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Basic Income Earth Network – Schweiz

Im Dokument Stefan Krase, Bakk. Masterarbeit (Seite 64-67)

6.   BGE – Modelle

6.3   Basic Income Earth Network – Schweiz

Das BGE wird vom BIEN als Wirtschaftsbürgerrecht verstanden und gilt somit für alle Personen die in einem Land arbeits- und aufenthaltsberechtigt sind. (vgl. Ulrich 2010, S. 13) Das BGE Modell der Schweizer führt, neben der bedingungslosen Existenzsicherung, drei weitere Ziele an. (vgl. Kündig in Ulrich 2010, S. 29)

• Reduktion der Arbeitskosten

• Sicherung des makroökonomischen Gleichgewichts von Konsum und Investitionen

• Vermeidung möglicher Stigmatisierungseffekte

Des Weiteren stellt das BIEN fest, dass es sich bei einem BGE nicht, um eine zusätzliche Sozialleistung handelt. Das BGE legt viel mehr den Grundstein zu einem neuen Gesellschaftsmodell. Dieses neue Gesellschaftsmodell ist jedoch auch erforderlich und wird wie auch Eingangs in Kapitel 1 beschrieben begründet. (vgl.

Kündig in Ulrich 2010, S. 30ff)

Ein BGE würde nicht nur den EmpfängerInnen zugutekommen, sondern auch Unternehmen die dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, würden profitieren. Dies wäre durch die Finanzierung über Steuern und den gleichzeitigen Wegfall von Abgaben zu bewerkstelligen. Auch der Faktor Arbeit würde somit zusätzlich entlastet, da die Personalkosten nach Wegfall der ArbeitgeberInnenbeiträge deutlich sinken würden. (Kündig in Ulrich 2010, S. 40f)

6.3.1 Finanzierung  (Mischfinanzierung  eines  Grundeinkommens)  

BIEN Schweiz ist sich vor allem dem Haupteinwand der Finanzierbarkeit bewusst und entkräftet diesen vorab. Dies wird erreicht durch eine Finanzierungsbasis, welche auf eine konstante Sozialleistungsquote, gemessen am BIP, basiert. Dies gilt

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ebenfalls für die Kosten im Bereich der ArbeitgeberInnen. (vgl. Ulrich 2010, S. 8 und S. 30)

Die Finanzierung des durchaus hohen Grundeinkommens von CHF 2.250 – 2.500 pro Person und Monat soll nicht mehr durch Abgaben, sondern durch Steuern finanziert werden. Anbieten würde sich eine Mehrwertsteuer in Höhe von 25% und einer Flat Tax von 20% bis 25% auf alle Einkommensformen. Zuverdienste unterliegen dieser Flat Tax jedoch erst, wenn sie einen Freibetrag in Höhe von 150%

des Grundeinkommens übertreffen. (Kündig in Ulrich 2010, S. 29f)

Um die Gedanken zur Finanzierung an die unterschiedlichen Erfordernisse der Staaten anzupassen, berechnet das BIEN die Höhe des Grundeinkommens, als prozentuellen Anteil am BIP. Für ein Grundeinkommen im Ausmaß von CHF 2.250 wären somit rund 33% (182 Mrd. CHF) des BIP notwendig. (Kündig in Ulrich 2010, S.

38f)

Die Finanzierung setzt sich aus drei Teilen zusammen: (Kündig in Ulrich 2010, S. 42)

Substitutionseffekte durch die wegfallenden Transferleistungen

Durch den Wegfall von Transferleistungen kann massiv am Verwaltungsapparat eingespart werden. Zusätzlich substituiert das BGE eine Vielzahl an Transferleistungen. Einige Leistungen neben dem Grundeinkommen bleiben jedoch bestehen und fließen mit rund 5,1 Mrd. Schweizer Franken in die Berechnungen ein.

Anstatt der Abgaben tritt die MwSt.

