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TEIL II: Die Konzeption

7 Beschreibung der Datensituation

7.1 Die Daten der Landesverwaltung .1 Die Daten des Amtes für Volkswirtschaft

7.1.1.1 Amtliche Statistiken

Die Publikation amtlicher Statistiken ist in Liechtenstein Aufgabe des Amtes für Volkswirtschaft. Zu den für die VGR FL relevanten Statistiken zählen die Bankstatistik, die Betriebszählung für Industrie, Gewerbe und Dienst-leistungen, die Volkszählung, die Baustatistik, die Motorfahrzeugstatistik, die Landwirtschaftszählung, die Wohnbevölkerungsstatistik und die Statistik

323 Stand vom Sommer 1999.

der Arbeitsplätze in Liechtenstein. Nachfolgend werden die für die VGR FL bedeutsamen Aspekte dieser Einzelstatistiken beschrieben.

a) Bankstatistik: Die Bankstatistik beruht auf einer jährlichen Erhebung des Amtes für Volkswirtschaft bei den in Liechtenstein konzessionierten Voll-banken. Rechtlich nicht selbständige Zweigstellen und Repräsentanzen aus-ländischer Banken sowie Finanzgesellschaften werden nicht erfasst. Darge-stellt werden die Positionen der Jahresrechnung, die Hypothekaranlagen und Baukredite nach Baukategorien, die Ausschüttungen und die Zinskonditio-nen. Die Daten der Bankstatistik werden in der VGR FL benötigt für die Be-rechnung der unterstellten Bankgebühr sowie für die Schätzung der Vermö-genserträge und der Zinsaufwände der privaten Haushalte.

b) Betriebszählung für Industrie, Gewerbe und Dienstleistung: Die Be-triebszählung für Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe wurde bis anhin in mehrjährigen Intervallen, letztmals für das Jahr 1995 durchge-führt. Nach Aufbau des liechtensteinischen Unternehmensregisters wird es möglich sein, das Register im Umfang der bisherigen Betriebszählungen periodisch auszuwerten. In der Betriebszählung ist die Anzahl der Arbeits-stätten und der Beschäftigten nach der zweistelligen Ebene der NOGA-Klas-sifikation324 dargestellt. Die Betriebszählung bzw. das Unternehmensregister ist die Grundlage für die branchenspezifische Hochrechnung von Teilerfas-sungen auf die jeweilige Grundgesamtheit.

c) Volkszählung: Alle 10 Jahre findet eine Volkszählung statt, letztmals für das Jahr 1990. Erfasst werden u.a. die Wohnbevölkerung,325 der Woh-nungsbestand nach Bewohnertyp und Eigentümertyp, die von den

324 NOGA steht für Nomenclature Générale des Activités économiques. Die NOGA-Klassifika-tion des Bundesamtes für Statistik, Neuchâtel, entspricht auf den ersten vier Stufen der europäi-schen NACE Rev. 1. Vgl. Bundesamt für Statistik (NOGA), S. 8.

325 Die Wohnbevölkerung ist in der Volkszählung anders definiert als in der Wohnbevöl-kerungsstatistik. Die Wohnbevölkerung gemäss Volkszählung umfasst auch die Saisonarbeiter.

Vgl. Amt für Volkswirtschaft (Volkszählung 1990), Bd. 1, S. 17.

mern selbst bewohnten Wohnungen und Einfamilienhäuser, die Mietpreise der Wohnungen und die Haushalte nach Haushaltstyp. Die Volkszählungs-daten bilden eine Basis für die Schätzung des Produktionswertes aus der Vermietung von Wohnungen und aus eigengenutzten Wohnungen.

d) Baustatistik: Die jährliche Baustatistik zeigt die Anzahl der während des Jahres bewilligten Neubauobjekte, aufgegliedert nach Wohngebäude und Arbeitsgebäude. Die Wohngebäude sind unterteilt in Einfamilienhaus, Fe-rienhaus, Mehrfamilienhaus, Fahrnisbau und Nebenbauten. Ebenfalls darge-stellt ist die Anzahl der Wohnungen in Einfamilienhäusern mit Einlieger-wohnung und in Mehrfamilienhäusern. Mit Hilfe der Daten der Baustatistik kann der Wohnungsbestand fortgeschrieben werden, der alle 10 Jahre in der Volkszählung erfasst wird. Der Wohnungsbestand dient als Ausgangspunkt für die Schätzung des Produktionswertes aus der Vermietung von Wohnun-gen und aus eiWohnun-genWohnun-genutzten WohnunWohnun-gen.

