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Stefan Krase, Bakk. Masterarbeit

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Academic year: 2022

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Stefan Krase, Bakk.

Das Verhältnis von Arbeit und Einkommen im Wandel der Zeit. Über die Geschichte,

Notwendigkeit und Umsetzbarkeit eines bedingungslosen Grundeinkommens.

Masterarbeit

zur Erlangung des akademischen Grades eines Master of Arts in Economics der Studienrichtung Volkswirtschaft an der Karl-Franzens-Universität Graz

Begutachter: Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Lager Christian Institut: Volkswirtschaftslehre

Graz, November 2012

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Ehrenwörtliche Erklärung

Ich erkläre ehrenwörtlich, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe verfasst, andere als die angegebenen Quellen nicht benutzt und die den Quellen wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht habe. Die Arbeit wurde bisher in gleicher oder ähnlicher Form keiner anderen inländischen oder ausländischen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch noch nicht veröffentlicht. Die vorliegende Fassung entspricht der eingereichten elektronischen Version.

Datum: 26. November 2012 Unterschrift:

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C

Danksagung

Ich möchte mich an dieser Stelle bei meiner Familie, vor allem meinen Eltern bedanken. Durch ihr Vertrauen und finanzielle Unterstützung war es mir möglich mein Studium letztendlich erfolgreich abzuschließen. Ich möchte auch meiner langjährigen Lebensgefährtin Ina für ihre Unterstützung und Geduld danken. Auch meinem Masterarbeitsbetreuer Ao. Univ. -Prof. Mag. Dr. Lager Christian möchte ich meinen Dank aussprechen. Ohne seine Mithilfe und Inputs, vor allem im Endspurt, hätte sich die Realisierung der Arbeit deutlich schwieriger gestaltet.

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Zielsetzung und Motivation

Zielsetzung und Motivation

Im Rahmen meiner Masterarbeit werde ich die Machbarkeit sowie die Vor- und Nachteile eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) untersuchen. Die Zielsetzung ist es somit, möglichst alle folgenden Fragestellungen zu beantworten und somit eine klare Aussage über ein BGE treffen zu können. Vorab muss jedoch schon erwähnt werden, dass es sich aufgrund der lediglich geringen Zahl an Praxisbeispielen vorwiegend um theoretische Überlegungen handeln wird.

Zu Beginn wird die Entwicklung des Begriffs Arbeit in Hinblick auf die Veränderung im Wandel der Zeit dargestellt. Früher wurde durch die Knappheit von Gütern eine untrennbare Verbindung zwischen Arbeit und Einkommen begründet. Durch jedoch ständig steigende Produktivität gibt es zumindest in den westlichen Ländern de facto keine Knappheit an produzierbaren Gütern mehr. Ebenfalls durch die steigende Produktivität, können immer mehr Güter mit weniger Arbeitskraft bzw. durch Substitution von Arbeit durch Kapital erzeugt werden. Dies wiederum führt weg von der Idee der Vollbeschäftigung und hin zu steigender Arbeitslosigkeit. Zu beantworten gilt es in diesem Kontext unter anderem, herrscht eine Pflicht zu arbeiten oder haben BürgerInnen gar ein Recht auf Arbeit, ist Arbeit der Ausweg aus der Armut oder muss es sogar zu einer Entkoppelung von Arbeit und Einkommen kommen.

Danach soll ein kurzer Ausblick auf die mögliche Beschäftigungsentwicklung aufgrund demographischer, aber auch Gründen der Produktivitätssteigerung gegeben werden.

Einen wesentlichen Punkt werden danach verschiedene Überlegungen, sowohl neuerer als auch vergangener Zeiten, in Hinblick auf Verteilungsgerechtigkeit bilden.

Wobei dies nicht allzu detailliert geschehen wird, jedoch die Basis für eine Argumentation hin zu oder gegen ein BGE bilden wird.

Der Hauptteil der Arbeit wird dann dem BGE selbst gewidmet sein und sich mit folgenden zentralen Fragen befassen:

• Welche Effekte bringt ein BGE mit sich?

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E

• Zu welchen Ergebnissen kommen Modelle und Berechnungen für die Einführung bzw. Kosten und Nutzen durch ein BGE?

• Wie geht die Realisierung eines BGE vonstatten?

• Wie wirkt sich die Einführung eines BGE auf Niedriglohnsegmente, Arbeitsmarkt, Armut, Migration und auf die geschlechterspezifische Teilhabe aus?

• Gibt es bereits Länder die ein BGE erfolgreich implementiert haben?

Fallbeispiele würden die Machbarkeit eines BGE beweisen und gleichzeitig ermöglichen Konsequenzen aufzuzeigen.

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Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Ehrenwörtliche Erklärung ... B   Danksagung ... C   Zielsetzung und Motivation ... D   Inhaltsverzeichnis ... F   Abkürzungsverzeichnis ... I  

Einleitung ... 1  

1.   Arbeit und Beschäftigung im Wandel der Zeit ... 3  

2.   Armut ... 6  

2.1   Arbeit als Ausweg aus der Armut ... 6  

2.2   Working Poor – Arm trotz Arbeit ... 7  

2.2.1   Working Poor Jobs ... 8  

2.2.2   SozialhilfebezieherInnen mit parallelem Erwerbseinkommen in Wien ... 9  

2.2.3   Hartz IV trotz Erwerbstätigkeit ... 9  

2.2.4   Exkurs: Kinderarmut ... 11  

3.   Verteilungsgerechtigkeit – normativ ... 13  

4.   Verteilungsgerechtigkeit – empirisch ... 16  

4.1   Wertschöpfung und Verteilung in Unternehmen ... 16  

4.2   Einkommensverteilung ... 17  

4.3   Vermögensverteilung ... 18  

4.3.1   Geldvermögen ... 19  

4.3.2   Immobilienvermögen ... 20  

5.   Bedingungsloses Grundeinkommen ... 21  

5.1   Grundsätzliche Fragestellungen ... 22  

Auszahlung, Ausmaß und Finanzierung ... 22  

5.2   Effekte eines BGE ... 24  

5.3   Geschlechterspezifische Auswirkungen – Die Genderperspektive ... 24  

5.3.1   Zurück zum klassischen Rollenbild? ... 25  

5.3.2   BGE im Kontext des Differenz-und feministischen Differenzansatz ... 26  

5.3.3   Diskriminierungsmechanismen in den aktuellen Sozialsystemen ... 26  

5.3.4   Reformmodell BGE? ... 27  

5.4   Migration ... 28  

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G

5.5   Arbeitsmotivation ... 30  

5.6   Niedriglohnsektor und Mindestlohnsatz ... 32  

5.6.1   Arbeitsangebot ... 33  

5.6.2   Exkurs: Gewerkschaften ... 41  

5.6.3   Exkurs Freizeit ... 42  

6.   BGE – Modelle ... 44  

6.1   Popper Lynkeus’ frühe Forderung nach einem BGE ... 44  

6.1.1   Finanzierung ... 46  

6.1.2   Schritte zur Realisierung ... 48  

6.2   Solidarisches Bürgergeld ... 49  

6.2.1   Finanzierung ... 50  

6.2.2   Schritte zur Realisierung ... 54  

6.3   Basic Income Earth Network – Schweiz ... 55  

6.3.1   Finanzierung (Mischfinanzierung eines Grundeinkommens) ... 55  

6.3.2   Schritte zur Realisierung ... 58  

6.4   Grundeinkommen – Attac (Rätz und Krampertz) ... 58  

6.4.1   Finanzierung (Österreich) ... 59  

6.4.2   Schritte zur Realisierung ... 63  

7.   Nachhaltige Alternative ... 65  

7.1   Henzler und Späth – Ideen für eine Gesellschaftsreform ... 65  

7.1.1   Transferleistungen ... 65  

7.1.2   Steuersystem und Verwaltung ... 66  

7.1.3   Bürgerarbeit als Alternative ... 67  

7.2   Exkurs: Bürgerarbeit im Sinne Ulrich Becks ... 68  

7.2.1   Finanzierung ... 68  

7.2.2   Gemeinwohlunternehmen ... 69  

8.   Praxisbeispiele ... 70  

8.1   Grundeinkommen in Namibia ... 70  

8.1.1   Finanzierung ... 70  

8.1.2   Schritte zur Realisierung ... 71  

8.1.3   Auswirkungen ... 71  

8.1.4   Zusammenfassung ... 75  

8.2   Brasilien – Bolsa Familia (Familienförderung) ... 75  

8.2.1   Finanzierung ... 76  

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Inhaltsverzeichnis

8.2.2   Auswirkungen ... 76  

8.2.3   Zusammenfassung ... 78  

9.   Schlussfolgerung ... 79  

10.   Quellenverzeichnis ... 81  

11.   Internetquellen ... 84  

12.   Appendix ... 87  

12.1   Berechnungen zu Abbildung 6 ... 87  

12.2   Berechnungen zur Stone-Geary-Nutzenfunktion ... 88  

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I

Abkürzungsverzeichnis

AK ... Arbeiterkammer ALG II ... Arbeitslosengeld 2

B.f.A. ... Bundesagentur für Arbeit

BGE ... bedingungsloses Grundeinkommen BIEN ... Basic Income Earth Network

BIG ... Basic Income Grant

Bmask ... Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz DGB ... Deutscher Gewerkschaftsbund

EPI ... Economic Policy Institute

HWWI ... Hamburgisches WeltWirtschafts Institut IAB ... Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ILO ... International Labor Organization

OeNb ... Österreichische Nationalbank

ÖGB ... Österreichischer Gewerkschaftsbund

WIFO ... Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung

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Einleitung

Einleitung

In der UNO Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte1 werden jedem Menschen folgende Rechte zugesichert:

Artikel 22

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Artikel 23

1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.

