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Gemeinsam!

Im Dokument Unternehmerin Kommune: (Seite 49-52)

vom Hoff Kommunikation, Düsseldorf

UNTERNEHMERIN KOMMUNE:

Es gibt große Erwartungshaltungen an VNG hinsichtlich seines gesellschaftspolitischen Engagements. VNG hat hier, wie Sie eben schon angedeutet haben, vielfältige Akzente gesetzt und wichtige Entwicklungen in den neuen Ländern maßgeblich befördert. Abge-sehen davon, dass ein solches Handeln nicht einklagbar ist und aus Kategorien wie Moral und Verantwortung abgeleitet wird, muss man es sich wirtschaftlich auch leisten kön-nen. Wie wird und wie kann sich VNG unter beiden Aspekten in Zukunft positionieren?

Dr. Heuchert:

Wie sie selbst sagen, ist dies nicht aus-schließlich, aber vornehmlich eine Frage des wirtschaftlichen Handelns. Wir entwickeln unsere Kerngeschäftsfelder Exploration und Produktion, Handel, Speicher, Transport und Dienstleistungen kontinuierlich weiter und investieren dabei verantwortungsvoll.

Das kommt unserer Heimatregion wirt-schaftlich zugute. Darüber hinaus ist unser wirtschaftliches Handeln eng mit unseren gesellschaftlichen Aktivitäten auf regionaler und kommunaler Ebene in Bereichen wie Bildung, Sport, Kunst und Kultur sowie auf sozialem Gebiet verbunden. Wir werden uns hier auch weiterhin nachhaltig engagieren.

UNTERNEHMERIN KOMMUNE:

Zu den zentralen Merkmalen der VNG gehört die Tatsache, dass zehn kommunale Unter-nehmen aus Ostdeutschland über die VNG

Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft VuB 25,79 Prozent der Anteile am Unter-nehmen halten und damit über eine Sperrmi-norität verfügen. Welches Gewicht hat dieser Sachverhalt für VNG?

Wichtiger Beitrag zur Energiewende

Dr. Heuchert:

Ein ganz großes. VNG ist in dieser Region ver-ankert, was sich ja auch in der entsprechenden kommunalen Beteiligung niederschlägt. Die VNG Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft

(VuB) ist für uns ein starker und wichtiger Aktionär und Partner. Mit den Vertretern der VuB-Städte stehen wir in regelmäßigem Kon-takt und Austausch. Diese regionale Bindung ist für beide Seiten von großer Bedeutung, auch in Zukunft. Starke Kommunen sind gleichzeitig starke Partner für uns. Andererseits stärkt eine positive Entwicklung von VNG den Standort Ostdeutschland.

UNTERNEHMERIN KOMMUNE:

Der Begriff „Rekommunalisierung“ ist in aller Munde und mehr als ein Indiz für die gewachsene Bedeutung, ja auch das gewach-sene Selbstvertrauen der kommunalen Wirt-schaft. Wie nehmen Sie diese Entwicklung wahr, und welche Folgen hat das für die traditionell bestehenden engen Partner-schaften vor allem mit den kommunalen Energieversorgern?

Dr. Heuchert:

Die wachsende Bedeutung kommunaler Unter-nehmen ist eine Entwicklung, die wir sehr begrüßen und unterstützen. Dort, wo sich Kommunen und Regionen in Ostdeutschland positiv entwickeln und neue Synergien entste-hen, kommt dies auch VNG mit ihren engen Bindungen an die Kommunalwirtschaft zugute.

Wir sprechen eine gemeinsame Sprache und begegnen uns auf Augenhöhe. Das stärkt unser Vertrauensverhältnis und damit den gemeinsa-men Erfolg.

UNTERNEHMERIN KOMMUNE:

Ein anderes allgegenwärtiges Thema ist die

„Energiewende“. Wie kann VNG die Umset-zung dieser gerade auch auf kommunaler Ebene unterstützen?

