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Archiv "Organspenden: Kriminell" (12.12.2008)

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A2708 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 105⏐⏐Heft 50⏐⏐12. Dezember 2008

B R I E F E

ORGANSPENDEN

Sollen finanzielle Anreize für postmor- tale Spenden zuläs- sig werden, um das Problem des Organ- mangels zu lösen?

(DÄ 44/2008: „Pro &

Kontra: Finanzielle Anreize für postmorta- le Organspenden“ von Alena Buyx und In- grid Schneider).

Kriminell

Die Diskussion über Pro und Kontra wird innerklinisch durchaus auch auf anderem Niveau geführt: Wer darf eigentlich entscheiden, ob zur Organspende freigegeben wird oder nicht? Hat der Verstorbene keine Angehörigen oder haben Angehöri- ge keine klare Meinung, die der Ver- storbene zu Lebzeiten geäußert hat, sind uns schon gewissermaßen die Hände gebunden. Was eigentlich spräche dagegen, einem nicht geäußerten „Nein“ zu Lebzeiten ein mutmaßliches „Ja“ im Sinne des christlich/humanistisch/philanthro- pisch lebensbejahenden Ansatzes entgegenzustellen? Unsere Gesetz- gebung kann es uns in Zukunft nahe- zu verbieten, energieverschwenden- de Leuchtmittel zu erwerben, ganz über unseren eigenen Willen hin- weg; eine sinnvolle, die verschiede- nen Überzeugungen tolerierende Lö- sung zu weitaus wichtigeren The- men, wie Organspende, findet sie je- doch nicht. Wenn erst einmal die Or- ganspende beim – eher seltenen – Hirntod zum alltäglichen Prozedere gehörte, würden wir auch nicht mehr von einem Tabu sprechen, da im Sinne einer ganz natürlichen Multi- plikation immer mehr Menschen Berührungspunkte zu diesem dunk- len Thema hätten. Die wichtigen Organe nicht entnehmen zu können,

weil kein eindeutiges „Ja“ geäußert werden will . . . oder kann . . ., ist ei- ne therapeutische Vollbremsung, die nicht im Sinn des ärztlichen Berufs- ethos ausgelegt werden kann. Eine postmortale Organspende ex ante zu regeln und monetär zu belohnen, halte ich nicht nur für zweifelhaft, sondern schlichtweg für kriminell (ausgenommen mögen Spenden in- nerhalb einer Familie sein), wird doch durch finanzielle Köder letzt- lich der guten Sache das moralische Gewicht genommen. Der in dem Pro-Plädoyer genannte Vorschlag, einen Buchgutschein für das Ausfül- len des Spendeausweises zu offerie- ren, trägt aus meiner Sicht allenfalls das Attribut „drollig“. Zum Egois- mus musste bislang noch niemand gezwungen werden, der Altruismus hingegen beginnt in den seltensten Fällen von selbst.

Roland Bachert,Holzerhof 1a, 42799 Leichlingen

Realitätsfern

Ich gratuliere Frau Schneider zu ihrem leidenschaftlichen Plädoyer für die Menschlichkeit und gegen die absurde Idee finanzieller Anreize für potenzielle Organspender!

„Nichtkommerzialisierbarkeit des menschlichen Körpers“, der „Leib als nicht disponibles Objekt“ und die „Umwandlung des altruistischen Organspendeakts in ein Geschäft“, all diese geschliffenen Formulierun- gen beeindrucken sehr und zeugen von ihrer intensiven Beschäftigung mit der Problematik der Organspen- de. Aber vielleicht hätte sich die Au- torin mit der Thematik des Organ- mangels befassen sollen, denn das wesentliche Problem besteht nicht in der Gefahr einer Gesellschaft, die Menschen zum Organkapital erklärt, sondern die wesentliche Frage lau- tet, wie die „Pro“ -Partnerin richti- gerweise feststellt, „wollen wir in ei- ner Gesellschaft leben, in der Patien- ten auf einer Warteliste sterben, weil es zu wenig Organspender gibt?“ So sind Frau Schneiders Ausführungen sehr realitätsfern, zumal sie keinerlei Alternative bieten kann. Natürlich muss ein Modell finanzieller Anrei- ze streng auf Durchführbarkeit ge- prüft werden, aber jeder pragmati- sche Vorschlag, der eine Verbesse-

rung der aktuellen Situation ver- spricht, ist es wert, in Betracht gezo- gen zu werden. Theoretische Überle- gungen, welche den Anspruch der Wahrung der humanitären Werte er- heben, und das Schicksal von Pati- enten mit einer terminalen Organin- suffizienz auf einer Warteliste außer Acht lassen, widersprechen der Hu- manität, der Bewahrung von Leben, und sind nur aus der luxuriösen Po- sition, nichts mit der Behandlung solcher Patienten zu tun zu haben, möglich.

Dr. med. Bernhard Flörchinger,Klinik und Poliklinik für Herz-, Thorax- und herznahe Gefäßchirurgie, Universitätsklinikum Regensburg,

Franz-Josef-Strauß-Allee 11, 93053 Regensburg

Kein Anrecht

Allein die Überschrift zu diesem Beitrag löst schon einige befremdli- che Gefühle aus, lässt sie doch ver- muten, dass Organspenden inzwi- schen als selbstverständlich voraus- gesetzt werden und es nur noch dar- um geht, wie man am besten an sel- bige herankommt. Der Begriff „Or- ganmangel“ wird zudem mit diesem

„gewissen Etwas“ an Selbstver- ständlichkeit erwähnt, der Alternati- ven nicht mehr zuzulassen scheint.

Dies erzeugt zunehmend einen un- geheuren Druck auf jeden einzelnen Menschen, denn wer sich aus reli- giösen, ethischen oder anderen Gründen nicht entschließen kann zu spenden, der ist unsozial?! Es sollte keinerlei Erklärungsnot bei Men- schen entstehen müssen, die sich, aus welchen Gründen auch immer, keine Organe entnehmen lassen kön- nen oder wollen (bzw. die sich auch kein Organ einpflanzen lassen wol- len, wie das aktuelle Beispiel eines 13-jährigen Mädchens aus Großbri- tannien zeigt, das sich sein Recht so- gar erkämpfen musste, nicht trans- plantiert zu werden). Dies ist eine persönliche Angelegenheit und soll- te als solche auch geachtet werden.

Nur weil Transplantationen medizi- nisch möglich geworden sind, darf keine moralische Pflicht daraus ab- geleitet werden, dass es jetzt ein An- recht auf die Organe eines anderen Menschen gibt . . .

Dipl.-Psych. Angelina Borgaes,Psychologische Psychotherapeutin, 20146 Hamburg

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ANONYM

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