2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.

4. Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Doch wie steht es um die 1948 formulierte UN Resolution? Dass diese in Entwicklungsländer keine Gültigkeit hat muss nicht erst bewiesen werden. Doch in wieweit werden Artikel 22 und 23 in den Industrieländern erfüllt?

Momentan scheint sich der Grundgedanke wie folgt darzustellen. Weniger produktive Arbeitskräfte werden nur dann beschäftigt, wenn die Löhne entsprechend niedrig sind. In diese Richtung gehen auch die aktuellen Maßnahmen und Überlegungen wie

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2

Kombilöhne, die vor allem eine Verbilligung der Arbeitskraft im Niedriglohnsektor und somit eine Beschäftigungserhöhung anstreben. In dieselbe Richtung gehen Absenkungen des Arbeitslosengeldes auf das Sozialhilfeniveau, um eine Aktivierung im Bereich des Arbeitsangebots zu verursachen. Dies trägt jedoch nicht zur Erfüllung der UN Resolution bei (vgl. Offe Claus in Vanderborght, 2005, S150).

„Das Problem der deutschen Ökonomie im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts ist eindeutig kein Produktions-, sondern ein Verteilungsproblem: Da sowohl Individual- wie Sozialeinkommen institutionell an die Erwerbsarbeit gekoppelt sind, führt Arbeitslosigkeit, also ein hoher und personell verfestigter Angebotsüberhang am Arbeitsmarkt, zu der Frage, wie die Personen die am Arbeitsmarkt nicht unterkommen, mit einem bedarfsgerechten Einkommen versorgt und damit nachfragefähig gemacht werden können.“ (Offe Claus in Vanderborght, 2005, S. 144) Als Lösung dieser Problematik können zwei wesentliche Ansätze genannt werden.

Befürworter eines BGE votieren für ein steuerfinanziertes ökonomisches Bürgerrecht auf ein existenzsicherndes Grundeinkommen. Hingegen tendieren Befürworter eines liberalen Marktes, für investitionsfreundliche Finanz- und Wirtschaftspolitik welche zu mehr Wachstum und somit mehr Beschäftigung und einer besseren Verteilung führt (vgl. Offe Claus in Vanderborght, 2005, S. 145).

In Belangen der sozialen Marktwirtschaft, ganz zu schweigen von einem BGE, treffen verschiedene Welten aufeinander. Henzler und Späth (1998, S. 171) sehen in ihrem gemeinsamen Buch die soziale Marktwirtschaft am Ende. Bei einer momentanen Umverteilung von fast 50% sehen sie weder die LeistungserbringerInnen noch die EmpfängerInnen als GewinnerInnen.

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Arbeit und Beschäftigung im Wandel der Zeit

1. Arbeit und Beschäftigung im Wandel der Zeit

„Zu Karl Marx´ Lebzeiten betrug die Arbeitszeit in Deutschland 80 bis 85 Stunden, heute ist sie auf 38 Stunden geschrumpft. Und die Arbeit in den Fabriken wird immer weniger.“ (Henzler, Späth 1998, S. 25)

Immer deutlicher macht uns Arbeitslosigkeit klar, dass durch ständig steigende Produktivität die individuelle Leistung zunehmend entbehrlich wird. Nur kumulierte Leistungen zählen. Doch wenn auch nur gemeinsam erbrachte Leistungen zählen, die Entlohnung bezieht sich immer mehr auf individuelle Leistungen, die jedoch nicht zuordenbar sind. Die Zeiten des Mangels und der Knappheit sind vorbei, sollte man annehmen. (vgl. Exner 2007, S. 21ff)

Die Absicherung individueller Lebensrisiken, wie sie heute in den meisten europäischen Staaten vorhanden ist und teilweise bereits Ende des 19. Jahrhunderts eingeführt wurde, beruht auf Erwerbsarbeit. Einnahmen durch Abgaben während der Ausübung von Erwerbstätigkeit werden für den Bedarfsfall zurückgelegt. Doch immer mehr gerät das System durch die steigende Arbeitslosigkeit in Schieflage. (vgl.

Koehnen 2007, S. 29ff)

Umsätze und Gewinne steigen ständig dennoch, nimmt die Erwerbslosigkeit zu.

Diese Entwicklung ist bereits seit den 1970er Jahren zu beobachten. Waren 1970 noch 10,3 Millionen Erwerbspersonen in den westlichen Industrieländern arbeitslos, waren es 1995 bereits 35 Millionen. Von den 1950er bis 1970er Jahren wurde durch die Politik und die Volkswirtschaftslehre noch unterstellt, dass die Gewinne von heute die Investitionen von morgen sind. Dies änderte sich jedoch zusehends im Laufe der Zeit. Heute werden teilweise noch immer immense Gewinne erwirtschaftet. Die Gewinne werden jedoch nicht in Arbeitsplatzsicherung, sondern oftmals in Rationalisierungsmaßnahmen investiert, um weitere Gewinne zu lukrieren. (vgl.

Koehnen 2007, S. 32ff)

Zusätzlich wird vom Internationalen Währungsfonds geschätzt, dass sich die Zahl der am Markt verfügbaren Arbeitskräfte zwischen 1980 und 2005 vervierfachte. Dies führte in den Ländern des OECD Raums zu einem deutlichen Rückgang in der Produktion von Sachgütern und einem dementsprechenden Rückgang der

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Beschäftigung im Bereich der niedrig qualifizierten Arbeitskräfte. (vgl. WIFO 2010, S.

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Die aktuelle Beschäftigungsentwicklung in großen Teilen der europäischen Union untermauert den Trend, welcher weg von Vollbeschäftigung führt. Schwierig ist dies jedoch auf den ersten Blick für Laien zu erkennen. Zahlen z.B. der Bundesagentur für Arbeit suggerieren einen Trend zur Vollbeschäftigung in Deutschland. Jedoch stellt eine steigende Anzahl von Beschäftigungsverhältnissen nicht die wahren Entwicklungen dar. Die Zunahme von atypischen Beschäftigungsverhältnissen und Teilzeitbeschäftigung werden nicht widergespiegelt. Außerdem geht die Bundesagentur für Arbeit (B.f.A.) in ihrem Bericht zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt von einer Arbeitslosigkeit von rund 2.9 Mio. (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2012, S.

12) Personen aus rechnet die Linke2 durch eine etwas andere Definition von Arbeitslosigkeit von rund 3.8 Mio. zum selben Zeitpunkt. Ein Wert der das wirkliche Beschäftigungsniveau eher trifft wird von der B.f.A. unter der Bezeichnung Unterbeschäftigung zusammengefasst. Hier werden außerdem alle Personen zusammengefasst, die am Arbeitsmarkt entlastenden Maßnahmen teilnehmen oder durch gesundheitliche Probleme temporär, nicht am Arbeitsmarkt teilnehmen können.

(vgl. Bundesagentur für Arbeit 2012, S. 12) Dieser liegt bei knapp 4 Mio. und deckt sich ungefähr mit den Zahlen der Linke. Nichtsdestotrotz bezogen laut einer vorläufigen Hochrechnung der B.f.A. im April 5.250.000 erwerbsfähige Personen Lohnersatzleistungen oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für Arbeitsuchende. (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2012, S. 19) Den deutlichen Unterschied in den bereitgestellten Zahlen und die damit verbundene Schwierigkeit der Interpretation kann man erkennen, wenn man von den 5,2 Mio. BezieherInnen die in Kapitel 2.2.3 570.000 AufstockerInnen abzieht. Man erhält eine weit höhere Zahl von Arbeitslosengeld- und Sozialhilfe BezieherInnen als man anhand der zuvor genannten Zahlen vermuten würde.

Für Österreich stellt sich ein ähnliches Bild dar. Zwar führt Österreich die EU 27 mit der geringsten Arbeitslosigkeit an. Jedoch sind auch hier immerhin 251.823 Personen als arbeitslos gemeldet, was einem Plus von etwa 6.6% zum Vorjahr

2http://www.nachdenkseiten.de/upload/pdf/120503_linke_im_bt_tatsaechliche_arbeitslosigkeit_april_2 012.pdf

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Arbeit und Beschäftigung im Wandel der Zeit

entspricht. Hinzu kommen noch 69.994 Personen, entspricht einem Plus von 7%, in Schulungen die zwar nicht als arbeitslos gezählt werden, dies jedoch effektiv sind.3 Die internationale Arbeitsorganisation (International Labor Organization) kurz ILO geht in ihrem Global Employment Outlook vom April 2012 ebenfalls von steigender weltweiter Arbeitslosigkeit aus. Als Treiber der Arbeitslosigkeit werden vor allem sinkender Konsum von Haushalten, Sparmaßnahmen von Staaten, unter anderem die Einführung der Schuldenbremse und der Rückgang von Investitionen der Unternehmen angegeben.4

3http://ams.at/_docs/001_monatsbericht.pdf

4http://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/---ed_emp/---emp_elm/---

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2. Armut

Die Definition von Armut gestaltet sich nicht ganz einfach, da es eine Vielzahl an Indikatoren gibt, die herangezogen werden können.

