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Finanzierung der bäuerlichen Sozialversicherung im Jahre 2010

Im Dokument Der Grüne Bericht 2010 (Seite 186-193)

Lage der Land- und Forstwirtschaft im Burgenland

BÄUERLICHE SOZIALVERSICHERUNG

4. bis 6. Einsatzmonat

7.13. Finanzierung der bäuerlichen Sozialversicherung im Jahre 2010

Zuzahlungen de

r Versicherten in Form von Rezeptgebühren, Kostenbeteiligungen, Behandlungsbeiträgen und Kostenanteilen, Mittel aus

der Pensionsversicherung im Bereich der KV der Pensionisten,

einen Ersatz

Die Finanzierung der Bauern-Pensionsversi-cherung erfolgt durch:

einen Beitragssatz von 22,8 %, der zu 15,0

% durch die Pflichtversicherten und zu 7,8 % durch die Partnerleistung des Bundes aufge-bracht wird,

den Solidaritätsbeitr

ag der Pensionisten in

Höhe von 0,5 %, Beiträge des Bundes

und des

Familienlasten-ausgleichsfonds für Ersatzzeiten betreffend die Präsenzdiener sowie Zeiten der Kinderer-ziehung,

Die Finanzierung der Bauern-Unfallversicherung erfolgt durch:

einen Zuschlag zur Grundsteuer,

einen

Betriebsbeitrag, einen Beit

Für die pflichtversicherten Erwerbstätigen ist nach dem Einheitswert des land(forst)wirtschaftlichen Betriebes eine Beitragsgrundlage festzustellen.

Die monatliche Beitragsgrundlage - auch Versiche-rungswert genannt - ist ein bestimmter Prozentsatz

im Kalenderjahr. Gegebenenfalls sind bestimmte Einnahmen aus landwirtschaftlichen Nebentätig-keiten hinzuzurechnen. Diese Beitragsgrundlage ist jeweils zum 1. Jänner eines jeden Kalender-jahres neu festzustellen.

Für die in der Kranken- bzw. Pensionsversi-cherung pflichtversicherten GesellschafterInnen einer offenen Gesellschaft und die unbeschränkt haftenden GesellschafterInnen einer Kommandit-gesellschaft wird für die Bildung der monatlichen Beitragsgrundlage ein Zwöftel der einkommen-steuerpflichtigen Betriebseinkünfte im jeweiligen Kalenderjahr berücksichtigt. In der Unfallversi-cherung wird die Höhe der Beitragsgrundlage für diesen Personenkreis durch die Satzung festgelegt.

Ab 01.01.2001 besteht unter bestimmten Voraus-setzungen auch die Möglichkeit, auf Antrag die Beitragsgrundlage nicht nach dem Einheitswert, sondern nach den im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Einkünften berechnen zu lassen – Beitragsgrundlagen-Option.

Versicherungs- und Beitragsrecht

Die Mindestbeitragsgrundlage betrug im Jahr 2010 in der Kranken- und Unfallversicherung Euro 675,99 (entspricht einem Einheitswert bis Euro 4.000,--) und in der Pensionsversicherung Euro 366,33 (entspricht einem Einheitswert bis Euro 2.200,--). Die Mindestbeitragsgrundlage für Optanten hingegen beträgt in der Kranken- und Unfallversicherung Euro 1.270,26 und in der Pensions-versicherung Euro 366,33.

Die Höchstbeitragsgrundlage beträgt für das Jahr 2010 Euro 4.795,--.

Seit 01.01.2006 besteht eine Wahlmöglichkeit für die Zurechnung der Nebentätigkeiten. Der Betriebsführer kann beantragen, dass Einkünfte des Vorjahres, die aus einer bäuerlichen Nebentä-tigkeit resultierten, einem im Betrieb beschäftigten Angehörigen zugerechnet werden – z. B. dem Ehepartner, einem Kind oder einem Elternteil.

Damit wird dessen Beitragsgrundlage für die zukünftige Pension verbessert.

7.13. Finanzierung der bäuerlichen Sozialversicherung im Jahre 2010

Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist nur der halbe Beitrag zu berechnen.

