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Endogene Konfliktursachen: Beschreibung, und Beeinflussung durch die EU-

TEIL V: DIE EU-MITGLIEDSCHAFT ZYPERNS ALS KATALYSATOR FÜR

11.1 Endogene Konfliktursachen: Beschreibung, und Beeinflussung durch die EU-

In diesem Teil der Arbeit sind Faktoren zu behandeln, die internen Ursprungs sind und eine konfliktauslösende Rolle in der Stabilität der RZ gespielt haben. Von Wichtigkeit sind in diesem Zusammenhang die historische und soziokulturelle Einheit der Bevölkerungsgruppen, die Verfassung von 1960 mit ihrem disfunktionalen Charakter und ihren Souveränitätsbeschränkungen und die Rolle einiger politischer Gruppen innerhalb des Systems.

Wenturis meint, dass „...die Blockierung des zypriotischen politischen Lebens nach 1960 auch auf die Tatsache zurückgeführt werden kann, dass das zypriotische System unfähig war, sich selbst zu verändern und gleichwohl im wesentlichen seine Identität und Kontinuität zu bewahren“.490 Die Gründung der RZ geschah zu einem unglücklichen Zeitpunkt, denn auf der Insel wurde die Genesis zweier unterschiedlicher Gesellschaften bereits vollendet. Die unterschiedlichen soziokulturellen Merkmale beider Teilkulturen stellten ein Hindernis dar und sind als konfliktstiftende Ursachen zu betrachten. Folgende Aspekte haben den Konflikt angefacht:

Einbindung der griechisch-zypriotischen Teilkultur in die hellenische Kultur, Übernahme der griechischen Ideologie, der “Megali Idea” durch die griechisch-zypriotische Bevölkerung;

Identifizierung des griechisch-zypriotischen Nationalbewusstseins mit dem Griechentum, so dass alles “Türkische” als das traditionell Feindliche angesehen wird; Eingliederung der türkisch-zypriotischen Teilkultur in die türkische Kultur; ihre sozio-psychologische Identifikation mit dem türkischen Nationalismus; unterschiedliche Erziehung und Bildung innerhalb beider Teilkulturen;

unterschiedliche ökonomische Entwicklung beider Bevölkerungsgruppen. Fasst man nun die endogenen desintegrierenden Faktoren zusammen, die auf die Existenz, Einheit und Fortdauer des Staates Zypern hemmend gewirkt haben, so stellt man fest, dass diese Faktoren auch zu den konfliktauslösenden Ursachen des Zypernproblems zu rechnen sind.

490 Nikolaus Wenturis, Der Integrationsprozess im politischen System der Republik Zypern, 1970, Seite 126-127.

11.1.1 Historische und soziokulturelle Einheit der beiden Bevölkerungsgruppen als Konfliktursache

Wie ist es zu einer divergierenden Entwicklung der kulturellen Teilgebiete in Zypern gekommen?

Während der byzantinischen Zeit war Zypern nicht nur in seiner wirtschaftlichen und sozialen Struktur ein Teil der byzantinischen Welt, sondern auch in seinem Geist und seinen Lebensformen.

Die Gründung der zypriotischen Kirche491 erwies sich als Stütze der sozialen Struktur und der kulturellen Entwicklung der Insel, denn “mit der Begründung dieser Institution ist eine neue interne Eliteeinheit entstanden, welche nicht nur die soziale Kontrolle auf Zypern ausübte und somit die Willensbildung der griechisch-zypriotischen Gesellschaft steuern konnte, sondern auch die Werte und Kultursymbole dieser Gesellschaft fundieren konnte.“492 Die Christianisierung der Inselbevölkerung hat für die spätere kulturelle Entwicklung und soziale Struktur Zyperns ausschlaggebende Bedeutung. Damit erreichte man eine Identität zwischen Zypriotentum und zypriotischer Kirche, ähnlich wie die Identität von byzantinischer Existenz und orthodoxem Glauben.493