Einer der Indikatoren, welcher oft Verwendung findet, wird über das Medianeinkommen gebildet. Verfügt ein Einpersonenhaushalt über weniger als 60%

des Medianeinkommens gilt dieser als armutsgefährdet. Die Berechnung des Haushaltseinkommens erfolgt über Addition aller Erwerbseinkommen im Haushalt zuzüglich Kapitalerträge und Pensionen sowie Sozialtransfers. Um unterschiedliche Haushalte miteinander vergleichen zu können, findet eine Äquivalisierung statt.

Anwendung findet hier die EU-Skala, welche die erste erwachsene Person im Haushalt mit dem Wert 1 gewichtet und danach jeder weiteren erwachsenen Person im Haushalt den Wert 0,5 zuordnet. Kinder bis 13 Jahre werden mit dem Faktor 0,3 gewichtet. Dieser Schwellenwert entspricht aktuell einem monatlichen Betrag von 1.031 € für einen Einpersonenhaushalt. (vgl. Statistik Austria 2011, S. 34ff)

Weitere Möglichkeiten bestehen zum Beispiel in der Variation des prozentualen Anteils am Medianeinkommen.

Innerhalb Österreichs findet auch die Orientierung am Ausgleichszulagenrichtsatz für PensionsempfängerInnen statt. Dieser liegt im Moment bei 814,72 €5 pro Monat für den Einzelpersonenhaushalt.

Ebenfalls gerne genutzt wird ein Schwellenwert in Höhe der Bedarfsorientierten Mindestsicherung welche 2012 für Alleinstehende 773,25 €6 pro Monat beträgt.

Man muss somit festhalten, dass es keine einheitliche Methode zur Definition von Armut gibt. Außerdem kann die Anzahl der armutsgefährdeten Personen, durch die Wahl des Schwellenwertes sehr stark beeinflusst werden.

2.1 Arbeit als Ausweg aus der Armut

„Mit Erwerbsarbeit verdienen wir das Geld, das wir brauchen, um an den allermeisten übrigen Formen des gesellschaftlichen Lebens teilhaben zu können.“ (Exner 2007, S.

5https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/27/Seite.270224.html#AllgemeineInformatione n

6https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/169/Seite.1693903.html

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Armut

10) Das war auch lange Zeit so, doch dies scheint in der heutigen Zeit nicht für alle Erwerbstätigen zu zutreffen. Immer häufiger kommt es zu prekären Beschäftigungs- und somit auch Lebensverhältnissen. „Prekarität ist die Grenzgängerei, der soziale Seiltanz des Überlebens, das Selbstmanagement am Existenzminimum.“ (Wichterich 2007, S. 95) Unter dem Dogma der Neoliberalen Wirtschaftspolitik kommt es zur Fortschreibung dieses Prozess hin zu einer größeren Anzahl an prekären Beschäftigungs- und Lebensverhältnissen. Von einzelnen Individuen bis hin zu ganzen Nationen wird versucht die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Aus den Arbeitsmärkten geschieht dies durch zunehmende Deregulierung und Flexibilisierung von Arbeitszeiten und Löhnen. Auch in Deutschland wurde dies durch den DGB 2011 aufgezeigt. Dort führte die Liberalisierung des Arbeitsmarktes zu einem deutlichen Rückgang der bereits ohnehin niedrigen Lohnsegmente, wachsender sozialer Ungleichheit und zu einem massiven Anstieg von atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Laut DGB ist der Niedriglohnsektor im Vergleich zu anderen Industriestaaten deutlich stärker gewachsen und nimmt nun mit einem Anteil von 21% fast US – Verhältnisse an. Im Jahr 2008 arbeiteten 6,55 Mio. Beschäftigte und somit 2,3 Mio. mehr als 1998 unter der Niedriglohnschwelle von 9,5 Euro für den Westen Deutschlands und 6,87 Euro für den Osten. (vgl. DGB 2011, S. 13)

Auf staatlicher Ebene kann dies durch Einsparungen im Bereich des Wohlfahrtsstaates geschehen. (vgl. Wichterich 2007, S. 95) Welches gerade in Österreich z.B. im Bereich der Wohnbeihilfe passiert ist. Diese wurde um ca. ein Viertel7 gekürzt und trifft die Einkommensschwächsten.

2.2 Working Poor – Arm trotz Arbeit

Unter Working Poor wird der Teil der arbeitenden Bevölkerung verstanden, der trotz Arbeit nicht über die zuvor in Kapitel 2 definierten Schwellenwerte hinwegkommt.

Diese Personen können in Österreich wie in Kapitel 2.2.3 gezeigt wird, dies gilt auch für Deutschland, um Unterstützung in Form von Sozialhilfe ansuchen.

Die Arbeiterkammer publizierte im Dezember 2011 eine Studie zur Working Poor Problematik in Wien. Um die Entwicklungen in diesem Bereich darzustellen wurden mehrere Szenarien erarbeitet, um ein möglichst gutes Abbild der Situation zu

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erhalten. Auch in diesem Bereich stellt sich die Problematik vor allem in der Auswahl des Szenarios und der darin gewählten Parameter dar. Als Working Poor gilt man laut dieser Studie somit, wenn man trotz zehn- oder mehr stündiger Beschäftigung für 3 oder mehr Monate Sozialhilfe bezieht. (vgl. Arbeiterkammer Wien 2011, S. 9) Auf diese Definition wird sich auch der vorliegende Abschnitt beziehen.

2.2.1 Working  Poor  Jobs  

Nicht unerheblich für die weitere Vorgehensweise stellt sich der vorliegende Abschnitt über die Art der Jobs und vor allem auch die Arbeitszeiten der Working Poor dar.

Einen bedeutenden Faktor stellt die Arbeitszeit dar. Rund 79% der von der Arbeiterkammer befragten Working Poor gaben an nur Teilzeitbeschäftigt zu sein.

Dies bedeutet weniger als 35 Stunden Wochenarbeitszeit. Der Durchschnitt wurde mit 21 Wochenstunden errechnet. Wobei in diesem Zusammenhang erwähnenswert ist, dass dieser bei Frauen lediglich bei 18 Stunden und bei Männern bei 25 Stunden lag. (vgl. Arbeiterkammer Wien 2011, S. 38)

Erhebungen der Arbeiterkammer für den Zeitraum 2000 bis 2009 zeigen, dass ca.

67% der Working Poor ausschließlich oder überwiegend ihr Einkommen aus einer vollversicherten Erwerbstätigkeit beziehen. Etwa 8% kommen durch LeiharbeiterInnen zustande und 22% gehen lediglich einer geringfügigen Beschäftigung nach. (vgl. Arbeiterkammer Wien 2011, S. 28) Kritisch ist der Anstieg im Bereich der LeiharbeiterInnen zu beobachten. Für den Raum Leipzig, Deutschland, konnte der DGB zeigen, dass sich diese Beschäftigungsverhältnisse im Zeitraum 2009 bis 2012 um rund 60% zugenommen haben. „Mit dem Boom der Leiharbeit frisst sich schlecht bezahlte und instabile Beschäftigung weiter in den Arbeitsmarkt. Etwa die Hälfte der Leiharbeitsverhältnisse wird nach weniger als drei Monaten wieder beendet, [...]“. 8

Die Betroffenen sind zu 43% im Dienstleistungsgewerbe beschäftigt, wobei Reinigungskräfte und HausbesorgerInnen klar dominieren. Rund 27% der Personen sind in Produktionsberufen tätig, welche unter anderem Hilfstätigkeiten, Lagerarbeiten und Tätigkeiten im Baubereich umfassen. Die letzte große Gruppe ist

8http://www.l-iz.de/Wirtschaft/Leipzig/2012/04/Leiharbeit-in-Leipzig-um-sechzig-Prozent-angestiegen- 41421.html

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Armut

mit 18% die Kleinste und setzt sich vor allem aus VerkäuferInnen im Lebensmitteleinzelhandel und TaxilenkerInnen zusammen. (vgl. Arbeiterkammer Wien 2011, S. 33)

Besonders die erwähnten Gruppen von Personen und die zugehörigen Sektoren würden, wie noch zu zeigen ist, besonders von einem BGE betroffen sein. Hier wird es vor allem die Niedriglohnsektoren, welche sich durch Stundenlöhne die weniger als 2/3 des Medianstundenlohns betragen, betreffen. Rund 39% der Working Poor wären diesem Niedriglohnsektor, in welchem insgesamt jedoch nur 15-16% der Beschäftigten tätig sind, zuzurechnen. (vgl. Arbeiterkammer Wien 2011, S. 42)

2.2.2 SozialhilfebezieherInnen  mit  parallelem  Erwerbseinkommen  in  Wien   Der Anteil der SozialhilfebezieherInnen die einer Beschäftigung nachgehen ist im Beobachtungszeitraum, welcher sich vom Jahr 2000 bis 2009 erstreckt, von 9,2% auf 16,5% gestiegen. Entwicklungen innerhalb dieser Gruppe zeigen, dass sich die Zusammensetzung nur wenig ändert. Frauen sind mit 45,2% weniger betroffen als Männer. Rund zwei Drittel der Working Poor befinden sich im Haupterwerbsalter zwischen 25 und 49 Jahren. Wenig erstaunlich ist, dass die Gefahr zu dieser Gruppe zu gehören, mit steigender Ausbildung abnimmt. (Arbeiterkammer Wien 2011, S. 8ff) Bedenklich stimmt jedoch der Trend zu mehr LangzeitbezieherInnen. Diese haben im Zeitraum von 2003 bis 2006 von 11% auf 14% zugelegt. Sollte sich dieser in Zukunft fortschreiben, ist mit einer Verstärkung der Working Poor Problematik zu rechnen.