Erdgas-Brennwerttechnik Quelle: Initiative ERDGAS pro Umwelt

VNG setzt auf Erdgas als Kraftstoff und bietet es als Bioerdgas an seinen zehn Tankstellen an. Foto: VNG/ Dirk Brzoska

51 UNTERNEHMERIN KOMMUNE • AUSGABE 04 / DEZEMBER 2012

Dr. Heuchert:

Die ehrgeizigen politischen Klima- und Umweltschutzziele der Bundesregierung sind eine große Chance, den umweltfreundlichen und flexiblen Energieträger Erdgas noch besser zu platzieren. Gerade bei der Modernisierung alter Heizungsanlagen liegt ein großes Energie-sparpotenzial. Mit modernen Erdgaswärme-systemen können Hausbesitzer schneller und günstiger CO2 einsparen als mit anderen Heiz-anlagen. So müssen in eine neue Heizung auf

Basis von Erdgas-Brennwerttechnik lediglich 0,94 Euro investiert werden, um ein Kilogramm CO2 pro Jahr einzusparen. Andere, nicht erdgas-basierte Heizungstechnologien erfordern bis zu drei Mal so hohe Investitionen. Auch innovative Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen werden sich weiter etablieren. VNG engagiert sich auch bei der Entwicklung von Mikro-Blockheizkraftwer-ken, mit denen Hauseigentümer vor Ort Strom und Wärme erzeugen können. Einen weiteren Beitrag zur Energiewende kann der Mobilitäts-sektor leisten: Fahrzeuge, die Erdgas tanken, emittieren rund 25 Prozent weniger Kohlendi-oxid als Benziner. Bioerdgas toppt dies noch und verursacht sogar bis zu 97 Prozent weniger CO2! VNG betreibt mittlerweile in zehn ostdeutschen Städten Erdgastankstellen und bietet dort 100 Prozent Bioerdgas an. Außerdem prüfen wir gegenwärtig die Errichtung neuer Standorte in Leipzig.

Organisches Wachstum in Deutschland und Europa UNTERNEHMERIN KOMMUNE:

Die Kommunalwirtschaft steht vor großen Herausforderungen, die mit den Stichwor-ten demografischer Wandel, Energiewende und strukturelle Unterfinanzierung generell umrissen werden können. Dass sich Kom-munen und Unternehmen diesen Entwick-lungen mit bemerkenswertem Elan stellen, ist unstrittig. Können Sie dabei auch weiterhin auf die Mitwirkung und die Unterstützung von VNG rechnen, ich nenne hier vor allem das „Verbundnetz für kommunale Energie“, das im Jahr 2013 sein zehnjähriges Jubiläum begeht?

Dr. Heuchert:

Ja! Es ist unser Anliegen, auch weiterhin kommu-nalwirtschaftliches Engagement zu zeigen und dabei als Koordinator und Initiator eines offenen und kreativen Meinungsaustauschs aufzutreten.

Das von Ihnen angesprochene „Verbundnetz für kommunale Energie“ ist ein nach meiner Ansicht sehr gelungenes Beispiel für das Zusammenwir-ken für die gemeinsame kommunale Sache. Als parteiübergreifendes Diskussionsforum ist es eine ideale Plattform für Entscheidungsträger der Städte und Gemeinden in den neuen Bundes-ländern. Seit Bestehen des Verbundnetzes unter-stützt VNG maßgeblich die Arbeit des VfkE.

UNTERNEHMERIN KOMMUNE:

VNG trat nach der politischen Wende der Jahre 1989/90 von Leipzig aus seine Reise zu einem der großen deutschen Energie-unternehmen an. Inzwischen agieren Sie im europäischen Maßstab. Wohin wird die Reise zukünftig gehen, und welche Bedeutung haben dabei die am Anfang unseres Gesprächs genannten ostdeutschen Wurzeln?

Dr. Heuchert:

Wir bewegen uns in einem sich stark verändern-den Marktumfeld, und das vergangene Jahr hat uns viel abverlangt. Aber wir haben eine klare, auf das Kerngeschäft geschärfte Strategie und ein verantwortungsvolles Kostenmanagement. Des-halb erwarten für dieses Jahr bereits eine spür-bare Verbesserung der Geschäftsentwicklung.

