• Keine Ergebnisse gefunden

Die EU als Zentrum miteinander verbundener Prozesse

TEIL IV: KANN DIE EU DIE LÖSUNG DER ZYPERN-FRAGE DURCH

8. DIE EU ERZEUGT EINE DYNAMIK FÜR DIE LÖSUNG DER ZYPERN-

8.4 Die EU als Zentrum miteinander verbundener Prozesse

Der EU ist es gelungen, getrennte, aber voneinander abhängige Prozesse zu entwickeln, welche mit dem Lösungsverfahren der ZF verbunden sind. Dieses Verfahren einer Lösung der ZF ist abhängig von anderen Parametern, welche die Erweiterung der EU bestimmen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt ging der Verlauf der Integration und Erweiterung der EU unabhängig von den Entwicklungen im südöstlichen Mittelmeer voran. Die Europäische Dynamik wird ihre Bedeutung beibehalten, solange der Beitritt der Türkei noch nicht vollendet ist. Die nachfolgenden Verfahren entwickeln sich parallel dazu:

• Das Verfahren “Lösung der griechisch-türkischen Differenzen”, welches durch die Übereinstimmung bestimmt wird, die in Helsinki302 erreicht wurde;

• Das Verfahren “Lösung der ZF”, im Rahmen der UNO mit Ermutigung und Hilfe der EU und mit dem Entschluss von Helsinki als Basis;

• Das Verfahren “Beitritt Zyperns in die EU” mit den Entschlüssen der EU unter anderem in Helsinki, Nizza und Kopenhagen und dem Beitrittsabkommen in Athen;

• Das Verfahren “Beitritt der Türkei in die EU”, mit der Entscheidung der EU in Helsinki;

• Das Verfahren “Integration Europas”, mit den Entscheidungen der EU;

• Das Verfahren “Erweiterung Europas”, mit den Entscheidungen der EU.

Diese Verfahren bestimmen den Rahmen, in dem die ZF beeinflusst wird, im Gegensatz zu früher, als das einzig existierende Verfahren das der Lösung der ZF im Rahmen der UNO war. Im Vergleich zu der Vergangenheit müssen wir unterstreichen, dass diese Prozesse neue Parameter in die ZF hineinbringen, wie zum Beispiel die Kompatibilität des Inhaltes der politischen Lösung der ZF mit dem Acquis Communautaire und dem sich daraus ableitenden Recht. Der eigentliche Unterschied zur Vergangenheit ist, dass die oben aufgeführten Verfahren der ZF einen dynamischen Charakter verleihen. Auf diesem Weg nimmt die Internationalisierung der ZF andere Dimensionen an. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir einen sich ständig verändernden internationalen Rahmen, besonders in den Mittelmeerregionen, beobachten. In dieser Region tragen sowohl die Türkei und Zypern, als auch die EU, zu Veränderungen auf politischer Ebene bei.

Die beiden ersten der genannten Verfahren beziehen sich auf die Lösung der griechisch-türkischen Differenzen, sowie auf eine Lösung der ZF. Die beiden mittleren Verfahren beziehen sich dagegen auf den Beitritt der Türkei und Zyperns in die EU, und die beiden letzten Verfahren auf die Entwicklungen der EU. Der gemeinsame Punkt aller Prozesse ist die festlegende Rolle der EU: alle der oben aufgeführten Verfahren sind Verfahren, welche die bereits festgelegten und tatsächlichen Ziele der EU erfüllen müssen. Diese Prozesse implizieren die Organe der EU, die für die Realisierung der EU-Entscheidungen zuständig sind. Für jedes Verfahren gibt es einen Dialog, welcher die EU, sowie ihre Organe, autorisiert, die Entwicklungen jedes Verfahrens getrennt zu beobachten, und zu überwachen, dass der chronologische Ablauf eingehalten wird. Es ist wichtig zu betonen, dass die Verfahren, die in Zusammenhang mit der ZF stehen, sich in verschiedenen Organisationen entwickeln, sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU. In die Bearbeitung und in die Vorbereitung der zusammenhängenden Entscheidungen, die zu der Festlegung der Entscheidungen beitragen, sind nicht die gleichen Organisationen und Personen impliziert, aber es gibt eine große Diffusion, was die Vorbereitung von Entscheidungen angeht. Die starken Bemühungen für eine Lösung der ZF auf verschiedenen Ebenen lassen die Entwicklung von Ideen und Plänen zu, die für beide Seiten verständlich wären.

