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Amt für Hochbau und Stadtplanung

Im Dokument Geschäftsbericht. und Rechnungen (Seite 54-62)

Vereine, Jugendprojekte, Markttreibende, Kleingewerbe und Veranstaltende ermöglichen.

Zentrumsentwicklung / Gestaltungspläne (GP) Gestaltungsplan Schlossmühlestrasse

Bei den zwei Bauten Schlossmühlestrasse 7 und 9 steht eine Erneuerung an. Mittels zwei Projektstudien in Kon-kurrenz wurde 2017 geprüft, wie das Planungsgebiet einerseits erneuert und anderseits städtebaulich aufge-wertet werden kann. Der zur Weiterentwicklung empfoh-lene Vorschlag sieht vor, die Liegenschaft an der Schloss-mühlestrasse 9 umzubauen und aufzustocken. Diese Umbau- und Renovationsarbeiten konnten 2020 abge-schlossen werden.

Beim Gebäude an der Schlossmühlestrasse 7 wird ein Neu-bau beabsichtigt. Aufgrund von Veränderungen der Eigen-tumsverhältnisse im Jahr 2018 ist es zurzeit unklar, wie sich das Projekt weiterentwickelt. Der Gestaltungsplan über die zwei Liegenschaften wurde im Jahr 2020 durch den Kan-ton genehmigt und durch den Stadtrat in Kraft gesetzt.

Gestaltungsplan Lindenweg

Die Firma Ernst Herzog AG, Baugeschäft und Holzbau, Frauenfeld, betrieb bis 2017 ihren Werkhof und die Zimmerei westlich des Bahnhofs Frauenfeld zwischen der Murg, den Bahngeleisen und der Rheinstrasse. Aus verschiedenen Überlegungen wurde das Areal für eine zentrumskonforme Nutzung freigegeben. Der Werkhof wurde an einen geeigneten Standort an den Siedlungs-rand verlegt. Das zentrums- und bahnhofsnah liegende Areal eignet sich hervorragend für eine Wohnüberbauung mit einem breiten Angebot an unterschiedlichen Wohn-formen. Ende 2012 wurde über das Areal ein Studienauf-Gebiet «Murgbogen»

Das Gebiet des städtischen Schlüsselprojekts «Murgbo-gen» umfasst das Areal zwischen der Altstadt und den ursprünglichen Siedlungen von Kurz- und Langdorf. Vor allem Vertreterinnen und Vertreter der politischen Par-teien sowie Interessierte aus dem Bildungsbereich sowie aus Wirtschaft und Bevölkerung nahmen rege an Stadt-führungen im Gebiet «Murgbogen» teil. An den Füh-rungen konnten die Zusammenhänge zwischen Sied-lung und Verkehr, das Potenzial bezüglich qualitätsvoller Gestaltung der Stadt sowie die Bedeutung einer zeit-gerechten Lenkung der künftigen Entwicklung erläutert werden. Von den Teilnehmenden erfolgten wertvolle Anregungen, welche die laufende Umfrage unter www.

murgbogen.ch ergänzen. Insgesamt bestehen sehr viel Wohlwollen und ein grosses Interesse am Generationen-projekt «Murgbogen», wobei 80 Prozent der Personen, die bisher an der Umfrage teilnahmen, den Zukunftsbil-dern zustimmen. Vor allem die in den ZukunftsbilZukunftsbil-dern ersichtlichen Qualitäten in Form von Grün- und Freiräu-men sowie die Belebung des Murgraums werden sehr positiv gewertet.