Für uns steht nicht reines Wachstum sondern die Profitabilität des Unternehmens im Vorder-grund. Das gilt für das In- wie auch Ausland.

Wir sind in mehreren europäischen Ländern wie

etwa Polen, Tschechien und Italien aktiv und wollen dort organisch weiter wachsen. Wir sind also auf einem guten Weg. Die feste Veranke-rung in den Kommunen und die Identifikation mit unserer Heimatregion bleiben dabei zwei unserer großen Stärken. n

Das Interview führte Michael Schäfer.

www.vng.de

Die feste Verankerung in den Kommunen und die

Identifika-tion mit unserer Heimatregion bleiben dabei zwei unserer großen

Stärken.

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Dr. Karsten Heuchert

UNSER GESpRächSpaRtNER Dr. Karsten Heuchert wurde 1954 in Reinbek geboren. Nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann folgte von 1976 bis 1981 das Studium der Volkswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg mit dem Abschluss als Diplom-Volkswirt 1980. 1981 folgte das Erste und nach einem Rechtsreferendariat am Hansea-tischen Oberlandesgericht und einer Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Handels-, Schifffahrts-, und Wirtschafts-recht der Universität Hamburg 1985 das Zweite Juristische Staatsexamen

1985 begann er seine Tätigkeit bei der Win-tershall AG, Kassel (jetzt: WinWin-tershall Holding GmbH). 1997 wurde er Mitglied der Ge-schäftsführung der BASF Antwerpen N.V. und 2001 Mitglied des Vorstands der Wintershall Holding GmbH, Kassel. Seit dem 1. Septem-ber 2010 ist Dr. Karsten Heuchert Vorstands-vorsitzender der VNG – Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft.

Er ist verheiratet und hat drei Kinder.

VNG unterstützt das „Verbundnetz der Wärme“ und dessen ehrenamtlich tätige Botschafter seit mehr als 10 Jahren.

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Foto: Ines Eschrich

Doch was genau ist Gegenstand dieses Vor-wurfs? Kommunen als solche sind insolvenz-fest und daher für Banken auf den ersten Blick attraktive Kreditnehmer. Ein Ausfallrisiko für Finanzierungen ist faktisch nicht vorhanden.

Leistet ein Kreditinstitut eine Finanzierung muss es deshalb nach § 10 Kreditwesenge-setz weniger Eigenmittelausstattung hinterle-gen bzw. vorweisen. Dies wiederum führt zu geringeren Kosten auf Seiten des Kreditinsti-tuts. Dieser Vorteil kann an den Kreditneh-mer weitergegeben werden. Allerdings gilt dies nur für Kommunen. Es zeigt einen fatalen Denkfehler, diesen Sachverhalt automatisch auf kommunale Unternehmen zu übertragen und zu vermuten, dass kommunale Unterneh-men von einem Zinssatz profitieren, der typi-scherweise nicht privaten Marktteilnehmern angeboten werden könnte. Bis zum Jahr 2007 wurden die Eigenmittelanforderungen an Kre-ditinstitute durch den „Grundsatz I“ geregelt, welcher im Kontext der Rahmenvereinba-rung „Basel II“ einer Überarbeitung bedurf-te. In der Solvabilitätsverordnung wurde die angemessene Eigenmittelausstattung von Kreditinstituten internationalen Regelungen konform gesetzlich verankert. Seitdem müs-sen Kreditinstitute Eigenkapital risikobasiert für eine Vergabe von Krediten bereithalten.

Auch kommunale Unternehmen sind hiervon betroffen und werden in die Risikobewertung mit einbezogen.

Möglicherweise verleiten die wenigen Bürg-schaften der öffentlichen Hand zu dem Fehl-schluss, öffentliche Unternehmen würden in den Genuss einer nie versiegenden, selbstlosen und unkomplizierten Finanzierung kommen.

