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Archiv "ORGANSPENDEN: Bruderpflicht" (03.09.1986)

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Gezielte

Magnesium-Therapie

Magnesiocard®

Streßabschirmung Calcium-Antagonismus

Zusammensetzung: 1 Kapsel /1 lackierte Tablette /1 Amp. i.m. zu 5 ml enthalten:

Magnesium-L-aspartat-hydrochlorid-trihydrat 614,8 mg, Magnesiumgehalt:

2,5 mmol = 60,78 mg. 1 Ampulle i.v. zu 10 ml enthält: Magnesium-L-aspartat- hydrochlorid-trihydrat 737,6 mg, Magnesiumgehalt: 3 mmol = 72,94 mg. 5 g Granulat zum Trinken (1 Beutel) enthalten: Magnesium-L-aspartat-hydrochlorid- trihydrat 1229,6 mg, Magnesiumgehalt: 5 mmol = 121,56 mg. Verdauliche Kohlen- hydrate 3,1 g. Indikationen: Zur Behandlung des primären und sekundären Magnesium-Mangel-Syndroms, besonders zur Prophylaxe und Therapie der durch Magnesiummangel und Streß bedingten Herzerkrankungen. Bei Magne- sium-Mangelzuständen, zum Beispiel infolge Fastenkuren, Hypercholesterin- ämie, Arteriosklerose, Leberzirrhose, Pankreatitis, Schwangerschaft, Stillzeit, Einnahme östrogenhaltiger Kontrazeptiva, zur Calciumoxalatstein-Prophylaxe.

Kontraindikationen: Exsikkose, Niereninsuffizienz mit Anurie. Magnesiocard Ampullen sollen nicht angewandt werden bei AV-Block, Myasthenia gravis. Die Injektion von Magnesiocard bei gleichzeitiger Herzglykosid-Therapie ist nur in Fällen von Tachykardie bzw. Tachyarrhythmie angezeigt. Nebenwirkungen:

Ampullen: Bradykardie, Überleitungsstörungen, periphere Gefäßerweiterungen.

Handelsformen und Preise: Kapseln: 25 DM 10,34, 50 DM 19,72, 100 DM 35,51.

Tabletten: 25 DM 10,09, 50 DM 19,37, 100 DM 34,70. Granulat zum Trinken:

Beutel: 20 DM 13,46 ; 50 DM 30,02, 100 DM 50,39. Ampullen i.m.: 2 DM 3,89, 5 DM 8,68. Ampullen i.v.: 3 DM 6,91, 10 DM 20,63.

VERLA-PHARM 8132 TUTZING

ORGANSPENDEN

Das Spenden von Organen sei gesetzlich zu regeln, meint der Verfasser:

Bruderpflicht

Durch die erste Herzver- pflanzung des Herrn Pro- fessors Dr. Barnard am 3.

Dezember 1967 wurde in der Medizin ein neues Zeit- alter eingeläutet, das der Organverpflanzungen. So haben wir auch bereits hierzulande 23 Spezialkli- niken mit den entsprechen- den Teams. Die modernste Klinik Europas, ange- schlossen eine immunbio- logische Forschungsstätte, befindet sich in Berlin. Die- se wurde mit einem Ko- stenaufwand von 84 Mill.

errichtet. Wir können daher mit allen Ländern konkur- rieren.

Bedrückend und beschä- mend ist aber die Tatsache, daß es an dem erforder- lichen Spendenmaterial fehlt. So stehen zum Bei- spiel 4000 Patienten zu ei- ner Nierenverpflanzung auf den Wartelisten. Man ist zur Zeit nur in der Lage, 2000 diesbezügliche Ver- pflanzungen auszuführen.

Das ist jährlich zu wenig.

Bei den stets eilenden Herzverpflanzungen sieht es noch trauriger aus. Hier sind bereits epochale chir- urgische Triumphe gegen den Herztod zu verzeich- nen...

Die Versuche der Einpflan- zung von Kunstherzen, aus Mangel an Material, sind bekanntlich bislang ge- scheitert!

1984 starben, mit oder oh- ne Schuld, durch Autoun- fälle 1864 junge Menschen im Alter von 18 und 24 Jah- ren. Ich frage, wieviel mal wurde in der Tat organge- spendet? Das Gesetz Chri- sti verlangt, unseren Näch- sten zu lieben wie uns selbst. Es bestehen daher keine Vorbehalte für einen

Retter noch nach seinem eigenen Tode. Ist die Ein- willigung zur Organspende nicht eine Bruderpflicht, wenn ein anderer Mensch nach Eintritt des Gehirnto- des weiterleben darf? Es dürfte doch vollkommen gleichgültig sein, auch bei christlichem Glauben, ob man nach dem festgestell- ten Hirntod Organe ent- nimmt, um andere Men- schen vor dem Tode zu ret- ten. Man vertraut doch ei- nen Toten der Erde oder dem Feuer an. Es fehlt hier m. E. die geeignete Öffent- lichkeitsarbeit durch Kir- che und Staat. Die muß ge- ändert werden.

Zur Sache: Tödlich Unfall- verletzte werden meistens in das nächstliegende Krankenhaus überführt, darunter Kreiskrankenhäu- ser. Diese müssen vergat- tert werden, diese Art von Unfällen sofort zu melden.

Bezirke sind zu organisie- ren in denen Spezialteams zur Organentnahme zur Verfügung stehen. Diese sind sofort, wenn nötig mit- tels Hubschrauber, in Marsch zu setzen. Auch in Fällen wo der Gehirntod zu erwarten, ist. Landeplätze sind im voraus festzulegen.

Auch ansonsten könnten die in Unfällen trainierten Chirurgen segensreiche Hilfe leisten. Auch die Großindustrie und die Presse müssen aufgerufen werden, Geldspenden steu- erfrei zu leisten. Bestimmt geeigneter als Parteispen- den! Man könnte auch ar- men Hinterbliebenen, wenn erforderlich, unter die Arme greifen. Es liegt mir völlig fern, daraus ein Geschäft zu entwickeln.

Organspenden sind gesetz- lich zu regeln! Eine Zustim- mung von Angehörigen hierzu muß künftig besei- tigt werden. Es ist zu for- dern: „Nach dem Tode ver- fügt über mich.".

Dr. med. Ernst Stroh Arzt für Allgemeinmedizin Am Dachsrain 28

6128 Höchst-Hassenroth

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

BRIEFE AN DIE REDAKTION

2330 (6) Heft 36 vom 3. September 1986 83. Jahrgang

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