Die Zeit der osmanischen Herrschaft brachte eine Veränderung der historischen Position Zyperns mit sich, sowie eine Genesis von Umständen, welche die kulturelle und soziale Entwicklung auf der Insel in einer neuen Dimension erscheinen lassen, die bis heute bestehen blieb. Während dieser Zeit wurden die Fundamente für die Entwicklung zweier sozialer Schichten auf Zypern gelegt, die ihrerseits wiederum zu einer kulturellen Aufspaltung geführt haben. Die ausgeprägten sprachlichen, religiösen und kulturellen Gegebenheiten verhinderten eine Nivellierung der Bevölkerungsgruppen im Sinne einer Assimilierung der Minderheit an die Mehrheit. Während der gleichen Zeitperiode fand eine konträre Entwicklung des kulturellen und sozialen Umfeldes beider Kulturkreise statt. Unter der britischen Herrschaft haben die Kultursymbole und die sozialen Rollen beider Teilkulturen der Insel jene Formen angenommen, welche später in der RZ hervorgetreten sind“.494 Sowohl für die türkisch-, als auch für die griechisch-zypriotische Teilkultur vollzog sich ihr Identifikationsprozess durch die Hinwendung zur Bezugsnation (Griechenland bzw. die Türkei).495 Durch die Vertiefung der Divergenz hat sich die zypriotische Gesellschaft zu stark fragmentierten und vertikal segmentierten Teilkulturen entwickelt.496 Die beiden Volksgruppen in Zypern, die GZ und die TZ, identifizieren sich ideologisch mit der griechischen beziehungsweise der türkischen Nation auf dem Festland.497 In ähnlicher Weise unterstreicht Pavlos Tzermias das Fehlen des „Zypriotentums“, das auf den starken Einfluss der beiden Mutterländer, Griechenlands und der Türkei, zurückzuführen sei.498 Die Identität zwischen „Staat“

und „Nation“ steht noch in Frage, was auch Jeanette Choisi deutlich hervorgehoben hat.499 Sprache, Religion und einige Kulturaspekte des gesellschaftlichen Lebens stellen auf der Insel Hindernisse einer Wiedervereinigung dar. Die Anwendung des Begriffs „Landsleute“ hat hier nur eingeschränkte Berechtigung. Die Zersplitterung wurde zur Ursache für Konflikte im endogenen politischen System der RZ.

Durch die Teilung der Insel hat eine totale Trennung der beiden Kulturen auf der Insel stattgefunden. Die türkisch besetzten Gebiete entwickeln durch die Besiedlung eine islamistische Kultur, zu Lasten der europäisch orientierten TZ. Viele TZ verlassen die Insel, so dass sich der

491 Vgl. dazu Kevork Keshishiau, a.a.o., S.50-52. Am Konzil von Nicaea im Jahre 325 nahmen drei zyprische Bischöfe als Vertreter der zyprischen Kirche teil. Bei dem siebten und letzten Konzil im Jahre 787 nahmen dann sogar 6 Bischöfe teil.

Dem ist zu entnehmen, dass die Ausbreitung des Christentums auf der Insel nicht ganz unbeträchtlich sein konnte.

492 Zit. nach Nikolaus Wenturis, S.78.

493 Hrsg. Klaus Dether Grothusen, W. Steffanie und P. Zervakis, Zypern, Vandenhoek und Ruprecht Göttingen, 1998, Seite 681-685.

494 Zit. nach Nikolaus Wenturis, S.83.

495 Hrsg. Klaus Dether Grothusen, W. Steffanie und P. Zervakis, Zypern, Vandenhoek and Ruprecht Göttingen, 1998, Seite 685 ff.

496 Wenturis, Der Integrationsprozess, S.75.

497 Siehe Heinze, Christian, Zum Stand des Zypernkonfliktes unter besonderer Berücksichtigung des Grundsatzes der Selbstbestimmung der Völker, in: Zeitschrift für Politik, 4 (1991), S.406-427, In: Orient, Zeitschrift für Politik und Wirtschaft des Orients – German Journal for Politics and Economics of the Middle East, 36. Jahrgang Nr.2, Opladen, Juni 1995, Seite 313.

498 Tzermias Pavlos, Geschichte der Republik Zypern, Franke Verlag, Tübingen 1991, S.644.

499 Choisi Jeanette, Wurzeln und Strukturen des Zypernkonfliktes 1878-1990, Franz Steiner Verlag, Stuttgart 1993, S.391 ff.

anatolisch-islamistische Charakter in den besetzten Gebieten umso mehr durchsetzt. Die Entwicklung der Trennung basiert jedoch heute auf anderen Merkmalen als in der Vergangenheit.

