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Die Metropolregion Hamburg setzt sich zusammen aus dem Stadtstaat Hamburg und 14 weiteren Gebietseinheiten (Kreise bzw. Landkreise) der Länder Schles-wig-Holstein und Niedersachsen. Über die Förderfonds der Metropolregion soll die regionale Zusammenarbeit gestärkt und die Entwicklung der

Metropolre-gion vorangetrieben werden, indem reMetropolre-gionale Leitprojekte65 und Projekte in den Kommunen angestoßen werden. Auch wenn Raumstruktur und Flächenmanage-ment einen wesentlichen Förderungsschwerpunkt darstellen, gestaltet sich eine übergeordnete Planung in der Praxis kompliziert und findet zumindest im Bereich Gewerbeflächen und Verkehrsentwicklung bisher nicht statt. Anfang 2008 wurde in einem Fachgespräch zur Gewerbeflächenentwicklung in der Metropolregion Hamburg über die zukünftigen Aufgaben und Ziele der regionalen Wirtschafts- und Gewerbeflächenentwicklung diskutiert und versucht, einzelne Bausteine ei-ner gemeinschaftlichen Gewerbeflächenpolitik herauszuarbeiten und anzustoßen (vgl. CIMA Projekt + Entwicklung GmbH 2008). Im Jahr 2009 wurde ein Gut-achten zur Erarbeitung eines Gewerbeflächenentwicklungskonzepts vergeben.

Konkrete Ergebnisse liegen zum Zeitpunkt der Publikation dieser Arbeit noch nicht vor.

Hinsichtlich der Entwicklung Hamburgs als Logistikstandort bündelt die Logis-tik-Initiative Hamburg die Interessen des Stadtstaates und unterhält eine Koope-ration mit den Kreisen der Metropolregion. Die südlichen Landkreise werden durch die Süderelbe AG vertreten. Für den Norden stellen die Wirtschaftsförde-rungsgesellschaften der an Hamburg angrenzenden Kreise einen gemeinsamen Vertreter. Die Kooperation bezieht sich insbesondere auf die Außendarstellung als Logistikstandort. Es werden zudem ein regelmäßiger Informationsaustausch und ein Austausch über Investoren- und Unternehmensanfragen gepflegt. Ein überregionales Flächenmanagement wird von den Akteuren allerdings als pro-blematisch erachtet, insbesondere aufgrund der ausreichenden Verfügbarkeit von Flächen in der Gesamtregion.

Bisher erfolgt die Entwicklung und Vergabe von Gewerbeflächen für die Logistikbranche in der Metropolregion Hamburg auf Ebene der Gebietskörper-schaften. Dabei sind oft Investoren beteiligt, die Logistikgebiete im Rahmen von städtebaulichen Verträgen entwickeln. Exemplarisch werden im Folgenden kurz die dabei ablaufenden Prozesse und beteiligten Akteure in der Süderelbe Region und in der Stadt Hamburg dargestellt. Im Jahr 2009 wurde von den Landkreisen der südlichen Metropolregion das Modellprojekt KOPLAS in kreisübergreifen-der Zusammenarbeit initiiert. Das Projekt, das zum Zeitpunkt kreisübergreifen-der Publikation

65 Leitprojekte sind u.a. das Multifunktionale Standortinformationssystem MUSIS, E-Government, Hochwasserschutz an Binnengewässern, der Kulturraum Maritime Landschaft Unterelbe und Flächensparen im Wohnungsbau.

dieser Arbeit noch nicht abgeschlossen ist, hat zum Ziel Empfehlungen für die Regional- und Bauleitplanung zur raumverträglichen Entwicklung von Gewer-bestandorten für die Logistikbranche zu entwickeln.