Zur Feststellung der monatlichen Beiträge sind nachstehende Prozentsätze als Beitragsleistung des Versicherten in Ansatz zu bringen:

Krankenversicherung 7,65 % Pensionsversicherung 15,0 % Unfallversicherung 1,9 % Beitrag für Betriebshilfe (Wochengeld) 0,4 % Im Jahr 2010 betrug der monatliche Beitrag für die pflichtversicherten GesellschafterInnen in der Unfallversicherung Euro 12,--.

Wurde von der Beitragsgrundlagen-Option Gebrauch gemacht, war zusätzlich ein Beitrag von 3 % der Summe der vom Versicherten zu zahlenden Beiträge zu entrichten.

Für bestimmte Angehörige ist vom Versicherten ein Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung in der Höhe von 3,4 % seiner Beitragsgrundlage zu entrichten.

Ab 01.01.2008 können Landwirte und deren haupt-beruflich im Betrieb beschäftigte Angehörige, die in der Pensionsversicherung nach dem BSVG pflichtversichert sind, auf freiwilliger Basis eine Selbständigenvorsorge bei einer Betriebs-vorsorgekasse abschließen. Der monatliche Beitrag beträgt 1,53 % der für die Pensionsver-sicherung geltenden Beitragsgrundlage und wird von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen vorgeschrieben.

Der Beitragssatz für die Krankenversicherung der Pensionisten (ausgenommen Waisen) beträgt 5,10 % der monatlichen Pension (einschließlich Zuschüsse und Ausgleichszulage). Dieser Betrag wird von der Pension einbehalten, solange sich der Pensionist ständig im Inland (oder in einem Vertragsstaat) aufhält und nicht von der Bauern-krankenversicherung ausgenommen ist. Außerdem hat jeder Pensionist einen so genannten Solidari-tätsbeitrag von 0,5 % zu leisten.

7.13.2 Bundesbeitrag

Der Bundesbeitrag entspricht dem Fürsorge- und Versorgungselement, das auf Grund der heutigen Zielsetzung der Sozialversicherung deren notwen-diger Bestandteil geworden ist. Gewisse leistungs-rechtliche Bestimmungen gehen über Leistungen, die auf Versicherungsprinzipien beruhen hinaus und finden daher beitragsmäßig einen Ausgleich im Bundesbeitrag.

Krankenversicherung

Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern erhält zum Ausgleich ihrer strukturellen Nachteile - ebenso wie der Ausgleichsfonds der Gebietskran-kenkassen - jährlich eine Leistung des Bundes aus Mitteln der Tabaksteuer.

Pensionsversicherung

In der Pensionsversicherung leistet der Bund im Rahmen seiner Ausfallshaftung einen Beitrag in Höhe des Betrages, um den die Aufwendungen die Erträge übersteigen.

Unfallversicherung

Der Bund leistet zur bäuerlichen Unfallversi-cherung einen Beitrag in der Höhe eines Drittels der Beitragssumme, die im Geschäftsjahr über die Fi-nanzämter und von der Sozialversicherungsan-stalt der Bauern eingehoben wird.

Mutterschaftsleistungen

Der Bund ersetzt der Sozialversicherungsanstalt der Bauern aus den Mitteln des Familienlastenaus-gleichsfonds 70 % ihrer Aufwendungen für Mutter-schaftsbetriebshilfe bzw. Wochengeld. sowie 2/3 der Aufwendungen für Mutter-Kind-Pass-Unter-suchungen.

7.14. Rechnungsabschluss

Der Rechnungsabschluss der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (für das Burgenland) für das Be-richtsjahr 2010 setzt sich wie folgt zusammen:

Tabelle 7.8: Erfolgsrechnung 2010 – Krankenversicherung im Burgenland

Zeile Bezeichnung Gesamt-SVB 2009 Gesamt-SVB 2010 Veränderung

in Euro in %

a) pflichtversicherte Selbständige b) pflichtversicherte Angehörige c) freiwillig Versicherte

d) pflichtversicherte Pensionisten e) Familienangehörige der Wehrpflichtigen f) Zusatzbeitrag für Angehörige

