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Er hat dafür Sorge zu tragen, dass Tierseuchenerreger weder in den Bestand hinein, noch innerhalb des Bestandes verschleppt werden

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19. Jahrestagung, 16.– 18. Oktober 2018, FBN Dummerstorf

1 Was ist zu tun im Tierseuchenfall?

Dr. Katja Hruschka

Thüringer Tierseuchenkasse, Jena

Für die Gesunderhaltung seines Tierbestandes ist jeder Tierhalter selbst verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass Tierseuchenerreger weder in den Bestand hinein, noch innerhalb des Bestandes verschleppt werden. Dafür hat er sich mit der nötigen Sachkunde auszustatten.

Im Betrieb ist gut sichtbar ein Tierseuchenalarmplan auszuhängen, der alle wichtigen Telefonnummern (Tierarzt, Veterinäramt, Betriebsinhaber) und einen Maßnahmenplan über das Verhalten bei tierseuchenverdächtigen Vorfällen enthält.

Die Absicherung des Bestandes erfolgt über Biosicherheitsmaßnahmen. Dazu gehören z. B.

eine geschlossene Umzäunung der Tierhaltung, Beschränkungen des Personen- und Fahrzeugverkehrs, Begrenzung des Zukaufs von Tieren und Quarantänemaßnahmen. Aktuell gehört auch umfassende Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung zur Biosicherheit (Afrikanische Schweinepest überträgt der Mensch mit Lebensmitteln).

Bricht eine Tierseuche aus oder besteht, z.B. aufgrund eines erhöhten Verlustgeschehens ein Verdacht, so hat der Tierhalter dies unverzüglich bei seinem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch andere, mit dem Tierbestand in Kontakt stehende Personen, wie z.B. Mitarbeiter, Kontrolleure, Tierärzte, Klauenpfleger oder Fleischer.

Bis zur Entscheidung des Amtstierarztes, der dann das weitere Vorgehen bestimmt, hat der Tierhalter dafür zu sorgen, dass jeglicher Personen-, Fahrzeug- und Tierverkehr unterbunden wird. Tiere dürfen weder den Stall verlassen, noch innerhalb des Stalles umgesetzt werden („stand still“). Andere Tiere dürfen nicht eingestallt werden. Auch muss er überprüfen, ob seine Desinfektionseinrichtungen funktionsfähig sind, bzw. muss an allen wichtigen Stellen (Stalleingängen, Einfahrten, Betriebseingang, Kreuzwegen) diese einrichten. Er muss dem Amtstierarzt jegliche Hilfe zukommen lassen und genügend Hilfskräfte und Maschinen (Traktoren, Lader…) organisieren.

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