e) Motorfahrzeugstatistik: Die Motorfahrzeugstatistik weist den Bestand an Motorfahrzeugen per 1. Juli eines Jahres aus. Der Bestand ist unterglie-dert in Personenwagen, Busse, Lastwagen, Traktoren und Motorräder. Die Daten der Motorfahrzeugstatistik können im Zusammenhang mit der Schät-zung der sonstigen Produktionsabgaben (D.29) verwendet werden.

f) Landwirtschaftszählung: Die Landwirtschaftszählung wird alle fünf Jahre in Abstimmung mit der schweizerischen Landwirtschaftszählung durchgeführt. Dargestellt werden die betrieblichen Charakteristika der liechtensteinischen Landwirtschaftsbetriebe sowie die landwirtschaftliche Nutzfläche nach Hauptkulturen (Brotgetreide, Futtergetreide, Kartoffeln, Zu-ckerrüben, Futterrüben, Freilandgemüse, Raps, Silomais, Kunstwiesen, Na-turwiesen, Rebland, Obstbau). Die Daten der Landwirtschaftszählung können für eine Kontrollschätzung der landwirtschaftlichen Transaktionen verwendet werden.

g) Wohnbevölkerungsstatistik: Die jährlich publizierte Wohnbevölke-rungsstatistik erfasst den Endjahresstand der Wohnbevölkerung. Die

er-werbstätige Wohnbevölkerung ist aufgegliedert nach den beiden Kategorien Arbeitnehmer und Selbständige sowie nach der zweistelligen Ebene der NOGA-Klassifikation. Als Grundlage für die Ermittlung der Wohn-bevölkerung dient die Einwohnerkartei der Landesverwaltung (ZPV), die anhand der Angaben der Einwohnerkontrollen der Gemeinden mutiert wird.

Vergleicht man die Bevölkerungsdefinition der Wohnbevölkerungsstatistik mit jener des ESVG 95, zeigt sich eine weitgehende Übereinstimmung. Un-terschiede können sich vor allem bei den Kurzaufenthaltern ergeben.326 Die Daten der Wohnbevölkerungsstatistik werden benötigt, um die Einkom-mensgrössen der VGR FL auf Pro-Kopf-Werte umzurechnen.

h) Statistik der Arbeitsplätze in Liechtenstein: In der Statistik der Ar-beitsplätze in Liechtenstein wird die Anzahl der Erwerbstätigen, der Weg-pendler und der ZuWeg-pendler am Jahresende ausgewiesen. Die Erwerbstätigen sind aufgegliedert nach der zweistelligen Ebene der NOGA-Klassifikation.

Benötigt wird die Anzahl der Erwerbstätigen, um die Produktionsgrössen der VGR FL auf Werte pro Erwerbstätigen umzurechnen (Wertschöpfung pro Erwerbstätigen, Arbeitnehmerentgelt pro Erwerbstätigen etc.). Die Defini-tion der Erwerbstätigen in der liechtensteinischen Statistik stimmt nicht voll-ständig mit jener des ESVG 95 überein. Unterschiede finden sich vor allem beim Einbezug der Saisonarbeiter.327

326 Als Kurzaufenthalter gelten Ausländer und Ausländerinnen, die sich für eine kurzfristige Er-werbstätigkeit in Liechtenstein aufhalten, insbesondere Praktikanten und Au-Pair-Angestellte.

Vgl. zur Anpassung der Wohnbevölkerungsstatistik an die Bevölkerungsdefinition des ESVG 95 Abschnitt 7.6.3.2.

327 Vgl. zur Anpassung der Definition der Beschäftigten in der Statistik der Arbeitsplätze Ab-schnitt 7.6.3.3.