Zusatzbeitrag in der KV S u m m e der Beiträge Beitragszuschläge

Ersätze für Leistungsaufwendungen Gebühren und Kostenanteile a) Rezeptgebühren b) Service-Entgelt c) Kostenbeteiligung d) Kostenanteile

a) Ärztliche Hilfe u. gleichg. Leistungen b) Heilmittel (Arzneien)

c) Heilbehelfe und Hilfsmittel Zahnbehandlung und Zahnersatz a) Zahnbehandlung

b) Zahnersatz

Anstaltspflege und med. Hauskrankenpflege a) Verpflegskosten u. sonstige Leistungen b) Überweisung an den Krankenanstaltenfonds c) Medizinische Hauskrankenpflege

Mutterschaftsleistungen a) Arzt(Hebammen)hilfe

b) Anstalts(Entbindungsheim)pflege c) Betriebshilfe

d) Wochengeld e) Teilzeitbeihilfe

f) Zuschuss zur Teilzeitbeihilfe Medizinische Rehabilitation

Gesundheitsfestigung u. Krankheitsverhütung

Früherkennung von Krankheiten und Gesundheitsförderung a) Jugendlichenuntersuchungen

b) Vorsorge(Gesunden)untersuchungen

c) Gesundheitsförderung u. sonstige Maßnahmen Bestattungskostenzuschuss

Fahrtspesen u. Transportkosten f. Leistungsempfänger a) Fahrtspesen

b) Transportkosten

Vertrauensärztl. Dienst u. sonst. Betreuung S u m m e der Versicherungsleistungen Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand

4748 4950 51 5253 5455 5657 5859 6061 6263

Vermögenserträgnisse von a) Wertpapieren b) Darlehen c) Geldeinlagen d) Haus-u. Grundbesitz e) Verkauf von Finanzvermögen Finanzaufwendungen

a) Zinsaufwendungen b) aus Haus- und Grundbesitz

c) aus dem An- und Verkauf von Finanzvermögen Finanzergebnis

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit außerordentliche Erträge

außerordentliche Aufwendungen außerordentliches Ergebnis

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Auflösung von Rücklagen

Zuweisung an Rücklagen Bilanzgewinn / Bilanzverlust

0,000,00 782.567,45 444.836,41 0,00 71,61 181.948,55 1.045.373,700,00 6.158.017,95 43.218.423,23 1.343.398,78 41.875.024,45 48.033.042,40 1.162.219,760,00 46.870.822,64

168.933,75 1.080.405,360,00

153.136,04 0,00 190.596,910,00

0,00 1.211.878,24 12.558.614,00 25.955.154,18 25.955.154,180,00 38.513.768,18 0,00 1.126.928,33 37.386.839,85

- - + 38,1 - 65,6 -- 100,0 + 4,8 -- - 39,9- - 100,00 - -- 3,0

-Tabelle 7.12: Erfolgsrechnung 2010- Pensionsversicherung (im Burgenland)

Zeile Bezeichnung Gesamt-SVB 2009 Gesamt-SVB 2010 Veränd. in %

in Euro c) Freiwillig Versicherte

d) Überweisungsbeträge Zwischensumme e) Höherversicherte f) Eink. Schul- Studienzeiten

g) Abgeltungsbeträge für vor d. 1.1.1955 Geborene h) Sonstige Beiträge

b) Pensionen der geminderten Arbeitsfähigkeit c) Hinterbliebenenpensionen

d) Einmalzahlungen

Beiträge zur Krankenversicherung der Pensionisten Fahrtspesen und Transportkosten für Leistungsempfänger Vertrauensärztlicher Dienst und sonstige Betreuung S u m m e der Versicherungsleistungen a) eigener

b) Vergütungen an Sozialversicherungsträger Abschreibungen e) Verkauf von Finanzvermögen Finanzaufwendungen

a) Zinsaufwendungen b) aus Haus- und Grundbesitz

c) aus dem An- und Verkauf von Finanzvermögen Finanzergebnis

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit außerordentliche Erträge 2.041.135.513,83