Die Stadtkaserne wird ab dem Jahr 2023 nicht mehr für militärische Zwecke benötigt. Das Ensemble der Kaserne ist für Stadt und Kanton identitätsstiftend. Daher soll die Stadtkaserne künftig für die gesamte Thurgauer Bevölke-rung und die Wirtschaft als einzigartiger Begegnungsort mit dem Namen «Markt Thurgau» (www.markt-thurgau.

ch) zur Verfügung stehen. Um den «Markt Thurgau» als Projekt mit Aktivitäten in den Innovationsbereichen Öko-logie, Gesundheit, neue Arbeitsformen und Vernetzung zu realisieren, bewirbt sich die Stadt beim Kanton um 40 Mio. Franken aus dem Erlös der TKB-Partizipations-scheine. Dies soll neben marktorientierten Nutzungen das Anbieten von kostengünstigen Flächen an Startups,

Zukunftsbild zum Murgraum im Bereich des Balierestegs. Zukunftsbild zur Stadtkaserne mit Blick durch die ehema-lige Doppelreithalle in den Kasernenhof.

trag im Dialogverfahren nach SIA-Ordnung 143 durchge-führt. Dafür wurden fünf Architekturteams eingeladen.

Ende Februar 2013 wählte das Beurteilungsgremium den Projektvorschlag des Architekturbüros Stutz Bolt Partner zur Weiterbearbeitung. Das Ergebnis des Studienauftrags diente als Grundlage für den notwendigen Gestaltungs-plan und ist Basis für die spätere Überbauung. Der Gestal-tungsplan wurde im Jahr 2020 durch den Kanton geneh-migt und durch den Stadtrat in Kraft gesetzt.

Gestaltungsplan Stammerau

Südwestlich der Altstadt zwischen dem westlichen Ufer der Murg und der Walzmühlestrasse ist eine Überbau-ung mit zwei winkelförmigen Bauten geplant. Mit einem Gestaltungsplan wird die planungsrechtliche Voraus-setzung geschaffen, wodurch eine architektonisch und ortsbaulich gute Wohnbebauung entstehen kann. Der Gestaltungsplan liegt aufgrund eines Rekurses weiterhin in einem Rechtsverfahren.

Gestaltungsplan Erchingerhof

Das bestehende, eingeschossig schwebende Geschäfts-haus an der Zürcherstrasse 238, das im Jahr 1963 als Restaurant mit Unterfahrt gebaut wurde, soll abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Das Gebäude ist baulich in einem sehr schlechten Zustand und wird seit 2015 nicht mehr vermietet. Das Ensemble wurde von der Denkmalpflege als zeittypisches Wohn- und Geschäfts-haus der 1960er-Jahre bezeichnet, aber nicht als potenzi-elles Schutzobjekt deklariert. Aufgrund der Zonenbestim-mungen ist an diesem Standort für ein Neubau vorgängig ein Gestaltungsplan notwendig. 2017 wurde dafür ein erster Projekt- und Gestaltungsplanentwurf erarbeitet.

Aufgrund kantonaler Rückmeldungen wurde der Pro-jekt- und Gestaltungsplanentwurf Ende 2018 zur Über-arbeitung zurückgezogen. Ein neuer Entwurf wurde Ende

2020 dem Amt für Hochbau und Stadtplanung vorgestellt und ist seither in Überarbeitung.

Gestaltungsplan Zielacker

Die Wohnhäuser der «Wohnbaugenossenschaft Ziel-acker» an der Zielackerstrasse stammen aus den 1950er- Jahren und sind entsprechend in die Jahre gekommen.

Da sich eine notwendige Totalsanierung nicht lohnt, hat die Genossenschaft im Herbst 2017 einen Projektwett-bewerb mit zeitgemässen Ersatzneubauten lanciert. Im Frühling 2018 wurde das Siegerprojekt «KATHARINA»

den Genossenschaftsmitgliedern, Nachbarn sowie Nach-barinnen und Behördenvertretern sowie Behördenvertre-terinnen vorgestellt. Aufgrund der Abweichungen gegen-über der Regelbauweise wird das Siegerprojekt in einen Gestaltungsplan überführt. Abweichungen sind zulässig, sofern dadurch gesamthaft eine bessere Siedlungsgestal-tung erzielt wird und diese im öffentlichen Interesse lie-gen. Der Gestaltungsplan liegt aufgrund einer Einsprache im Rechtsverfahren.

Arealentwicklung Fliederpark

Der Landwirtschaftsbetrieb nördlich des Walzmühlea-reals liegt inmitten eines Wohn- und Gewerbequartiers.

