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Das Versorgungsstrukturgesetz

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Academic year: 2022

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DIE PTA IN DER APOTHEKE | November 2011 | www.pta-aktuell.de

D

er Fahrplan für

das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstruk- turen in der gesetzlichen Kran- kenversicherung, kurz Versor- gungsstrukturgesetz (GKV-VSG), steht. Das Kabinett hat das Ge- setz im August beschlossen und wenn alles nach Plan läuft, tritt es zum Jahreswechsel in Kraft.

Ziele Hauptintention ist die Ver- besserung der ärztlichen Versor-

gung in unterversorgten oder von der Unterversorgung be- drohten Gebieten. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen junge Mediziner mehr Honorar be- kommen und nicht mehr von Honorarkürzungen bedroht sein, wenn sie sich auf dem Land oder in sozial schwachen Stadtteilen niederlassen. Im Gegenzug ist geplant, die Überversorgung in anderen Gebieten abzubauen, etwa indem Kassenärztliche Vereinigungen den Verzicht auf

die vertragsärztliche Zulassung finanziell fördern. All das wird Geld kosten. Bezahlen müssen es letztlich die Versicherten.

Berührt das Gesetz den Arz- neimittelbereich? Ja – man muss allerdings genau hin- schauen, um auf mehr als 175 Seiten die wenigen, relevanten Regelungen zu finden. Manches wird auch lediglich gesetzlich klargestellt, was höchstrichter- lich bereits entschieden ist. Et-

wa, dass Patienten mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung einen Leistungsanspruch auf nicht zugelassene Arzneimittel haben, wenn eine vage Aussicht auf Besserung oder Heilung be- steht. Erwähnenswert ist auch, dass die bisherigen Angebots- möglichkeiten der Krankenkas- sen für Satzungsleistungen aus- geweitet werden. Inwieweit die Kassen Gebrauch von der Mög- lichkeit machen werden, rezept- freie Arzneimittel als Erstattungs- leistung aufzunehmen, bleibt abzuwarten.

Zudem ist geplant, die Struktu- ren des Gemeinsamen Bundes- ausschusses (G-BA) zu reformie- ren und transparenter zu ma- chen. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemein- samen Selbstverwaltung und be- stimmt für mehr als 70 Milli- onen gesetzlich Krankenversi- cherte, welche Leistungen der medizinischen Versorgung er- stattet werden – Arzneimittel eingeschlossen. Nichtsdestotrotz werden Entscheidungen des G-BA auch in Zukunft zu hefti- gen Kontroversen führen, zumal die gerade angelaufene Nutzen- frühbewertung neuer Arznei- mittel viel Sprengstoff birgt.

Ferner wird geregelt, dass zen- trale Preisverhandlungen für neue Arzneimittel zwischen GKV-Spitzenverband und phar- mazeutischem Unternehmer ver- traulich sein sollen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

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PRAXIS POLITIK

Das Versorgungs- strukturgesetz

© Gina Sanders / www.fotolia.com

Die Versorgungssituation von Patienten soll sich zum 1. Januar 2012 spürbar und nachhaltig verbessern.

Das Gesetz ermöglicht

zudem Modellprojekte für

ein besseres Arzneimittel-

management.

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Was ändert sich für die Apo- theken? De facto werden sie im Versorgungsstrukturgesetz nur am Rande erwähnt. Die bereits für Arzneimittel geltende Ver- pflichtung zum Auftragen eines bundeseinheitlichen Kennzei- chens auf dem Rezept und zur elektronischen Übermittlung von Abrechnungsdaten wird zu- künftig auch für Impfstoffe gel- ten. Zudem wird klargestellt, dass ein Rabattverbot für den neuen 70-Cent-Fixzuschlag auch im Direktvertrieb von pharma- zeutischen Unternehmern an Apotheken gilt.

Das Gesetz soll zudem die Mög- lichkeit eröffnen, in Modell - regionen das von der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Bundesvereini- gung Deutscher Apothekerver- bände (ABDA) entwickelte Versorgungskonzept zu testen.

Dieses Konzept sieht eine stär- kere Verantwortung von Ärzten und Apotheken vor und soll die Compliance chronisch kranker Patienten fördern. Grundlage des Modells ist ein Medikations- katalog auf Wirkstoffbasis, der

eine leitliniengerechte Versor- gung sicherstellen soll. Vorgese- hen ist, dass Ärzte Wirkstoff, Stärke, Menge und Darrei- chungsform verordnen und in- soweit ein Stück ihrer Thera-

piehoheit abgeben, dass die Apotheken ihrerseits ein Prä - parat aussuchen. Bewährt sich das Modell, könnte perspek - tivisch der Apothekenalltag wie- der einfacher werden und die Berufszufriedenheit steigen.

Auch die Patienten könnten durch Vermeidung arzneimittel- bezogener Probleme profitieren.

Eventuelle Einsparungen sollen teilweise an Ärzte und Apothe- ken zurückfließen.

Win-Win-Situation? Gleich- wohl gibt es Gegenwind von der pharmazeutischen Industrie und den Krankenkassen. Insbeson- dere wird der Zusatznutzen für Patienten bezweifelt und die Re- duzierung des Arzneimittels auf den Wirkstoff und damit die Nichtbeachtung von zugelasse- nen Indikationen, unterschied- lichen Hilfsstoffen und Biover- fügbarkeiten kritisiert. Unklar ist auch, ob sich so Einsparungen erzielen lassen. Erst über den Weg der parlamentarischen Be- ratungen, quasi auf den letzten

„Drücker“, fand das Konzept Ein- gang in das Gesetz. Es ist ein kleiner Quantensprung in der Arzneimittelversorgung. Nun trägt das Gesetz zu Recht den Titel

„Versorgungsstrukturgesetz“.

p

Dr. Michael Binger, Hessisches Sozialministerium

»Das GKV-VSG soll die wohnortnahe, flächen-

deckende medizinische

Versorgung sichern.«

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