Seit Zypern den Beitritt in die EU anvisiert hat, beobachtet man eine Spaltung der kulturellen Ansichten in den türkisch-zypriotischen Kreisen. Große Demonstrationen in den besetzten Gebieten verlangten das Zusammenleben mit den GZ innerhalb der EU.500 Anders als in der Vergangenheit, als die wirtschaftlichen und sozialen Probleme der Volksgruppen zur Durchsetzung der national-regionalen Kulturen instrumentalisiert wurden, zu Lasten der Inseleinigung, erscheint zur Zeit das umgekehrte Phänomen. Der Krieg der Kulturen zwischen den TZ und den GZ wird geschwächt, und beide soziokulturellen Gruppen bevorzugen die europäische Wertegemeinschaft.

Es gibt eben, neben der ethnischen und religiösen Frage, trotzdem auch diese anderen wichtigen Grundelemente, welche das Zypriotentum charakterisieren, wie etwa der gemeinsame Kulturraum, das gemeinsame Territorium, die gemeinsame Abstammung, einige gemeinsame kulturelle Güter, und vor allem gemeinsame geschichtliche und politische Erfahrungen, die insgesamt den Fakt eines Jahrhunderte langen Zusammenlebens betonen.501

Die These in diesem Kapitel ist, dass die EU besondere Mittel dafür bietet, dass die kulturelle und soziale Identität der beiden Volksgemeinschaften Zyperns innerhalb der EU gesichert werden kann. Die GZ und die TZ wünschen, Bürger der EU zu sein und unter den selben europäischen Werten zu leben. Diese Werte wurden von beiden Seiten der zypriotischen Gemeinschaften angenommen, und sie werden als ein Rahmen angesehen, in den die beiden Kulturen ihre eigene Kultur leicht anpassen können. In der Vergangenheit wünschten die beiden Gemeinschaften eine Annäherung nur an ihre eigene Nationalkultur, ohne andere Optionen. In der gegenwärtigen Zeit ist der Hauptwunsch der Beitritt Zyperns in die EU, und die Integration in die europäische Kultur.

Vor allem in den besetzten Gebieten Zyperns, in denen es eine große Zahl von Siedlern aus der Türkei gibt, konnte man einen kulturellen Gegensatz zwischen den TZ und den Siedlern beobachten. Sowohl diese Gegensätzlichkeit als auch die europäische Perspektive der TZ hatten einen positiven und harmonisierenden Einfluss in dem Sinne, dass innerhalb der „TRNZ“ das Interesse an den GZ wieder zunimmt. Die Identität der Kulturen der beiden zypriotischen Gemeinschaften mit der Kultur ihrer Vaterländer scheint in Zweifel zu geraten. Die vielfältigen historischen Ereignisse auf der Insel war nicht immer parallel zu den Ereignissen und den Einflüssen, denen die nationalen Kulturen in den „Mutterländern“ standhalten mussten. Die Realität ist, dass wir heute auf der Insel eine zypriotische Kultur haben, die von den Vaterländern stark beeinflusst wird. Der Schutz der Kulturen innerhalb der EU basiert nicht nur auf dem Minderheitenschutz, sondern auch auf der Idee der freien kulturellen Entwicklung innerhalb der europäischen Kultur. Die kulturelle Vielfalt ist eine Charakteristik der europäischen Kultur.

Der Wunsch zur Sicherung der kulturellen Identität jeder Seite gegen Gefahren von der anderen Seite ist verständlich. Diese Gefahr wird innerhalb der EU vermindert, da die kulturelle Identität der Regionen erstens einer der grundlegenden Bausteine der EU ist, und zweitens, weil es für die Verteidigung der Regionen und der Kulturen "Mittel" gibt, welche dann auch die zypriotischen Gemeinschaften zur Sicherung ihrer Kulturen nutzen könnten. Die Bedeutung der EU hier ist, dass sie in den Mitgliedsstaaten nicht zulässt, dass kulturelle Diskriminierung stattfindet. Der Respekt der Rechte der Kulturen in der EU ist praktisch erwiesen, da verschiedene Kulturen nebeneinander friedlich leben. Die EU als supranationale Macht kann dem Entstehen von Diskriminierungen vorbeugen. Die türkische offizielle Seite ist jedoch der Meinung, dass beide Seiten eine eigenständige und unterschiedliche Kultur und nationale Herkunft besitzen, und dass diese Unterschiede die beiden Seiten daran hindern, zusammen zu leben. Die griechische offizielle Seite hingegen argumentiert, dass die GZ und die TZ durchaus zusammen leben könnten, wie es auch in der Vergangenheit der Fall war. Das Ziel kann jedoch nicht die kulturelle Vereinigung der beiden Gemeinschaften in Zypern sein. Die Frage ist vielmehr, in, inwieweit die EU Voraussetzungen dafür schaffen könnte, dass die Kulturen sich miteinander weiterentwickeln und gleichzeitig auch weiterbestehen könnten.