Im südlichen Umland Hamburgs existiert mit der Süderelbe AG ein Public Private Partnership, das als Schnittstelle zwischen Unternehmen, Politik und Pla-nung agiert. Bei der Gewerbeflächenentwicklung übernimmt die Süderelbe AG das überregionale, internationale Standortmarketing und die Standortentwicklung wie das Vorantreiben von Hinterlandhubs und trimodalen Standorten. Die Rolle der Süderelbe AG besteht in der kundenorientierten Standortsuche für ansied-lungswillige Unternehmen und Investoren. Dazu wurde eine interne Übersicht über alle Flächen der Region erstellt, die von Kommunen als Logistikflächen angemeldet sind. Basierend auf Unternehmensanfragen oder Investorenanfragen (Gazeley, Habacker, Prologis, Garbe etc) wird eine objektive Nutzwertanalyse für die potenziellen Standorte durchgeführt. In die Nutzwertanalyse fließen die Anforderungen der Nutzer ein, bspw. der Sitz von Kunden, konkrete Verflech-tungsbeziehungen, die Anforderung an die Nutzung des Grundstücks etc. Die Unternehmen erhalten eine Liste mit möglichen Angeboten inklusive unterneh-mensindividueller Nutzwertanalyse. Eine zusätzliche Priorisierung von Flächen erfolgt nicht. Die Süderelbe AG agiert somit als neutraler Dienstleister für die Unternehmen/Investoren und Vermittler zu den Kommunen/kommunalen Wirt-schaftsförderungsgesellschaften. Eine weitere Dienstleistung ist die Übernahme der Flächenentwicklung wie die Durchführung von Investorenauswahlverfahren oder frühzeitigen Bürgerbeteiligungsverfahren für die Kommunen. Letztere wer-den jedoch erst seit kurzem in Betracht gezogen, nachdem es im Süderelberaum zu erheblichen Bürgerprotesten und der Vereinigung von örtlichen Bürgerinitia-tiven gegen die zahlreichen laufenden Logistikprojekte in einem gemeinsamen Aktionsbündnis „Vereinigte Bürgerinitiative Nordheide“ gekommen ist (Arndt 2008), die die Planungen teilweise verhindern (bspw. Logistikzentrum Heide-nau) oder zumindest verzögern (bspw. Logistikpark Rade).

Als übergeordnete Planwerke für die südliche Metropolregion sind das Landes-Raumordungsprogramm und die regionalen Raumordnungsprogramme, die in Niedersachsen auf Ebene der Landkreise erstellt werden, zu nennen. Das Landes-Raumordnungs programm Niedersachsen sieht vor, zur Stärkung der lo-gistischen Potenziale Niedersachsens Logistikregionen zu entwickeln und deren logistische Knoten zu stärken. In der südlichen Metropolregion Hamburg sind

„Hamburg mit den landesbedeutsamen logistischen Knoten in Stade, Maschen,

Lüneburg, Uelzen und Hamburg-Harburg“ sowie Soltau Fallingbostel (vorge-sehen für den Aufbau eines überregional bedeutsamen logistischen Knotens) als Logistikregionen definiert (Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung 2008:30f.). Zudem sind in Stade und Uelzen Vorranggebiete für Güterverkehrszentren festgelegt, die in den regionalen Raumordungsprogrammen zu präzisieren sind und der tri-modale Ausbau des bestehenden Seehafens Stade-Bützfleet und der Binnenhäfen Lüneburg und Uelzen wird gefordert. Neben den definierten überregional be-deutenden logistischen Knoten in der südlichen Metropolregion sind Lüneburg, Soltau und Winsen (Luhe) als Standorte mit Entwicklungspotenzial für regionale GVZ genannt und für den Rangierbahnhof Maschen ist die Erweiterung der Um-schlagmöglichkeiten angeführt (Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung 2008:130). In den regionalen Raumordnungsprogrammen sind die Standorte entlang der Autobah-nen teilweise für Logistik vorbehalten. Die Wirtschaftsförderungs gesellschaften der Landkreise übernehmen die lokale Entwicklung. Sie kaufen und entwickeln die Flächen. Die Planungshoheit für die Logistikflächenentwicklung, d. h. die Entscheidungsgewalt über die Änderung/Aufstellung von Flächennutzungs- und Bauleitplänen sowie die Flächenvergabe an einzelne Nutzer bzw. Investoren, liegt bei den Gemeinden.

