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Teil II – Entwicklungen in der Kindertagesbetreuung und Ausblick

6 Herausforderungen beim Wechsel der Betreuungssysteme

7.2 Rahmenbedingungen und Annahmen der Vorausrechnungen von DJI und KVJS

7.2.2 Annahmen zur Ausbauentwicklung und Vorausrechnungsmodell

In diesem Abschnitt werden nun die Annahmen des DJI zum möglichen Ausbau und der betreffen-den Dauer des Ausbaus aufgegriffen. Anschließend wird erläutert, wie die dabei für die BRD ge-troffenen Annahmen auf Baden-Württemberg für die Vorausrechnung des KVJS angepasst wur-den.

Annahmen des DJI

Für eine Abschätzung der Möglichkeiten der Kommunen diese Betreuungsquoten zu erreichen, werden in der DJI-Studie die durchschnittlichen Zuwachsraten des Ausbaus zwischen 2010 und 2016 verwendet. Für die westlichen Flächenländer kommt die Studie auf eine jährliche Zuwachs-rate der Betreuungsquote von 1,8 Prozent. Ausgehend von der durchschnittlichen Betreuungs-quote von 27,6 Prozent im Jahr 2016 ist damit zu rechnen, dass die ZielBetreuungs-quote im Jahr 2025

65 Siehe Fußnote 63.

66 Siehe Fußnote 64.

erreicht wird (sofern sie sich im Zeitverlauf aufgrund sich ausweitender Elternwünsche nicht noch steigert, wie die Autoren anmerken). Bei den Kindergartenkindern wird angenommen, dass die Zielquote von 96,2 Prozent ausgehend von den aktuell bereits erreichten 93,3 Prozent ohne be-sonderen stufenweisen Ausbau erreicht wird. Für den Ausbau der Ganztagesangebote der Kinder im Grundschulalter argumentieren die Autoren wie bei den Kleinkindern ebenfalls mit einem stu-fenweisen Ausbau von jährlich und 2,5 Prozent.

Gemessen an der Ausbauleistung der vergangenen sieben Jahre (2010 bis 2016) kommt die DJI-Studie zu folgenden Ausbaumöglichkeiten bzgl. der Betreuungsquoten für die drei Altersgruppen in den westlichen Flächenländern:

1. U3-Kinder: im Jahr 2016 liegt der Betreuungswunsch bei 42,6% und die aktuelle Quote bei 27,6%; der mögliche Ausbaufortschritt wird über die durchschnittliche Ausbauquote von 2010 bis 2016 ermittelt (1,8%); die Zielquote würde so 2025 erreicht

2. Kindergartenkinder: im Jahr 2016 liegt der Betreuungswunsch bei 96,2% und die aktuelle Quote bei 93,3%; für die Zielquote ist nach Annahme des DJI daher kein stufenweisen Ausbau nötig 3. Grundschulkinder: im Jahr 2016 liegt der Betreuungswunsch bei 55,7% und die aktuelle Quote

bei 42,1%; der mögliche Ausbaufortschritt wird über die durchschnittliche Ausbauquote von 2010 bis 2016 ermittelt (2,5%); die Zielquote würde so 2022 erreicht

Anpassung der Annahmen für Baden-Württemberg und methodische Anmerkungen Baden-Württemberg lag bei den Betreuungsquoten in etwa auf dem Niveau des Mittelwertes der westdeutschen Flächenländer. Daher sollten die auf Grundlage der Elternwünsche ermittelten durchschnittlichen Betreuungsquoten der westdeutschen Flächenländer eine sehr gute Orientie-rung für den jeweiligen Zielwert auch für Baden-Württemberg darstellen. Allerdings ist hier bereits darauf zu verweisen, dass diese Mittelwerte auf örtlicher Ebene selbstverständlich immer vor dem Hintergrund der dortigen faktisch erreichten Bedarfsdeckung zu interpretieren sind. Das bedeutet, dass die Kommunen, die bereits eine gute Bedarfsdeckung mit Blick auf die Bedarfe der Kinder erreicht haben (siehe Abschnitt 7.4), eine geringere Kluft zu ihrer individuellen Zielquote zu erwar-ten haben, als Kommunen, die aktuell weiter von der faktischen Bedarfsdeckung entfernt sind.