Können die christliche und die moslemische Kultur zusammenleben? In der Geschichte der Insel

500 Demonstration von 28.11.2002 in der “TRNZ”. Siehe Report des griechischen Rundfunksenders NET.

501 Orient, Zeitschrift für Politik und Wirtschaft des Orients – German Journal for Politics and Economics of the Middle East, 36. Jahrgang Nr.2, Opladen, Juni 1995, Seite 313.

gab es eine lange Periode, in der die kulturellen Gruppen der Bevölkerung friedlich miteinandergelebt haben, vor allem auch unter Umständen, in denen das internationale Recht und die Menschenrechte noch nicht so entwickelt waren. Es steht ebenfalls fest, dass es in Zypern, vor der politischen Teilung, diese Erfahrung des Zusammenlebens der Kulturen gab. Das gemischte Zusammenleben der Bevölkerung war das, was die gemeinsame Lebensart in Zypern entwickelt hat. Die tägliche Kommunikation der GZ und der TZ hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass die einen die Sprache der anderen sprachen und umgekehrt ebenso. Das alltägliche Leben hat die Kultur der einen Seite der anderen näher gebracht. Auch zum Thema der Religion ist festzustellen, dass z.B. von den TZ ein bestimmter Respekt für den Apostel Andreas (den Schutzheiligen der GZ) vorhanden war, aufgrund der wundertätigen Fähigkeiten, die ihm nachgesagt werden. Kirchen hatten einen besonderen Platz überall in Zypern. Es ist jedoch trotzdem wichtig zu betonen, dass das Zusammenleben zwischen Muslimen und Christen kein neues Phänomen ist, welches man nur in Zypern beobachten kann. Es gibt ein solches Zusammenleben auch in Ägypten, Syrien, im Libanon, in den USA, in Russland, usw.

In der EU gibt es Beispiele, wo verschiedene kulturelle Gruppen zusammen, oder nebeneinander leben. Eine große Anzahl von Muslimen lebt in der gesamten EU. Das Zusammenleben verschiedener kultureller Gruppen innerhalb der EU erscheint sehr vielfältig und ist rechtlich z.B.

durch das Abkommen über die bürgerlichen und politischen Rechte abgesichert.502 Die Anwendung und Funktion der Rechte ist jedoch eine andere Frage. Die Möglichkeit, die die EU bietet, dass nämlich jeder Bürger sich an den Europäischen Gerichtshof wenden kann, und parallel dazu, die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates innerhalb der EU, sind grundlegende Merkmale,503 welche die EU zu einem starken Sicherheitsfaktor der kulturellen Rechte machen.

Zudem hat die EU eine kulturelle Politik, durch welche sowohl die GZ als auch die TZ Vorteile ziehen könnten. Im Fall, wo Zypern der EU mit der Lösung der bizonalen und bikommunalen Föderation beitritt, würden beide Teilstaaten die Verantwortung für die kulturelle Politik tragen.

Sie könnten z.B. auf europäischer Ebene Aktivitäten von kulturellem Austausch und Zusammenarbeit entwickeln. Zudem könnten sie noch “Mittel” der europäischen Politik benutzen, die darauf abzielen, die kulturelle Zusammenarbeit in Zypern zwischen den Gruppen der zypriotischen Bevölkerung oder auch mit dritten Ländern zu festigen.

Die Anwendung der Grundfreiheiten in Zypern innerhalb der EU wird zur Schaffung von Bindungen und Arbeitsbeziehungen auf privater Ebene führen, welche wiederum die kulturelle Zusammenarbeit fördern werden. Zypern wird Teil der gesellschaftlichen und ökonomischen Macht der EU sein. Die EU möchte unter anderem die Vielfalt der nationalen Merkmale und Identitäten erzielen. Sowohl die GZ als auch die TZ werden ihre kulturelle Identität zusammen mit den übrigen europäischen Regionen fördern können.