Die Betriebsgebäude befinden sich am Nordrand des Grundstücks. Der Betrieb wird heute als naturnaher Hof mit Obstbau, Mosterei und Mutterkuhhaltung in vierter Generation geführt. Nachdem sich die Hofliegenschaft seit Jahren in der Bauzone befindet, liegt eine bauliche Nutzung nahe. Es soll eine städtebaulich überzeugende Wohnüberbauung entstehen. Aufgrund der bestehenden Zonierung und der Lage inmitten von überbautem Gebiet wurde 2020 durch die Grundeigentümerschaft ein Stu-dienauftrag durchgeführt. Das Ergebnis soll 2021 in einen Gestaltungsplan überführt werden und benötigt zudem eine Zonenplanänderung.

Stadtrat Andreas Elliker stellt das Projekt

«Markt Thurgau» vor.

Visualisierung des Siegerprojekts vom Studienauftrag Flie-derpark II, Strut Architekten AG, Winterthur.

Mehrgenerationen-Siedlung im Quartier Kurzdorf

Die Heimstätten-Genossenschaft Winterthur (HGW) setzt als Bauherrin zusammen mit der Stadt Frauenfeld und der IG Wohnen aus dem Projekt AWIQ (Älter wer-den im Quartier) das Projekt Mehrgenerationen-Sied-lung im Quartier Kurzdorf an der Sonnenhofstrasse in Frauenfeld um. Für die Projektfindung wurde ein Pro-jekt-Studienauftrag durchgeführt, der in der zweiten Hälfte 2020 abgeschlossen wurde. Gewonnen hat ein Nachwuchsbüro aus Zürich. Mit ihrem Beitrag wird die neue Siedlung gut in das Quartier eingebunden. Die Architekten haben den Siedlungsgedanken geschickt umgekehrt, indem sie die Vorgärten nach aussen orien-tieren. Dadurch wird die mittig angeordnete Gasse den Gemeinschaftscharakter innerhalb der Siedlung stärken.

Arealentwicklung Untere Vorstadt

Im Hinblick auf eine Weiterentwicklung der Unteren Vorstadt, welche die Thurgauer Kantonalbank (TKB) angestossen hat, um ihre Liegenschaft, das Wohnhaus mit dem ehemaligen Restaurant «Linde», zu entwickeln, organisierte die Stadt Anfang 2019 für die Grundeigen-tümerschaft in der Unteren Vorstadt zwei Informations-veranstaltungen. Dabei stellte die Stadt die Masterpla-nung Murgstrasse / Bahnhofstrasse von 2013 vor und signalisierte die Absicht, die Untere Vorstadt in Zusam-menarbeit mit der TKB weiterzuentwickeln.

Von der betroffenen Grundeigentümerschaft signali-sierte beim zweiten Anlass nur die TKB ein Bedürfnis, ihre Liegenschaften mittels Varianzverfahren weiterzu-entwickeln. Das Varianzverfahren wird durch die TKB organisiert. Zwischenzeitlich wurde in einem öffent-lichrechtlichen Vertrag festgehalten, dass die «Linde»

abgebrochen und für fünf Jahre ein Parkplatz mit 30 Abstellplätzen während des Planungsverfahrens erstellt werden darf.

Aufarbeitung der bestehenden Baulinien

In der Stadt Frauenfeld sind zum aktuellen Zeitpunkt über 270 verschiedene Baulinienpläne aus den Jahren 1928 bis 2016 in Kraft. Über 90 Prozent dieser Pläne stammen aus dem letzten Jahrtausend. Im Laufe dieser Zeit haben sich viele Grundlagen, die bei der Erarbei-tung eines Baulinienplans zu beachten sind, stark ver-ändert. Einerseits wurde mit der Einführung des eid-genössischen Raumplanungsgesetzes der rechtliche Rahmen für Baulinien definiert, anderseits hat sich die Stadt Frauenfeld in den vergangenen 100 Jahren baulich stark entwickelt, wodurch viele Situationen nicht mehr aktuell sind und den Baulinien sogar widersprechen. Ziel der Aufarbeitung ist es, eine Vereinfachung und Har-Zonenplananpassung Oberwiesen- / Maiholzstrasse