Beispielhaft sei an dieser Stelle die Finanzie-rung der Nürburgring GmbH durch das Land Rheinland-Pfalz genannt. Dieses Beispiel macht jedoch auch deutlich, dass staatliche Beihilfen eben nicht in unbegrenzter Weise und ohne jeg-liche Hindernisse getätigt werden können. Die Europäische Kommission untersucht derzeit, ob die Finanzierungsmaßnahmen mit dem europäi-schen Beihilferecht vereinbar sind. Hier bestehen erhebliche Zweifel, dass diese Zuweisungen zu marktüblichen Konditionen gewährt wurden.

Sollte sich die Vermutung während der Unter-suchung bestätigen, wäre ein Verstoß gegen das Beihilferecht zu konstatieren. Aber auch in ande-ren Fällen, wie zum Beispiel beim Bau des Flug-hafens Berlin-Brandenburg, mag der Anschein entstehen, dass Finanzierungen grenzenlos vom Staat übernommen werden. Festzuhalten bleibt aber, dass kommunale Unternehmen nicht in diese Kategorie fallen und nicht mit unbegrenz-ten Finanzmitteln ausgestattet sind.

Differenzierung nach der Rechtsform

Kritiker, die bei einer Kapitalbeschaffung kom-munaler Unternehmen einen Verstoß gegen die Wettbewerbsneutralität annehmen, übersehen, dass zwischen den Ebenen der Gesellschafter und der Gesellschaft sowie der konkreten Rechts-form des Unternehmens differenziert werden muss. Kommunale Unternehmen firmieren im Regelfall entweder in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder als Aktiengesellschaft. In der Praxis eher selten anzutreffen sind öffentlich-rechtliche Rechtsfor-men. Dementsprechend gilt in der übergroßen Mehrheit der Fälle das Prinzip, Gesellschafter getrennt von der Gesellschaft zu betrachten.

Jede Art von Vorteilsgewährung der öffentlichen Hand an andere juristische Personen, unter-fällt dem Regime des Gemeinschaftsrechts. Aus einem unionsrechtlichen Blickwinkel betrach-tet, liegt immer dann eine Beihilfe vor, wenn die Gewährung von staatlichen Mitteln an Drit-te geeignet ist, den Wettbewerb zu verfälschen oder eine Wettbewerbsverfälschung zumindest zu ermöglichen. Dies wäre dann gegeben, wenn Kommunen Finanzierungen und Kapital zu gleichen Konditionen an ihre Gesellschaften weitergäben, wie sie sie ihrerseits erhalten haben.

Doch auch Kommunen sind an Recht und Gesetz gebunden, müssen kommunalrechtliche und gemeinschaftsrechtliche Vorgaben sowie

das Beihilferecht beachten und einhalten. Dies bedeutet, dass Finanzierungen nur zu marktüb-lichen Bedingungen gewährt werden können, womit die vermutete Übervorteilung der kom-munalen Wirtschaft hinfällig wird.

Etwas anders verhält es sich bei den wenigen Anstalten des öffentlichen Rechts. Hier besteht eine vollumfängliche Gewährträgerhaftung FINANZIERUNGSMODELLE FüR KOMMUNALE UNTERNEHMEN

Aus unserer Serie über Irrtümer zur Kommunalwirtschaft

D

ie Teilnahme und Teilhabe kommunaler Unternehmen am marktwirtschaftlichen Geschehen wird von Teilen der Privatwirtschaft seit langer Zeit kritisch gesehen. Als Anknüpfungspunkt wird meist schlagwortartig der Verstoß gegen die Wettbewerbsneutralität angeführt. Diese Verstöße sollen sich neben der Bewirtschaftung lukrativer Geschäftsfelder, die bereits Gegenstand dieser Serie war, auch im Bereich der Finanzierung abbilden, heißt es. Sobald sich eine oder mehrere Kommunen unabhängig von dessen Rechtsform an einem Unternehmen beteiligen würde, entstünde ein unmittelbarer Vorteil bei der Beschaffung von Kapital.

Dr. Sven-Joachim Otto

Unfairer Vorteil für die

Im Dokument Unternehmerin Kommune: (Seite 49-52)