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Finanzierung (Österreich)

Im Dokument Stefan Krase, Bakk. Masterarbeit (Seite 68-74)

6.   BGE – Modelle

6.4   Grundeinkommen – Attac (Rätz und Krampertz)

6.4.1   Finanzierung (Österreich)

Die Finanzierung stellt laut den Autoren den am häufigsten eingebrachten Einwand dar. Sie teilen den Einwand jedoch nicht. Die Finanzierbarkeit stellt für die Autoren kein relevantes Problem dar, da es ihnen um eine Umverteilung der bereits produzierten Güter geht. Diese sind bereits produziert und somit auch finanzierbar.

Der dahinterstehende Einwand scheint sich um die notwendige Umverteilung und den nötigen Verzicht der Wohlhabenden zu drehen. (vgl. Rätz u. Krampertz 2011, S.

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Die Modellannahmen besagen, dass öffentliche Dienstleistungen wie das Gesundheitssystem beibehalten, jedoch Leistungen wie Arbeitslosenunterstützung, Sozial- und Notstandshilfe aber auch Kinder- und Karenzgeld, durch die Einführung eines BGE, ersetzt werden. (Attac Österreich, S. 4)

Eine Neuerung ergibt sich bei den Sozialversicherungsbeiträgen, die von den ArbeitgeberInnen eingehoben werden. Hier soll anstatt der Lohn- und Gehaltssumme eine sogenannte Wertschöpfungsabgabe eingeführt werden. Diese berücksichtigt Produktivitäts- und vor allem Rationalisierungsgewinne der UnternehmerInnen. Sollte ein Unternehmen also zusätzliche Gewinne, durch Arbeitsplatzrationalisierung lukrieren, steigt diese Wertschöpfungsabgabe und steigert somit den Beitrag zur Sicherung des Sozialsystems. Für 2001 wurde eine Bruttowertschöpfung von 200,39 Mrd. Euro berechnet. Zum gleichen Zeitpunkt wurden Sozialversicherungsbeiträge der ArbeitgeberInnen von 14,913 Mrd. Euro und Kommunalsteuerabgaben in Höhe von 1,8 Mrd. Euro geleistet. Würde stattdessen eine Wertschöpfungsabgabe im Ausmaß von 25% eingehoben bringt diese ca. 50,1 Mrd. Euro, abzüglich der wegfallenden Abgaben, ergeben sich zusätzliche Einnahmen in Höhe von 33,4 Mrd.

Euro. (Attac Österreich, S. 5)

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Neben der Umgestaltung im Bereich der Sozialversicherungsbeiträge haben die Autoren sich eine Reihe von Änderungen im Bereich bestehender, aber auch zu neuen Steuern inspirieren lassen. (Attac Österreich, S. 5)

• Allem voran steht die Erbschafts- und Schenkungssteuer, welche zum Zeitpunkt des Attac Vorschlags noch eingehoben wurde. Diese sollte von durchschnittlich 5% im Jahr 2001 verdreifacht werden und so zu etwa 332 Mio. Euro Mehreinnahmen führen.

• Eine Wiedereinführung der in den 1990er Jahren bereits eingehobenen Vermögenssteuer würde sich mit ca. 1 Mrd. Euro zu Buche schlagen.

• Die Verdopplung der Grundsteuer, welche mit 2 Promille vom Einheitswert für insgesamt 461 Mio. Euro Einnahmen sorgte, würde dann für insgesamt 922 Mio. Euro sorgen.

• Die bereits 2000 abgeschaffte Börsenumsatzsteuer betrug 0,2% des Kurswertes und könnte bei Wiedereinführung und Verdoppelung des Steuersatzes für jährlich 2,9 Mrd. Euro aufkommen.

• Auch die Kapitalertragssteuer ist im Visier der Autoren und soll auf 50%

angehoben werden. Dies würde zu jährlichen Mehreinnahmen im Ausmaß von 863 Mrd. Euro führen.

• Zusätzliche Steuern im Bereich des Ressourcenverbrauchs wurden zwar nicht ausformuliert, könnten jedoch angedacht werden.

• Zentral gestaltet sich die Einkommenssteuer. Diese soll im Wesentlichen ebenfalls auf 50% angehoben werden. Ein Absetzbetrag in Höhe des gewährten BGE wird angedacht.

