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Besteuerung der digitalen Wirtschaft ab 2019

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Magdeburg, 5. Mai 2018

Besteuerung der digitalen Wirtschaft ab 2019

Die deutschen Finanzminister haben sich auf ihrer Jahrestagung am 25. Mai 2018 in Goslar mit der Frage der Besteuerung der digitalen Wirtschaft befasst und darauf geeinigt:

• Auch bei vollständig digitalisierten Geschäftsvorgängen muss Steuergerechtigkeit sichergestellt werden.

• Es dürfen auch digital keine Wettbewerbsverzerrungen zugelassen werden

• Alle digitalen Händler müssen Steuern zahlen.

Sachsen-Anhalts Finanzminister André Schröder:

„Es gibt bereits einen von Bund und Ländern gemeinsam erarbeiteten Gesetzesentwurf zur Einführung einer Haftungsregelung im Onlinehandel.

Auch ausländische Onlinehändler sollen sich in Deutschland steuerlich registrieren lassen und ordnungsgemäß Steuern zahlen. Dies schafft mehr Gerechtigkeit bei Geschäften im Internet. Der angesprochene Gesetzentwurf zur Haftungsregelung muss nun so ausgearbeitet werden, dass er ab 1. Januar 2019 in Kraft treten kann. So erreichen wir, dass alle digitalen Geschäfte besteuert werden und niemand mehr steuerlich bevorteilt wird. Betreiber von Online-Plattformen haften, wenn Händler ihnen keine Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über ihre Registrierung vorlegen. Außerdem haften Betreiber des elektronischen Marktplatzes, wenn sie nicht registrierte oder steuer-unehrliche Händler weiter auf ihrer Plattform gewähren lassen.“

Hintergrund:

Bei allen digitalen Geschäften soll es eine faire Besteuerung für alle geben, daher wollen die Finanzminister der Länder prüfen, inwieweit die steuerlichen Regeln geändert werden müssen. Es darf zum Beispiel europaweit nicht zugelassen werden, dass Internetkonzerne sämtliche rechtlichen Grauzone oder Lücken im Besteuerungsrecht der einzelnen europäischen Länder ausnutzen, um keine oder weniger Steuern zu zahlen als Mitbewerber.

An dem bewährten Grundsatz einer Besteuerung am Ort der Wertschöpfung sollte allerdings künftig festgehalten werden. Die Besteuerungsrechte sind grundsätzlich so aufzuteilen, dass die Zuordnung der Anknüpfungspunkte und der Ort der Wertschöpfung

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miteinander im Einklang stehen. Dabei müssen die Interessen des Exportlandes Deutschland gewahrt bleiben. Die Ministerrunde spricht sich mit Nachdruck gegen einen schädlichen Steuerwettbewerb der Staaten aus. Es muss international ein gemeinsames Verständnis über angemessene Mindeststeuersätze gefunden werden. Hier soll der Bundesfinanzminister in enger Abstimmung mit den Ländern in den internationalen Gremien eine Lösung finden.

Auch für Geschäfte mit Kryptowährungen soll eine Besteuerung sichergestellt werden.

Vor diesem Hintergrund sollte geprüft werden, ob die EU-Geldwäsche-Richtlinie weiter angepasst werden muss, damit die Aufsichtsregeln zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung auch in diesem Bereich greifen. Darüber hinaus setzen sich die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder dafür ein, zeitnah zu prüfen,

inwieweit eine Steuerabzugsverpflichtung der Plattformbetreiber oder zumindest eine Auskunftsverpflichtung möglich ist.

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