(vgl. Arbeiterkammer Wien 2011, S. 21)

2.2.3 Hartz  IV  trotz  Erwerbstätigkeit  

Die im Allgemeinen als Hartz 4 bekannte Gesetzesregelung ersetzt seit 1.1.2005 die zuvor geltenden Regelungen für Sozialhilfe und Arbeitslosengeld in Deutschland. Die Bemessungsgrundlage basiert nicht mehr, wie zuvor auf dem zuletzt erhaltenen Nettoverdienst, sondern an der Höhe der gewährten Sozialhilfe. Diese wird jedoch, um eine bedarfsorientierte Komponente erweitert, welche vor allem durch Kosten für Unterkunft, aber auch speziellen Bedürfnissen beeinflusst werden.

Leistungen des ALG II, genauer gesagt die Grundsicherung für Arbeitssuchende, erhalten grundsätzlich alle erwerbsfähigen und hilfsbedürftigen Personen im Alter

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Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen muss, um Leistungen zu erhalten. Es handelt sich somit nicht um ein bedingungsloses Grundeinkommen, da zumindest eine Bereitschaft zur Arbeit vorhanden sein muss.

Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld 29 setzt sich aus den sog. Regelleistungen und den Kosten für Unterkunft zusammen. Diese bewegt sich zwischen 374 € monatlich für volljährige Alleinstehende, Alleinerziehende und Personen mit minderjährigem Lebenspartner bis zu einer Untergrenze von 219 Euro monatlich für Kinder von 0 bis 5 Jahren.

Am 17.06.2011 wurde durch den deutschen Bundestag das Existenzminimum für 2012 festgelegt. Dies beläuft sich für Alleinstehende auf 7.896 Euro pro Jahr. Für Ehepaare wurde es auf 13.272 Euro angeben und für Kinder gilt ein Betrag von 4.272 Euro jährlich. (Deutscher Bundestag) Wird dieses Minimum unterschritten kann man trotz Erwerbstätigkeit Hartz IV beantragen.

Mehr als vier Milliarden Euro muss der Bund, laut DGB, für Hartz IV EmpfängerInnen ausgeben, obwohl diese erwerbstätig sind. Der Staat subventioniert sozusagen ArbeitgeberInnen, die ArbeitnehmerInnen unter dem Existenzminimum entlohnen.

Dies belastet in Deutschland nicht nur den Bund, sondern auch die Kommunen, da diese für etwaige Wohnungskosten herangezogen werden. (vgl. Adamy 2012, S. 2) In Deutschland zählten Mitte 2011 rund 570.000 Beschäftigte zu den sog.

„Aufstockern“, welche zusätzlich zu ihrem Einkommen Hartz IV erhalten. Von diesen gingen rund 330.000 einer sozialversicherten Vollzeitbeschäftigung nach. Bezieht man zusätzlich noch die EmpfängerInnen von Hartz IV mit ein, die einer geringfügigen oder selbstständigen Beschäftigung nachgehen, kommt man auf rund 1,36 Millionen BezieherInnen. Das entspricht 29% aller Hartz IV EmpfängerInnen im Alter von 15 bis 64 Jahren. Die Anzahl könnte jedoch um einiges höher ausfallen, da vermutlich jede(r) zweite Vollzeitbeschäftigte trotz Bedürftigkeit nicht aufstockt.

(Adamy 2012, S. 2 und S. 9)

Auffällig ist in diesem Zusammenhang auch, dass sich manche Wirtschaftsbereiche, besonders der Arbeitnehmerverleih, mit 43.451 vollzeitbeschäftigten Hartz IV EmpfängerInnen, durch eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an Aufstockern hervorhebt. In dieser Branche waren 2010 nur rund 2,7 Prozent aller sozialversicherten Beschäftigten tätig. Jedoch wurden mehr Aufstocker als im größten Sektor, dem verarbeitendem Gewerbe, mit 26.830 Aufstockern registriert.

9http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg-ii-leistungen.html

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Armut

Erstaunlich ist außerdem, dass die Hartz IV-Bedürftigkeit Erwerbstätiger besonders in Sektoren, die sich nicht im internationalen Wettbewerb befinden, besonders hoch ist. (vgl. Adamy 2012, S. 7) Die auf diese Weise indirekt subventionierten Wirtschaftssektoren, heißen dieses Kombilohnmodell verständlicherweise gut. Die VertreterInnen dieser Branchen argumentieren mit zusätzlichen Arbeitsplätzen, die durch diese Niedriglöhne geschaffen würde. Dieser Umstand kann jedoch durch die Empirie in anderen Staaten mit Mindestlöhnen nicht bestätigt werden. Fehlende Mindestlöhne verursachen darüber hinaus, nicht nur intersektoral Verzerrungen sondern auch Intrasektoral. Da es in Deutschland keinen generellen Mindestlohn gibt, können Betriebe bis zu einer Sittenwidrigkeitsgrenze, Löhne reduzieren und sich somit Vorteile gegenüber dem MitbewerberInnen sichern. (vgl. Adamy 2012, S. 16)

2.2.4 Exkurs:  Kinderarmut  

Rätz und Krampertz (2011, S. 48) sprechen sich für die baldige Einführung eines BGE im Bereich der Kinder aus. Ihre Forderung begründen sie mit der Tatsache, dass in Deutschland derart viele Kinder in Armut leben, wie in kaum einem anderen Industrieland. Zurzeit gibt es in Deutschland einen Kinderfreibetrag in Höhe von 500

€. Dieser setzt sich aus den Freibeträgen für Existenzminimum, in Höhe von 320 €, und für Erziehung und Ausbildung, in Höhe von 180 €, zusammen. Aufgrund der Wirkungsweise eines Freibetrages, werden jedoch nur Personen unterstützt die in der Lage sind Steuern zu bezahlen. Personen die ein sehr geringes Einkommen vorweisen und somit nicht in das progressive Steuersystem fallen, profitieren nicht von diesem Freibetrag. Zusätzlich steigt der Nutzen eines Freibetrags, jedoch mit dem Einkommen. Die Autoren fordern deshalb die Umwandlung der bisherigen Freibeträge in eine Grundsicherung für Personen bis 27 Jahren, um nicht nur das Überleben, sondern auch den Abschluss einer adäquaten Ausbildung zu gewährleisten. Dieses Modell der Grundsicherung in Höhe von 500 € pro Monat und Kind, kostet laut Berechnungen der Autoren ca. 100 Milliarden Euro und soll alle bisherigen Transferleistungen in diesem Bereich ersetzen. Diese Summe entspricht zunächst dem Dreifachen der momentanen Leistungen. Jedoch werden die realen Kosten mit zusätzlichen 10 Milliarden Euro angegeben. Da wegfallende Transferleistungen mit 44,5 Milliarden Euro bewertet werden. Rund 30 Milliarden fließen durch steuerliche Einnahmen wieder in die Staatskassen. Diese zusätzlichen

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Steuereinnahmen werden durch den Einkommenscharakter und die damit als Einkommen zu versteuernde Wertigkeit der Transferleistungen lukriert. Außerdem wird einer Ersparnis von 18 Milliarden Euro, durch den Wegfall des Ehegattensplittings kalkuliert.

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Verteilungsgerechtigkeit - normativ

3. Verteilungsgerechtigkeit – normativ

Seit Jahren übersteigen die Staatsausgaben die Staatseinnahmen. Auch die momentan geschnürten Sparpakete ändern wenig an dieser Tatsache. Zwar lukriert der Staat mehr Einnahmen, jedoch bleiben diese deutlich hinter den Ausgaben. Die Verursacher sind schnell gefunden. Durch Sozialleistungen, die in wirtschaftlich guten Zeiten gewährt wurden und noch immer im System persistent sind. In Deutschland waren Sozialleistungen 1970 für rund 40% der Staatsausgaben verantwortlich. Im Jahr 2005 mussten rund 60% der Staatsausgaben für diese Leistungen aufgebracht werden. (vgl. Hohenleitner, Straubhaar, 2007, S. 8)

Doch ist diese Bürde für die BesserverdienerInnen gerecht? Warum soll der Staat für diese Umverteilung so viel Geld aufwenden? Dies soll im vorliegenden Abschnitt erläutert werden. Zu klären bleibt vorab allerdings noch, was überhaupt unter Gerechtigkeit verstanden wird.

„Was Menschen als gerecht empfinden, steht nicht für alle Zeiten fest und ist nicht an allen Orten gleich.“ (Rätz u. Krampertz 2011, S. 48)

Für Popper-Lynkeus (1912, S. 52) besteht die absolute Pflicht und die höchste Priorität darin, alle Menschen von der ökonomischen Sorge, mit absoluter Sicherheit, zu befreien. Er vertritt die Meinung, dass es für die Nation im Gesamten erstrebenswert ist, das Elend zu beseitigen.

