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Von 193 untersuchten Proben waren 23 Pro-ben (11,94 %) zu beanstanden.

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt den täglichen Verzehr von 600 g Obst und Gemüse, wovon zwei Portionen auf Obst und drei Portionen auf Gemüse entfal-len solentfal-len. Für die gesunde Ernährung ste-hen damit Gemüse und seine Erzeugnisse oft auf dem Speiseplan und machen keinen unwesentlichen Anteil im Einkaufskorb aus.

Aufgrund ihrer Herstellung gelten Gemüse-konserven und Gemüsesäfte als sehr siche-re Lebensmittel. Bei der Einhaltung einer un-unterbrochenen Kühlkette trifft dies ebenso auf die Tiefkühlerzeugnisse zu. Im Gegen-satz dazu bergen lose abgegebene Gemü-seerzeugnisse, die häufig auch küchenfertig vor- und zubereitet sind, das Risiko einer mi-krobiologischen und/oder sensorischen Be-einträchtigung.

Da sich Antipasti-Produkte nach wie vor gro-ßer Beliebtheit erfreuen und bei der losen Abgabe derartiger Lebensmittel ein erhöhtes mikrobiologisches Kontaminationsrisiko be-steht, wurden die bereits 2017 durchgeführ-ten Untersuchungen zur mikrobiologischen

Beschaffenheit dieser Produkte im Berichts-jahr 2018 fortgesetzt. Diese Untersuchungen dienen der Kontrolle des Hygieneregimes.

Darüber hinaus wurde die Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen, wie zum Beispiel Konservierungsstoffen, im Rahmen der Möglichkeiten überprüft.

Zur Untersuchung eingereicht wurden acht Proben Oliven; acht Proben von Paprika oder Peperoni, meist mit Frischkäsecreme gefüllt;

fünf Proben von mit Reis gefüllten Weinblät-tern sowie sechs sonstige Produkte, wie ge-grillte Artischockenherzen, gege-grilltes Gemüse, Champignons, eine Mischung verschiedener Antipasti-Produkte und ein selbst herge-stelltes Pesto. Sechs Proben lagen in abge-packter Form vor. Zur Auswertung wurden überwiegend lose abgegebene Produkte he-rangezogen. Die Datenerhebung von mikro- biologischen Parametern der abgepackten Erzeugnisse wird zum Vergleich herangezo-gen.

Listeria monocytogenes gehört zu den pa-thogenen Keimen, für die in der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 aus Gründen des vor-beugenden Gesundheitsschutzes

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heitskriterien festgelegt sind. In einer Probe von schwarzen Oliven wurde dieser fest-gelegte Wert um mehrere Zehnerpotenzen überschritten. Oliven sind ein zum Roh-verzehr bestimmtes Lebensmittel. Daher musste davon ausgegangen werden, dass diese Oliven in der vorliegenden Form ge-eignet waren, die menschliche Gesundheit zu schädigen. Zusätzlich zeigten andere mi-krobiologische Parameter eine nachteilige Beeinflussung dieser Oliven an. Die darauf-hin entnommene Nachprobe von schwar-zen Oliven musste ebenfalls als gesund-heitsschädliches Lebensmittel beanstandet werden. Andere in diesem Zusammenhang beprobte Antipasti-Produkte waren nicht be-troffen.

Wie bereits im Vorjahr zeigten sich insbe-sondere bei den Koloniezahlen für Hefen, teilweise aber auch bei den Koloniezahlen für mesophile aerobe Keime, Auffälligkeiten in Form von erhöhten Werten. Bei keiner dieser Proben war eine Beeinträchtigung der Sensorik gegeben. Unter Beachtung dieser Voraussetzung erfolgte keine Bean-standung.

Die Auswertung der mikrobiologischen Da-ten zeigt, dass derartige Kontrollen ein fes-ter Bestandteil der risikoorientierten Lebens-mittelüberwachung bleiben müssen.

Bezüglich der Kenntlichmachung von Aller-genen und Zusatzstoffen bei der losen Ab-gabe von Antipasti-Produkten wurden bei vier Proben Beanstandungen ausgespro-chen.

Ebenfalls fortgesetzt wurden die mikrobio-logischen Untersuchungen von frischen Keimsprossen, oft auch nur als Sprossen oder Keime bezeichnet. Bei der ernährungs-bewussten Bevölkerung sind Sprossen bzw.

Keime beliebt. Im Zusammenhang mit dem EHEC-Erkrankungsgeschehen 2011 ge-rieten Keimsprossen in den Verdacht, als möglicher Träger der Erreger in Frage zu

kommen. Untersucht wurden zwölf Proben, davon elf Mungobohnenkeime und einmal Keime von Radieschen. In keiner der Pro-ben wurden die gesundheitsrelevanten Pa-rameter Salmonellen, Shiga-Toxin bildende E. coli und Listeria monocytogenes nach-gewiesen. Im Jahr 2010 hat die Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zur Beurteilung der mikrobiologi-schen Beschaffenheit von Keimsprossen für Keimlinge und Sprossen zur Abgabe an den Verbraucher in einer Empfehlung Richt- und Warnwerte veröffentlicht. Dort sind u. a.

für E. coli ein Richtwert von 100 KbE/g und ein Warnwert von 1.000 KbE/g festgelegt.