Zu guter Letzt wird eine Steuer auf Stiftungsgewinne gefordert. Etwa 45 Milliarden Euro werden in Stiftungen vermutet. Unterstellt man eine durchschnittliche Rendite von 10 % ergeben sich bei einem fiktiven Steuersatz von 30 % Einnahmen von 1,4 Mrd. Euro.

Dadurch würden sich folgende Einkommen, siehe Abbildung 7, ergeben.

BGE-Modelle

Abbildung 7: eigene Darstellung, Daten: Attac Österreich - Brutto Netto Einkommen mit Grundeinkommen21

Erwähnenswert ist jedenfalls, dass Bruttoeinkommen bis inklusive 3.200 Euro von dieser Regelung profitieren würden und lediglich darüber liegende Einkommen weniger Geld erhalten als im Status quo. Im darüber liegenden Bereich zeigt sich ein deutlicher Anstieg der steuerlichen Belastung. Somit würden Einkommen, die diese Grenze überschreiten zunehmender umverteilt werden. Mit wesentlichem Widerstand gegen diese Entwicklung ist deshalb aus dieser Bevölkerungsschicht zu rechnen. Die Umstellung auf dieses Einkommensteuermodell, würde zu Mehreinnahmen von rund 40 Mrd. Euro führen, welche zur Finanzierung des Absetzbetrages beitragen sollten.

(Attac Österreich, S. 6)

Insgesamt ergeben sich somit, wie in Abbildung 8 und Abbildung 9 dargestellt, folgende Einnahmen und Ausgaben.

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€  0  

€  500  

€  1.000  

€  1.500  

€  2.000  

€  2.500  

€  3.000  

€  3.500  

€  4.000  

€  4.500  

monatliches  Nettoeinkommen  

monatliches  Bruttoeinkommen  

Nettoeinkommen  heute   Nettoeinkommen  

62 Abbildung 8: Attac Österreich - Gesamteinnahmen

Abbildung 9: Attac Österreich – Finanzierungsbedarf

Den Berechnungen von Attac Österreich zufolge ergibt sich, durch die Einführung eines BGE, sogar ein Überschuss in Höhe von 4,1 Mrd. Euro. Erwähnt werden muss jedoch an dieser Stelle, dass es sich um eine sehr vereinfachte Berechnungsmethode handelt. Etwaige positive aber auch negative Effekte, die durch den Wegfall oder das Hinzukommen von Maßnahmen eintreten, wurden nicht berücksichtigt. Die Absicht der Autoren war es lediglich, möglichst einfach, die Finanzierbarkeit eines BGE darzustellen.

BGE-Modelle

6.4.2 Schritte  zur  Realisierung  

Ein BGE kann theoretisch einfach durch das Gesetzgebungsverfahren beschlossen und in Kraft gesetzt werden. Die Gesellschaft würde im aktuellen Status bleiben mit der Ausnahme, dass jede Person zusätzlich ein Grundeinkommen erhält. Diesen Ansatz halten jedoch auch die Autoren für weniger wahrscheinlich. (vgl. Rätz u.

Krampertz 2011, S. 39) Viel eher wird es laut den Autoren keinen willkürlich gewählten Weg zu einem BGE, sondern eine pfadabhängige Entwicklung dahingehend geben. Auf diesem Weg zum BGE müssen etablierte Werkzeuge für soziale Sicherheit beibehalten werden, bis ein BGE erfolgreich eingeführt worden ist.

Diese Werkzeuge dienen vor allem als Ausgangspunkt für ein BGE. (vgl. Rätz u.

Krampertz 2011, S. 39)

Hartz 4 sehen Rätz und Krampertz als einen möglichen Schritt hin zu einem BGE.

