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Berufsverbände zur Qualitätssicherung von Supervision

Im Dokument SUPERVISION – EIN RISIKO? (Seite 45-51)

3. Ethik in der Supervision

3.5 Berufsverbände zur Qualitätssicherung von Supervision

Im deutschsprachigen Raum – Österreich, Deutschland, Schweiz – haben sich Supervisionsverbände – professional communities – gebildet um eine Berufsvertre-tung für das BeraBerufsvertre-tungsformat Supervision zu schaffen, Leitbilder, Qualitätsstandards und ethische Richtlinien zu definieren und diese regelmäßig auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen und zu aktualisieren.

Die Ethische Dimension von Supervision hat als Ziel die Erarbeitung allgemein gülti-gen Normen und Werten. Somit sind die Folgülti-gen ethischer Bewertung mit hoher Verantwortung verbunden. Und da Supervision, so wie jedes berufliche Handeln auf einer ethisch-moralischen Grundlage aufgebaut ist, müssen ethische Richtlinien definiert werden, da Handeln auch Konsequenzen hat (vgl. Otten 2003, 7).

39 Ethische Richtlinien

Im Folgenden wird die Darstellung und Handhabung der ethischen Positionen der drei Berufsverbände angeführt:

Die deutschsprachigen Berufsverbände für Supervision entstanden zwischen 1989 (Deutsche Gesellschaft für Supervision e.V. – DGSv und der Schweizer Berufs-verband für Supervision, Coaching und Organisationsberatung – BSO) und 1994 (Österreichische Vereinigung für Supervision – ÖVS). Die Verbände verstehen sich als Interessensverband ihres Berufsstandes sowie als Serviceeinrichtung für poten-zielle Auftraggeberinnen oder Auftraggeber und Supervisandinnen und Supervisan-den. Sie geben Standards für Qualifikationen, Fortbildungen sowie Prozesse der Supervision vor und sprechen sich für die wissenschaftliche Forschung im Bereich der Supervision aus bzw. beteiligen sich aktiv an entsprechenden Projekten.

Alle Verbände verfügen über ethische Richtlinien, welche sich unter anderem an der UN-Menschenrechtskonvention orientieren.

Die ethischen Richtlinien der ÖVS unterstützen die kritische Auseinandersetzung der eigenen Haltung von Supervisorinnen und Supervisoren in ihrer Praxis. Auseinan-dersetzung wird als ein ständiger Prozess der Reflexion, Bewertung und Abwägung von Grundsätzen, Normen, Werten, Standards und Interessen beschrieben. Für die Identität und das Selbstverständnis von Supervisorinnen und Supervisoren für supervisorische Praxis und für die Vereinsaktivitäten sollen die ethischen Richtlinien der ÖVS Orientierungshilfen anbieten.

Die „Ethischen Leitlinien“ des DGSv unterstreichen besonders den Dialog, die Dis-kussion und die Verständigung über gemeinsame Ziele, Werte und fachliche Fragen.

Im Grundsatz richtet sich die DGSv auch nach der UN-Menschrechtskonvention aus und hält ihre Mitglieder an, die Unantastbarkeit und die Würde jedes Einzelnen zu achten und mit Respekt zu begegnen. Weiters sollen ethische Leitlinien Schutz vor eventuell überzogenen Erwartungen der Kundinnen und Kunden bezüglich Super-vision entgegenwirken und die Supervisorinnen und Supervisoren vor übersteigerten Vorstellungen über ihre Beratungstätigkeit schützen.

40 Folgende Ziele werden im DGSv genannt:

– Fachlichkeit supervisorischen Handelns unter Berücksichtigung ethischer und wissenschaftlicher Grundlagen,

– Einhaltung berufsethischer und Standards und kollektiver Leitlinien, – Ausdruck ethischen Verhaltens gegenüber ihren SupervisandInnen, – Respekt gegenüber allen beteiligten Personen,

– Sensibilisierung für ethische Probleme ihrer Arbeit,

– Kritisches Prüfen und Reflexion ihres beruflichen Handelns, – Fortbildung,

– Kollegialität,

– Grundlage für die Ethik-Kommission.

Schadensfall und Beschwerdemanagement

Teilweise gibt es auch – z. B. bei der ÖVS – explizite Richtlinien für die Vermeidung von Schadensfällen:

– Sie verhalten sich so, dass vorhersagbarer und vermeidbarer Schaden verhindert werden kann.

– Sie lehnen Aufträge ab oder brechen sie ab, die sie nicht fachgerecht ausführen können oder die den „ethischen Richtlinien“ der ÖVS widersprechen.

– Sie beenden Aufträge, bei denen sich im Arbeitsprozess herausstellt, dass sie diese nicht fachgerecht ausführen können oder dass sie den „ethischen Richt-linien“ der ÖVS widersprechen.

– Sie lehnen auch Aufträge ab oder brechen sie ab, wenn sich herausstellt, dass sie den Menschenrechten, gemäß UN-Menschenrechtskonvention, wider-sprechende Zielsetzungen einhalten“ (ÖVS 2012, Internet).

Die DGSv und der BSO verfügen über eine eigens eingerichtete Ombudsstelle für den Beschwerde- oder Konfliktfall zwischen Supervisorinnen bzw. Supervisoren und den Supervisandinnen bzw. Supervisanden.