E. coli gilt als Indikator für eine fäkale Ver-unreinigung. Damit hat sich die Koloniezahl für E. coli beim Umgang mit den mikrobiolo-gisch sensiblen Sprossen als guter Hygie-neindikator erwiesen.

Im Berichtsjahr wurde bei zehn der zwölf Proben E. coli bei einer Nachweisgrenze von 10 KbE/g nicht nachgewiesen und bei einer Probe eine Koloniezahl von kleiner 100 KbE/g bestimmt. Lediglich eine Pro-be wies eine Koloniezahl von 1.400 KbE/g E. coli auf. Diese abgepackte Probe enthielt den Hinweis, dass die Keimlin-ge vor den Verzehr sorgfältig zu waschen sind. Aus diesem Grund wurde die Probe nicht beanstandet. Es wurde ein Hygiene- hinweis ausgesprochen und empfohlen, den Hersteller von diesem Befund in Kenntnis zu setzen.

Die Untersuchung von lose abgegebenen sauren Gurken bzw. Gewürzgurken wurde ebenso im Berichtsjahr fortgesetzt. Wegen des niedrigen pH-Werts sind diese Erzeug-nisse mikrobiologisch weniger anfällig. Von den 15 untersuchten Proben war keines der Erzeugnisse mikrobiologisch auffällig. Bei einer lose abgegebenen Probe Brühgurken fehlte sowohl die Allergenkennzeichnung als auch die Kenntlichmachung der verwendeten Zusatzstoffe.

Handelsproben von Gemüseerzeugnissen aus ökologischer Produktion sowie Gemü-seerzeugnisse einheimischer Hersteller wurden auf Rückstände von Pflanzenschutz-mitteln und PflanzenbehandlungsPflanzenschutz-mitteln un-tersucht. Die untersuchten Proben

waren unauffällig.

Zusätzlich wurden im Rah-men des bundesweiten Lebensmittelmonito-rings insgesamt 16 Tiefkühlerzeugnisse von Broccoli, Grünkohl, und Erbsen ohne Scho-te auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und Pflanzenbehandlungsmitteln untersucht. Im Broccoli wurden zusätzlich die Gehalte der Elemente Aluminium, Arsen, Blei, Cadmium, Kupfer, Mangan, Nickel, Selen, Thallium und Zink untersucht und im Grünkohl der Gehalt an Nitrat bestimmt. Dabei zeigten sich keine Auffälligkeiten. Im Gegensatz dazu mussten drei Proben getrockneter Algen wegen zu hoher Jodgehalte als gesundheitsschädlich beanstandet werden. Diese Werte

wurden im Rahmen des Pro-jektmonitorings bezüglich der Elementbestimmung in getrockneten Meeres-algen erhoben. Insge-samt wurden zehn Pro-ben Algen untersucht.

Konserviertes Gemüse bietet in der Regel kaum Anlass zur Beanstandung, es sei denn, das Gemüse fällt durch eine leuchtende, magenta-rote Färbung auf. Bei zwei

Verdacht-sproben von Rübchen, die aus Libanon bzw.

aus Syrien importiert wurden, war dies der Fall. Nachgewiesen wurde in einer Probe der Farbstoff Rhodamin B oder ein entspre-chend strukturverwandter Farbstoff und in

der anderen Probe der Farbstoff Azorubin.

Rhodamin B wurde von der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA 2005 als po-tentiell erbgutverändernd (gentoxisch) und krebserregend (cancerogen) eingestuft. Im Gegensatz dazu ist der Farbstoff Azorubin für bestimmte

Le-bensmittel zugelassenen, jedoch nicht für

Gemüse-konserven bzw. Gemüse in Essig. Beide Proben

mussten wegen eines nicht erlaubten Zusatz-stoffes beanstandet werden.

In einer Probe getrockne-ter Karotten wurde dioxid nachgewiesen. Schwefel-dioxid bzw. Sulfide sind für Karotten nicht zugelassen. Des Weiteren lag der Gehalt an Schwefeldioxid in einer Packung Senfkohl über der zugelassenen Höchst-menge für diesen Zusatzstoff.

Die meisten Beanstandungen bei den Ge-müseerzeugnissen sind Beanstandungen

der Kennzeichnung. Bei den vorver-packten Lebensmitteln gehören

dazu fehlende Kennzeich-nungselemente, fehlerhaf-te Zutafehlerhaf-tenverzeichnisse,

Nichthervorhebung von Allergenen sowie

Ab-weichungen bei den Angaben der Nährwert-deklaration. Dies betraf insgesamt 14 Proben.

Bei der losen Abgabe von Lebensmitteln fehlten, wie bereits oben erwähnt, die Angabe der Stoffe, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen können, sowie die Kenntlichmachung der verwendeten Zu-satzstoffe.