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Berechnungsgrundlage für die Betreuungsquoten der Kindergartenkinder

Teil III – Orientierungen für die Planungspraxis

10.2 Berechnungsgrundlage für die Betreuungsquoten der Kindergartenkinder

musste auch bei vergangenen Berichten die Vorgehensweise zur Bestimmung der Betreuungsquo-ten von KindergarBetreuungsquo-tenkindern mehrfach angepasst werden. Mit diesem Bericht wurde nun nochmals eine Veränderung der Systematik vorgenommen. In diesem Abschnitt wird diese dem interessier-ten Leser ausführlich näher gebracht.

Die Betreuungsquoten für Kinder im Kindergartenalter werden zunächst prinzipiell genauso be-rechnet, wie die für die Kleinkinder (vgl. Abschnitt 2.2). Für die Kindergartenkinder unter sechs Jahren ist das Vorgehen sogar identisch. Unschärfen aufgrund der Stichtagsunterschiede für die Wohnbevölkerung (31.12.) und die Gruppe der gleichaltrigen betreuten Kinder (01.03. des Folge-jahres) sind hier tolerierbar (vgl. dazu Kitabericht 2015, S. 36 f.). Bei der Gruppe der Sechsjährigen ist dies aufgrund der Schulpflicht jedoch nicht mehr der Fall. Hier ist zur Bestimmung der Quote eine Vielzahl von Daten erforderlich, von der aber nur Teiledirekt vorliegen. So benötigt man für

eine korrekte Bestimmung der Betreuungsquote folgende Informationen: 1.) die Zahl der Wohnbe-völkerung der sechsjährigen schulpflichtigen Kinder zum 01.03. des betreffenden Jahres, 2.) die Zahl der zum Schuljahresbeginn zurückgestellten Kinder, 3.) die Zahl der in der ersten Schuljah-reshälfte bzw. zum 01.03. nachträglich zurückgestellten Kinder, 4.) die Zahl der zurückgestellten Kinder, die zum 01.03. in Grundschulförderklassen betreut werden, 5.) die Zahl der Kinder des gleichen Jahrgangs, die früher eingeschult wurden und bis zum 01.03. ihr sechstes Lebensjahr vollenden sowie 6.) die Zahl der früher eingeschulten Kinder, die noch zum 01.03. am Schulbetrieb teilnehmen und nicht etwa zwischenzeitlich wieder in den Kindergarten „zurückgewechselt“ sind.

Während die Zahlen zu 2.) und 5.) vorliegen, müssen für den Rest Schätzungen vorgenommen werden. Bzgl. der anderen Punkte lassen sich die Probleme wie Lösungsansätze den folgenden drei Kategorien zuordnen: 1. Unterschiedliche Stichtage bzgl. Wohnbevölkerung im Kindergarten-alter einerseits und in Tageseinrichtungen betreuter Kinder andererseits, 2. früher eingeschulte so-wie zurückgestellte Kinder im schulpflichtigen Alter und 3. Zahl zurückgestellter Kinder, die in Grundschulförderklassen betreut werden.

1. Unterschiedliche Stichtage

Schulpflichtig sind alle Kinder eines Jahrgangs die bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres das sechste Lebensjahr vollenden. Für die Daten des Statistischen Landesamtes (Stichtag 31.12.) lässt sich die Zahl der nicht(!) schulpflichtigen und somit für das jeweilige Jahr noch zu betreuen-den Kinder vereinfacht mit dem Faktor 0,25 bestimmen (drei Monate des betreffenbetreuen-den Jahrgangs;

Oktober, November, Dezember). Die Daten des KVJS-LJA zu den betreuten Kindern liegen jedoch zum 01.03. des Folgejahres vor. Das bedeutet, dass die Zahl der betreuten Kinder aus den Kin-dern besteht, die in den drei Monaten nach September sechs Jahr alt wurden, plus den KinKin-dern die im Januar und Februar des Folgejahres sechs Jahr alt geworden sind. Entsprechend muss bei der Wohnbevölkerung, welche als Basis für die Bestimmung der Betreuungsquote verwendet wird, nicht der Faktor 0,25 veranschlagt werden, sondern müsste in einer einfachen Näherung der Fak-tor 0,4167 zur Anwendung kommen (je Monat 0,083 bzw. 1/12). Da die sich die tatsächlichen Ge-burtenzahlen saisonal und damit für die Monate teils deutlich unterscheiden (vgl. Geburten in Deutschland 2012, 16 f. bzw. eigene Berechnungen auf Grundlage von Daten des Destatis: „Le-bendgeborene: Deutschland, Monate, Geschlecht“), ist eine Korrektur des Faktors bzw. der Fakto-ren erforderlich. In den letzten drei Jahrzehnten haben sich diese deutlich verschoben und sind seit den letzten fünf Jahren relativ stabil bei folgenden mittleren Anteilen angelangt: Oktober bis Dezember 24,5 Prozent aller Geburten und Januar und Februar 15,5 Prozent aller Geburten.