Sie sehen bereits ein richtungsweisendes Urteil in der Erhöhung der Regelsätze durch das Bundesverfassungsgericht. Zusätzlich müssten die Zumutbarkeitskriterien für Arbeitsaufnahme gestrichen und die Regelsätze weiter erhöht werden, um schließlich die Bedingungslosigkeit zusammen mit der Auszahlung an alle, als oberstes Ziel zu fordern. (vgl. Rätz u. Krampertz 2011, S. 39)

Eine weitere Annäherung an ein BGE wird in der kostenlosen Bereitstellung von gesellschaftlich nötigen Gütern wie z.B. öffentlicher Verkehr, Wohnen, Energie usw.

gesehen. Attac sieht hier die Möglichkeit der Dekommodifizierung, der Entfernung dieser Güter aus dem Markt. (vgl. Rätz u. Krampertz 2011, S. 39)

Die laut Autoren realpolitisch wahrscheinlichste Annäherung wird von der FDP vertreten und geht in Richtung Zusammenfassung aller bestehenden Sozialleistungen und deren Auszahlung als pauschalierte Leistung. Auch die Liberalen sind für eine solche Lösung, jedoch im Gegensatz zur FDP, fordern diese eine Bedarfsprüfung. (vgl. Rätz u. Krampertz 2011, S. 40)

Den Autoren geht es weniger um eine schnellstmögliche Umsetzung eines BGE sondern, um die Vermeidung der Verschlechterung der sozialen Zustände und um Kämpfe für ein BGE zu entwickeln und aufzugreifen.(vgl. Rätz u. Krampertz 2011, S.

40) Der Weg zu einem BGE würde jedoch für die Menschen bedeuten, von dem geschichtlich geprägten Knappheitsgedanken abzurücken und hin zu einem dem ökonomischen Zeitalter angemessenem Denken, in dem es durchaus genügend Überschüsse gibt. (vgl. Rätz u. Krampertz 2011, S. 46)

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Länderspezifisch zeigen die Autoren z.B. am Beispiel der Schweiz, dass die dortige bereits ausbezahlte Mindestrente von CHF 1.400, welche durch eine Aufstockungsleistung bereits jetzt auf Sozialhilfeniveau gehoben wird, bereits durch eine schrittweise Senkung des Bezugsalters zu einem BGE transformiert werden kann. Analoge Beispiele werden ebenfalls für Großbritannien, Deutschland und Dänemark erläutert. (vgl. Rätz u. Krampertz 2011, S. 47)

Im Bereich des Sozialversicherungssystems weisen die Autoren ausdrücklich darauf hin, dass die Errungenschaften des Sozialstaates beizubehalten sind. Jedoch sollte es einige Änderungen des Sozialversicherungssystems geben. Dezidiert spricht man sich gegen eine private am Markt organisierte Vorsorge, wie es von neoliberalen BGE Befürwortern wie Götz Werner gefordert wird, aus. (vgl. Rätz u. Krampertz 2011, S. 60)

Vor allem die Finanzierung dieses Bürgerversicherungssystems stellt eine erwähnenswerte Alternative zum gegenwärtigen Modus dar. Beiträge sollen nicht nur aus Arbeitseinkommen, sondern auch aus Kapital und Vermögenseinkommen wie Zinsen, Mieten und Dividenden geleistet werden. Durch Einkommensfreigrenzen sollen die unteren Einkommen geschützt und durch progressive Beitragsquoten die hohen Einkommen zusätzlich herangezogen werden. Im Gegensatz zum Status quo sollen jedoch Deckelungen nach oben, für besonders hohe Einkommen, entfallen.

(vgl. Rätz u. Krampertz 2011, S. 61)

Mit Einführung eines BGE müssen auch dementsprechende Veränderungen im Steuersystem einhergehen, um sowohl die Finanzierung, als auch die gewünschte Allokationswirkung des BGE, zu gewährleisten. Zu diesem Zweck fordern die Autoren ein Einkommensteuersystem, das nicht wie gewohnt auf nur eine Kategorie des Einkommens wirkt, sondern jegliche Kategorien zusammenfasst. Alle Einkommen werden somit addiert und einem linear steigenden Steuersatz, bis hin zu einem Spitzensteuersatz, unterworfen. Somit würden ermäßigte Steuersätze wie die Kapitalertragssteuer wegfallen und zusätzlich für eine gerechtere Besteuerung der Einkommen gesorgt. (vgl. Rätz u. Krampertz 2011, S. 64)

Zusätzlich zur Modifikation der Besteuerung sollte auch mehr Augenmerk auf die Steuervermeidungsstrategien gelegt werden, um diese bestmöglich zu bekämpfen.

(vgl. Rätz u. Krampertz 2011, S. 65)

Nachhaltige Alternative

Im Dokument Stefan Krase, Bakk. Masterarbeit (Seite 68-74)