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Academic year: 2021

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Universität Duisburg-Essen Prof. Dr. Volker Breithecker, StB Anna Toodeh, M. Sc.

Ertragsbesteuerung von Kapitalgesellschaften

• Besteuerung der Erträge auf Ebene der Kapitalgesellschaft:

• Körperschaftsteuer → Bemessungsgrundlage = z.v.E.

• Solidaritätszuschlag → Bemessungsgrundlage = KSt

• Gewerbesteuer → Bemessungsgrundlage = Gewerbeertrag

• Besteuerung der ausgeschütteten Gewinne (Dividenden) auf Ebene des Gesellschafters:

• Natürliche Person als G‘schafter: Einkommensteuer + Soli

• Kapitalgesellschaft als G‘schafter: Körperschaftsteuer + Soli und Gewerbesteuer

• Personengesellschaft als G‘schafter: Besteuerung abhän- gig von den G‘schaftern der Personengesellschaft

1 Vertiefung der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre

(2)

Handelsbilanzieller Jahresüberschuss +/- bilanzielle Korrekturen

(z. B. § 5 Abs. 2 und Abs. 4a EStG; § 6b EStG oder § 7g Abs. 2 Satz 2 und Abs. 5 EStG)

= Steuerbilanzieller Jahresüberschuss +/- außerbilanzielle Korrekturen

(z. B. § 3 Nr. 40 i.V.m. § 3c EStG; § 4 Abs. 5 und Abs. 5a EStG; § 7g Abs. 1 EStG; § 8 Abs. 3 Sätze 2 und 3 KStG; § 8b KStG oder § 10 KStG)

= Gewinn aus Gewerbebetrieb

Ermittlung der ertragsteuerlichen Bemessungsgrundlagen

einer Kapitalgesellschaft

(3)

Handelsbilanzieller Jahresüberschuss +/- bilanzielle Korrekturen

= Steuerbilanzieller Jahresüberschuss +/- außerbilanzielle Korrekturen

= Gewinn aus Gewerbebetrieb

./. KSt-Verlustrücktrag ./. KSt-Verlustvortrag

= z.v.E.

* 15% (KSt-Tarif)

= Körperschaftsteuer

(4)

Handelsbilanzieller Jahresüberschuss +/- bilanzielle Korrekturen

= Steuerbilanzieller Jahresüberschuss +/- außerbilanzielle Korrekturen

= Gewinn aus Gewerbebetrieb

./. KSt-Verlustrücktrag ./. KSt-Verlustvortrag

= z.v.E.

* 15% (KSt-Tarif)

= Körperschaftsteuer

* 5,5 % (Soli-Tarif)

= Solidaritätszuschlag

(5)

Handelsbilanzieller Jahresüberschuss +/- bilanzielle Korrekturen

= Steuerbilanzieller Jahresüberschuss +/- außerbilanzielle Korrekturen

= Gewinn aus Gewerbebetrieb

+ Hinzurechnungen ./. Kürzungen

./. GewSt-Verlustvortrag

= Gewerbeertrag

(6)

Handelsbilanzieller Jahresüberschuss +/- bilanzielle Korrekturen

= Steuerbilanzieller Jahresüberschuss +/- außerbilanzielle Korrekturen

= Gewinn aus Gewerbebetrieb

+ Hinzurechnungen ./. Kürzungen

./. GewSt-Verlustvortrag

= Gewerbeertrag

* 3,5% (Steuermesszahl)

= GewSt-Messbetrag

* X % (GewSt-Hebesatz)

= Gewerbesteuer

(7)

Handelsbilanzieller Jahresüberschuss +/- bilanzielle Korrekturen

= Steuerbilanzieller Jahresüberschuss +/- außerbilanzielle Korrekturen

= Gewinn aus Gewerbebetrieb

./. KSt-Verlustrücktrag ./. KSt-Verlustvortrag

= z.v.E.

* 15% (KSt-Tarif)

= Körperschaftsteuer

* 5,5 % (Soli-Tarif)

= Solidaritätszuschlag

+ Hinzurechnungen ./. Kürzungen

./. GewSt-Verlustvortrag

= Gewerbeertrag

* 3,5% (Steuermesszahl)

= GewSt-Messbetrag

* X % (GewSt-Hebesatz)

= Gewerbesteuer

(8)

Universität Duisburg-Essen Prof. Dr. Volker Breithecker, StB Anna Toodeh, M. Sc.

Besteuerung der ausgeschütteten Gewinne (Dividenden) auf Ebene des Gesellschafters:

• Kapitalgesellschaft als G‘schafter: Körperschaftsteuer + Soli und Gewerbesteuer

→Beachte § 8b KStG und § 9 Nr. 2a i.V.m. § 8 Nr. 5 GewStG

• Natürliche Person als G‘schafter: Einkommensteuer + Soli

→ Abgeltungssteuer, tarifliche Besteuerung (Günstigerprüfung) oder Teileinkünfteverfahren

8 Vertiefung der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre

Referenzen

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