Soziale Gleichheit und ökonomische Gerechtigkeit

„... ein politischer Begriff, der nicht in erster Linie zur Beschreibung, sondern vielmehr zur Bewertung, also Legitimation oder Kritik sozialer Verhältnisse dient und darum im wesentlichen normativ-evaluativen Charakter hat.“ (Koller 2002, S. 98)

Das Thema der sozialen Gleichheit, ist zur Zeit bestenfalls durch die Entwicklungen im Kontext der Wirtschaftskrise, wieder am Aufleben. Wenig Aufmerksamkeit hat es in den letzten Jahren, jedoch in der Politik gefunden. Anstatt Forderungen nach Gleichheit werden Würde, Autonomie, Freiheit und Eigenverantwortung gefordert.

(vgl. Koller 2002, S. 95)

Im Speziellen geht es, neben der sozialen Chancengleichheit, um die ökonomische Gerechtigkeit. Beide stammen aus den von Koller formulierten 7 Postulaten der

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sozialen Gleichheit. Beide rangieren an den letzten Plätzen, wenn es darum geht wie hoch sie in der Gesellschaft anerkannt werden.

Ökonomische Gerechtigkeit fordert, dass (vgl. Koller 2002, S. 104)

• alle Mitglieder der Gesellschaft gleichen Anspruch auf Teilnahme am gesellschaftlichen Wirtschaftsleben haben und

• lässt ökonomische Ungleichheiten nur zu, wenn diese nicht verhindern, dass das Mitglied eine angemessene Grundausstattung, über dem Subsistenzniveau, von materiellen und immateriellen Gütern bekommt.

• Des Weiteren müssen die Ungleichheiten mit dem Wirtschaftssystem einhergehen und auf lange Sicht allen Mitgliedern zugute kommen.

Wie soeben festgestellt wurde sind Ungleichheiten in der Gesellschaft also unter gewissen Bedingungen erlaubt. Jedoch stellt sich die Frage wann genau sind diese Ungleichheiten hinzunehmen und vor allem in welchem Ausmaß.

Drei Gründe für Ungleichheiten lassen sich im Kontext, trotz sonstiger Meinungsverschiedenheiten, identifizieren: (vgl. Koller 2002, S. 105)

Leistungsargument: Diejenigen die viel zum Wohlergehen der Gesellschaft beitragen, dürfen auch einen größeren Anteil am Wohlergehen zurückfordern.

Effizienzargument: Manche Ungleichheiten sind im Interesse einer für alle vorteilhaften Kooperation zu tolerieren.

Freiheitsargument: Rechtfertigt Ungleichheiten dann, wenn diese aus den Freiheiten und Rechten des Individuums hervorgehen, aber im langfristigen Interesse aller Beteiligten sind.

Koller identifiziert drei wesentliche Gründe warum trotz steigenden ökonomischen Ungleichheiten, die Idee der Gleichheit keinen Zuspruch in der Politik findet. (vgl.

Koller 2002, S. 96)

1. In den meisten fortgeschrittenen Gesellschaften, wurden Gleichheit der bürgerlichen und politischen Rechte durchgesetzt und gelten als unbestritten.

Auch ein mehr oder weniger gut etabliertes Sozialsystem herrscht meist vor.

Da diese aber gegen existenzielle Notlagen vorsorgen, scheint es nicht von

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Verteilungsgerechtigkeit - normativ

Interesse zu sein, über die sozialen Grundlagen die dazu führen, zu reflektieren.

2. Ökonomischer Wettbewerb führt zu Machtverschiebungen zu den Personen die vom Markt profitieren und alle anderen entmachtet. Zugleich kommt es zum wiederaufleben der Forderung der Deregulierung zu Ungunsten der ArbeitnehmerInnen, da sonst der Verlust der Wettbewerbsfähigkeit als Konsequenz droht.

3. Da rechtliche und politische Gleichheit bereits erreicht wurden, scheint es für eine Konkurrenzgesellschaft nicht klar zu sein, warum soziale Gleichheit überhaupt angestrebt werden soll.

Darüber wie und ob sich diese Anforderungen der sozialen Chancengleichheit und ökonomischen Gerechtigkeit in der tatsächlich vorherrschenden Situation darstellen, gibt Kapitel 4 Aufschluss.

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4. Verteilungsgerechtigkeit – empirisch

Im vorliegenden Abschnitt wird sowohl auf aktuelle Daten zur Verteilung von Einkommen wie auch Vermögen eingegangen. Dieser Abschnitt soll die mitunter deutlichen Abweichungen, und vor allem den Trend zu einer noch größeren Kluft zwischen Arm und Reich, anhand empirischer Daten aufzeigen. Die durchaus extremen Unterschiede, zu den normativen Vorstellungen von Gleichheit und Gerechtigkeit, sollen den Weg für einen Systemwechsel ebnen.

4.1 Wertschöpfung und Verteilung in Unternehmen

Steigende Produktivität gilt oft als Quelle steigender Lebensstandards. Meist wird deshalb in diesem Zusammenhang verlangt, die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und die Produktivität weiter zu steigern. Dies stellt auch ein legitimes Ziel dar, wenn dadurch auch Einkommen und somit Lebensstandards gehoben werden. Jedoch zeigen Studien zur Entwicklung der Produktivität und der Reallöhne, ein etwas differenziertes Bild der Realität.

Aktuelle Untersuchungen des Economic Policy Institute (EPI) zeigen für den Wirtschaftsraum USA, dass es von 1948 bis 1973 zu einem Wachstum von Produktivität und Löhnen in gleichem Ausmaß gekommen ist. Jedoch nach diesem Zeitraum begann sich eine unterschiedliche Entwicklung abzuzeichnen. Während die Produktivität mitunter stark gestiegen ist, stagnierten die Löhne. Dies bedeutet, dass die ArbeiterInnen nicht vom Produktivitätsfortschritt profitierten. (vgl. EPI 2012, S. 2) Betrachtet man den Zeitraum in dem sich dieser Trend entwickelte, bis 2011, ergibt sich ein Produktivitätswachstum von rund 80%, wobei die Löhne von ArbeiterInnen, ohne ManagerInnengehälter, im selben Zeitraum um nur knapp 11% angestiegen sind. Vor allem die Lohnentwicklungen ab 2000 stellen sich als besonders schwach dar. (vgl. EPI 2012, S. 3)

Ähnliches kann für den Zeitraum von 2003 bis 2009, wie die AK Linz berechnete, für Österreich gezeigt werden. Der durchschnittliche Überschuss pro beschäftigte Person in Österreich, ergab die beträchtliche Summe von 36.950 €/Jahr. In Hinblick

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Verteilungsgerechtigkeit - empirisch

auf den Beobachtungszeitraum ergab diese, eine positive Entwicklung bis 2009 und entsprach einer Steigerung von 52%, im Vergleich zum Wert von 2003. Eng mit diesem Anstieg verbunden, ist auch die zu beobachtende Produktivität der MitarbeiterInnen, die im selbigen Zeitraum um ca. 25% gestiegen ist. Lediglich im Jahr 2009 mussten UnternehmerInnen Einbußen der Produktivität um 2,4%, hinnehmen. Zeitgleich konnte jedoch ein Rückgang des Personalaufwands um 4%

beobachtet werden. Diese ungleichmäßige Weitergabe von zusätzlichen durch steigende Produktivität erwirtschafteten Gewinnen, spiegelt sich auch in der Tatsache wider, dass im Zeitraum 2003 bis 2009 sich die Produktivität um 25%

steigerte, der Personalaufwand jedoch nur um 11% erhöhte. (vgl. Arbeiterkammer Linz, 2011, S. 2)

Zeitgleich zu dieser Entwicklung wurde durch die AK Linz ebenfalls beobachtet, dass die Gewinnausschüttungen an KapitaleignerInnen, selbst in den Krisenjahren, stetig zugenommen haben. Wurde 2003 noch ein Gewinn von 7.928 € pro Beschäftigten an die EigentümerInnen ausgezahlt, waren es im Krisenjahr 2009 bereits 14.303 €.

Dies zeigt, dass die erwirtschafteten Gewinne ungleichmäßig aufgeteilt werden und KapitaleignerInnen deutlich bevorzugt werden. (vgl. Arbeiterkammer Linz, 2011, S. 6)

4.2 Einkommensverteilung

Der Verteilung aber auch Entwicklung der Einkommen wird ein hoher Stellenwert in der Prognose des wirtschaftlichen Wachstums zugeschrieben. Im vorliegenden Abschnitt wird besonders auf die Aufteilung zwischen den Faktoren Kapital und Arbeit aber auch auf demographische Merkmale eingegangen.

Ein ähnliches Bild, wie bereits in Kapitel 4.1 beschrieben, zeigt sich bei der Einkommensentwicklung. In den Jahren nach 2001 beobachtete das WIFO einen Anstieg der ArbeitnehmerInnenentgelte von 1,9% jährlich. Im selben Beobachtungszeitraum stiegen die Unternehmens- sowie Vermögenserträge jedoch um 7,4% jährlich. Lediglich in der Hochkonjunktur 2004 bis 2007 näherte sich das Wachstum der ArbeitnehmerInnenentgelte dem der Unternehmens- und Vermögenserträge an. Diese blieben jedoch mit 4,5% pro Jahr jedoch deutlich hinter den Unternehmens- und Vermögenserträgen von 7,7% jährlich. (vgl. WIFO 2010, S.

