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Archiv "Versorgungsstrukturgesetz: Gesetzentwurf auf dem Prüfstand" (30.09.2011)

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A 2008 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 39

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30. September 2011

VERSORGUNGSSTRUKTURGESETZ

Gesetzentwurf auf dem Prüfstand

Das Versorgungsstrukturgesetz wurde in den vergangenen Wochen intensiv diskutiert.

Nun hat die parlamentarische Beratung begonnen. Mehr als 110 Änderungsanträge liegen von Bundesrat und aus den Regierungsfraktionen vor. Ein Überblick

D

ie Debatte dauerte zwei Stun- den. An großen Worten gab es dabei keinen Mangel. „Diese Re- gierung hat gehandelt“, sagte Bun- desgesundheitsminister Daniel Bahr am 23. September in der ersten Le- sung des GKV-Versorgungsstruk- turgesetzes (VStG) im Bundestag.

„Wir haben das Problem angepackt, weil wir die Sorgen der Menschen vor Ort ernst nehmen.“ Die Opposi- tion war anderer Ansicht. „Der Ge- setzentwurf ist handwerklich ge- scheitert“, erklärte der gesundheits- politische Sprecher der SPD, Dr.

med. Karl Lauterbach. Und die ge- sundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Birgitt Bender, sprach von einer „politischen Bankrotterklä- rung“. „Sie wissen genau“, adres- sierte der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn, an die Opposition, „dass Sie das, was wir mit dem Versorgungsstrukturge- setz angehen, in den vergangenen Jahren längst hätten tun müssen. Es wurmt Sie, dass wir das jetzt tun.“

Jenseits des Theaterdonners auf der Bühne des Bundestages geht die Feinarbeit an dem Gesetzesvorha- ben weiter. So haben Bundesrat und Regierungsfraktionen eine Vielzahl an Änderungsanträgen eingebracht, die das Versorgungsstrukturgesetz noch substanziell ändern könnten.

Wichtigste Änderungsvorschläge auf einen Blick:

Abbau von Überversorgung – Unzureichend finden die Länder die Instrumente zum Abbau von Über- versorgung. Sie fordern deshalb, diese in überversorgten Regionen verpflichtend einzusetzen. So sol- len beispielsweise Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) einen Pra- xissitz aufkaufen müssen, wenn der Zulassungsausschuss feststellt, dass dieser für eine ausreichende Versor-

gung nicht mehr notwendig ist. Da- rüber hinaus schlägt der Bundesrat vor, in überversorgten Gebieten Sit- ze nur noch befristet zu vergeben.

Im Gegenzug sollen Maßnahmen gegen Unterversorgung, wie Zu- schüsse und Ausnahmen von der Abstaffelung des Regelleistungsvo- lumens, möglich sein, bevor eine Region akut von Unterversorgung bedroht ist. Hierzu fordert der Bun- desrat, dass Länderausschüsse von den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses für unterver- sorgte Gebiete abweichen können.

Arzneimittel – Das von der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der ABDA-Bundesver- einigung Deutscher Apothekerver- bände erstellte Arzneimittelkonzept soll in einem KV-Bezirk erprobt werden. Union und FDP wollen, dass die KV mit den Landesverbän- den der Kassen einen Medikations- katalog auf Wirkstoffbasis erstellen kann. Darin sollen für alle wichti- gen Indikationen Vorgaben zur wirtschaftlichen Auswahl von Wirkstoffen enthalten sein, die dann vom Arzt statt spezifischer Präparate verordnet werden.

Überschüsse aus dem Modell

„sind in Teilen an die Leistungser- bringer weiterzuleiten“, heißt es in dem Antrag, Mehraufwendungen sind den Krankenkassen hingegen auszugleichen. Das Modellvorha- ben soll wissenschaftlich evaluiert werden, „um Erkenntnisse für eine spätere flächendeckende Umset- zung zu gewinnen“. Die Wirtschaft- lichkeitsprüfung soll jedoch nicht abgeschafft werden, so wie es das KBV/ABDA-Modell vorsah.

Ärztenetze – Die KVen sollen nach dem Willen von Union und FDP bei der Verteilung der Gesamtvergü-

tung die Möglichkeit erhalten, Ärz- tenetze finanziell zu fördern, indem sie ihnen ein eigenes Honorarvolu- men zuweisen. Die Netze könnten dann eigenständig entscheiden, wie sie das Geld an die teilnehmenden Ärzte verteilen. Die Netze müssen jedoch zuvor von der KV als beson- ders förderungswürdig anerkannt worden sein.

Ausbildung – Der Bundesrat kriti- siert, dass die Reform der Approba- tionsordnung nicht wie vorgesehen mit dem VStG umgesetzt wird. Die Länder hatten sich für eine Stärkung der Allgemeinmedizin während des Studiums und der Weiterbildung ausgesprochen. Das Gesundheits- ministerium hat jedoch angekün- digt, dies in einem eigenen Gesetz zu regeln. Nach Ansicht der Länder dient dieser Aufschub nur dazu, die Zustimmungspflicht des Bundes- rats zum VStG zu umgehen.

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Deutsches Ärzteblatt

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30. September 2011 A 2009 Budgetvorgaben – Kritisch sehen

die Länder die zum Teil engen Vor- gaben für die regionale Honorarpoli- tik. So dürfen die KVen einerseits re- gionale Gebührenordnungen erstel- len; andererseits sind sie dabei aber an bundesweite Vorgaben gebunden.

Ähnliches sieht das Gesetz bei der Förderung von besonderen Leistun- gen oder Leistungserbringern vor.

