• Keine Ergebnisse gefunden

Psychiatriereform braucht gute Planung – Bund, Länder und Kommunen tragen dafür Verantwortung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Psychiatriereform braucht gute Planung – Bund, Länder und Kommunen tragen dafür Verantwortung"

Copied!
15
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

1

Psychiatriereform braucht gute Planung – Bund, Länder und Kommunen tragen dafür Verantwortung1

Hermann Elgeti

Geschäftsstelle des Landesfachbeirates Psychiatrie Niedersachsen, Hannover, Deutschland

Korrespondenzadresse Dr. Hermann Elgeti

Geschäftsstelle des Landesfachbeirates Psychiatrie Niedersachsen Region Hannover – Stabsstelle Sozialplanung (II.3)

Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

hermann.elgeti@region-hannover.de

Zusammenfassung

Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über ein umfangreiches und ausdifferenziertes, allerdings zersplittertes und wenig koordiniertes psychiatrisches Versorgungssystem. Die Hilfsangebote sind regional nicht bedarfsgerecht verteilt und nur mangelhaft in die soziale Infrastruktur der Kommunen eingebettet. Konkurrenz und die zunehmende Ökonomisierung behindern die Kooperation in den regionalen Netzwerken. Die seit der Psychiatrie-Enquete von 1975 vorgeschlagenen Steuerungsmodelle haben sich als dysfunktional erwiesen.

In diesem Artikel wird der Frage nachgegangen, was geschehen muss, um den erheblichen Mitteleinsatz zur Behandlung und Betreuung der Betroffenen entlang zeitgemäßer Versorgungskonzepte und ethisch-fachlicher Grundwerte wirksamer zu gestalten.

Auf der Basis persönlicher langjähriger Beobachtung des Versorgungsgeschehens und verantwortlicher Mitwirkung auf den Ebenen des Bundes, der Länder und Kommunen skizziert der Artikel die Versuche der Koordination und Planung gemeindepsychiatrischer Versorgungssysteme in den letzten 40 Jahren.

Anschließend werden vier Ebenen der Psychiatrieplanung verknüpft: individuelle Hilfeleistung, institutionelle Qualitätsentwicklung, regionale Vernetzung und politische Rahmensetzung.

Die Psychiatriereform braucht mehr denn je gute Planung. Für die Planung von Einzelfallhilfen, die Organisationsentwicklung von Hilfsangeboten, die Zusammenarbeit im regionalen Verbund und die psychiatriepolitische Rahmensetzung empfiehlt sich ein integrierter Ansatz. Ein nachhaltiges und abgestimmtes Engagement der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik ist unverzichtbar, um dafür die Voraussetzungen zu schaffen. Zu diesem Zweck sollte

1 Manuskriptversion von: Elgeti H (2019): Psychiatriereform braucht gute Planung Bund, Länder und Kommunen tragen dafür Verantwortung. Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung

Gesundheitsschutz 62 (2): 222-229

(2)

2

eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände eingesetzt werden, fachlich-konzeptionell unterstützt von einer trialogisch besetzten Expertenkommission.

Schlüsselwörter

Psychiatriereform, Inklusion, psychiatriepolitische Koordination und Planung, Qualitätsentwicklung in der Gemeindepsychiatrie, Landespsychiatrieplan

Psychiatric reform needs good planning – this is a national, federal and regional responsibility

Abstract

While the German mental health system is extensive and well differentiated, it is fragmented and lacks coordination at the same time. Services do not necessarily follow regional demand. They are not sufficiently integrated into local social infrastructure. Competition and market mechanisms obstruct cooperation in regional networks. Service management proposed by the 1975 German psychiatric reform (“enquete”) has proven to be dysfunctional.

This article explores the question of what is necessary to allocate available resources for treatment and care according to modern service concepts and both ethical and professional standards adequately.

Based on several years of observation and of playing an active part on the national, federal and local level, the paper presents concepts of coordination and planning of community mental health services over the last 40 years. As a result, four topics of mental health service planning are presented: individual need for support, institutional quality development, regional networking and political frameworks.

More than ever is psychiatric reform in need of good planning. A suggested concept integrates the following: (1) good planning of individual assistance, (2) organizational development of mental health services, (3) cooperation in regional networks and (4) a political framework. Thus, national, federal and regional should be sustainable aligned. We recommend a working group integrating national, federal and regional policy makers – backed by a trialogic expert advisory board.