Ergibt in der Summe den Faktor 0,40.

2. Früher eingeschulte und zurückgestellte Kinder im schulpflichtigen Alter

Daneben spielt nun noch die Zahl der vorzeitig eingeschulten Kinder (die im jeweiligen Vorjahr noch Fünfjährigen Kinder) sowie die Zurückstellungen von Kindern im schulpflichtigen Alter dessel-ben Jahrgangs eine Rolle. Seit etwa zehn Jahren werden durchschnittlich zehn Prozent der Kinder eines Jahrganges zurückgestellt (davon ca. 90% vor Schuljahresbeginn und etwa 10% nach Schuljahresbeginn) und etwa 2 Prozent früher eingeschult. Bei letzteren handelt es sich um Kin-der, die nach dem 30.09. des betreffenden Jahres sechs Jahre alt werden (Quelle: Eigene Berech-nung mit Daten des Statistischen Landesamtes aus Pressemitteilung 244/2017 Tabelle 3 sowie Dritter Bildungsbericht „Bildung in Baden-Württemberg“ 2015: Teil D, Seite 87 ff.). Mit Blick auf die früh eingeschulten Kinder sind eigentlich jedoch nur die Kinder tatsächlich relevant, die bis zum

01.03. des Folgejahres (hier 2016) ihr sechstes Lebensjahr vollenden. Denn nur dann sind sie Be-standteil der relevanten sechsjährigen Wohnbevölkerung. Alle Kinder, die danach das sechste Le-bensjahr vollenden und früh eingeschult werden, müssen nicht von der betreffenden Wohnbevöl-kerung abgezogen werden. Diese wären aber eigentlich von der WohnbevölWohnbevöl-kerung der fünfjähri-gen Kinder zu subtrahieren, denn aufgrund der früheren Einschulung sind Sie nicht mehr Bestand-teil dieser Wohnbevölkerungsgruppe. Allerdings liegen aktuell keine Daten zur Größe der betref-fenden Anteile vor (vollendetes sechstes Lebensjahr vor und nach dem 01.03.), weshalb hier eine erneute Prüfung erforderlich wird, sobald betreffende Zahlen verfügbar sind. Bis diese Prüfung vor-genommen werden kann, besteht jedoch großer Anlass anzunehmen, dass unter Verwendung der Zahl aller früh eingeschulten Kinder, der Fehler nicht allzu groß sein dürfte. Denn der Anteil der früh eingeschulten Kinder, die nach dem 01.03. des Folgejahres (hier 2016) das sechste Lebens-jahr vollenden, sollte aus sachlogischen Gründen beträchtlich kleiner sein, als jener der Kinder, die davor das sechste Lebensjahr vollenden - ab dem 01.10. des selben Jahres (hier: 2015) bis zum 01.03. des Folgejahres (hier: 2016).

3. Zahl der zurückgestellten Kinder, die in Grundschulförderklassen betreut werden

Schließlich besteht noch die Notwendigkeit Kenntnis über die Zahl der zurückgestellten Kinder zu haben, die in Grundschulförderklassen betreuten werden. Zum Schuljahr 2015/2016 wurden von allen zurückgestellten Kindern im schulpflichtigen Alter 3.688 Kinder in Grundschulförderklassen betreut (vgl. Statistisches Landesamt Grundschulförderklassen). Problematisch ist nun, dass zu den Kindern, die in Grundschulförderklassen betreut werden, noch ein zwar kleiner aber unkannter Anteil in Schulkindergärten betreut wird (vgl. ebd.). Diese können gegenwärtig nicht be-rücksichtigt werden.