2) Diese stetige Kluft zwischen den Wachstumsraten äußert sich zunehmend in

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einem Rückgang der Lohnquote, welche über den Anteil des nichtselbständigen Erwerbseinkommens am Volkseinkommen Auskunft gibt. Dieser Anteil veränderte sich besonders in den Jahren ab 2000 sehr stark. In diesem Zeitraum schrumpfte der Anteil des nichtselbständigen Erwerbseinkommens von 71,9% im Jahr 2000 auf 66,6% im Jahr 2006. Ein Rückgang dieser Größenordnung fand zuvor ebenfalls statt jedoch dauerte dieser von 1978 bis 2000. (vgl. WIFO 2010, S. 5)

Das WIFO nennt für diesen Rückgang mehrere Gründe. Allem voran die steigende Arbeitslosigkeit, welche bei Anstieg von einem Prozentpunkt die Lohnquote um mehr als einen Prozentpunkt senkt. Dazu kommen Strukturverschiebungen von der Sachgüterproduktion hin zum schlechter bezahlten Dienstleistungssektor. Außerdem wird es aufgrund der Globalisierung stetig schwieriger für weniger qualifizierte ArbeitnehmerInnen am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Last but not least sind in den meisten Industrieländern die Einkünfte aus Vermögen, Finanz- und Immobilienvermögen, stark gestiegen. (vgl. WIFO 2010, S. 5)

Das WIFO sieht bis auf eine kurze Unterbrechung eines drei Jahrzehnte andauernden Trends die Fortschreibung des selbigen. Die Konsequenzen sind Rückgang der innerstaatlichen Nachfrage aufgrund sinkender Lohneinkommen und einer höheren Konsumneigung bei Lohneinkommen im Vergleich zu Vermögens- und Kapitaleinkommen. Jedoch steht diesem Nachfragerückgang ein Anstieg der Exporte aufgrund eines besseren Lohnstückkostenverhältnisses entgegen. (vgl. WIFO 2010, S. 8)

4.3 Vermögensverteilung

Im vorliegenden Abschnitt werden grundlegende empirische Daten zur Vermögensverteilung präsentiert. Im Vordergrund stehen die wichtigsten Daten und Fakten zur aktuellen Verteilung und weniger die Methoden der Erhebung. Die vorgestellten Daten beziehen sich vorwiegend auf den Sozialbericht 2009 bis 2010 des bmask, den Verteilungsbericht 2011 des Deutschen Gewerkschaftsbundes, aber auch der Valluga AG. Aufgrund der ähnlichen Vermögensstruktur (bmask 2010, S.

241) werden neben Daten aus Österreich auch Daten aus Deutschland herangezogen.

Der Definition des Sozialberichtes 2009 bis 2010 zufolge, versteht man unter Vermögen eine über die Zeit weniger schwankende Bestandsgröße, als die

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Verteilungsgerechtigkeit - empirisch

Flussgröße des Einkommens ist und selbst Einkommen generieren kann. Bei Vermögen kann zwischen Immobilienvermögen, Geldvermögen, weiterem Sachvermögen und immateriellen Vermögen unterschieden werden. (vgl. bmask 2010, S. 234)

In Österreich gibt es noch keine umfassende Erhebung oder Datenquelle, die es erlaubt direkte Rückschlüsse auf die Vermögensverteilung zu treffen. Erst im Laufe des Jahres 2012, wird es im Rahmen des Household Finance and Consumption Surveys (HFCS), eine Erhebung zur finanziellen Situation und zum Konsum der österreichischen Haushalte geben.

4.3.1 Geldvermögen  

Der Haushaltsektor, zudem selbstständige Erwerbstätige, EinzelunternehmerInnen und Privatpersonen gezählt werden, verfügte Ende 2009 über ein Geldvermögen, zudem auch Versicherungen, Wertpapiere und sonstiges Finanzvermögen gezählt werden, von rund 473 Mrd. Euro. Interessant aus der Perspektive der Verteilung ist, dass von diesem Betrag etwa 159 Mrd. Euro in Form von Spareinlagen gehalten werden, wobei lediglich 2% der Sparbücher eine Einlage über 50.000 € aufweisen.

Auf diesen befindet sich jedoch rund ein Drittel der gesamten Einlagen. Ebenfalls bemerkenswert ist der Umstand, dass sich die Spareinlagen, mit hohen Beträgen, weiterhin stärker erhöht haben, als diese mit niedrigen Beträgen. Dies deutet auf eine weitere Konzentration von Vermögen hin und kann durch den Umstand, dass einkommensstärkere Haushalte mehr und häufiger sparen begründet werden.(vgl.

bmask 2010, S. 236-239)

Jeder Haushalt besitzt eine gewisse Menge an Geldvermögen. Im Jahr 2004 waren es durchschnittlich 55.000 €. Jedoch lag der Median bei lediglich 24.000 €. Die Diskrepanz zwischen Mittelwert und Median, lässt auf eine asymmetrische Verteilung des Geldvermögens schließen. Dieser Umstand kann mit Hilfe des Gini-Koeffizienten ausgedrückt werden, welcher in Österreich bei 0,66 liegt und zeigt, dass zwei Drittel der Haushalte über einen sehr geringen Teil des Geldvermögens verfügen. Zudem zeigen Erhebungen der OeNB im Sozialbericht dass die obersten 10% über 54% des gesamten Geldvermögens verfügen. (vgl. bmask 2010, S. 243 -244)

Ein ähnliches Bild zeichnet sich bei den Unternehmensbeteiligungen ab. Lediglich bei den obersten 10% der Bruttogeldvermögensverteilung, spielen diese jedoch eine Rolle. Etwa 100.000 Personen besitzen Unternehmensbeteiligungen, welche einen

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Wert von rund 18,6 Mrd. Euro repräsentieren. Aber selbst in dieser Gruppe sind die Beteiligungen sehr ungleichmäßig verteilt. Lediglich 10 Personen besitzen ein Viertel der gesamten Unternehmensbeteiligungen, wobei Beteiligungen an anderen Gesellschaften nicht berücksichtigt werden können. (vgl. bmask 2010, S. 245)

4.3.2 Immobilienvermögen  

Laut Erhebungen der OeNB beläuft sich das kumulierte Immobilienvermögen in privaten Händen auf rund 880 Mrd. Euro. Das durchschnittliche Immobilienvermögen wurde mit 130.000 Euro pro Haushalt beim Hauptwohnsitz errechnet. Jedoch muss auch in diesem Zusammenhang erwähnt werden, dass rund 41% der österreichischen Haushalte überhaupt kein Immobilienvermögen besitzen. (vgl.

bmask 2010, S. 246)

Ebenfalls kritisch zu betrachten ist die Herkunft des Immobilienvermögens.

Insbesondere Erbschaften stellen eine große Quelle dar. 20% der österreichischen Haushalte haben Immobilienvermögen geerbt. Dies zeigt sich auch am errechneten Gini-Koeffizienten für Immobilienerbschaften von 0,92. Nur wenige Haushalte erben hohes Immobilienvermögen. (vgl. bmask 2010, S. 247)

Es besitzen lediglich 2% aller Haushalte ca. 40% des gesamten Immobilienvermögens. Die obersten 20% besitzen 75% des gesamten Immobilienvermögens und schon das oberste Dezil verfügt über 61%. (vgl. bmask 2010, S. 248)

Für das gesamte Immobilienvermögen ergibt sich ein Gini-Koeffizient von 0,76. Somit ergibt sich eine noch höhere Konzentration von Immobilienvermögen im Vergleich zu Geldvermögen.

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Bedingungsloses Grundeinkommen

5. Bedingungsloses Grundeinkommen

Unter dem Begriff eines bedingungslosen Grundeinkommens versteht man: „Ein Einkommen, das von einem politischen Gemeinwesen an alle seine Mitglieder individuell, ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Gegenleistung ausgezahlt wird.“

(Vanderborght 2005, S. 37) Zusätzlich sollte noch ein viertes Merkmal, die Bedingung der Existenzsicherung, hinzugefügt werden. (vgl. Rätz u. Krampertz 2011, S. 9)

Bei den meisten geltenden Regelungen, wie auch in Österreich, gilt zumindest prinzipiell die Pflicht zur Gegenleistung, um Sozialleistungen zu empfangen. (vgl.

Vanderborght 2005, S. 59) Auch in Großbritannien (Working Families Tax Credit), Frankreich (Prime pour l’emploi) und den USA (Earned Income Tax Credit) erwächst der Anspruch auf soziale Transfers, erst mit dem Einkommen. Teilweise steigen die Transfers ab dem ersten erzielten Euro Einkommen, bis hin zu einer definierten Grenze an, oder aber setzen erst, wie in Frankreich, ab der Erreichung von zumindest 30% des Mindestlohnes ein. (vgl. Vanderborght 2005, S. 57)

Als Gegenleistung wird in diesen Fällen somit, die zumindest theoretisch vorhandene Arbeitsbereitschaft - Sozialhilfe (Österreich), aber auch wie gezeigt die tatsächliche Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gefordert. (vgl. Vanderborght 2005, S. 57)

All diese Regelungen wie hier gezeigt, Kombilöhne und Steuerguthaben, setzen eine Gegenleistung voraus und gelten somit per Definition nicht als bedingungsloses Grundeinkommen.

