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Archiv "Versorgungsstrukturgesetz: Information für die Vertragsärzte" (03.02.2012)

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A 176 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 109

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Heft 5

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3. Februar 2012

„TiBREEZE“- Implantate enthal- ten das minderwer- tige Material der Firma PIP.

Foto: dapd

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat seine Warnung vor gefährlichen Brustimplantaten erweitert. Betrof- fen sind ebenfalls Produkte des frü- heren Unternehmens GfE Medizin- technik. Die Implantate wurden un- ter dem Namen „TiBREEZE“ ver- marktet. Auch sie enthalten das minderwertige Silikongel der fran- zösischen Firma Poly Implant Pro- thèse (PIP). Das Unternehmen GfE Medizintechnik existiert nicht mehr.

Die Nachfolgefirma ist pfm medi- cal titanium.

Das BfArM empfiehlt nun auch für die TiBREEZE-Implantate ei- ne vorsorgliche Entfernung. Bisher galt dies für Brustimplantate der Firmen PIP und Rofil. Der Herstel- ler Rofil hatte PIP-Implantate ge- kauft und unter seinem Namen vermarktet. Wie viele Frauen in Deutschland betroffen sind, ist nach wie vor unklar. Schätzungen zufol- ge könnten es bis zu 10 000 sein.

Die Bundesländer erheben derzeit die Zahlen und liefern sie an das BfArM.

Unterdessen hat eine Betroffe- ne aus Deutschland zivilrechtliche Schritte eingeleitet. Sie hat den für die Aufklärung zuständigen Arzt verklagt, außerdem den deutschen Chemiehändler Brenntag, der das MINDERWERTIGE BRUSTIMPLANTATE

Weiterer Hersteller verwendete Industriesilikon

Silikon an PIP geliefert hatte, sowie den TÜV Rheinland. Der TÜV hat- te PIP überprüft, so dass die Implan- tate das für den Verkauf von Medi- zinprodukten notwendige CE-Zei- chen erhielten. Die Klägerin ver- langt unter anderem Schmerzens-

Wie wirken sich die Regelungen des Versorgungsstrukturgesetzes, das am 1. Januar in Kraft getreten ist, auf die Arbeit der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte aus? Darüber informiert eine Bro-

schüre der Kassenärzt- lichen Bundesvereini- gung (KBV). Sie liegt einer Teilauflage die- ser Ausgabe des Deut- schen Ärzteblatts bei.

Die Broschüre „Das Versorgungsstrukturge- setz“ erscheint in der neuen Reihe „Praxis-

VERSORGUNGSSTRUKTURGESETZ

Information für die Vertragsärzte

Wissen“ und erläutert auf 21 Seiten die wichtigsten Änderungen: So hat der Gesetzgeber eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die Ärz- tinnen und Ärzten Anreize bieten

soll, sich in unterver- sorgten Regionen nie- derzulassen. Dazu ge- hört unter anderem ei- ne Reform der Be- darfsplanung. Ein Ka- pitel widmet sich dem Thema Honorar, denn die Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten künftig wieder mehr

geld. Vertreten wird sie von einer Münchner Anwaltskanzlei, die mitt- lerweile nach eigenen Angaben rund 100 Patientinnen vertritt. Bei die- sen Mandantinnen werde zunächst eine außergerichtliche Lösung an-

gestrebt. BH

Zahl der Woche

4,9

Millionen elektronische Nachrichten wurden 2011 über die D2D(Doctor-to-doctor)-Telematikplattform der Kassenärztlichen Vereinigungen verschickt.

Quelle: KV Nordrhein

Spielräume bei den Honorarver- handlungen mit den Krankenkassen.

Vorgesehen ist darüber hinaus, die strenge Pauschalierung im Einheit - lichen Bewertungsmaßstab aufzu- brechen.

Weitere Kapitel beschäftigen sich mit der neu eingeführten spezial- fachärztlichen Versorgung und den Möglichkeiten des Arzneimittelkon- zepts der KBV und der Arbeitsge- meinschaft deutscher Apothekerver- bände, mit dem die Ärzte einen Teil ihrer Wirtschaftlichkeitsverantwor- tung bei der Arzneimittelverordnung

abgeben könnten. HK

A K T U E L L

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