In der Stadt Hamburg wird Logistikflächenentwicklung von der in der Ham-burger Wirtschaftsförderung (HWF) angesiedelten Logistik-Initiative Hamburg koordiniert. So ist unter anderem unter Federführung der Logistik-Initiative in Abstimmung mit den relevanten Hamburger Behörden (Behörde für Wirtschaft und Arbeit, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt und Finanzbehörde) und Bezirksverwaltungen ein Flächenmasterplan Logistik entstanden, der sechs Standorte für die forcierte Ansiedlung von Logistikbetrieben ausweist und einen Zeitplan für die Aktivierung (Flächenankauf, Herstellung des Planungsrechts und Baureifmachung) der einzelnen Flächen vorschlägt. Dieser Masterplan wurde im Jahr 2007 in eine nicht öffentliche behördenverbindliche Senatsdruck-sache überführt, in die fünf Flächen übernommen wurden. Die Verantwortung für das Flächenaktivierungsverfahren liegt beim der Finanzbehörde unterstell-ten Amt für Grundstücksentwicklung, das die Immobiliendaunterstell-tenbank der Stadt Hamburg verwaltet. Der Ankauf von Flächen erfolgt durch die ebenfalls in der Finanzbehörde angesiedelte Abteilung Ankauf. Die Durchführung der notwendi-gen Planungsverfahren und die Flächenentwicklung fallen unter die

Verantwor-tung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (Flächennutzungsplanung) und der Hamburger Bezirke (Bebauungsplanung). Die Entwicklung der Gebie-te erfolgt Gebie-teils komplett in städtischer Regie. Dann liegt die Erschließung der Gebiete in der Verantwortung der Behörde für Wirtschaft und Arbeit und wird vom Landesamt Straßen, Brücken und Gewässer durchgeführt. Teilweise sollen Gebiete aber auch im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen oder städtebaulichen Verträgen durch Investoren entwickelt werden. Die tatsächliche Vergabe einer Fläche an einen bestimmten Investor wird in einer so genannten

„Dispositionsrunde Gewerbeflächen“ entschieden, in der wiederum Vertreter der vorgenannten städtischen Verwaltungseinheiten beteiligt sind. Maßgebliche Kri-terien für die Vergabe sind die Arbeitsplatzdichte potenzieller Nutzer sowie deren politische Bedeutung. Die erste der im Logistikflächenmasterplan vorgesehenen Flächen wird im Jahr 2009 bebaut sein, für die anderen Flächen gestaltet sich das Planungsverfahren jedoch problematisch, so dass auch hier davon ausgegangen werden muss, dass nicht alle der Flächen tatsächlich entwickelt werden können.

Die Frage der ökologischen Gestaltung solcher Anlagen ist in Gebietskörper-schaften mit einer hohen Nachfrage nach Logistikflächen aber beschränktem Angebot wie der Stadt Hamburg durchaus relevant. Hier wird von der Planung einerseits Einfluss auf Stellung und Lage der Gebäude genommen, andererseits wird in den Ansiedlungsgesprächen verstärkt auf eine flächeneffiziente Gestal-tung der Anlagen hingearbeitet. Laut Koalitionsvertrag der Regierung der Freien und Hansestadt Hamburg soll das nächste geeignete Logistikprojekt als „Modell-Vorhaben für Flächen sparende und klimafreundliche Logistik gestaltet werden“

(Christlich Demokratische Union, Landesverband Hamburg und Büdnis 90/Die Grünen, Landesverband Hamburg (GAL) 2008:38).