Die Positionen der beiden Länder Türkei und Griechenland werden, was die ZF angeht, in den beiden Gemeinschaften in Zypern widerspiegelt sein. Im Fall dass die ZF nicht mit den anderen Parametern der griechisch-türkischen Differenzen verbunden ist, können wir sicher sein, dass die Positionen der beiden Gemeinschaften in Zypern fast identisch mit denen der beiden Länder sind, jeweils Griechenlands bzw. der Türkei. Diese Gewissheit basiert auf den Äußerungen der Regierungen Griechenlands bzw. der Türkei vor dem Beginn der jeweiligen Gesprächsrunden, wobei jedes Mal die Unterstützung des jeweiligen Mutterlandes für die Gesprächsführer der

302 Siehe in: http://www.pio.gov.cy/docs/euro/european_union/european_council/concl_19991211.htm, am 8/8/03, The Conclusions of the Presidency, Helsinki 10 and 11 December 1999

entsprechenden Gemeinschaft ausgedrückt wird. Im Fall jedoch, wo die ZF in einer Periode von Gesprächen mit den anderen Parametern der griechisch-türkischen Differenzen verbunden ist, ist das Ergebnis ein anderes. In diesem Fall fängt, wie in Helsinki geschehen, das Lösungsverfahren mit der Weiterleitung der griechisch-türkischen Differenzen in der Ägäis zum Internationalen Gerichtshof an. Wir stellen fest, dass das Beitrittsverfahren der Türkei in die EU einige Parameter der griechisch-türkischen Differenzen beeinflusst. Parallel dazu ist ein anderes Verfahren, d.h. die Lösung der ZF, trotz seiner Probleme, in Entwicklung. Bei allen Problemen, die jedes einzelne Verfahren auch hat, können wir dennoch nicht behaupten, dass diese Verfahren sich nicht verbinden lassen, da sie doch alle ein Ergebnis politischer Entscheidungen sind, und zwar mit der Zustimmung nicht nur der beteiligten Länder, aber auch dritter, sowie auch mit dem vollen Engagement und der Bestimmung dieser Entscheidungen von der EU selbst. Das Beitrittsverfahren der Türkei in die EU kreiert von alleine schon eine starke Dynamik in Bezug auf die Lösung der ZF.

Wir erinnern uns noch daran, wie viele Diskussionen im Rahmen der Vorbereitung der Helsinkientscheidung geführt wurden, inwieweit die Lösung der ZF zu den mittelfristigen Zielen zählen würde, welche die Türkei erfüllen müsste.

In dem hypothetischen Fall, in dem es die oben aufgeführten parallelen Verfahren mit ihren distinkten vorbestimmten Zielen nicht gäbe, und man sich nur auf die Differenzen der beiden Seiten konzentrieren würde, läge das Zentrum der Probleme in der Lösung der ZF vielleicht nur auf einem rein technischen Gebiet, so dass die einzelnen Aspekte der ZF gelöst werden könnten.

