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Im Jahr 2018 waren von 289 untersuch-ten Proben zwölf Proben zu beanstanden.

Bei den eingesandten Proben handelte es sich um 185 Proben Hühnereier, 71 Proben Eiprodukte und 33 Proben Eizubereitungen.

Untersuchung von frischen Hühnereiern 180 Proben Hühnereier wurden im Jahr 2018 getrennt nach Eischale und Eiinhalt auf Salmonellen untersucht. In keiner der untersuchten Proben konnten Salmonellen nachgewiesen werden.

Wie im Jahr 2017 wurden die Stichproben-untersuchungen auf das Vorkommen von thermophilen Campylobacter (C.) spp. auf der Eischale in 2018 fortgeführt. Dafür wur-den die Eischalen von 105 Proben unter-sucht. Im Vergleich zu den Vorjahren sank die Nachweisrate auf jeweils einen Nach-weis von C. jejuni und C. coli.

C. jejuni und C. coli stellen den häufigsten bakteriellen Durchfallerreger in Deutsch-land dar. Die Untersuchungsergebnisse verdeutlichen, dass Eier neben unzurei-chend gegartem Geflügelfleisch eine

Infek-tionsquelle für den Menschen sein können.

Beanstandet wurden 2018 insgesamt 3,8 % (sieben Proben) der zur Untersuchung ge-langten Hühnereier. Damit liegt die Be-anstandungsquote auf dem Niveau des Vorjahres (3,1 %). Die Beanstandungen betrafen folgende Mängel:

Die Eier einer Probe wiesen deutliche Ver-schmutzungen mit Kot und einen starken Fremdgeruch auf. Von der Eischale dieser Probe wurden außerdem auch Camplyo- bacter jejuni isoliert. Die Probe wurde da-raufhin als nachteilig beeinflusst gemäß

§ 3 LMHV beanstandet.

Bei zwei Proben waren Teile der Kenn-zeichnung durch Etikettaufkleber verdeckt und entsprachen somit nicht den Anforde-rungen an die Kennzeichnung gemäß Arti-kel 13 Absatz 1 der VO (EU) Nr. 1169/2011.

Eine weitere Probe wurde mit der Herkunft der Eier vom Erzeuger beworben, jedoch stammten die Eier laut des aufgedruckten Er-zeugercodes aus einem Betrieb eines gänz-lich anderen Bundeslandes. Die Verpackung der Probe wies zusätzlich zwei einander wi-dersprechende Haltungsarten der

Legehen-Foto: Pixabay

nen aus. Beide Angaben wurden als zur Täu-schung des Verbrauchers geeignet beurteilt.

Sieben von zehn Eiern einer mit Güteklas-se A gekennzeichneten Verdachtsprobe wiesen eine hochgradige Verschmutzung mit Kot auf. Die nach Artikel 26 der VO (EG) Nr. 589/2008 bei der Kontrolle von Partien von Eiern der Klasse A festgelegte Toleranz von 14 % Eier mit Qualitätsmängeln wur-de bei dieser Probe wur-deutlich überschritten.

Somit entsprachen die Eier nicht den Qua-litätsmerkmalen für Eier der Güteklasse A nach Artikel 2 der VO (EG) Nr. 589/2008.

Die Angabe der Güteklasse A auf der Verpackung wurde aufgrund der starken Verschmutzung der Eier als irreführend gemäß Artikel 7 der VO (EU) Nr.

1169/2011 in Verbindung mit § 11 Absatz 1 Nr. 1 LFGB beanstandet.

Auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln (PSM) sowie persistente Chlorkohlenwasserstoffe wurden 42 Proben Hühnerei-er untHühnerei-ersucht. Es handelte sich

hierbei um 24 Proben aus Freilandhal-tung, acht Proben aus ökologischer Hal-tung, sechs Proben aus Bodenhaltung und vier Proben ohne Angabe der Haltungsart.

In den untersuchten Eierproben der verschie-denen Haltungsarten einschließlich der Pro-ben aus ökologischer Produktion wurden, wie auch schon in den Vorjahren, Rückstände des früher häufig verwendeten Insektizides DDT in 17 Proben nachgewiesen. Eine Pro-be Hühnereier ohne AngaPro-be der Haltungsart überschritt dabei den zulässigen Höchstge-halt für DDT-gesamt. Auch in den Eiern der eingesandten Verfolgsprobe wurde der zu-lässige Höchstgehalt für DDT-gesamt über-schritten. Beide Proben wiesen auch unter Berücksichtigung der Messunsicherheit eine

gesicherte Höchstmengenüberschreitung auf und wurden beanstandet.