Der Bundesrat sieht darin einen Wi- derspruch zu einer regionalen Steue- rung der Bedarfsplanung. Er fordert deshalb, dass in den Ländern von den bundesweiten Vorgaben abgewi- chen werden kann, wenn es der Si- cherstellung der Versorgung dient.

Regionale Bedarfsplanung – Posi- tiv beurteilen die Länder, dass die Bedarfsplanung wieder in die Re- gionen verlagert werden soll. Aller- dings geht ihnen das Gesetz an vie- len Stellen nicht weit genug. So for- dert der Bundesrat beispielsweise, die Arbeitszeiten der Vertragsärzte und Psychologischen Psychothera- peuten anhand der Abrechnungsda- ten genauer zu erfassen. Außerdem sollen Niedergelassene ihrer KV melden, in welchem zeitlichen Um- fang sie außerhalb der vertragsärzt- lichen Versorgung Leistungen er- bringen. Diese Maßnahmen sollen dazu dienen, das Versorgungsge-

schehen genauer zu erfassen und die Bedarfsplanung zu verbessern.

Darüber hinaus setzen sich die Länder dafür ein, die Bedarfspla- nung künftig an Morbidität und So- zialstruktur der Region zu orientie- ren. Dies gelte insbesondere für die Verhältniszahlen in der psychothe- rapeutischen Versorgung, die nach Ansicht des Bundesrats derzeit weit unter dem Bedarf liegen würden.

Als Grundlage für die Berechnun- gen sollen die Daten der Abrech- nungen und des morbiditätsori - entierten Risikostrukturausgleichs dienen sowie Daten aus unabhängi- gen epidemiologischen Morbidi- tätsstudien. Dafür ist nach Meinung des Bundesrats eine korrekte Ko- dierung durch die Ärzte unabding- bar. Deshalb will er an der ver- pflichtenden Einführung der Allge- meinen Kodierrichtlinien festhalten und diese nicht, wie geplant, mit dem VStG aufheben.

Spezialärztliche Versorgung – Deutliche Kritik übt der Bundesrat an den Plänen zur spezialärztlichen Versorgung: Der Gesetzentwurf enthalte noch zu viele Regelungs- lücken und setze Fehlanreize. Im spezialärztlichen Versorgungsbe- reich sollen Behandlungen von hochspezialisierten und seltenen Erkrankungen, von Krankheiten mit besonderen Verläufen sowie ambulante Operationen zusammen- gefasst werden. Nach dem Motto

„Wer kann, der darf“ dürfen so- wohl stationär als auch ambulant tätige Ärzte Leistungen im Rahmen der spezialärztlichen Versorgung erbringen – vorausgesetzt, sie ver- fügen über die notwendigen Quali- fikationen. Das Besondere daran:

Es soll weder eine Mengenbegren- zung bei der Abrechnung der Leis- tungen noch eine Bedarfsplanung geben.

Der Bundesrat bemängelt, dass Mechanismen fehlen, um eine me- dizinisch nicht indizierte Mengen- ausweitung zu vermeiden. Das Ri- siko für zusätzliche Kosten liege bei den Kassen, was sich direkt in höheren Zusatzbeiträgen für die Versicherten niederschlagen werde.

Zudem kritisieren die Länder, dass keine Bedarfsplanung vorgesehen

ist. Dies greife stark in die Länder- kompetenzen ein und konterkariere die durch das VStG neu geschaffe- ne Möglichkeit, Gremien für eine sektorübergreifende Bedarfspla- nung zu schaffen. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, die spezialärzt- liche Versorgung zurückzustellen und in einem eigenen Gesetz zu re- geln.

Stationärer Bereich – Im GKV-Fi- nanzierungsgesetz wurde im Hin- blick auf das erwartete Milliarden- defizit der gesetzlichen Kranken- versicherung festgelegt, dass der Landesbasisfallwert im Jahr 2012 nur in Höhe einer um 0,5 Prozent verminderten Grundlohnrate stei- gen darf. Da der Gesundheitsfonds nun jedoch statt des Defizits ein Plus verzeichnet, fordert der Bun- desrat, diese Absenkung zu strei- chen, damit der Landesbasisfall- wert um die volle Grundlohnrate steigen kann. Zudem fordern die Länder gestaffelte Abschläge auf die Mehrleistungen, die Kranken- häuser und Kassen für das kom- mende Jahr festlegen. Wenn ein Krankenhaus zum Beispiel mehr als zehn Prozent Mehrleistungen er- bracht hat, sollen die vereinbarten Mehrleistungsabschläge nicht von dem vereinbarten Basiswert abge- zogen werden (100 Prozent), son- dern von 110 Prozent.

In der Folge eines Urteils des Bundessozialgerichts sollen nieder- gelassene Ärzte gemäß Union und FDP zudem künftig an Kranken- häusern ambulante Operationen durchführen dürfen, auch wenn sie dort nicht als Belegarzt tätig sind.

Wartezeiten – KVen sollen künftig nach dem Willen von Union und FDP dafür Sorge tragen, die „ange- messene und zeitnahe Zurverfü- gungstellung der fachärztlichen Versorgung“ sicherzustellen. „Ver- meidbare Wartezeiten in der fach- ärztlichen Versorgung“ sollen auf diese Weise reduziert werden. Die KVen und die Landesverbände der Krankenkassen sollen dabei regeln, welche Zeiten im Regelfall und im Ausnahmefall eine zeitnahe fach- ärztliche Versorgung darstellen.

Dr. rer. nat. Marc Meißner, Falk Osterloh

Foto: dapd

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