Die Primarschulgemeinde Frauenfeld ersuchte die Stadt, ihre erworbene Liegenschaft an der Oberwiesenstrasse, östlich angrenzend an die Schulanlage Oberwiesen, von der bestehenden Wohnzone in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen umzuzonen, damit die Schulan-lage Oberwiesen in Zukunft genügend Reserveflächen besitzt. Gleichzeitig beantragte auch der Staat Thurgau eine Umzonung ihrer neu erworbenen Liegenschaft in die öffentliche Zone. Das Bildungszentrum für Technik in Frauenfeld (BZT) möchte darauf die aus einem Archi-tekturwettbewerb resultierenden zwei übereinander-liegenden Einfachturnhallen erstellen. Der Gemeinde-rat hat 2020 der Umzonung mit Gestaltungsplanpflicht zugestimmt. Die kantonale Genehmigung für die Umzo-nung wird Anfang 2021 erwartet.

Gestaltungsplan Neubau Schulsport-Turnhalle BZT

Das Bildungszentrum für Technik in Frauenfeld benötigt für die rund 1100 Schülerinnen und Schüler zwei schulei-gene Sporthallen. Für den Neubau konnte die BZT an der Maiholzstrasse im Oberwiesenquartier eine Liegenschaft erwerben. Der Kanton Thurgau hat dafür 2017 einen Pro-jektwettbewerb lanciert. Dabei hat das Projekt Doppel-decker der kit | architects eth sia gmbh aus Zürich aus 73 Beiträgen den ersten Rang erreicht. Das Projekt soll, unter Voraussetzung der Genehmigung der Zonenplanände-rung, mittels Gestaltungsplan rechtlich gesichert werden.

Ein Entwurf des Gestaltungsplans ist vorhanden und liegt zurzeit beim Kanton zur Vorprüfung. Deren Rückmel-dung sowie die öffentliche Publikation des Gestaltungs-plans werden voraussichtlich im Frühjahr 2021 erfolgen.

Visualisierung des Siegerprojekts vom Studienauftrag

«Generation Wohnen» Burgerholz, Siegerteam: Müller Mantel Architekten AG / Stefanie Scherer Architektur, Zürich mit Andreas Geser Landschaftsarchitektur, Zürich und Prof. Alex Willener, Luzern.

Mobilfunkanlagen Einfluss nehmen zu können. Die künftige Ausgestaltung des Mobilfunknetzes im Sied-lungsgebiet soll nicht nur den Mobilfunkbetreibenden überlassen werden.

Die Mobilfunkstrategie ist in Arbeit. Die Mobilfunkbe-treibenden wurden dazu Mitte 2020 zu einer Vernehm-lassung eingeladen. Es ist geplant, in der ersten Hälfte 2021 das Gespräch mit den Mobilfunkbetreibenden zu suchen und anschliessend die Strategie mittels Verein-barung zwischen der Stadt und den Mobilfunkbetrei-benden festzuschreiben.

Erarbeitung eines Pflegeplans für den Murg-Auen-Park

Der Murg-Auen-Park erfreut sich nach wie vor grosser Inanspruchnahme durch die Bevölkerung. In Zukunft wird im Zusammenhang mit der anstehenden bauli-chen Entwicklung im Gebiet Murgbogen in unmittel-barer Nähe zum Park der Nutzungsdruck steigen. Die Erwartungen an die angestrebte Entwicklung konnten teilweise aufgrund verschiedener Zuständigkeiten sowie Kommunikationsmängeln nicht vollends erfüllt werden.

Aufgrund der neuen vereinfachten Zuständigkeit beim Amt für Hochbau und Stadtplanung wurde für den städ-tischen Park in der zweiten Hälfte 2020 ein Auftrag für einen Pflegeplan ausgelöst. Dieser soll auf einfache und verständliche Art die Zielrichtung der Parkentwicklung und die dazu notwendigen Massnahmen aufzeigen.