Die MwSt. ersetzt Abgaben die durch Unternehmen, aber auch ArbeitnehmerInnen geleistet werden. Sie wird ausschließlich zur Finanzierung des BGE herangezogen und wirkt auf Konsumaktivitäten. Im Jahr 2007 belief sich das BIP der Schweiz auf 521 Mrd. Schweizer Franken. Davon waren 66,8% MwSt. pflichtig. Bei einem Durchschnittsteuersatz von 6,65% brachte dies Steuereinnahmen in der Höhe von 19,5 Mrd. Schweizer Franken. Im Rahmen der Finanzierung des BGE werden die MwSt. pflichtigen Leistungen auf 80% des BIP angehoben. Simultan wird eine Erhöhung auf einen durchschnittlichen Satz zwischen 20% und 25% vollzogen. Für das Berechnungsjahr 2007 entspricht jede MwSt. Erhöhung, um einen Prozent, eine Einnahmenerhöhung im Ausmaß von 4,15 Mrd. Schweizer Franken.

Flat Tax mit Freibetrag (direkte Bundessteuer)

BGE-Modelle

Das aktuelle System der Einkommensteuer wird durch eine Flat Tax im Ausmaß von 20% bis 25% ersetzt. Um den Anreiz für Beschäftigung jedoch zu gewährleisten wird ein Freibetrag in Höhe von 150% des BGE gewährt. Jegliche andere Steuerbegünstigungen werden jedoch gestrichen. Dies führt jedenfalls zu einer stärkeren Belastung der SpitzenverdienerInnen und zu einer Umverteilung zwischen ganz unten und ganz oben. Es kann somit eine Umverteilung zwischen Investitionspotential und Konsumpotential bewerkstelligt werden.

Tabelle 1 zeigt die geplante Lastenverteilung auf die drei Säulen. Deutlich zu erkennen ist, der mit 51,7% größte Anteil, welcher von der MwSt. getragen werden soll. Nicht zu verachten ist der mit 29,1% zweit größte Anteil, welcher lediglich durch Einsparungen erzielt werden soll. Zu guter Letzt werden 19,2% oder 35 Mrd.

Schweizer Franken, durch die neue direkte Bundessteuer eingehoben, die eine Einnahmequelle des allgemeinen Bundesbudgets darstellt.

Finanzierungsquelle CHF Anteilsmäßig

Substitutionsgewinne 53 Mrd. 29,1%

Ertrag der MwSt. 94 Mrd. 51,7%

Beitrag direkte Bundessteuer 35 Mrd. 19,2%

Aufwand Grundeinkommen 182 Mrd. 100%

Tabelle 1: Quelle: Kündig in Ulrich 2010, S. 51, Tabelle 2 Finanzierung des Grundeinkommens über Substitutionsgewinne, MwSt. und direkte Bundessteuer

Damit die Belastung der Unternehmen durch die MwSt. Erhöhung konstant bleibt, wird ein Lohnrückgang von 10% vorausgesetzt. Dieser scheint im Hinblick auf ein gewährtes Grundeinkommen in Höhe von CHF 2.250 realistisch. (Kündig in Ulrich 2010, S. 56)

Die Belastung durch Steuern für den allgemeinen Haushalt wird auf 16% – 17%

berechnet. Wird das nötige Budget für ein BGE hinzugerechnet, erhöht sich die Steuerquote auf 50%. Zu bedenken bleibt jedoch, dass durch die Einführung des BGE mehr Konsum geschaffen wird und somit ein Großteil, der von der Privatwirtschaft kommt, wieder in die Privatwirtschaft geht. (Kündig in Ulrich 2010, S.

56)

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6.3.2 Schritte  zur  Realisierung  

Das BIEN Schweiz spricht bei der Umsetzung eines BGE, von einem dynamischen Generationenprojekt, welches zu Beginn als Teil-Grundeinkommen startet und somit auch nicht existenzsichernd ist. Überlegungen die zu dieser Vorgehensweise führen sind unter anderem in unvorhersehbaren makroökonomischen Effekten zu sehen.

Diese können durch eine ausreichend lange Adaptionsphase nahezu beseitigt werden. Ausgangspunkt für die Einführung könnte die bereits etablierte Alters- und Hinterlassenen- Versicherung bilden. Diese wird während der Beitragsjahre, durch teilweise lediglich bescheidene Beiträge, einbezahlt und garantiert zumindest eine Rente im Ausmaß von 50% der Maximalrente. Durch eine sukzessive Erweiterung der Bezugspersonen und einer Erhöhung bis hin zu einem existenzsichernden Ausmaß, kann der Übergang zu einem BGE bewerkstelligt werden. (vgl. Ulrich 2010, S. 16f)

Im Dokument Stefan Krase, Bakk. Masterarbeit (Seite 64-67)