Was nun die erreichbaren Ausbauleistungen, die über die Betreuungsquoten ermittelt werden, be-trifft, gibt es bei dieser Vorgehensweise unseres Erachtens ein Problem. So sagt der durchschnittli-che Betreuungsquotenzuwachs nur bedingt etwas darüber aus, wie viele Plätze tatsächlich ge-schaffen wurden bzw. überhaupt gege-schaffen werden können. Bei starken Zuwächsen der Kinder in der Wohnbevölkerung kann nämlich trotz Steigerung der Zahl der genehmigten Plätze die Quote sinken. So etwa geschehen in Heidelberg von 2016 nach 2017. In diesem Zeitraum hat sich die Zahl der Kleinkinder um zehn Prozent erhöht (4.000 im Jahr 2016 und 4.400 im Jahr 2017). Trotz weiteren Ausbaus ist die Quote von 47,5 auf 45,3 Prozent also um 2,2 Prozentpunkte gesunken.

Folglich lassen die Änderungen der Betreuungsquoten nur bedingt eine Aussage darüber zu, wie groß der Ausbaufortschritt im betreffenden Jahr tatsächlich gewesen ist. Unseres Erachtens ist die Orientierung an der zu erreichenden Zielbetreuungsquote von 42,6 Prozent und der möglichen jährlichen Ausbauleistung in Plätzen und nicht Prozentpunkten zweckmäßiger.

Um diese mögliche jährliche Ausbauleistung zu bestimmen, verwenden wir in unserer Hochrech-nung den mittleren Zuwachs betreuter Kleinkinder zwischen den Jahren 2014 und 2018.67 Die Ver-wendung von betreuten Kindern und nicht von geschaffenen Plätzen spiegelt zwar nicht unmittel-bar die tatsächliche Zahl geschaffener Plätze wider. Da aber aus den Kreisen bekannt ist, dass die Kleinkindbetreuungsplätze i.d.R. „unmittelbar“ voll belegt sind, stecken in der Zahl der betreuten Kinder auch die Kapazitäten, die für betreute Kinder geschaffen wurden (in altersgemischte Ange-bote, anderen Angebote in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeangeboten). Ferner enthalten sie auch Informationen darüber, wie viele genehmigte Plätze etwa aufgrund inklusiver Betreuung, bereits bestehender Vormerkungen oder Platzreduktion wegen der Aufnahme von zweijährigen Kindern in altersgemischten Gruppen etc. nicht belegt werden können (vgl. Abschnitt 10.1). Somit stellt diese Zahl eine gute Annäherung an die Möglichkeiten der Kommunen Betreu-ungsplätze zu schaffen dar. Als Ausbaudurchschnitt der Jahre 2014 bis 2018 ermitteln wir die Zahl von 4.279 Plätzen. Diese wird für die Vorausrechnung als fixe Größe behandelt. Ob diese „Aus-baugeschwindigkeit“ gleich bleiben kann in Abschnitt 7.4.1 thematisiert. Für die Erstellung der Vo-rausrechnung wird dies aber angenommen. In der Folge wird dann in Baden-Württemberg die Ziel-quote von 42,6 Prozent erst im Jahr 2027 erreicht. Dennoch werden nachher die Zahlen zu den benötigen Plätzen mit dem Referenzjahr 2025 ermittelt.