Andererseits kann man aber auch nicht behaupten, dass eine Lösung der ZF als eine gesamte Beilegung zwischen der Türkei und Griechenland akzeptiert werden würde, aufgrund des starken staatlichen Beistands für die RZ. Parallel dazu beeinflusst der Faktor der Zyprioten in Griechenland das politische System, und es würde Griechenland in eine schwierige Lage bringen, wenn die Regierung versuchen würde, das Lösungsverfahren der ZF in den Rahmen einer Gesamtlösung der griechisch-türkischen Differenzen zu platzieren. Mit anderen Worten, die Zyprioten würden meinen, dass Griechenland, um seine Differenzen mit der Türkei zu lösen, frühere Ereignisse widerruft, die ein anderes Land angehen. Das Klima jedoch, welches durch die Beziehung zwischen der Türkei und Griechenlands entsteht, beeinflusst in einem entscheidenden Grad die Absichten der beiden Seiten in Zypern in Bezug auf die Lösung der ZF. Ein positives Klima kann von alleine sicher weder eine Beilegung der ZF bringen noch die griechisch-türkischen Differenzen klären. Dieses Klima hat aber im Rahmen der EU die historische Entscheidung in Helsinki gewährleistet. Der Beitrag des positiven Klimas im Lösungsverfahren der ZF hat letztendlich immerhin zur Durchführung von sechs Gesprächsrunden geführt303, auch wenn diese Gesprächsrunden bisher noch kein endgültiges Ergebnis gebracht haben. Außerdem wird durch die Entscheidung in Helsinki die Türkei verpflichtet, ihre Haltung zu verändern, um eine endgültige Lösung der ZF zu erreichen. Die Entscheidung von Helsinki fordert die Türkei klar dazu auf, auf die Bemühungen des Generalsekretärs der UNO einzugehen. Die Fortsetzung des Lösungsverfahrens der ZF scheint durch das Beitrittsverfahren der Türkei in die EU begünstigt zu werden. Es ist außerdem wichtig zu betonen, dass der Annan-Plan, als der vollkommenste Plan in der Geschichte der ZF, im Kontext der Entwicklung der Beitrittsverfahren sowohl Zyperns als auch der Türkei in die EU vorbereitet wurde.

8.4.1 Aspekte der Verbindung zwischen den einzelnen Prozessen

Die Frage, die wir uns hier stellen, ist, inwiefern die verschiedenen Verfahren miteinander verbunden sind. Dabei müssen wir aber auch zwischen der direkten Form einer Verbindung, durch betreffende Entscheidungen, und der indirekten Form unterscheiden. Die Entscheidungen von Helsinki verbinden politisch die Prozesse zur Lösung der griechisch-türkischen Differenzen, sowie auch einer Lösung der ZF, mit dem Beitritt der Türkei in die EU. Auch der Beitritt Zyperns in die EU wurde vor der Entscheidung in Helsinki direkt mit der Lösung der ZF verbunden, wobei diese Verbindung nach Helsinki einen indirekten Charakter angenommen hat. Die Verbindung dieser

303 Im Jahr 2002 haben 6 Gesprächsrunde stattgefunden. Siehe in: http://www.phileleftheros.com/news/agyros.htm am 8/3/03; Auch im Jahr 2001 wurden intensive Gespräche geführt. Siehe in: http://www.phileleftheros.com/news/2001.htm am 8/3/03; Seit 1997 existieren Gespräche, aber nicht auf regelmäßige Basis. Siehe auch in:

http://www.phileleftheros.com/news/1997.htm am 8/3/2003.

Verfahren wird vor allem wie folgt begründet:

8.4.1.1. Aspekt 1: Die Involvierung der Staaten in diese Prozesse

In die Lösung der ZF impliziert sind als erstes die beiden Gemeinschaften in Zypern. Eine ebenso große Bedeutung haben die Garantiemächte Griechenland, Türkei und Großbritannien. Darauf folgen die Mitgliedsländer des Sicherheitsrates, mit den USA in der führenden Position. Von diesen Ländern hat jedes einzelne eine andere Rolle. Die beiden Gemeinschaften Zyperns sind die, die einer Lösung und ihrem Inhalt zustimmen müssen. Dagegen sind die Garantiemächte diejenigen, die zustimmen werden und den Rahmen einer Lösung bestimmen werden, um im Darauffolgenden diese Lösung den beiden Gemeinschaften aufzuerlegen. Die dritten Länder sind die, welche das Schiedsverfahren durchführen werden, und sich gleichzeitig um die Sicherung ihrer Interessen in diesem Gebiet kümmern. In der Kategorie der dritten Länder haben, wie schon vorher erwähnt, die USA die führende Rolle, dagegen sind die restlichen Mitglieder des Sicherheitsrates aktive Beobachter ohne besondere Initiativen. Dies hat zumindest ihre Position zu der ZF bis heute bewiesen. Die EU hat in der Vergangenheit im Zusammenhang mit dem Lösungsprozess der ZF keine Rolle gespielt, da Griechenland Mitglied der EU war und diese daher von der Türkei nicht als neutraler Vermittler akzeptiert wurde. Die Rolle der EU in dem Lösungsprozess ist nicht mehr die gleiche. Heute ist die EU eine Macht, die den Rahmen der Bewegungen der Beitrittsverfahren bestimmt, darüber hinaus mit der Lösung der ZF verbunden ist, und auch den Inhalt der Lösung der ZF bestimmend beeinflussen könnte. Zusätzlich kann die EU eine Garantierolle für die Lösung übernehmen, sowie auch die nationalen Interessen fast aller beteiligten Länder beeinflussen. Im Rahmen der Europäischen Integration und der Taktik “geben und nehmen”, kann die EU eine Überprüfung der strategischen Interessen und der Prioritäten der beteiligten Länder bewirken.

Die beteiligten Länder in dem Beitrittsverfahren Zyperns sind die EU selbst, als supranationale Organisation, sowie ihre Mitgliedsstaaten Griechenland, Großbritannien und etwas indirekter die USA und die Türkei. Im Gegensatz zu der bestimmenden Rolle, welche die Türkei in dem Lösungsverfahren der ZF besitzt, haben die EU und Griechenland die bestimmende Rolle bei den Beitrittsverfahren sowohl Zyperns als auch der Türkei in die EU. Zu betonen ist außerdem, dass die Rolle Griechenlands verhältnismäßig groß ist. In beiden Fällen wird sie von einem Vetorecht begleitet. Die Rolle der USA ist in diesen beiden Verfahren ebenfalls wichtig, hat aber einen intervenierenden Charakter. Großbritannien, welches eine ebenso wichtige Rolle in beiden Verfahren hat, besitzt ebenfalls ein Vetorecht, welches es bei beiden Verfahren benutzen kann. Bis jetzt hat Großbritannien von diesem Vetorecht jedoch noch keinen Gebrauch gemacht, sei es nun aufgrund ihrer eigenen Position, oder auf Basis der Zypern-Politik der USA304. Die Positionen der Länder in Bezug auf den Verlauf der beiden Prozesse werden von ihren geostrategischen Interessen bestimmt.

Die beiden Verfahren entwickeln sich unter anderen Umständen als in der Vergangenheit, in der der Kalte Krieg die Rahmenvoraussetzung sowohl der Europäischen Integration, als auch der Lösung der ZF war. Unter diesen Voraussetzungen waren die Rolle der USA und der Türkei noch viel wichtiger, und die USA handelten mit allen Mitteln, um die NATO zu erhalten.

Die Länder, die an dem Beitrittsverfahren Zyperns in die EU beteiligt sind, sind dieselben, die auch an dem Beitrittsverfahren der Türkei in die EU beteiligt sind. Zudem werden die Prozesse der Erweiterung und der Integration der EU von denselben Ländern bestimmt, welche auch die Beitrittsverfahren Zyperns und der Türkei in die EU bestimmen. Was die Lösungsverfahren der griechisch-türkischen Differenzen angeht, kann man sagen, dass diese Angelegenheit von der EU mit direkter Hilfe der USA gehandhabt wird. Der Bericht jedoch zu den Entscheidungen von Helsinki, dass die Differenzen in den Haager Gerichtshof verlegt werden sollten, erweitert den Kreis der in das Problem verwickelten Länder. Allerdings wird dieses Gericht Entscheidungen nach den Kriterien des internationale Rechts treffen. In Bezug auf die Verwicklung anderer Länder in das Lösungsverfahren der ZF stellen wir eine größere Anzahl von Ländern fest, die sich, wenn auch nur indirekt, in dem Lösungsverfahren beteiligen. Im Gegensatz zu der Vergangenheit, für die wir an den Versuchen, eine Lösung des Problems zu finden, nur die Beteiligung der Länder