11.1.2 Disfunktionalität der Verfassung als Konfliktursache.

Die zypriotische Verfassung wurde nicht von der Bevölkerung Zyperns, sondern von Großbritannien, Griechenland und der Türkei proklamiert.504 Ein großer Teil der Bevölkerung hat dem Vertragswerk nie zugestimmt.505 Am Anfang schien die Verfassung den besonderen zypriotischen Verhältnissen gerecht zu werden. Es gab aber konfliktstiftenden Elemente, besonders die in der Verfassung enthaltenen Souveränitätsbeschränkungen, die den Prozess der politischen Einigung beider zypriotischen Volksgruppen hemmten. Das Volk als Begriff existiert nirgendwo in der Verfassung, stattdessen sind Subjekte der Verfassungsordnung die griechischzypriotische und die türkischzypriotische Gemeinschaft.

Die Souveränitätsbeschränkungen der Verfassung beziehen sich auf Treaty of Guarantee / Establishment / Treaty of Alliance, sowie auf eine Fülle von Artikeln, welche die politische und soziale Teilung der beiden Volkseinheiten förderten. Einige Artikel506 hatten die Identifikation

502 Charta der Grundrechte.

503 Vertragsgrundlagen: Art. 128 EGV; Art. 92 Abs. 3 d EGV.

504 Siehe Anmerkung: Rüdiger Wolfram-Christian Philipp, Kapitel 26, III § 6, Seite 234.

505 Georgios Grivas Digenis und seine Anhänger.

506 Artikel 2 z.B. dokumentiert eine Trennung der beiden Bevölkerungsgruppen. “For the purpose of this constitution. The Greek Community comprises all citizens of the Republic who are of Greek origin and whose mother tongue is Greek or who share the Greek cultural traditions or who are members of the Greek-Orthodox Church. “ Weiterhin: “the Turkish

Community comprises all citizens of the Republic who are of Turkish origin and whose mother tongue is Turkish or who

beider Bevölkerungsgruppen mit Griechenland bzw. der Türkei a priori anerkannt, so dass kein richtiger Unifikationsprozess der beiden Gruppen erreicht werden kann. Es ist offenbar, dass ein Integrationsprozess durch die Verfassung behindert wurde. Barbara Hahn bemerkt: “Die Verfassung verstärkte die Desintegration der Bevölkerung in allen Lebensbereichen. Arbeiteten türkische und griechische Zyprioten bis 1960 zumindest noch in einigen Institutionen zusammen, wie z.B. in den Genossenschaften, so war dieses nach dem Erlangen der Unabhängigkeit nicht mehr möglich. Die Verfassung gab der zypriotischen Bevölkerung nicht die Gelegenheit, miteinander den jungen Staat auszubauen, sie bewirkte vielmehr, die ihr verfassungsmäßig zustehenden Rechte soweit wie möglich auszunutzen, um sich einen Vorteil gegenüber der anderen ethnischen Gemeinschaft zu sichern.”507

Die aufgezwungene Verfassung508 stellte keine “staatliche Ganzheit” dar, sondern es wurde mit dieser versucht, zwei national und kulturell differenzierte Einheiten noch mehr von einander zu trennen, statt sie zu einem politischen System zu verbinden. Nach der Staatswerdung Zyperns stellte man eine Verlagerung der Interessen beider Volksgruppen fest. Die GZ strebten nach einem unabhängigen Staat mit griechisch-zypriotischer Vorherrschaft. Die TZ dagegen intendierten eine Umwandlung Zyperns in eine Insel mit zwei Staaten. Diese Zielsetzung führte einerseits zu der

“Nichtanwendung” der Verfassung, und andererseits zu einer zusätzlichen Förderung der desintegrierenden und konfliktstiftenden Tendenzen, die nach den 50er Jahren zu verzeichnen waren. Der im Dezember 1963 unternommene Versuch,509 eine Verfassungsrevision durchzuführen, löste unter den TZ eine Welle der Entrüstung aus und führte schließlich zu den bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen, die sogar den Frieden zwischen Griechenland und der Türkei gefährdeten.510