Bezüglich der Kindergartenbetreuung sehen wir eine ähnliche Problemstellung mit Blick auf die Er-reichung der Zielebetreuungsquote. Auch hier wird in der DJI-Studie lediglich mit Quoten argumen-tiert. Unseres Erachtens können diese jedoch aufgrund oben genannter Informationsdefizite nicht ausreichend sein, um den tatsächlich möglichen Ausbau abbilden zu können. Um das Ausbauziel von 96,2 Prozent vom Jahr 2018 (95,0% Betreuungsquote) bis zum Jahr 2019 zu erreichen, müs-sen 16.083 zusätzliche Plätze geschaffen bzw. zusätzliche Kinder (s.o.) versorgt werden. Das ent-spräche dem rund Zweieinhalbfachen des höchsten Zuwachses an betreuten Kindern im Kinder-gartenalter in Baden-Württemberg innerhalb eines Jahres seit Bestehen der Berichterstattung im Jahr 2005. Wir gehen daher davon aus, dass eine solche Ausbauleistung in einem Schritt nicht möglich ist. Um die Annahme des DJI zu relativieren: Baden-Württemberg weist gegenüber dem Mittel der westlichen Flächenländer einen enorm hohen Zuwachs bei den Zahlen der Kindergarten-kinder auf und ist daher als Sonderfall zu betrachten.

Die Abschätzung des Bedarfs im Grundschulalter stellt ein gesondertes Problem dar. Die über das Kultusministerium Baden-Württembergs erhobenen Daten weisen lediglich schulische Ganztages-angebote nach Definition der Kultusministerkonferenz (KMK) aus. Kommunal organisierte Ange-bote sind darin nicht abgebildet. Davon gibt es in Baden-Württemberg nach Angaben der Kreise jedoch sehr viele (siehe Abschnitt 6.1), die allerdings nicht systematisch erfasst sind (auch hier wäre eine flächendeckende Verwendung der KVJS-Software Zentrale Vormerkung höchst hilf-reich). Folglich wird der Bestand an Ganztagesangeboten wahrscheinlich massiv unterschätzt. Ein weiteres Problem bei der Vorausrechnung ist, dass die Population der Wohnbevölkerung bzw.

Grundschulbevölkerung, für welche Plätze vorzuhalten sind, nicht genau bestimmt werden kann

67 Diese Jahre wurden gewählt, weil damit das Ausbaujahr des „Endspurts“ vor dem Eintritt des Rechtsanspruchs, welches besonders ausbaustark war (1. März 2013 bis 1. März 2014), außen vorgelassen wird und damit die Zahl nicht verfälschen kann. Zum anderen sind die Folgejahre (2014 bis 2018) recht nah an den aktuellen Rahmenbedingungen und sollten damit alle aktuellen Problemstellungen wie etwa den Raum- und Fachkraftmangel mitabbilden. Entsprechend sollte der auf dieser Grundlage gebildete Mittelwert eine gute Annäherung an das, was mit Blick auf den Ausbau aktuell leistbar ist, sein.

(siehe Abschnitt 7.4). Daher können nur vage Zahlen benannt werden, die mit großer Vorsicht zu interpretieren sind.

Für alle Altersgruppen sind auch die Zielquoten noch einmal gesondert zu betrachten. Diese rei-chen für die Ermittlung der erforderlirei-chen Platzzahlen nicht aus. Denn aus ihnen geht nur die Zahl zu betreuender Kinder nicht aber die Zahl der dafür benötigten Plätze (s.o.) hervor. So fehlt bei al-leiniger Betrachtung der Betreuungsquote der Faktor der Platzreduktion, der u.a. bei Alters- und Zeitmischung relevant wird (siehe ausführlicher Abschnitt 10.1). Insbesondere bei der Bestimmung der Plätze für die Kindergartenkinder könnte das Zusammenwirken verschiedener Faktoren durch-aus spürbare Auswirkungen auf die erforderlichen Platzzahlen haben.68 Dies wird an betreffender Stelle ausführlicher erläutert (Abschnitt 7.3.3).

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