Keywords

health care reform – community mental health services – national health system policy – regional health planning

(3)

3 Einführung

Versorgungsplanung in der Psychiatrie ist eine sehr komplexe und bisher nur unzureichend geübte Angelegenheit, bei der verschiedene Ebenen berücksichtigt und zahlreiche Akteure miteinander kooperieren sollten. [1] Viel muss zusammenpassen, um eine ehrliche Bestandsaufnahme zu machen, die Herausforderungen kritisch zu analysieren und einen guten Plan aufzustellen, der auch umgesetzt wird und die wirklichen Verhältnisse verbessert. Hinzu kommt, dass es starke Unterschiede bei den Rahmenbedingungen gibt, nicht nur zwischen den europäischen Staaten, sondern auch bei uns zwischen den Bundesländern und auf Landesebene zwischen ihren einzelnen Gebietskörperschaften. Das hat sicherlich dazu beigetragen, dass es bisher nicht zu einer angemessenen Ausbildung und Anwendung anerkannter Standards für eine gute Psychiatrieplanung gekommen ist.

Gestützt auf eine Bestandsaufnahme, ausländische Vorbilder, eigene Praxismodelle und Planungskonzepte, erarbeitete eine unabhängige Sachverständigenkommission 1971‒1975 einen Bericht über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland [2]. Diese sogenannte Psychiatrie-Enquete gilt als erster Meilenstein der Psychiatriereform in Westdeutschland. Das 40-jährige Jubiläum ihrer Veröffentlichung wurde vielfach zum Anlass genommen, Fortschritte, Fehlentwicklungen bzw. nicht eingelöste Versprechen zu bilanzieren und neue Herausforderungen ins Visier zu nehmen. [3‒7] Dabei würdigte man die unbestreitbaren Erfolge beim Wandel von der Anstalts- zur Gemeindepsychiatrie, beklagte aber die negativen Folgen des lange schon zersplitterten und zunehmend auch ökonomisierten Versorgungssystems. Die dort jetzt herrschende Konkurrenz erschwert die Kooperation: Die Leistungsanbieter streben nach mehr Umsatz bzw.

Gewinn, die Kostenträger wollen möglichst wenig Geld ausgeben. Ihr Neben- und Gegeneinander macht es unmöglich, die Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage aufzulösen. Die Politik aber überlässt diesen Akteuren bisher weitgehend das Feld, anstatt – auch mit Blick auf den erheblichen Ressourcenbedarf – Verantwortung für die Koordination, Planung und Steuerung des Gesamtsystems zu übernehmen. Ihr Einsatz ist jedoch nötig, um im Einzelfall die erforderlichen Hilfen zu gewährleisten und auf regionaler Ebene eine Unter-, Über- oder Fehlversorgung zu vermeiden. [8]

Dysfunktionale Steuerungsmodelle und der Anspruch auf Inklusion

Ein beträchtlicher Teil der Zuständigkeit für die Gesundheitsversorgung liegt in Deutschland bei den Bundesländern, und die gemeindepsychiatrischen Zielsetzungen einer individuell bedarfsgerechten wohnortnahen Versorgung verlangten schon Anfang der 1970er Jahre nach einer kommunalen Psychiatrie [9].

Die Enquete empfahl zur Koordination und Planung eines sogenannten Standardversorgungsgebietes (150.000‒300.000 Einw.) einen Psychosozialen Ausschuss zur Beratung des Kommunalparlaments. Er sollte bestehen aus Delegierten ebenfalls einzurichtender Koordinationsgremien, und zwar getrennt für

(4)

4

Dienste (Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft; PSAG), Einrichtungsträger, Kostenträger und kommunale Ämter bzw. Behörden. Dieses Organisationsmodell entsprang dem Glauben an den guten Willen aller Beteiligten, war vorher nirgends ausprobiert worden und scheiterte in der Folgezeit. Allenfalls die Dienste fanden in einer regionalen PSAG zusammen, die anderen Systempartner sahen in der Regel keinen Bedarf, verbindlich miteinander zu kooperieren.

Zur Förderung der Psychiatriereform hatte die damalige Bundesregierung drei Jahre nach Veröffentlichung der Psychiatrie-Enquete ein Modellprogramm aufgelegt, das dann von einer Expertenkommission der Bundesregierung ausgewertet wurde. Deren Empfehlungen wurden 1988 veröffentlicht [10]. Im Kapitel „Koordination und Steuerung“ ging man nun von den kommunalen Gebietskörperschaften als maßgeblichen Planungseinheiten aus, wohl wissend, dass diese vielerorts dafür eigentlich zu klein sind. Allen Kommunen wurde empfohlen, eine Stelle zur Psychiatriekoordination einzurichten, die ihrerseits einen Beirat zu ihrer Unterstützung berufen sollte, bestehend aus Vertretungen verschiedener Systempartner. Der Konzeptwechsel von der Psychiatrie-Enquete (bottom-up) zur Expertenkommission (top-down) spiegelt den Wandel des Zeitgeistes von den 1970er zu den 1980er Jahren wider: Bei nachlassendem reformerischem Elan setzte man nun auf den Dirigismus der Kommunen, denen aber in der Regel die Kompetenzen und Instrumente fehlten, ein so komplexes System zu dirigieren [11].