41 Die Website der DGSv stellt Kundinnen und Kunden von Vereinsmitgliedern bei-spielsweise ein eigenes „Beschwerdeformular“ zur Verfügung. Auf Wunsch können die Konfliktparteien ein gemeinsames Gespräch mit der Ombudsfrau bzw. dem Ombudsmann suchen, das eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zum Ziel hat. Die Ombudsstelle hat dabei eine beratende und vermittelnde Funktion. Recht-liche Schritte können die Ombudsleute nicht einleiten, sie können jedoch Empfeh-lungen abgeben (vgl. DGSv, 2012, Internet).

Besonderheiten des Schweizer Qualitätssicherungssystems

Bemerkenswert ist ein besonderes und im Vergleich zu den anderen beiden Verbän-den vertieftes Qualitätssicherungsverfahren in der Schweiz. Um diese Anforderungen an Beratung und Überprüfbarkeit der Beratungsqualität zu sichern, legt der BSO für seine Mitglieder neben den Grundlagendokumenten ein persönliches Portfolio jedes aktiven Mitgliedes an. Die Basis für die Ausführungen in diesem Portfolio bildet das alle 3 Jahre stattfindende Qualitätsentwicklungsgespräch.

In diesem „Qualitätsportfolio“ sind alle Unterlagen, wie Grundlagen, Konzepte, Nachweise, Formulare etc. aufbewahrt. Nachweise über besondere professionelle Tätigkeiten im Beratungskontext, wie beispielsweise Fachpublikationen, Lehrtätig-keiten und Netzwerke sind ebenfalls dort anzufinden.

Das Portfolio des jeweiligen aktiven Mitgliedes umfasst 5 Elemente, deren Ziele, Standards und Dokumentationen definiert und durch das Qualitätsentwicklungs-gespräch überprüft werden.

Folgende 5 Elemente bilden die Grundlage des Gespräches:

– das Beratungskonzept, – das Kontraktverfahren,

– die Evaluation und Feedback der Kundinnen und Kunden,

– die Reflexion des beraterischen Handelns und der laufenden Prozesse, – Weiterbildung.

42 In den Standards des Beratungsverfahrens, des Kontraktverfahrens und der Reflexion des beraterischen Handelns und der laufenden Prozesse sind die ethischen Richtlinien und die Beratungskodes fix verankert.

Das Qualitätsentwicklungsgespräch hat zum Ziel, die eigenen Stärken und Schwä-chen im professionellen Handeln, den persönliSchwä-chen Handlungsbedarf und Entwick-lungsperspektiven für die eigene Beratungstätigkeit zu erkennen.

Dazu erbringen sie im Abstand von drei Jahren mittels einer Bestätigung der Geschäftsstelle den Nachweis, dass sie die Qualitätsstandards des BSO erfüllen.

Das Gespräch findet mit mindestens 2 Personen oder 2 Gesprächen mit zwei Ein-zelpersonen statt, wovon 1 Gesprächspartner aktives Mitglied des BSO ist. Gegen-stand und Grundlage ist das Qualitätsportfolio und die Erfüllung der vorgegebenen Standards. Bei Nichterfüllung der Qualitätsstandards und einer negativen Beurtei-lung hat das Mitglied ein Rekursrecht bei der Aufnahme- und Qualitätskommission.

Das Ergebnis des Entwicklungsgespräches wird mittels eines Protokolls festgehalten und von der Geschäftsstelle überprüft (vgl. BSO, 2012, Internet).

Im Folgenden ein tabellarischer Vergleich der Schwerpunkte der Standards der drei Verbände:

Standards ÖVS DGSv BSO

Ethische Richtlinien   

Verfahrensstandards   

Qualitätssicherungsverfahren   

Portfolio der SupervisorInnen  

Ombudsstelle/ Ombudsperson  

Standards betreffend Qualifikationen für

SupervisorInnen   

Geforderte Gender- und Diversitykompetenz von

SupervisorInnen 

Fortbildungen   

Förderung der Wissenschaftlichkeit   

43 Im Vergleich der drei vorgestellten Verbände des deutschsprachigen Raumes lassen sich vorwiegend Unterschiede festmachen, was die fortlaufende Überprüfung der Qualifizierung der Mitglieder anbelangt und die Beschwerdemöglichkeiten für Supervisandinnen und Supervisanden. Der ÖVS fordert zum Beispiel die Mitglieder auf bei Beschwerden aktiv mitzuarbeiten, hat es jedoch bisher versäumt eine eigene Beschwerdestelle einzurichten, an die sich Betroffene wenden können. Der BSO hat wiederum dazu bereits einen klar ausgewiesenen Weg ausgearbeitet, der den betroffenen Beschwerdeführerinnen, Beschwerdeführern ermöglicht, sich Gehör zu verschaffen. Dadurch können Supervisorinnen und Supervisoren bei Missachtung ethischer Leitlinien und bei risikoreicher und schädigender Praxis zur Verantwortung gezogen werden. Gender- und Diversitykompetenz wird vom BSO als Qualitäts-kriterium in supervisorischer Beratung besonders hervorgehoben.

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