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3. Kommunikationswissenschaftliche Begrifflichkeiten

3.3. Facebook

“Facebook’s mission is to make the world more open and connected. People use Facebook to stay connected with friends and family, to discover what’s going on in the world, and to

share and express what matters to them.“

(Facebook, 2012)

Das soziale Netzwerk “Facebook” wurde 2004 von dem US-Amerikaner Mark Zuckerberg gegründet. Gemeinsam mit zwei Freunden entwickelte er während seiner Studienzeit an der Harvard University, die Idee für das Netzwerk, das ursprünglich nur eine interne Plattform für sein damaliges Studentenheim sein sollte. Heute hat das Netzwerk über 500 Millionen aktive Nutzer und ist somit um zwei Drittel größer als die gesamte Population der Vereinigten Staaten. (vgl. Fletcher / Ford, 2010)

Auf Facebook haben User nicht nur die Möglichkeit ein eigenes, privates Profil zu betreiben, sondern können mittlerweile außerdem auch Fanseiten einrichten. So haben beispielsweise Radiosender die Möglichkeit via Facebook direkt mit ihren Hörern zu kommunizieren und mit Hilfe des sozialen Netzwerks mehr Fans zu generieren.

Auch in Österreich ist Facebook im Aufschwung und hat mittlerweile 2.781.300 (Social Media Radar, 2012a) User. Die Geschlechterverteilung auf Facebook in Österreich ist relativ ausgewogen: knapp 49% der Nutzer sind Frauen, 51% Männer:

(Abd. 2: Facebook - Verteilung nach Geschlecht, Social Media Radar 2012a)

(Abd. 3: Facebook - Verteilung nach Alter und Geschlecht, Social Media Radar 2012a)

Deutlichere Unterschiede in der Nutzung von Facebook in Österreich zeigen sich hingegen bei der Altersverteilung. Der Großteil der österreichischen Facebook Nutzer und Nutzerinnen ist zwischen 13 und 29 Jahre alt, gefolgt von den 30-39 Jährigen. Die wenigsten Facebook – User sind 40 oder älter:

(Abd. 4: Facebook - Verteilung nach Alter, Social Media Radar 2012a)

3.3.1. Facebook als journalistisches Tool

Facebook als journalistisches Tool wird in Zukunft aus der Medienwelt kaum noch wegzudenken sein. Es ist nicht nur als Marketingtool für Medienunternehmen interessant geworden, sondern hat heutzutage oftmals auch schon einen wichtigen Stellenwert für die inhaltliche Gestaltung von Programmen durch das Mitwirken der Rezipienten erhalten.

„Je mehr Personen sich an dieser digitalen Mundpropaganda beteiligen, desto stärker entfaltet sich die Meinungsbildung im Netz. Aus diesem Grunde können es sich immer weniger Unternehmen leisten, diese Prozesse auszublenden und nur auf herkömmliche Methoden zu vertrauen.“ (Eck, 2008: S. 201)

Vor allem die Möglichkeit des direkten Kontakts mit dem Publikum hat Social Media wie Facebook zu einem wichtigen Bestandteil der journalistischen Arbeit gemacht.

Medienunternehmen bauen darauf, auf ihren Facebook-Seiten möglichst viele „Likes“ zu erhalten, um so an Popularität zu gewinnen und Reichweiten auszubauen.

„At industry conferences, news and marketing managers fill rooms to learn how they can use Facebook *…+ to grow and engage with audiences. They anxiously monitor their competitors’ fan bases as they invest time and money in growing their own.”

(Palser, 2011 : S. 58)

Dies zeigt sich auch in der immer stärker steigenden Zahl von Medienunternehmen aller Art, die auf Facebook vertreten sind. Das Potential und die Nutzung von Social Media für die Medienarbeit ist noch längst nicht ausgeschöpft und die Bedeutung des sozialen Netzwerks wächst stetig.

3.3.2. EXKURS: Facebook und der ORF

Im Bezug auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Österreich und dessen Nutzung von Facebook gibt es aktuell eine hitzige Debatte aufgrund eines laufenden Verfahrens und einer gerichtlichen Untersuchung. Hintergrund der Debatte: Der ORF verstößt mit dem Betreiben von Facebook-Fanseiten nämlich gegen das ORF-Gesetz, wie die KommAustria, im Jänner 2012 entschieden hat. Ins Rollen gekommen ist der ganze Fall durch eine Anzeige seitens des VÖZ (Verlag österreichischer Zeitungen), der die Beschwerde gegen den ORF und dessen Verstoß gegen das ORF-Gesetz bei der KommAustria eingereicht hat. (vgl. Fidler, 2012a) Laut Gesetz ist es dem ORF untersagt an sozialen Netzwerken teilzunehmen. Er darf keine Verlinkungen in sozialen Netzwerken posten oder sonstige Kooperationen mit sozialen Netzwerken eingehen:

„§ 4f. (2) Folgende Online-Angebote dürfen nicht im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Auftrags bereitgestellt werden:

*…+

25. soziale Netzwerke sowie Verlinkungen zu und sonstige Kooperationen mit diesen, ausgenommen im Zusammenhang mit der eigenen tagesaktuellen Online-Überblicksberichterstattung“ (ORF Gesetz, 2012)

Mit den 39 Facebook-Seiten, die der ORF betreibt, wird diese Bestimmung des ORF-Gesetzes laut KommAustria verletzt und so wurde das Facebook-Verbot für den ORF Ende Jänner 2012 erstmals ausgesprochen. Der ORF legte daraufhin aber Berufung und Beschwerde beim Bundeskommunikationssenat (BKS) ein. Dieser lehnte die Beschwerde aber ab und gab der KommAustria in ihrer Entscheidung recht. Das Facebook-Verbot des ORF blieb bis dahin also weiter aufrecht und die offiziellen ORF-Seiten auf Facebook wurden vorübergehend von den Fans betreut. (vgl. Fidler, 2012a)

Dennoch legte der ORF auch dieses Mal wieder Beschwerde ein und wandte sich im Juni in dritter Instanz an die Höchstgerichte, also den Verwaltungsgerichtshof, sowie den Verfassungsgerichtshof. Zudem wurde abermals ein Antrag auf aufschiebende Wirkung gestellt. Dieser Antrag wurde vom Verfassungsgerichtshof abgelehnt, vom Verwaltungsgerichtshof aber angenommen und das Facebook-Verbot wurde somit bis zum endgültigen Urteil vorübergehend aufgehoben. (vgl. derstandard.at, 2012)

Mitte November gab es in diesem Fall dann eine erneute Wende. Am 14. November 2012 schloss sich der Verwaltungsgerichtshof dem Urteil der KommAustria und des BKS an und erteilte dem ORF nun doch offiziell ein Facebook-Verbot. Die aufschiebende Wirkung wurde somit ungültig und die Facebook-Seiten mussten wieder von den Fans selbst betreut werden. Zwei Tag später gab es aber wieder eine Änderung in dem Fall und der Verfassungsgerichtshof meldete sich zu Wort. Aufgrund einer deutlicheren Begründung der Beschwerde seitens des ORF setzte der Verfassungsgerichtshof das Verbot erneut außer Kraft und stimmte dem Antrag auf aufschiebende Wirkung abermals zu. (vgl. Fidler, 2012b) Der ORF darf seine Facebook-Fanseiten also weiterhin selbst betreuen und in sozialen Netzwerken präsent sein. Um die Problematik zu lösen wird aktuell außerdem an einer Novelle des ORF-Gesetzes gearbeitet, um den Auftritt in sozialen Netzwerken und vor allem auf Facebook künftig weiterhin zu ermöglichen.