Eine Bürgerbeteiligung, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Erstellung von Umwelt- und Erschließungsgutachten ist erst im Rahmen des Bauleitplanverfahrens erforderlich. Bisher ist für die Entwicklung großmaß-stäbiger Logistikgebiete, sofern sie nicht einen Verkehrsknoten bzw. Umschlag-terminal des Kombinierten Verkehrs enthalten, keine Durchführung eines Raum-ordnungsverfahrens vorgesehen. An den diversen Bürgerprotesten insbesondere im südlich an Hamburg angrenzenden Landkreis Harburg ist zu erkennen, dass eine frühzeitige Bürgerbeteilung und Berücksichtigung der Umwelt- und Ver-kehrswirkungen der Logistikprojekte dringlich ist. Bei der Flächenentwicklung entstehen zum Teil erhebliche Verzögerungen, da die Flächensicherung nicht abgeschlossen ist, weil einzelne Eigentümer nicht verkaufen (bspw.

Logistikzen-trum Heidenau) oder die Finanzierung der notwendigen Verkehrserschließun-gen nicht gesichert ist (bspw. Gewerbefläche TanVerkehrserschließun-gendorf-Thieshope), während gleichzeitig bereits die Pläne von Investoren in den regionalen Medien zu finden sind. Bezüglich der Entwicklung ganzer Logistikparks wird bei den Bürgern der ländlich geprägten Süderelbe Region immer stärkerer Unmut laut, die insbe-sondere den erhöhten Lkw-Verkehr und die Dimensionen der Logistikzentren fürchten. Sie fordern eine stärkere Einbindung der Bürger und die Minimierung der Wirkungen solcher Logistikparks durch entsprechende Infrastruktur- und Lärmschutzmaßnahmen. Auch aus der Politik, die die Entwicklung der Lo-gistikflächen generell unterstützt, werden inzwischen Forderungen laut, einen Arbeitskreis Gewerbeflächenentwicklung im Landkreis Harburg einzurichten und die Flächenausweisung von Gewerbeflächen im Rahmen einer Änderung des regionalen Raumordungsprogramms 2000 einer zumindest auf Ebene des Landkreises übergeordneten Koordinierung zuzuführen. Aus raumplanerischer Sicht ist insbesondere die parallele, weitgehend unkoordinierte Entwicklung un-terschiedlicher Flächen als problematisch zu beurteilen, da sie einer flächen- und verkehrssparenden Entwicklung entgegensteht (vgl. Kap. 2.3 und 4.3). Auch vor diesem Hintergrund wäre eine regionale Zusammenarbeit bei der Logistikflä-chenentwicklung geboten.

Insgesamt lässt sich zusammenfassen, dass es eine Zusammenarbeit in der Me-tropolregion Hamburg in Bezug auf die Vermarktung des Logistikstandortes gibt und eine gemeinsame Flächenpolitik auf Ebene der Metropolregion bzw. der Landkreise an ihren Anfängen steht. Weitere Ansätze bieten ein Standortinfor-mationssystem und Übersichten über für Logistik geeignete Gewerbegebiete bei der Logistik-Initiative Hamburg und der Süderelbe AG sowie das oben genannte Projekt KOPLAS. Hindernis für eine gemeinsame Flächenpolitik ist dagegen, dass sich Logistik-Potenzialflächen bereits zum großen Teil im Eigentum der Wirtschaftsförderungsgesellschaften der Landkreise befinden, weshalb die Kon-kurrenz um Unternehmensansiedlungen groß ist. Außerdem zeigt sich, dass As-pekte der Verkehrswirkungen und der Verkehrsabwicklung in Form von Lärm- und Erschließungsgutachten in der Regel erst im Rahmen der Bauleitplanung Berücksichtigung finden. Bei der Auswahl von Flächen für Logistikansiedlungen spielt lediglich deren generelle verkehrsinfrastrukturelle Anbindung eine wich-tige Rolle, nicht jedoch Fragen, die sich aufgrund der zusätzlichen Belastung bestehender Verkehrsinfrastrukturen sowie der Umweltwirkungen des Verkehrs stellen. Eine frühzeitige Berücksichtigung dieser Aspekte wäre jedoch im Sinne

einer transparenten und im Dialog mit den Bürgerinitiativen stehenden Planung essentiell.

Grobabschätzung der Verkehrswirkungen