304 Siehe Letter dated 5-11-2001 from the permanent Representative of the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland to the UN addressed to the Secretary General, Doc: United Nations, General Assembly Security Council, 9/11/2001, A/56/612-S/2001/1059

verzeichnen, die Mitglieder im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen waren (Großbritannien, Frankreich, USA, China, Russland), erweitert sich heute der Kreis dieser Länder, und hinzu kommen die Mitgliedsstaaten der EU. Dass die Versuche, eine Lösung für die Konflikten zu finden, noch in der Obhut des Sicherheitsrates liegen, ändert nichts daran, dass Länder wie China und Russland immer noch keine wichtige Rolle bei einer endgültigen Lösung der ZF spielen. Es lohnt sich jedoch zu unterstreichen, dass die Region des Mittelmeerraumes nach dem Kalten Krieg zunehmend die geostrategischen Interessen der Mitgliedsstaaten der EU beeinflusst, welche sich zum größten Teil in der gemeinsamen Sicherheits- und Außenpolitik der EU ausdrücken. Russland und China sind nicht in die Verfahren impliziert, die in Beziehung mit der EU stehen. Die USA jedoch, als einzige Weltmacht und anhand ihrer wichtigen Rolle im Rahmen der NATO, kann die Entscheidungen, die im Zusammenhang mit dem Schutz der Mittelmeerregion gefällt werden, beeinflussen, da, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt, die Entscheidungen der NATO und der EU gemeinsam getroffen werden müssen. Die NATO hat derzeit auch, im Unterschied zu den anderen Mitgliedern des Sicherheitsrates, die bestimmende Kontrolle in der Mittelmeerregion, zumindest bis zu dem Zeitpunkt, wenn die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU vollkommen entwickelt sein wird.

8.4.1.2 Aspekt 2: Die zeitliche Überlappung der Prozesse

Die oben aufgeführten Prozesse spielen sich, unabhängig von ihrem Anfangspunkt, in gleichzeitigen Perioden ab. Die Erweiterungsverfahren der EU und das Beitrittsverfahren Zyperns in die EU entwickeln sich in bestimmten Zeitdiagrammen, welche von der EU bestimmt wurden.

Die Beitrittsgespräche wurden Ende 2002 beendet und Zypern wird, wie auch die anderen Beitrittsländer, an den Europawahlen 2004 teilnehmen. Das Lösungsverfahren der griechisch-türkischen Differenzen im Rahmen der Forderungen von Helsinki bewegt sich in einem Zeitdiagramm, welches von der EU entschieden wurde, und letztendlich wurde, mit der Annahme dieser Entscheidung durch die Türkei, auch das Zeitdiagramm von Helsinki von der Türkei angenommen. Das Verfahren fordert die Türkei und Griechenland dazu auf, bis 2004 im Rahmen des Internationalen Gerichtshofes in den Haag ihre Differenzen zu klären. Das Lösungsverfahren der ZF hingegen hat kein direktes “Verfallsdatum”.

Was den Beitritt der Türkei in die EU betrifft, gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Zeitdiagramm. Dieses Verfahren wird jedoch immer mit dem Verlauf des Lösungsverfahrens der ZF verbunden werden. Wie lange dieses Beitrittsverfahren der Türkei in die EU auch dauern wird, entsprechend und andauernd wird auch die Verbindung dieses Prozesses mit dem Lösungsverfahren der ZF sein. Im Gegensatz zu dem noch nicht vorhandenen Zeitdiagramm des Beitrittes der Türkei in die EU, ist das Zeitdiagramm für die Erweiterung der EU vorbestimmt und unabhängig von der Situation der Türkei. Dieses Zeitdiagramm zur Erweiterung der EU scheint jedoch von dem Zeitdiagramm des Beitritts Zyperns in die EU abhängig zu sein.