Fazit Bestimmung Betreuungsquote sechsjährige Kinder

Unter Berücksichtigung aller zuvor erläuterten Aspekte ist Wohnbevölkerung der Sechsjährigen nun wie folgt zu bestimmen:

• Schätzung der Zahl der Kinder, die von Oktober bis Dezember 2018 sechs Jahre alt wurden:

Kohorte der zum 31.12.18 Sechsjährigen * 0,245

• Schätzung der Zahl der Kinder, die im Januar und Februar 2016 sechs Jahre alt wurden: Ko-horte der zum 31.12.18 Fünfjährigen * 0,155

• Addition der Kinder, die zum Schuljahr 2018/19 zurückgestellt wurden und daher Teil der in Kin-dertageseinrichtungen zu betreuenden Wohnbevölkerung sind

• Subtraktion der Kinder, die zum Schuljahr 2018/19 zurückgestellt wurden und in Grundschulför-derklassen betreut wurden und daher nicht in Kindertageseinrichtungen betreut werden und nicht Bestandteil der relevanten Wohnbevölkerung sein können

• Subtraktion der Kinder, die im Schuljahr 2018/19 früher eingeschult wurden, die daher zum Stichtag 1. März 2019 in der Schule befindlich sind und deshalb nicht Bestandteil der relevanten Wohnbevölkerung sein können

Es wird ersichtlich, dass neben der Stichtagsproblematik weitere Zahlen zu einem anderen Zeit-punkt vorliegen als die Zahl der betreuten Kinder der altersgleichen Wohnbevölkerung. Die sich daraus ergebenden Problemstellungen haben zur Folge, dass die Schätzung der Wohnbevölke-rung der Sechsjährigen mit gewissen Unsicherheiten behaftet ist. Die damit ermittelte

Betreuungsquote der Sechsjährigen ist entsprechend mit Vorsicht zu Interpretieren. Dennoch stellt jenes Vorgehen aktuell die bestmögliche Annäherung an die Quote dar. Wichtig ist, dass aufgrund der unterschiedlichen Bestimmung der Betreuungsquoten zu den dr bis fünfjährigen Kinder ei-nerseits und den Sechsjährigen andererseits Vergleiche zwischen diesen altersbinnendifferenzier-ten Weraltersbinnendifferenzier-ten nicht vorgenommen werden können. In der Summe kann aber davon ausgegangen werden, dass die Betreuungsquote für die Gruppe aller Kindergartenkinder als relativ verlässliche Ziffer bezeichnet werden kann.

Anhang

Abbildung A1: Betreuungsquoten für in Kindertageseinrichtungen und -tagespflege betreute Kinder unter 3 Jah-ren nach Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg

Betreuungsquoten Kleinkinder

1: 15,0 bis unter 20,0 Prozent 4: 30,0 bis unter 35,0 Prozent

2: 20,0 bis unter 25,0 Prozent 5: 35,0 bis unter 40,0 Prozent

3: 25,0 bis unter 30,0 Prozent 6: 40,0 bis unter 50,0 Prozent Stichtage: Betreute Kinder: 01.03.2019; Wohnbevölkerung: 31.12.2018

Tabelle A1: Betreuungsquoten in Kitas und ausschließlich Tagespflege betreute Kinder U3

LK Breisgau-Hochschwarzwald 2.611 7.714 28,8 5,1 33,8

LK Calw 1.221 4.495 23,2 4,0 27,2

Stadt Villingen-Schwenningen (VS) 719 2.467 21,4 7,7 29,1

Stadt Konstanz (KN) 967 2.230 35,1 8,3 43,4

LK Schwarzwald-Baar-Kreis ohne VS 919 3.646 23,1 2,1 25,2

LK Konstanz ohne KN 1.675 5.887 24,9 3,6 28,5

Abbildung A2: Betreuungsquoten für in Tageseinrichtungen betreute Kinder im Kindergartenalter nach Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg

Betreuungsquoten Kindergartenkinder

1: 82,5 bis unter 87,5 Prozent 4: 92,5 bis unter 95,0 Prozent

2: 87,5 bis unter 90,0 Prozent 5: 95,0 bis unter 97,5 Prozent

3: 90,0 bis unter 92,5 Prozent* 6: 97,5 bis unter 100 Prozent

Stichtage: Betreute Kinder: 01.03.2019; Wohnbevölkerung: 31.12.2018 (zur Ermittlung der relevan-ten Wohnbevölkerung siehe Abschnitt 4.3 bzw. ausführlich Abschnitt 10.2)

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