe

in % der Zwischenfrucht-Potentialfläche .

Schleswig-Holstein Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Baden-Württemberg Bayern

Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis von Daten der Agrarstrukturerhebung 2010, Forschungsdaten-zentren des Bundes und der Länder.

A4.3.2 Erhöhung der Lagerkapazität in Betrieben mit Schwerpunkt Ackerbau Mit der letzten Novelle der DüV wurde für flüssige Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft in den wasserrechtlichen Anlagenverordnungen der Länder eine Mindestlagerkapazität von sechs Monaten festgelegt. Dabei gab es z. T. Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen für kleine und auslaufende Betriebe. Nach Empfehlung der BLAG sollte entsprechend der Veränderungen der Sperrfristen für Ackerflächen eine Erhöhung der geforderten Lagerkapazitäten über die derzeit geforderten sechs Monate hinaus erfolgen. Eine Mindestlagerkapazität sollte auch für Gärreste pflanzlicher Herkunft eingeführt werden.

In Abbildung A4.8 wird die Verteilung der in den Agrarstrukturerhebungen ermittelten Lagerkapazitäten für Gülle in Deutschland auf den gesamten, in den erfassten Betrieben gehaltenen Bestand an Großvieheinheiten (GV) dargestellt. Für bis zu 25 % des GV-Bestandes lag die Lagerkapazität im Jahr 2007 noch unter sechs Monaten, für bis zu 45 % des GV-Bestandes stehen Lagerkapazitäten von mehr als sechs Monaten zur Verfügung.

Gegenüber der Verteilung in den Jahren 1999 und 2003, die sich nicht unterscheidet, wurde die Lagerkapazität zum Jahr 2007 deutlich erweitert. Dies wird an der

„Aufwärtsbewegung“ der dargestellten Verteilungskurve sichtbar.

Abbildung A4.8: Veränderung der Lagerkapazität für Gülle in Monaten zwischen 1999 und 2003 nach Anteil am Viehbestand in Deutschland

2 4 6 8 10

5% 15% 25% 35% 45% 55% 65% 75% 85% 95%

Prozent des Bestandes an Großvieheinheiten

Monate Güllelagerkapazität

1999/2003 2007

Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis von Daten der Agrarstrukturerhebungen 1999, 2003 und 2007, Forschungsdatenzentren des Bundes und der Länder.

In Abbildung A4.9 wird die Entwicklung der Lagerkapazitäten zwischen den Jahren 2003 und 2007 auf Länderebene dargestellt, bezogen auf den GV-Bestand in den erfassten Betrieben. In den meisten Ländern wurde der Anteil der Lagerkapazitäten unter fünf Monaten reduziert, und in vielen Ländern wurden auch die Kapazitäten über sechs Monaten erhöht. Mit über 50 % des GV-Bestandes haben Kapazitäten von sechs Monaten (in der Klassengrenze 5-6) die größte Bedeutung. Für über 30 % des erfassten GV-Bestandes stehen bereits Lagerkapazitäten von über sechs Monaten zur Verfügung.

Hinsichtlich der notwendigen Anpassungen an erweiterte Sperrfristen auf Ackerland ist davon auszugehen, dass viele Betriebe bereits heute über ausreichende Lagerkapazitäten verfügen, um Wirtschaftsdünger verstärkt im Frühjahr einzusetzen.

Abbildung A4.9: Verteilung der Lagerkapazität für Gülle in Monaten zwischen 2003 und 2003 nach Anteil am Viehbestand, differenziert nach Ländern

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Anteil an den gesamten Großvieheinheiten in %

< 2

2 - 4

5 - 6

7 - 8

>= 9

Quelle: Statistisches Bundesamt (2004 und 2008), eigene Darstellung.

.

A4.3.3 Verschiebung der Sperrzeiten auf regionaler Ebene

Die BLAG schlägt vor, auch künftig eine Verschiebung der Sperrfristen z. B. für Grünland zu ermöglichen. In der Befragung der Länderbehörden zum Vollzug der DüV (s. Anhang 5) wurden Fragen zur bisherigen Genehmigungspraxis gestellt. Ausnahmege-nehmigungen werden derzeit einzelbetrieblich erteilt und spielen deshalb nur eine untergeordnete Rolle. Die Richtung der Verschiebungen wird nach Ländern sowie Acker- und Grünland differenziert in Abb. A4.10 dargestellt. Dabei wird die zeitliche Dauer der Sperrfristen mindestens aufrechterhalten, und nur Beginn und Ende zeitlich verschoben.

Die Verschiebung der Sperrfristen erfolgt bei Ackerland in den Herbst, so dass eine Ausbringung bereits im Januar erfolgen kann. Das gleiche gilt für Grünlandflächen in der norddeutschen Tiefebene. Für Grünland im Mittelgebirge wird die Sperrfrist in den Februar verschoben, so dass eine Ausbringung bis Ende November möglich ist. Im Spätwinter und Frühjahr ist auf Grünland im Mittelgebirge meist keine frühzeitige Ausbringung möglich. Die Ergebnisse spiegeln die in Karte A4.1 aufgezeigten regionalen Unterschiede bei den Ausbringungsmöglichkeiten im Frühjahr wieder (s. Kap. A4.2).

Abbildung A4.10: Richtung der Verschiebung von Sperrfirsten in der Genehmigungs-praxis der Länder

1. Hälfte 2. Hälfte 1. Hälfte 2. Hälfte 1.Hälfte 2. Hälfte 1 . Hälfte 2. Hälfte 1. Hälfte 2. Hälfte

Land O ktober Oktober November November Dezember Dezember Januar Januar Februar Februar

Acker

Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage der Antworten der Länder zur Vollzugsbefragung, s. Anhang 5.