8.4.1.3 Aspekt 3: Die Komplementarität der Ziele

Die Übereinstimmung im Rahmen der Helsinkientscheidung305 setzt die Lösung der Differenzen zwischen der Türkei und Griechenland als Ziel. Ein möglicher Fortschritt in dem Lösungsverfahren der griechisch-türkischen Differenzen wäre ein Hilfsmittel für den Fortschritt des Beitrittverfahrens der Türkei in die EU. Wir müssen unterstreichen, dass das Ziel einer Lösung der griechisch-türkischen Differenzen sowohl von der Türkei als auch von Griechenland angenommen wurde. Die Frage, die wir uns an dieser Stelle stellen, ist, inwiefern dieses Ziel die übrigen unerlässlichen Interessen Griechenlands und der Türkei beeinflusst, und in welchem Maß dieses Ziel die Befriedigung anderer unerlässlicher Interessen jedes Landes ausgleichen könnte. Was bedeutet letztendlich die Lösung der Probleme des Festlandsockels und des Luftraumes in der Ägäis?

Müsste im Endeffekt die Türkei in einem solchen Fall vollständig ihre Rechte in der Ägäis zugunsten ihres Beitritts in die EU aufgeben? Wie werden mit Hilfe des Beitritts ihre unerlässlichen Interessen befriedigt, so dass sie Fortschritte zu einer Lösung der Differenzen mit Griechenland zu machen bereit ist? Auch Griechenland hat das entsprechende Dilemma im Rahmen seiner unerlässlichen Interessen. In welchem Maß wird die Lösung des Konflikts in der Ägäis unerlässliche Interessen dieses Landes beeinflussen und ausgleichen?

305 http://www.europarl.eu.int/enlargement/briefings/de/1a3.htm#annexes: Der Europäische Rat von Helsinki (11.

Dezember 1999) hat offiziell erklärt, daß der Beitritt Zyperns zur EU nicht an eine Regelung der politischen Situation geknüpft ist.

Für beide Länder, aber auch darüber hinaus für die EU und die USA, ist das Ziel schon definiert, und es scheint hohe Erwartungen im Rahmen des Beitrittverfahrens der Türkei in die EU zu geben.

Es ist nützlich, zu erwähnen, dass dieses Ziel nicht im Gegensatz mit dem unerlässlichen wirtschaftlichen Interesse der beiden Länder in der Region steht. Das Ziel, eine Lösung für den griechisch-türkischen Konflikt zu finden, wurde im Rahmen von Helsinki bestimmt und vereinbart. Neben der Vereinbarung von Helsinki gibt es den Überwachungsmechanismus dieses Prozesses durch die EU, welche die Fortschritte anhand ihrer unerlässlichen Interessen misst. Dies erfolgt durch die Zusage der Türkei, als Staat, der in die EU beitreten möchte. In dem Lösungsverfahren des griechisch-türkischen Konflikts und in dem Beitrittverfahren der Türkei in die EU gibt es eine direkte Verbindung der Ziele.

Das Hauptziel des Lösungsverfahrens der ZF ist es, eine Lösung des Konflikts zu finden, welche von beiden Seiten angenommen wird. Das Ziel dieses Verfahrens steht im Zusammenhang mit dem Ziel, welches von dem Lösungsverfahren des griechisch-türkischen Konflikts gesetzt wird.

Beide Ziele führen zur Regelung der griechisch-türkischen Differenzen. Genauso trägt aber auch umgekehrt die Regelung des griechisch-türkischen Konflikts positiv zum Lösungsverfahren der ZF bei. Diese beiden Prozesse haben ein gemeinsames endgültiges Ziel, nämlich dass der Frieden zwischen den beiden Ländern gefestigt wird. Innerhalb des Zieles einer endgültigen Lösung der ZF

Beide Ziele führen zur Regelung der griechisch-türkischen Differenzen. Genauso trägt aber auch umgekehrt die Regelung des griechisch-türkischen Konflikts positiv zum Lösungsverfahren der ZF bei. Diese beiden Prozesse haben ein gemeinsames endgültiges Ziel, nämlich dass der Frieden zwischen den beiden Ländern gefestigt wird. Innerhalb des Zieles einer endgültigen Lösung der ZF

Outline

ÄHNLICHE DOKUMENTE