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Überprüfung und Anpassung von Koeffizienten zur Berechnung und Bewertung der Nährstoffvergleiche

N- Düngebedarf im Herbst

3.5.3 Überprüfung und Anpassung von Koeffizienten zur Berechnung und Bewertung der Nährstoffvergleiche

1. Beschreibung der Regel

(a) Die Mindestanrechnung der N-Ausscheidungen bei Weidehaltung (Anlage 6, Zeile 10), soll durch Übernahme der Werte der Spalte 5 für Festmist erhöht werden. Dies bedeutet eine Verminderung der anrechenbaren Verluste von 75 % auf 40 % (Rinder) bzw. 50 % (Pferde, Schafe). (b) Für die zusätzlichen „unvermeidlichen“ N-Überschüsse im Gemüsebau (Anlage 6, Zeilen 12 bis 14) soll ein einheitlicher Wert je Hektar Fläche mit mindestens einer Gemüsekultur festgelegt werden. Auf Basis der Ergebnisse von Wiesler et al. (2008) stehen zusätzliche unvermeidliche Überschüsse in Höhe von 60 kg N/ha zur Diskussion. Auf Gemüseflächen wäre bei diesem Wert ein N-Saldo von insgesamt 120 kg N/ha zulässig (60 kg/ha plus zusätzlicher, unvermeidlicher Überschuss im Gemüsebau). Der Flächentausch mit anderen Betrieben zum Gemüseanbau auf wechselnden Flächen soll in den Nährstoffvergleichen berücksichtigt werden können, z. B. in dem für die Tauschflächen die N-Salden des jeweils anderen Betriebs angerechnet werden.

Die bestehende 60-kg-Grenze für die N-Salden soll nicht in Frage gestellt werden. Die anzurechnenden Mindestwerte für N aus Wirtschaftsdünger nach Anlage 6 erfordern regelmäßig eine kritische Überprüfung. Eine Neufestlegung dieser Parameter (maximaler N-Saldo, anzurechnende Mindestwerte für Wirtschaftsdünger-N) würde weitere Analysen und eine in sich abgestimmte Veränderung erforderlich machen. Eine solche Änderung erscheint z. Z. nicht notwendig, da viele Betriebe nach der bestehenden DüV-Berechnung noch Anpassungsbedarf aufgrund hoher Nährstoffsalden aufweisen (s. Anhang 4.2). Nicht zur Diskussion steht aus Sicht der BLAG, dass die atmosphärische N-Deposition nicht in die Nährstoffvergleiche einbezogen wird.

2. Wirkung auf die Nährstoffversorgung der Pflanzen

(a) Eine Mindestanrechnung der N-Ausscheidungen bei Weidehaltung von 60 % (Rinder) bzw. 50 % (Pferde, Schafe) erlaubt weiterhin erhebliche N-Verluste, so dass eine zusätzliche Mineraldüngung von Weideflächen möglich bleibt. Die ausreichende Nährstoffversorgung der Weideflächen bleibt somit gewährleistet.

(b) In bestimmten Gemüsekulturen entstehen aufgrund hoher Erntereste regelmäßig erhöhte N-Salden, z. B. bei Blumenkohl, Brokkoli und anderen Kohlarten. In spezialisierten Betrieben mit einem hohen Anteil solcher Kulturen bedeutet ein einheitlicher Wert für zusätzliche, unvermeidliche Verluste eine stärkere Begrenzung der N-Düngung, die Anpassungsmaßnahmen erforderlich macht.

3. Einzelbetriebliche Auswirkungen

(a) Durch die höhere Anrechnung steigen in Futterbaubetrieben mit Weidegang die N-Salden. In Betrieben mit hohen N-Salden entsteht ein Anreiz, N-Dünger effizienter

einzusetzen und die Weideausscheidungen stärker in der Düngeplanung zu berücksichtigen, um den maximalen N-Saldo zu unterschreiten. Betroffen sind vor allem intensive Milchviehbetriebe mit Weidegang. Extensiven Futterbaubetrieben, z. B. mit Mutterkuhhaltung, sind aufgrund niedriger N-Salden nicht oder wenig betroffen.

(b) Betroffen sind spezialisierte Gemüsebaubetriebe mit hohem Anteil an Kulturen mit erhöhtem N-Saldo. Betroffene Betriebe können sich nur über Flächentausch, verändertes Management von Ernteresten oder Änderung des Anbauprogramms anpassen. Zur Bedeutung derartig spezialisierter Betriebe liegen keine Daten vor. Die Kohlanbaufläche lag im Jahr 2009 bei ca. 21.800 Hektar (BMELV, 2010).

4. Regionale Wirkungen

(a) Aufgrund der hohen Intensitäten im Futterbau und der Bedeutung von Weidehaltung auch in der Milchviehhaltung wirkt sich die veränderte Berechnung des N-Saldos besonders in den Bundesländer Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein limitierend aus, in geringerem Maße auch in Bayern (vgl. Datenauswertungen zur Weidehaltung im Anhang A4.2).