Durch einen Plan und Beschriebe soll der Murg-Auen-Park periodisch mittels Pflegerundgang überprüft und gegebenenfalls die Rahmenbedingungen aufgrund der daraus gewonnenen Erkenntnisse angepasst werden.

Erste Resultate sind in der ersten Hälfte 2021 terminiert.

Vorteil naturnah

Zusammen mit der Stadtgärtnerei und dem Werkhof hat das Amt für Hochbau und Stadtplanung sich 2020 für das kantonale Projekt «Vorteil naturnah» beworben, das die Schaffung naturnaher Flächen im öffentlichen Siedlungsraum für die Bevölkerung und Biodiversität beabsichtigt sowie für geringere Unterhaltskosten für die Stadt sorgen soll. Das Projekt beinhaltet ein Grund-lagenpapier mit Bestandsaufnahme, ökologischen Auf-wertungsmassnahmen mit Kostenschätzung sowie einen Pflege- und Umsetzungszeitplan. Die Stadt hat mit dem Kanton eine Leistungsvereinbarung unterzeich-net. Darin verpflichtet sich der Kanton, 50 Prozent bis maximal 50 000 Franken der Aufwertungsmassnahmen zu finanzieren. Die rund 50 Aufwertungsmassnahmen sollen durch die Stadtgärtnerei während drei Jahren bis Ende 2023 umgesetzt werden.

monisierung aller Baulinienpläne in Frauenfeld zu errei-chen. Die Pläne sollen den heutigen Anforderungen der Raumplanung sowie der Verkehrsplanung entsprechen und den Planenden und der Grundeigentümerschaft wieder Rechtssicherheit geben. Die ersten Anpassungen der Baulinienpläne werden voraussichtlich 2021 öffent-lich publiziert.

Freiraumplanung

Aufwertung des Murgraums

Mit der inneren Verdichtung steigt das Bedürfnis der Bevölkerung nach hochwertigen Grün- und Freizeitflä-chen. Die heutige Lebensqualität in der Stadt soll erhal-ten beziehungsweise verbessert werden.

Der Murgraum ist ein wichtiger innerstädtischer Frei-raum sowie ein Naherholungsgebiet für die Bevölke-rung, das sich zwischen Süd (Murkart) und Nord (Thur) in Form einer «grünen Lunge» durch die Stadt Frauen-feld schlängelt.

Mit einigen Unterbrüchen ist ein Murgweg über die gesamte Länge vorhanden, jedoch fehlt vielfach die Sicht auf die Murg und das Gewässer ist zum grössten Teil nicht zugänglich. Das Potenzial der Murg als Frei-raum und Naherholungsgebiet ist weitgehend unge-nutzt. So sind entlang der Murg nur wenige Erholungs-einrichtungen vorhanden.

Für die Aufwertung des Murgraums wurde Ende 2020 ein Testverfahren mit Fachpersonen und Vertretern sowie Vertreterinnen der Stadtverwaltung gestartet. Nach einer kurzen Pause, um die Erkenntnisse aus dem Gesamtbild Agglomeration Frauenfeld ins Zielbild 2040 aufzuneh-men, soll das Verfahren im Frühjahr 2021 weitergeführt werden. Die Testplanung soll das Potenzial und die Ver-netzung mit anderen Erholungsräumen aufzeigen sowie Massnahmen entwickeln, welche die Murg als Naherho-lungsgebiet für die Stadtbevölkerung aufwerten.

Mobilfunkstrategie

Die Stadt Frauenfeld hat im Dezember 2011 die Beitritts-erklärung zur Vereinbarung über die Standortevalua-tion und -koordinaStandortevalua-tion (Dialogmodell) von Mobilfunk-anlagen unterzeichnet. Mit dem Dialogmodell soll die Standortsuche von neuen Antennenanlagen optimiert werden, damit die Stadt rechtzeitig auf problematische neue Standorte hinweisen und alternative Standorte vorschlagen kann. Die Stadt möchte an diesem Dialog-modell, das auch Verpflichtungen beinhaltet, festhalten.