Zu klären gilt es, neben den Eingangs bereits erwähnten Fragestellungen, ob ein BGE die Möglichkeit eines gesellschaftlichen Umbruchs darstellt. Blickt man in die Vergangenheit, schienen manche gegenwärtige Entwicklungen unvorstellbar. Doch vielleicht stellt ein BGE eine wünschenswertere Alternative zur momentanen Situation dar. Oft haben sich jedoch gewisse Ordnungen und Institutionen in unserem System manifestiert, welche nur schwer wieder aufzubrechen oder abzuschaffen sind. Experimente halten sich, durch die aufkommende Angst vor einer verlorenen Wahl, stets in Grenzen.

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5.1 Grundsätzliche Fragestellungen

Im Zusammenhang mit dem BGE ergeben sich, neben den offensichtlich komplexeren Fragestellungen, auch scheinbar leichter zu beantwortende Problemstellungen. Jedoch sind auch diese nicht zu unterschätzen und beinhalten oftmals grundsätzliche Fragestellungen in Verbindung mit einem BGE. Einige Grundlegende sollen im vorliegenden Abschnitt kurz angeschnitten werden, um die Problematik zu verdeutlichen und, um danach im Verlauf der Modellvorstellung in Kapitel 6 genauer erläutert zu werden.

Auszahlung,  Ausmaß  und  Finanzierung  

Grundsätzlich kann die Auszahlung eines Grundeinkommens in Form von Sachleistungen oder Barauszahlungen erfolgen. Unter Sachleistungen könnten Nutzungsrechte für Lebensraum, Wasser usw. enthalten sein. Die Auszahlung in Form von Gütern würde eine Zweckgebundenheit implizieren. Ähnlich und ebenfalls zweckgebunden wäre die Ausgabe von Gutscheinen, mit begrenzter zeitlicher Gültigkeit und Tausch gegen bestimmte Gütergruppen. (vgl. Vanderborght 2005, S.

37)

Wie oft sollte ein Grundeinkommen, das per definitionem regelmäßig bezahlt wird, geleistet werden? Die Ideenpalette reicht von einem Geldbetrag, der mit Erreichen der Volljährigkeit geleistet wird bis hin zu monatlichen Zahlungen.

Befürworter eines allgemeinen Grundeinkommens sprechen sich meist für kurze Auszahlungsintervalle aus. Da längere Intervalle und damit höhere Beträge, die Wahrscheinlichkeit von Fehlinvestitionen in teure Gebrauchsgüter erhöhen.

(vgl. Vanderborght 2005, S. 39)

Die mitunter brennendste Frage, besteht in der Höhe des Grundeinkommens, die sich aber nicht so einfach beantworten lässt. Die Höhe wird jedenfalls von der Finanzierung und vor allem vom Ziels eines Grundeinkommens abhängen. Welche Transferleistungen werden ersetzt und zu welchen freiwerdenden finanziellen Mitteln kommt es dadurch? (vgl. Vanderborght 2005, S. 41)

Auch hier gibt es durchaus differenzierte Vorstellungen. Beginnend mit der Möglichkeit ein Grundeinkommen von Geburt an bis zum Tode zu erhalten, oder die Gewährung ab Volljährigkeit, bis hin zum Tod, gibt es auch im Ausmaß einige

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Bedingungsloses Grundeinkommen

unterschiedliche Möglichkeiten. Manche Modelle unterstellen einen linearen Verlauf des Grundeinkommens, andere einen treppenartigen Anstieg mit zunehmenden Alter.

Ein nicht selten genannter Einwand ist die Finanzierbarkeit eines BGE. Doch auffällig ist, dass Gegner teilweise zu Befürwortern werden, wenn die Finanzierung durch Dividenden aus Rohstoffen vorgeschlagen wird. In Alaska wird dies bereits auf diese Weise durchgeführt und erfreut sich großer Popularität unter den EmpfängerInnen.

Denkbar wäre diese Finanzierung jedoch auch, über die Luftverschmutzung durch fossile Brennstoffe, bzw. durch den Verkauf von Emissionsrechten. Klar zu erkennen ist bei letzterem jedoch, schon der Wandel zu einer Verbrauchssteuer. (vgl.

Vanderborght 2005, S. 124)

Während bei vielen Transfermechanismen hohe Verwaltungskosten, durch die Bedarfsprüfung entstehen könnten, jedoch im Fall eines bedingungslosen Grundeinkommens, diese eingespart oder zumindest drastisch verringert werden.

Weitere Kosten entstehen bei den herkömmlichen Transfersystemen durch die Informationsverbreitung. Es ist notwendig die in Frage kommenden Bevölkerungsschichten, über die Möglichkeiten des Bezugs einer Transferleistung und über den formalen Weg dorthin, zu informieren und zu begleiten. Auch dies könnte wegfallen. Je nach Höhe des Grundeinkommens könnten auch andere Transferleistungen gestrichen werden, da diese bereits Teil des Grundeinkommens sind und somit über Umwege, der Verwaltungsaufwand reduziert wird. Die Finanzierung könnte somit durch eine Kombination der genannten Möglichkeiten und/oder zusätzlichen Steuern erreicht werden. (vgl. Vanderborght 2005, S. 68ff)

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5.2 Effekte eines BGE

Durch die Einführung eines BGE würden, neben den intendierten auch nicht intendierte Effekte, zu beobachten sein. Einige ausgewählte Bereiche werden im Folgenden beschrieben. Diese sollten jedenfalls in Überlegungen zur Ausgestaltung eines BGE Modells einbezogen werden, um unerwünschte jedoch möglicherweise irreversible Effekte zu vermeiden. Selbst wenn manche Befürworter, wie das BIEN – Schweiz, sogar soweit gehen und die folgenden Aspekte teilweise komplett ausblendet. Für sie spielen die vorliegenden Auswirkungen keine Rolle, solange der politische Wille zur Veränderung besteht. Dies rührt daher, dass es bereits 1940 zur Einführung des AHV in der Schweiz kam und dies noch immer als kleine Revolution im Sozialbereich angesehen wird. Auch damals wusste man um die genauen Konsequenzen nicht Bescheid und setzte die Idee trotzdem erfolgreich um.

(Dommen-Meade in Ulrich 2010, S. 28)

5.3 Geschlechterspezifische Auswirkungen Die Genderperspektive

Im vorliegenden Abschnitt wird auf die Rolle der Frauen innerhalb der Gesellschaft, aber auch innerhalb der Familie eingegangen. Des Weiteren soll die Diskussion zum BGE, um die Rolle des Geschlechts erweitert werden. Hierzu werden einige Gedanken und Ergebnisse, bereits durchgeführter Studien zur Einführung eines BGEs, zusammengefasst.

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts bauten die Sozial- und Wohlfahrtsstaaten auf die Ausgrenzung der Frauen aus dem Erwerbsleben auf. Familien in der sich die Frau, um den Haushalt und die Erziehung kümmerte, herrschten vor und galten als ideal.

(vgl. Koehnen 2007, S. 30) Bereits seit den 1970er Jahren, stellten WissenschafterInnen diese Zentriertheit auf Erwerbsarbeit in Frage. Sie traten für eine Entkopplung von sozialer Sicherheit und Erwerbsarbeit ein. Es schien jedoch nötig zu sein, zuerst für den Zugang zu Erwerbsarbeit zu kämpfen, um sich danach vom Selbigen wieder ein Stück zu distanzieren. (vgl. Pimminger 2000, S. 2)

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Bedingungsloses Grundeinkommen

Um den familiären Verdienst durch nicht existenzsichernde Teilzeitarbeit aufzubessern, wurden Frauen in den Erwerbsmarkt integriert. Dies hat sich bis heute nur teilweise geändert. Bis 2007 war der Frauenanteil an Teilzeitbeschäftigten im EU Raum bei 81%. (vgl. Wichterich 2007, S. 96) Es ist somit zu klären wie sich ein BGE in Hinblick auf eine klassische Rollenverteilung innerhalb der Familie auswirkt.

Welche Wirkungen zeigen sich außerdem in Anbetracht der bestehenden Diskriminierung der Frauen im Bereich der Erwerbsarbeit?

