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Überblick über die Besteuerung von Zinsen und Dividenden

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Academic year: 2021

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(1)

Kapitalgesellschaft Ist der Empfänger von Zinsen/Dividenden eine natürliche

Person oder eine Kapitalgesellschaft?

Für die körperschaft-

steuerliche Behandlung

siehe S. 4 Natürliche Person

Für die gewerbe- steuerliche Behandlung

siehe S. 5 Für die

einkommen- steuerliche Behandlung

siehe S. 2

Für eine etwaige gewerbe- steuerliche Behandlung

siehe S. 3

Überblick über die Besteuerung von Zinsen und Dividenden

Von dem Überblick werden nicht erfasst:

Personengesellschaften oder sonstige juristische Personen als Empfänger internationale Sachverhalte

(2)

den §§ 13, 15, 18 oder 21 EStG?

Besteht ein innerer Zusammenhang der Zinsen/Dividenden zu einer dieser

Haupteinkunftarten?

Zinsen/Dividenden werden gem. § 20 Abs. 8 EStG in die entsprechende

Haupteinkunftsart umqualifiziert Es liegen Einkünfte aus Kapitalvermögen

nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 (Dividenden) oder Nr. 7 (Zinsen) EStG vor

Liegt ein Ausnahmetatbe-

stand von der Abgeltungssteuer i.S.d. § 32d Abs. 2

Nr. 1 EStG vor?

Zinsen fließen als Einkünfte nach

§ 20 EStG in die Summe der Einkünfte ein

Berücksichtigung tatsächlicher Werbungskosten Kein Sparer- Pauschbetrag

(§ 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 EStG)

Anwendung des ESt-

Sind die

Voraussetzungen des

§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG erfüllt?

Beteiligung > 25% oder Beteiligung > 1% und berufliche Tätigkeit

Abgeltungssteuer außerhalb der ESt-

Veranlagung

(§ 32d Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 5b EStG) Kein Abzug tatsächlicher Werbungskosten Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags (§ 20 Abs. 9 EStG)

Möglichkeit zur Günstigerprüfung

Zinsen Dividenden

Zinsen Dividenden

nein

ja nein ja

Zwingend:

Teileinkünfteverfahren

60% der Dividende sind steuer- pflichtig (§ 3 Nr. 40 Buchst. d) EStG) 60% der tatsächlichen Betriebsaus- gaben bzw. Werbungskosten sind abzugsfähig (§ 3c Abs. 2 EStG)

Zinsen fließen im Rahmen der entsprechenden Hauptein- kunftsart in die Summe der

Einkünfte ein

Abzug tatsächlicher Betriebsausga- ben bzw. Werbungskosten

Anwendung des ESt-Tarifs (§ 32a EStG)

ja nein

nein ja

(3)

Zinsen Dividenden Werden die Zinsen/Dividenden einer Haupteinkunftsart i.S.d. § 20 Abs. 8 EStG

zugeordnet?

Empfänger von Zinsen/Dividenden ist eine natürliche Person

Keine GewSt

Hinzurechnungsbetrag nach § 8 Nr. 5 GewStG:

40% der Dividende abzgl. 40% der

tatsächlichen Betriebsausgaben

Volle GewSt-Pflicht

Beträgt die Beteiligung an der ausschüttenden Kapital- gesellschaft zu Beginn des Erhebungszeitraums mindestens

15 %?

Kürzungsbetrag nach § 9 Nr. 2a GewStG:

60% der Dividende abzgl. 60% der

tatsächlichen Betriebsausgaben

Keine GewSt-Pflicht ja

nein

nein ja

Liegt der Haupteinkunftsart gewerbesteuerpflichtiges Betriebsvermögen zugrunde?

Volle GewSt-

Pflicht nein

ja

(4)

Zinsen/Dividenden werden gem. § 8 Abs. 2 KStG in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert

Zinsen Dividenden

Beträgt die Beteiligung an der ausschüttenden Kapital- gesellschaft gem. § 8b Abs. 4

KStG zu Beginn des Kalenderjahres (ggf. Fiktion)

mindestens 10 %?

eine Kapitalgesellschaft

Volle Steuerpflicht mit KSt + Solz Keine

Einschränkung des Betriebsaus-

gabenabzugs

100 % der Dividende sind steuerfrei (§ 8b Abs. 1 KStG) 5 % der Dividende werden in nicht abzugsfähige Betriebs- ausgaben umqualifiziert (§ 8b Abs. 5 KStG) und unterliegen der KSt + Solz

Keine Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs

ja nein

(5)

Zinsen Dividenden Ist im Rahmen der körperschaftsteuerlichen Behandlung eine Steuerfrei- stellung i.S.d. § 8b Abs. 1 i.V.m.

Abs. 5 KStG erfolgt?

Empfänger von Zinsen/Dividenden ist eine Kapitalgesellschaft

Volle GewSt-Pflicht

(Hinweis bei Dividende:

§ 8 Nr. 5 GewStG ist nicht einschlägig, da die

Dividende im Gewinn aus Gewerbetrieb schon

enthalten ist)

Hinzurechnung von 95% der

Dividende gem. § 8 Nr. 5

GewStG Volle GewSt-

Pflicht

Beträgt die Beteiligung an der ausschüttenden Kapital- gesellschaft zu Beginn des Erhebungszeitraums mindestens

15 %?

5 % der Dividende i.S.d.

§ 8b Abs. 5 KStG unterliegen der

GewSt

(§ 9 Nr. 2a Satz 4 GewStG)

ja nein

nein ja

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