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Besteuerung der Kapitalgesellschaft:

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Academic year: 2021

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Besteuerung der Kapitalgesellschaft:

auf Ebene der KapG:

Definitiv-Besteuerung mit KSt, Solz und GewSt

auf Ebene des Gesellschafters:

wer bezieht mit welchem Anteil warum Dividenden?

Gesellschafter = Kapitalgesellschaft:

KSt-Freiheit gem. § 8b Abs. 1 KStG, wenn Anteile mindestens 10 % (Abs. 4 ) mit 5 %iger Umqualifizierung der Dividende in nichtabzugs-

fähige Betriebsausgaben (Abs. 5); unter 10 % Beteiligung volle Besteuerung . Unabhängig von Beteiligungshöhe: immer Abzug aller

Betriebsausgaben

Gesellschafter = natürliche Person:

Dividende = Einnahmen i.S.v. § 20 EStG – ggfls. Umqualifizierung in andere Einkunftsart (§ 20 Abs. 8 EStG; dann Anwendung Teilein- künfteverfahren - TEV); ansonsten gilt § 32d EStG. Grds. Abgeltungs-

steuer; Antrag auf Anwendung TEV (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG)

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