5.3.1 Zurück  zum  klassischen  Rollenbild?  

Ein BGE wird von einigen BefürworterInnen, als Ausweg aus dieser Erwerbszentriertheit gesehen und stellt einen wichtigen Grundpfeiler, in der Argumentation für ein BGE dar. Für WissenschafterInnen die sich der Genderperspektive widmen ergibt sich jedoch ein Dilemma. Durch eine geschlechtsneutrale Einführung eines BGEs würden sich, durch geschlechter- spezifische Wirklichkeiten und Wirkungen von Sozialpolitik, bestehende (klassische) Geschlechterverhältnisse fortschreiben. Wird jedoch versucht diese Entwicklung mit geschlechtsdifferenzierten Modalitäten entgegenzuwirken, läuft man Gefahr ebenfalls nicht intendierte Geschlechterverhältnisse zu erzeugen. Sozialpolitik ist somit zeitgleich Geschlechterpolitik. Es ist daher unumgänglich Zusammenhänge und Wirkungsweisen zu Untersuchen und anzuwenden, um bestimmte Verhaltensweisen zu fördern oder zu unterbinden. (vgl. Pimminger 2000, S. 3)

Notz sieht zudem die Gefahr der Heranzüchtung von permanent Arbeitslosen, vor allem im Bereich der Frauen, als eine immanente Problematik eines BGEs. Durch die Einführung eines BGEs, könnte es zu einem verstärkten Wiederaufleben des klassischen Rollenbildes mit der dazugehörigen Aufgabenverteilung innerhalb der Familie kommen. Gleichbehandlung würde jedoch fordern, dass Aufgaben innerhalb der Familie, aber auch soziale Tätigkeiten an der Gesellschaft, über die Geschlechter gleich verteilt werden. Frauen verfügen heute über bessere Ausbildung als je zuvor und kämpfen seit Jahren, um das Recht auf sinnvolle und existenzsichernde Erwerbsarbeit. Diese Bemühungen könnten somit zu Nichte gemacht werden. Zwar könnten durch die Einführung eines BGE etwaige Lücken im Bereich der sozialen Versorgung geschlossen werden, da soziale Tätigkeiten entlohnt werden, jedoch wird befürchtet, dass Frauen überdurchschnittlich zur Entspannung am Arbeitsmarkt

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beitragen würden. Denn auch schon heute werden ca. 80% der Erziehungs- und Pflegearbeiten, aber auch ehrenamtliche Tätigkeiten, von Frauen ausgeübt. Daran würde ein BGE nichts ändern und eine teilweise Abhängigkeit vom Mann bleibt somit bestehen. Notz zeigt somit in ihrer Arbeit, dass ein BGE die geschlechterspezifischen Ungleichheiten in Abhängigkeit von der Höhe nicht beseitigt, womöglich jedoch verstärkt. (vgl. Notz 2005, S. 119ff)

5.3.2 BGE  im  Kontext  des  Differenz-­‐und  feministischen  Differenzansatz  

Der Differenzansatz geht, vereinfacht ausgedrückt, von einer unterschiedlichen Rolle der Geschlechter aus. Das traditionelle Differenzkonzept ordnet die öffentliche Rolle, der sog. Öffentlichen Sphäre, dem Mann zu. Zu dieser Rolle gehört vor allem die Existenzsicherung der Familie. Zusätzlich werden Entscheidungspositionen, Ressourcen und Prestige verknüpft. Dem Rollenbild der Frau, der häuslichen Sphäre, werden vor allem Betreuungsarbeit und soziale Pflichten innerhalb der Familie zugeordnet. Diese genießen aufgrund der fehlenden Entlohnung auch weniger Ansehen und stellen zudem ein deutliches Abhängigkeitsverhältnis dar. Mit diesem Abhängigkeitsverhältnis, geht auch ein starkes Geschlechtshierarchiemodell einher. Bestehende soziale Sicherungssysteme, welche auf ein Konzept der männlichen Vorsorgeehe beruhen, reproduzieren somit diese Geschlechterstruktur.

An dieser Stelle hackt der feministische Differenzansatz ein, behält zwar die traditionellen Geschlechterkonzepte bei, fordert jedoch eine Aufwertung der weiblichen Sphäre. Dies würde durch die Einführung eines BGE, einer Entlohnung der Familienarbeit, erreicht werden können. (vgl. Pimminger 2000, S. 9f)

Zu bedenken ist jedoch, dass sich dadurch etwaige Rollenbilder weiterhin durch das Sozialsystem reproduzieren. Im Hinblick an eine Angleichung an das männliche Leitbild der Vollzeiterwerbstätigkeit, wie es zurzeit durch den Gleichheitsansatz gefordert wird, könnte die Einführung eines BGE zum Rückzug der Frauen aus der Erwerbstätigkeit führen und somit einen negativen Effekt erzielen. (vgl. Pimminger 2000, S. 9f)

5.3.3 Diskriminierungsmechanismen  in  den  aktuellen  Sozialsystemen  

Pimminger nimmt in ihrer Arbeit auf feministische Sozialstaatsanalysen Bezug welche zeigen, dass aktuelle Sozialsysteme auf geschlechtshierarchischen

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Bedingungsloses Grundeinkommen

Strukturen aufbauen und diese auch reproduzieren. Ausgangpunkt für diese Feststellung stellt der empirische Nachweis dar, dass Frauen einem höheren Armutsrisiko unterliegen. Dieser Umstand begründet sich durch eine Benachteiligung durch Erwerbs- und Sozialsystem. Armut entsteht bei Frauen nicht ausschließlich durch Erwerbslosigkeit, sondern sehr oft weil Betreuungspflichten vorliegen, auf Teilzeitbeschäftigungen, oder schlecht bezahlte Jobs zurückgegriffen werden muss.

Des Weiteren werden Männer durch ihre Rolle als Ernährer direkt durch das Sozialversicherungssystem gesichert und Frauen lediglich durch die eheliche Unterhaltspflicht. (vgl. Pimminger 2000, S. 13f)

Laut Pimminger ergeben sich drei Arten der Diskriminierung, durch das aktuelle System sozialer Sicherung. (vgl. Pimminger 2000, S. 14)

• Unterschiedliche Einstufung von Erwerbs- und Familienarbeit

• Soziale Sicherung richtet sich nach dem männlichen Normalarbeitszeitverhältnis und beruht auf Erwerbstätigkeit

• Sozial Systeme basieren auf einem normativen Geschlechtsbild und den damit einhergehenden Normalitätsannahmen

Die durch den Sachverhalt auftauchende Frage kann somit nur sein, ob ein Grundeinkommen in existenzsichernder Höhe, diese Diskriminierungen beseitigen kann oder womöglich eine Verstärkung eintritt.

5.3.4 Reformmodell  BGE?  

Nach einer Einführung in die Genderproblematik, wird nun in Anlehnung an Pimminger, versucht die zuvor aufgetauchten Fragestellungen in diesem Kontext aufzulösen.

Grundsätzlich wird im Zusammenhang mit dem BGE begrüßt, dass dieses aufgrund des Charakters der Bedingungslosigkeit das Rüstzeug mitbringt Diskriminierungen zu beseitigen. Die sich dadurch ergebende Wahlmöglichkeit für Frauen, in Hinblick auf das Betätigungsfeld, wird jedoch von KritikerInnen bezweifelt. Sie befürchten ein weiteres zurückdrängen aus dem Arbeitsmarkt und eine Verfestigung klassischer Rollenbilder. Studien der letzten Jahre zeigen jedoch, dass es nur zur Verringerung

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des Arbeitsangebots, nicht zum vollständigen Rückzug aus dem Arbeitsmarkt kommt.

(vgl. Pimminger 2000, S. 24)

Im Hinblick auf die Erwerbszentriertheit behauptet Pimminger, dass diese beseitigt werden kann und die Abhängigkeit der Frauen somit wegfällt. Zwar kann dadurch keine andere Arbeitsteilung, vor allem im Bereich der Familien- und Sozialarbeit bewirkt werden, jedoch sorgt ein BGE zumindest für den Wegfall der Diskriminierung.

Sogar dann wenn eine andere Familienform als die Ehe gewählt wird. Im Kontext der Existenzsicherung und der Diskriminierung von sozialen Sicherungssystemen im Bereich der Familienformen ist ein BGE jedenfalls gut zu heißen. (vgl. Pimminger 2000, S. 19)

Kritik ist laut Pimminger jedoch trotzdem angebracht. Zwar sorgt ein Grundeinkommen für die geforderte finanzielle Unabhängigkeit der Frau jedoch nur für eine Absolute. Es wird jedoch befürchtet, dass das Ausmaß des Grundeinkommens nur für die Subsistenz ausreicht und relativ, gemessen am Einkommen der Männer, zu niedrig ausfällt. (vgl. Pimminger 2000, S. 23)

Ein BGE könnte, nicht nur zu Veränderungen in der Frauenwelt, sondern auch bei den Männern führen. Dies wäre auch notwendig, um bestehende Diskriminierungen zu beseitigen. Die könnte durch eine Umverteilung der Familienarbeit hin zu den Männern erreicht werden. Eine von Pimminger zitierte Studie10, die im Zusammenhang mit einer in Belgien gewährten BerufsunterbrecherInnenprämie erstellt wurde, zeigt jedoch, dass Männer die gewonnene Freizeit anders verwenden.

Es wird somit gezeigt, dass ein BGE immer im Kontext gesellschaftlicher Strukturen gesehen werden muss. Es kann zwar auf diese einwirken, jedoch wird es auch von diesen bestimmt. Ein BGE dient somit nur eingeschränkt als Ausgangspunkt für Veränderungen in diesem Kontext. (vgl. Pimminger 2000, S. 25)

5.4 Migration

Sowohl für Auszahlungen in subnationalen Gemeinschaften (Alaska), als auch für die globale Einführung (EU/UNO) eines Grundeinkommens gibt es Vorschläge.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob man bereits durch den ständigen Aufenthalt

10Robeyns, Ingrid: Hush money or emancipation fee? A gender analysis of basic income. Cambridge 1999

Referenzen

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