(b) Betroffen sind Regionen mit hohem Anteil an spezialisierten Gemüsebaubetrieben und Anbau von Kohl und anderen Kulturen mit hohen N-Salden. Hohe Flächenumfänge des Feldgemüsebaus liegen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern.

5. Wirkung auf die Umwelt

(a) Durch die geringeren Verlustkoeffizienten müssen in Deutschland ca. 40.000 t N mehr in den Nährstoffvergleichen angerechnet werden (abgeschätzt auf Basis von Daten in Haenel et al., 2012). Etwa 35 % dieser Menge geht auf Milchkühe zurück, ca. 30 % auf Färsen. Diese werden zum großen Teil in intensiven Futterbaubetrieben gehalten. Die erhöhte Anrechnung von N-Ausscheidungen bei Weidehaltung führt dazu, dass die Begrenzung des N-Saldos stärker greift.

(b) Sektoral spielt der Gemüsebau eine untergeordnete Rolle für die Entstehung von N-Überschüssen. Aufgrund hoher N-Salden pro Hektar kann der Gemüsebau aber regional zu hohen Gewässerbelastungen führen. Ein einheitlicher Wert für zusätzliche unvermeidliche N-Überschüsse im Gemüsebau würde die bisher erlaubten, zusätzlichen N-Überschüsse von 80, 120 und bis zu 160 kg N/ha für bestimmte Gemüsekulturen stark absenken. Für andere Kulturen wie Möhren, Salat und Zwiebeln würde ein einheitlicher Wert ggf. eine leichte Erhöhung der zusätzlichen unvermeidlichen N-Überschüsse bedeuten. Bisher werden zusätzliche N-Überschüsse für die letzte Gemüsekultur vor Winter nur bei Anbau von jährlich mindestens zwei Gemüsekulturen auf dieser Fläche berücksichtigt. Wird die gesamte Fläche mit Gemüseanbau angerechnet, auch bei einer Kultur im Jahr, werden zusätzliche N-Überschüsse auf mehr Flächen erlaubt. Ein einheitlicher, unvermeidlicher Überschuss je Hektar Gemüse in Höhe von 60 kg N/ha

würde im Vergleich zu bestehenden Regelung bezogen auf die gesamte Anbaufläche in Deutschland die zusätzlich erlaubten N-Überschüsse um maximal 1.600 t N verringern.

6. Wirkung auf den Vollzug

(a) Für die Überprüfung der Nährstoffvergleiche auf sachliche Richtigkeit ergeben sich keine Änderungen. Der Umfang der Weidehaltung ist grundsätzlich nur schwer kontrollierbar.

(b) Die diskutierte Änderung bedeutet eine Erleichterung für den Vollzug, da für die Berechnung des zusätzlichen unvermeidlichen N-Überschusses die gesamte Gemüse-fläche mit einem einheitlichen Wert berücksichtigt wird. Die Anwendung eines einheitlichen Wertes kann dazu führen, dass es mehr Anträge auf Sondergenehmigungen nach DüV Anlage 6, Zeile 15 gibt. Dies führt zu mehr Verwaltungsaufwand, erlaubt es andererseits aber, Genehmigungen an spezifische Auflagen wie einen Flächentausch zu knüpfen. Eine Berücksichtigung des Flächentauschs in den einzelbetrieblichen Nährstoffvergleichen erschwert deren Nachvollziehbarkeit.

7. Bezug zu anderen Regelungen

(a) Die Wirkungen geänderter Verlustkoeffizienten für N-Ausscheidungen bei Weidehaltung auf den Nährstoffvergleich sind zusammen mit der Plausibilisierung der Nährstoffabfuhr über das Grundfutter (vgl. 3.5.1) zu betrachten. Beide Regelungen bewirken einen stärkeren Anpassungsbedarf in Futterbaubetrieben mit hohen N-Salden.

8. Bewertung

(a) Die BLAG unterstützt diesen Vorschlag. Die erhöhte Mindestanrechnung der N-Ausscheidungen bei Weidehaltung führt zu einer Angleichung der Werte für die verschiedenen N-Ausscheidungen. Mit nur 25 % liegt die Mindestanrechnung für Weidehaltung derzeit besonders niedrig. Die Änderung fördert eine effizientere N-Düngung in intensiven Futterbaubetrieben mit Weidegang, in denen oft noch erhebliche Potenziale für eine Senkung der N-Überschüsse liegen.

(b) Die diskutierten Änderungen für die Bewertung der N-Salden im Gemüsebau zielen in erster Linie auf eine Vereinfachung ab. Die Senkung besonders hoher Werte für unvermeidliche N-Verluste trägt zu Umweltentlastungen bei. Die genaue Ausgestaltung steht noch nicht fest und soll im Laufe des Jahres 2012 durch eine Länderarbeitsgruppe entwickelt werden.

3.5.4 Abgestimmter Vollzug bei Überschreitung der maximalen