10.040.645,24

Tabelle 7.13: Erfolgsrechnung 2010 - Unfallversicherung im Burgenalnd

Zeile Bezeichnung Gesamt-SVB 2009 Gesamt-SVB 2010 Veränd. in %

in Euro

a) Pflichtversicherte b) freiwillig Versicherte c) Höherversicherte d) Zusatzversicherte S u m m e der Beiträge

g) Eltern- und Geschwisterrenten h) Übergangsrenten und Übergangsbetrag i) Rentenabfertigungen

Körperersatzstücke und andere Hilfsmittel Rehabilitation

Unfallverhütung, Präventionsberatung und Erste-Hilfe-Leistung a) Unfallverhütung

b) Präventionsberatung c) Erste-Hilfe-Leistung S u m m e Prävention

Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner

Fahrtspesen und Transportkosten für Leistungsempfänger a) Fahrtspesen

b) Transportkosten

Vertrauensärztlicher Dienst und sonstige Betreuung S u m m e der Versicherungsleistungen Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand a) eigener

b) Vergütungen an Sozialversicherungsträger

85.224.895,29

41 e) Verkauf von Finanzvermögen Finanzaufwendungen

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit außerordentliche Erträge

Die Förderungen und Leistungsabgeltungen stellen für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einen wichtigen Einkommensbestandteil dar und sind auch ein wesentlicher Garant dafür, dass die im Landwirtschaftsgesetz festgeschriebenen Ziele, wie z.B. die Erhaltung eines funktionsfähigen ländlichen Raums und die Versorgung der Bevöl-kerung mit Nahrungsmitteln von hoher Qualität, erfüllt werden können.

Die Förderungen und Leistungsabgeltungen für Land- und Forstwirtschaft setzen sich aus 4 Bereichen zusammen:

Marktordnungsausgaben, auch als die 1. Säule

der Gemeinsamen Agrarpolitik bezeichnet, die zu 100 % aus EU-Mitteln finanziert werden.

Ländliche Entwicklung, auch 2. Säule der

Gemeinsamen Agrarpolitik genannt. Sie gliedert sich in 4 Achsen mit den dazugehö-rigen Maßnahmen. Die Finanzierung erfolgt aus EU-, Bundes- und Landesmitteln. Im Konvergenzgebiet Burgenland beträgt der EU-Anteil 75 % und der nationale 25 %. Die nationalen Mittel werden in der Regel durch Bund und Länder im Verhältnis 60 zu 40 aufgebracht. Bei Maßnahmen im Kompe-tenzbereich der Länder, wie Dorferneuerung/

LA21, Förderung der Kleinstunternehmen und Teile der Naturschutzprojekte werden die nationalen Mittel ausschließlich vom Land aufgebracht.

Nationale Förderungen, die den Maßnahmen

des Ländlichen Entwicklungsprogramms weitgehend entsprechen, aber ausschließlich aus Bundes- und/oder Landesmitteln finan-ziert werden.

Sonstige Förderungen, der 4. Bereich, ist

ein Mix von Maßnahmen aus verschie-denen Quellen, wie z.B. Ernte und Risiko-versicherung, Europäischer Fischereifonds, Tierseuchenbekämpfung und Forschung. Die Mittelbereitstellung erfolgt je nach Maßnahme unterschiedlich aus EU-, Bundes- und/oder Landesmitteln.

Im Jahr 2010 sind im Burgenland 143,66 Mio. Euro an EU-, Bundes und Landesmitteln für die Land- und Forstwirtschaft aufgewendet worden, das sind um rund 3,8 % oder 5,35 Mio. Euro mehr als 2009.

Dieser Anstieg des Agrarbudgets ergab sich in erster Linie durch die Zunahme bei den Ausgaben für das Ländliche Entwicklungsprogramm, weil im 4.

Umsetzungsjahr der Periode LE 07-13 wieder eine Steigerung bei den Zahlungen, insbesondere in der Achse 2 und 3 bzw. 4, erreicht werden konnte.

Im Rahmen der 1. Säule der GAP (Marktordnung) sind 55,4 Mio. Euro bzw. 38 % des Agrarbudgets aufgewendet worden. Davon entfielen 88 % auf die Betriebsprämie. 5,3 % der Ausgaben in der 1. Säule machten die Beihilfen im Weinbau aus.

Im Dokument Der Grüne Bericht 2010 (Seite 186-193)