Nichtdioxinähnliche polychlorierte Biphe-nyle (ndl-PCB) unterhalb der zulässi-gen Höchstmenzulässi-gen gemäß VO (EG) Nr.

1881/2006 wurden in 18 Proben nachge-wiesen. Acht Eierproben wurden zusätz-lich auf Dioxine und dioxinähnzusätz-liche PCB untersucht. Eine Überschreitung der zuläs-sigen Höchstmengen gemäß Kontaminan-ten-Verordnung (VO (EG) Nr. 1881/2006) lag dabei in keiner Probe vor. In einer Pro-be Hühnereier wurden Rückstände des

Insektizids Fipronil detektiert. Jedoch wurde die zulässige

Höchst-menge nicht überschritten.

Rückstände von Perchlo-rat unterhalb des Richt-wertes gemäß des „Sta-tement as regards the

presence of perchlora-te in food endorsed by the Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed on 10 March 2015“ der Europäischen Kommission konnten in einer Probe Hühnereier nachgewiesen werden.

Perchlorate sind Salze der Perchlorsäure HClO4 und können als Nebenprodukte bei der Desinfektion entstehen.

Auch im Jahr 2018 wurden Hühnereier auf Rückstände von Tierarzneimittel unter-sucht, unter anderem auf Kokzidiostatika.

Kokzidiostatika sind verschiedene Arznei-mittel, die zur Verhütung und Behandlung der Kokzidiose, einer durch bestimmte Protozoen (Einzellern) verursachten Darm-krankheit, eingesetzt werden. 16 der un-tersuchten 35 Proben wiesen Rückstände von Kokzidiostatika auf. Obwohl die nach-gewiesenen Gehalte deutlich unterhalb der gesetzlich festgelegten Höchstmengen der VO (EU) Nr. 37/2010 und VO (EG) Nr.

124/2009 lagen, ist ein auffallender Anstieg oto F

Untersuchung von Eiprodukten und Eizubereitungen

71 Proben Eiprodukte und 33 Proben Eizube-reitungen gingen 2018 zur Untersuchung ein.

der Nachweise im Vergleich zu den Vorjah-ren erkennbar. Weiterhin auffällig war die steigende Tendenz des Vorkommens ver-schiedener kokzidiostatischer Wirkstoffe pro Probe. In einer Probe konnten fünf ver-schiedene Wirkstoffe nachgewiesen wer-den (Abb. 4).

Zur Vermeidung von Rückständen in den Eiern ist der Einsatz von Kokzidiostatika bei Legehennen nicht erlaubt, da im Ei eine mehr oder weniger starke Akkumulierung der Wirk-stoffe stattfindet. Daher sind innerhalb der EU für Geflügel Kokzidiostatika als Futtermit-telzusatzstoffe zur Prävention der Kokzidiose nur bei Junghennen während der Aufzucht und bei Masthühnern gemäß VO (EG) Nr.

1831/2003 zugelassen.

Abb. 4: Anzahl der nachgewiesenen pharmakologisch wirksamen Rückstände 54 %

26 %

14 %

3 % 0 % 3 %

0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22

Kokzidiostatika-Nachweise

Anteil pro Kategorie, bezogen auf 35 untersuchte Proben

Davon waren fünf Proben zu beanstanden. In zwei Proben Flüssigvollei wurden mikrobiolo-gische Kontaminationen nachgewiesen und die Proben wurden als nachteilig beeinflusst im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV bean-standet.

Bei den Eizubereitungen, welche zur Unter-suchung gelangten, handelte es sich aus-schließlich um gekochte und bunt lackierte Hühnereier. Von den 33 Einsendungen wur-den zwei Proben beanstandet. Diese Proben waren mit einem deutlich zu langen Mindest-haltbarkeitsdatum versehen. Zum Ende der angegebenen Frist traten bei diesen Eiern deutliche Geruchs- und Geschmacksab-weichungen auf. Die Kennzeichnung einer Probe gefärbter Eier wies eine fehlerhafte Reihenfolge in den Angaben der Nährwertde-klaration auf, worauf diese Probe beanstan-det wurde.