Heute wird diese Verfassung von den TZ nicht mehr akzeptiert und angewendet. Die GZ dagegen fügen sich der Verfassung und betrachten diese, wie auch die übrige Welt außer der Türkei, als die einzig legitime.511 Die Disfunktionalität der Verfassung als Störfaktor in der Funktion des Staates hat eine vitale Bedeutung für beide Seiten. Die Verfassungsprobleme behindern die gute Funktion des Staates und erzeugen innerstaatliche Konflikte. Die Disfunktionalität der Verfassung ist ein Parameter der ZF. Dieser Parameter der ZF bekommt jetzt eine neue Bedeutung, weil die share the Turkish cultural traditions or who are Moslems…”; Es mögen auch einige kurze Hinweise genügen, um auf eminente Strukturmerkmale dieser Verfassung aufmerksam zu machen und ihren desintegrierenden und konfliktstiftenden Charakter vor Augen zu führen: 1. Durch die verfassungsmäßige Festlegung einer bikommunalen Beteiligung in allen Regierungsbereichen fördert sie die Legitimation beider Teilkulturen. Für den innenstaatlichen Gruppenkonflikt bedeutet dies eine Verschärfung. 2. Die getrennte Wahl von Präsidenten und Vizepräsidenten institutionalisiert nicht nur eine bikommunale Verantwortlichkeit, sondern betont auch den dualistischen Charakter der staatlichen Autorität. Die verfassungsrechtliche Absonderung beider Teilkulturen macht eine staatliche Einheit unerreichbar. 3. Verfassungsmäßig wird noch die Möglichkeit gegeben, dass sowohl der Präsident, als auch der Vizepräsident, statt sich mit dem neu geschaffenen Staat zu identifizieren, sich noch mehr mit ihren Einheiten (Teilkulturen) verbunden fühlen. Die Struktur der Verfassung begünstigt selbst die Identifikation des Präsidenten und des Vizepräsidenten mit ihrem ursprünglichen Kulturkreis statt mit dem neu geschaffenen Staatswesen. 12. Die Beteiligung der TZ im Parlament und in der Verwaltung mit 30%, in der Armee und Polizei sogar mit 40%, wurde von der griechisch-zypriotischen Mehrheit als überhöht empfunden und steigerte die Spannung zwischen beiden Volksgruppen. 5. Die Überrepräsentierung des türkischen Elements im Parlament hätte von den GZ vielleicht noch verkraftet werden können, wenn die Verfassung nicht noch bei bestimmten Abstimmungen getrennte Mehrheiten in den beiden Abgeordnetengruppen vorgesehen hätte. Diese

Bestimmung machte es möglich, dass die parlamentarischen Vertreter von weniger als 10% der Gesamtbevölkerung in der Lage waren, die Beschlüsse der Mehrheit zu vereiteln. Artikel 3 stellt zwei offizielle Sprachen auf. Nach Artikel 5 haben beide Bevölkerungsteile das Recht, “…. to celebrate respectively the Greek and Turkish national holidays…” und Artikel 4, Absatz 4 gibt noch das Recht “ …. To fly…. The Greek or the Turkish flag at the same time.”

507 Zit. nach Barbara Hahn, S.47.

508 Aufgezwungen, weil keine der beiden Parteien, die von dieser Verfassung direkt betroffen waren, auch nur die Möglichkeit erhielten, ihre Verfassung selbst zu entwerfen, oder vor der Unterzeichnung sie wenigstens zu modifizieren.

509 Glafkos Klerides beschrieb die Situation von 1963 so: “Eine ehrenhafte und von propagandistischen Absichten freie Bewertung der verfahrenen Situation von 1960-1963 leitet zu der Schlußfolgerung, daß mit Ausnahme der Regelung über getrennte Mehrheiten bei der Abstimmung für die Steuergesetze keine dringende Notwendigkeit für eine Revision der Verfassung bestand.”

510 Siehe in Archive der Gegenwart, Jg. 44, 1974, Seite 18856.

511 Vgl. dazu Nikolaus Wenturis, S.101 ff; Leondios Ierodiakonou, S.310 ff; Christian Heinze, S. 715 ff;

511 Vgl. dazu Nikolaus Wenturis, S.101 ff; Leondios Ierodiakonou, S.310 ff; Christian Heinze, S. 715 ff;

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