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Archiv "Eheliches Güterrecht" (17.09.1986)

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Deutsche Krankenversicherung:

Insgesamt ein guter Schnitt

Eheliches Güterrecht

Gesetzlicher Güterstand Zugewinngemeinschaft Jeder Ehegalle

verwaltet und nutzt in Verrn sein selbst

Zugewinn—z•

Beendigung des gesetzlichen Güterstandes zig dureh Aufhebung der Ehe

—Zugewinn des Ehemannes 10 Zugewinn der Ehetrau 2—

Vereinbarter Güterstand Gütertrennung

Gütergemeinschaft -

Zugeweinutserschue des Ehemannes Ausgletchstorderung

der Ehefrau

Jeder Ehegatte verwaltet ein Vermogen selbst.

haftet nu. lur eigene Schufden

Gesamtgut

Als gesetzlicher Güterstand wurde 1958 die Zugewinnge- meinschaft eingeführt. Danach bleiben die Vermögen von Mann und Frau getrennt. Über die ihm gehörenden Gegenstände des gemeinsamen Haushalts und über sein Vermögen im ganzen darf jeder Partner aber nur mit Einwilligung des Ehepartners verfügen. Erst wenn die Zugewinngemeinschaft zu Lebzeiten beider Ehegatten endet (zum Beispiel durch Scheidung oder durch Verein- barung eines anderen Güterstandes), wird das in der Ehe erworbene Vermögen — der Zugewinn — zwischen ih- nen ausgeglichen. Vor oder während der Ehe können die Eheleute den gesetzlichen Güterstand durch einen no- tariell beurkundeten Ehevertrag ausschließen und einen anderen Güterstand vereinbaren Zahlenbilder

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Leserdienst D

ie Deutsche Kranken

versicherung AG (DKV), Köln, Europas größter privater Kranken- versicherer, verzeichnete im Geschäftsjahr 1985 wie- der ein „sattes" Betriebser- gebnis: Die Beitragsein-

nahmen wuchsen um 4,2 Prozent auf 4,3 Milliarden DM, die Schadensleistun- gen um 4,5 Prozent auf 1,6 Milliarden DM. Der Über- schuß vor Steuern in Höhe von knapp 254 (258 Millio-

nen DM in 1984) kommt zu mehr als 94 Prozent den Versicherten in Form von erfolgsabhängigen Bei- tragsrückerstattungen zu- gute. Für die Stärkung der Eigenmittel bleiben 20 Mil- lionen DM, die Aktionäre erhalten wie in den Vorjah- ren eine unveränderte Divi- dende von 15 Prozent.

Das Unternehmen bleibt dank seiner Neugrün- dungsaktivitäten in den Be- neluxländern und in Frank- reich weiter auf Expan- sionskurs. Im Inland hat sich der Marktanteil von 17,2 auf 17,9 Prozent infol- ge des stark gesteigerten Neugeschäftes erhöht. Zur Zeit unterhalten bei der DKV zwei Millionen Bun- desbürger mehr als fünf Millionen Policen. Ende 1985 waren bei der DKV 5883 Mitarbeiter beschäf- tigt (heute bereits über 6000), davon 2368 im Au- ßendienst (einschließlich 319 Auszubildender).

Im Jahr 1985 trugen die Bruttoerträge aus Kapital- anlagen überdurchschnitt- lich zum Überschuß bei.

Sie stiegen um 11,3 Pro- zent auf gut 412 Millionen DM (1984: um 8,8 Prozent auf 370,5 Millionen DM).

Die Gesamtleistungen an die Versicherungen - ein- schließlich der Rückstel-

lungen und Beitragsrück- erstattungen, bis fünf Jah- resbeiträge für fünf Jahre schadensfreien Verlauf) beliefen sich auf 2,1 Milliar- den DM (1984: 2,05 Milliar- den DM). Sie machten da- mit 91,92 Prozent der Bei- tragseinnahmen aus.

Im Jahr 1985 nahmen die Aufwendungen für Kran- kentagegeld mit 12 Prozent überdurchschnittlich zu, ebenso mit 8,9 Prozent der Erstattungsleistungen bei

Inanspruchnahme von Ein- und Zweibettzimmern (Wahlleistungen), ebenso mit 6,2 Prozent die ambu- lanten Arztkosten. Unter- durchschnittlich entwickel- ten sich die Zahnbehand- lungskosten mit 2,9 Pro- zent, die Chefarzthonorare im Krankenhaus gingen so- gar um 1,9 Prozent zurück (die gesamten Kranken- hauskosten: + 2,5 Pro- zent). Stark gebremst ist auch der Anstieg bei den Erstattungsleistungen für

Arzneimittel, nicht zuletzt infolge der Wirksamkeit von gezielten Selbstbehalt- tarifen.

Für 1986 prognostiziert der Vorstandsvorsitzende Hans Georg Timmer eine mit 8 Prozent beschleunigte Ent- wicklung bei den Erstat- tungsleistungen (infolge erneut erhöhter AU-Mel- dungen und der Mengen- ausweitungen vor allem im stationären Sektor). Der Beitragsanstieg wird mit 4,2 Prozent erwartet, so daß in 1987 wieder Bei- tragserhöhungen anstehen dürften. Von der ausste- henden Reform der Gebüh- renordnung für Zahnärzte (GOZ) seien keine eklatan- ten Kostendämpfungsef- fekte zu erwarten (wie etwa noch 1983 bei der GOÄ-Re- form und bei der KHG-No- velle 1985).

Auch die seit Dezember of- ferierten Tarife eines Kran- kenpflegetagegeldes ha- ben sich bei der DKV bis- her als „Flop" erwiesen.

Grund: Die Prämien wer- den nicht unbeschränkt steuerlich anerkannt und dürften deshalb (wegen der limitierten Sonderaus- gaben) für den Versicher- ten nicht entlastend zu Bu- che schlagen. Die DKV fühlt sich „geleimt". Bisher wurden ganze 167 Anträge auf Abschluß einer Pflege- tagegeldversicherung ge- stellt, von denen 33 abge- lehnt wurden. Bei unter- stellten drei Millionen Ver- träge in der ganzen Bran- che (zur Zeit gibt es 12 an- bietende Gesellschaften) hätte dies eine staatliche Steuerförderung zugun- sten der Versicherten von 250 Millionen DM erfordert.

Dies wäre ungleich billiger gewesen als jede gesetzli- che Regelung, so DKV- Chef Timmer. HC Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 38 vom 17. September 1986 (63) 2551

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