Mit der Mobilfunkstrategie verfolgt die Stadt Frauenfeld jedoch die Strategie, aktiv auf die Planung von neuen

spruchsvoller und aufwändiger ist als eine Ausdehnung der Siedlungsfläche. Dadurch werden Um- und Aufzo-nungen unabdingbar, um haushälterisch mit dem Boden umzugehen. Diese Innenentwicklung kostet. Infrastruktu-ren müssen erweitert, vergrössert oder erneuert werden.

Diese anfallenden Kosten sollen durch die Grundeigentü-merschaft, die von den Um- und Aufzonungen profitiert, zum Teil mitfinanziert werden. Eine Grundeigentümer-schaft, die durch eine hoheitliche Planung der Stadt einen Planungsvorteil erhält, hat davon einen Teil abzugeben, der zweckgebunden wieder in die Ausbauten der Infra-struktur in der direkten Umgebung eingesetzt wird.

Der Stadtrat hat im Rahmen des Projekts «Balance» dem Amt für Hochbau und Stadtplanung den Auftrag gegeben, bei Um- und Aufzonungen sowie bei Gestaltungsplänen ein Vorgehenskonzept für den Planungsausgleich auszuar-beiten. Aufgrund eines relevanten Rechtsverfahrens einer Gemeinde im Kanton Baselland, die ihren Fall vor Bundes-gericht zog, wurde die gestartete Erarbeitung eines Regle-ments sistiert. Der Ausgang des Rechtsfalls Ende November 2020 kann für die Stadt Frauenfeld positiv gewertet wer-den. Der vorhandene Entwurf wird 2021 weiterbearbeitet.

Fachkommission Hochbau

Die Fachkommission Hochbau (FH) trat zu fünf Sitzungen zusammen. Auf dem Gebiet des Städtebaus, der Archi-tektur, der Denkmalpflege und des Ortsbildschutzes wur-den 18 Geschäfte behandelt und beurteilt.

Unterschutzstellung

Nach § 10 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat haben die Gemeinden den Schutz und die Pflege von erhaltenswerten Objekten zu sichern. Zu diesem Zweck wurden im Einverständnis mit der Grundeigentümerschaft und im Rahmen von Bewil-ligungsverfahren oder Kostenbeteiligungen insgesamt acht Kulturobjekte (2019: 7) und kein Naturobjekt (0) unter Schutz gestellt. Diese Unterschutzstellungen ent-sprechen den Vorgaben der kommunalen Richtpläne für Kulturgüter sowie für Natur und Landschaft vom 20.

Dezember 1999 und werden seit 2015 in Form von Ein-zelentscheiden vorgenommen.

Bautätigkeit

2018 2019 2020

Bauvolumen aller im je-weiligen Jahr bewilligten Bauvorhaben.

Strassenbaumkonzept –

Entwicklungskonzept für Strassenbäume

Der Wert und die Leistungsfähigkeit von Bäumen aus öko-logischer Sicht, im Bereich der Klimawirkung, Luftfilterung oder Kühlung steigen mit zunehmendem Alter. Gehölze mit einem grossen Kronenvolumen und hohem Alter sind von entscheidender Bedeutung für das städtische Klima.

Die Stadt hat im Bereich der stadteigenen Strassen und Liegenschaften bzw. Parks die Möglichkeit, etwas für die positive Klimawirkung zu unternehmen. Die Anforderung an Strassenbäume auf den innerstädtischen Strassen ist sehr hoch. Das Sortiment an geeigneten Baumarten für die Stadt muss in der Zukunft angepasst werden. Nur so lassen sich dauerhaft vitale und attraktive Strassenbaum-bestände schaffen.

Das 2020 in Auftrag gegebene Strassenbaumkonzept stützt sich auf die aktuellen Forschungen und das spezi-fische Stadtklima für die Artenempfehlungen bei neuen Strassenbäumen. Das Konzept ist für das Amt für Hoch-bau und Stadtplanung, aber auch für die Stadtgärtnerei ein wichtiges Arbeitsinstrument für die Planung und Aus-wahl von Bäumen, welche die zukünftigen klimatischen Bedingungen ertragen können.

Reglemente und Verordnungen

Anpassung der Gebührenverordnung für die Durchfüh-rung baupolizeilicher Aufgaben

Die aktuelle Gebührenverordnung für die Durchführung baupolizeilicher Aufgaben wurde 2017 total überarbei-tet und auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt. Nach rund eineinhalb Jahren Anwendung hat sich gezeigt, dass einige Änderungen und Konkretisierungen in der Verordnung notwendig sind. Bei der Beurteilung von Baugesuchen haben sich oft Herausforderungen bei der Zuordnung und Berechnung der Bauvorhaben ergeben.

Der Begriff Neubauten musste gegliedert werden. So können Anbauten, Nebenbauten und auch Kleinstbauten als Neubauten verstanden werden. Neu werden Neubau-ten mit einer anrechenbaren Geschossfläche grösser als 55 m2 nach Geschossfläche und Neubauten mit weniger als 55 m2 sowie anderen Bauvorhaben pauschal nach fünf Unterkategorien berechnet. Ende Februar 2020 traf die kantonale Genehmigung für die korrigierten Änderungen ein. Der Stadtrat hat diese auf den 1. April 2020 in Kraft gesetzt.

Einführung des Planungsausgleichs in Form eines Regle-ments

Die grösste Aufgabe der Stadtplanung ist die künftige

«Siedlungsentwicklung nach innen», die wesentlich

an-Der Wohnungsbestand nahm auf Ende Dezember 2020 um total 95 Einheiten zu.

Ende Dezember 2020 waren 142 Wohnungen im Bau.

Bauberatung und Baubewilligungen

Im Jahr 2020 wurde die Abteilung Bauberatung und Bau-bewilligungen aufgrund der anhaltenden Immobilien-nachfrage wiederum stark gefordert. So bearbeitete die Abteilung 2020 insgesamt sieben Prozent mehr Bauge-suche als im Vorjahr und 21 Prozent mehr als im Durch-schnitt der drei Vorjahre.

Seit 2013 muss die Gemeindebehörde gemäss § 80 PBG bei der Teilung von überbauten Grundstücken die Vorbe-lastung feststellen und wo nötig mit einer Verfügung die Vorbelastung der Ausnutzung im Grundbuch als öffent-lichrechtliche Eigentumsbeschränkung anmerken. 2020 wurden 18 (2019: 23) Teilungen von überbauten Grund-stücken bearbeitet. Dabei wurden keine (2) Verfügungen betreffend Vorbelastung im Grundbuch angemerkt.

Ab Eingang der Baugesuche wurden in 36 Prozent (2019:

37 Prozent) der Fälle die Baubewilligungen innerhalb von sechs Wochen erteilt, bei 57 Prozent (58) innerhalb von zwei Monaten und bei 82 Prozent (80) innerhalb von drei Monaten. Bei 31 Verfahren (21) wurde ein- oder mehr-fach von Rechtsmitteln Gebrauch gemacht.

Leerwohnungszählung (Stand 1. Juni 2020)

Gegenüber dem Vorjahr nahm der Leerwohnungsbe-stand leicht zu. Die LeerLeerwohnungsbe-standsquote liegt nun bei 1,59 Prozent. Die Idealgrösse für einen gut funktionierenden Wohnungsmarkt liegt im Bereich zwischen 1,5 und 2,0 Prozent.

Energie, Luftreinhaltung, Klima

Fonds für erneuerbare Energien und Energieeffizienz Gestützt auf den Volksentscheid vom September 2010 traten das Energiefonds-Reglement und damit das städti-sche Förderprogramm Anfang 2012 in Kraft. Seither wird der Fonds jährlich mit einer halben Million Franken aus Steuergeldern der Stadt und einer halben Million Franken aus Mitteln von Thurplus geäufnet. Der Förderfokus für Projekte Dritter liegt stark auf energetischen Gebäude-hüllensanierungen und der Nutzung von Solarenergie.

Gemäss der kantonalen Abteilung Energie (DIV) konnten

Gemäss der kantonalen Abteilung Energie (DIV) konnten

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