Im Vergleich zu den 1970er Jahren geht es für die Psychiatrieplanung schon lange nicht mehr um die Beseitigung eines flächendeckenden Mangels an Hilfsangeboten.

Die größte Herausforderung heutzutage ist eine unübersichtliche Vielzahl regional sehr ungleich verteilter, häufig spezialisierter Angebote, die sich ungesteuert auf dem freien Markt bewegen. Eine Politik, die sich hier nicht koordinierend und planend nachhaltig engagiert, setzt sich dem Vorwurf aus, ein Steuerungsmodell des anything goes zu verfolgen. Die seit den 1990er Jahren zunehmende Infragestellung des im sogenannten rheinischen Kapitalismus ausgebauten Wohlfahrtsstaates beinhaltet auch das Risiko einer Vernachlässigung der besonders schwer beeinträchtigten Menschen. Wer z.B. die Gewährung von Rehabilitationsleistungen an eine zu erwartende Rückkehr auf den allgemeinen Arbeitsmarkt knüpft (employability), erschwert die gesellschaftliche Teilhabe derer, die nur eine geringe Chance haben, dieses Ziel zu erreichen.

Dagegen steht die UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 in Deutschland geltendes Recht ist: Sie fordert für alle Menschen unabhängig von ihrer Leistungsfähigkeit Inklusion und Partizipation, Vermeidung von Zwang und Bevormundung, Selbstbestimmung und Teilhabe mitten in der Gesellschaft. Daraus folgt auch, die schon lange bestehenden Selbsthilfe-Organisationen der Psychiatrie- Erfahrenen und ihrer Angehörigen im Sinne einer trialogischen Psychiatrie an der Planung der Versorgung von Anfang an zu beteiligen.

In der einschlägigen Fachliteratur der letzten Jahre werden die Möglichkeiten einer zielorientierten, partizipativ und nachhaltig gestalteten psychiatriepolitischen Rahmenplanung, Koordination und Steuerung kaum diskutiert [12‒16]. Wenn

(5)

5

überhaupt, begnügt man sich meist mit der Klage über das zersplitterte, unkoordinierte Hilfesystem und der Angabe einer Zielrichtung, in die man gehen sollte. Dann werden vielleicht noch die Leistungserbringer und Leistungsträger in den einzelnen Rechtskreisen als „Vertragspartner der Selbstverwaltung“ aufgerufen, doch bitte eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten. Dabei wissen alle, dass die verschiedenen Verbände in Zeiten des politisch forcierten marktwirtschaftlichen Wettbewerbs immer ihre eigenen Partikularinteressen verfolgen, in der Psychiatrie aber nur rechtskreisübergreifende Lösungen tragfähig sind. Die Politik in Bund, Ländern und Kommunen bleibt jedoch in der Regel unerwähnt, obwohl nur sie dafür sorgen könnte, dass sich alle an einen Tisch setzen und zu gemeinsamen Entscheidungen kommen. Eine Ausnahme macht die Aktion Psychisch Kranke (APK), die Fragen der Kooperation und Verantwortung, Qualität und Steuerung immer wieder zum Thema macht, auch auf ihren Jahrestagungen [17‒19].

Landespolitische Rahmensetzungen am Beispiel Niedersachsens

Vor 15 Jahren gab es einmal eine systematische Bestandsanalyse der Strukturen zur Planung und Koordinierung psychiatrischer Versorgung in den Bundesländern [20].

Dazu wurden die offiziellen Psychiatriedokumente der Bundesländer analysiert und Experteninterviews mit den Psychiatriereferaten in den zuständigen Ministerien geführt. Von der beobachteten zunehmenden Implementierung von Planungs- und Koordinierungsstrukturen schloss man etwas blauäugig auf eine erfreuliche Dynamik der Psychiatriereform. Inzwischen haben auch Hessen, Baden-Württemberg und Bayern ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) verabschiedet. So bleibt nur noch das Saarland, das sich als letztes Bundesland immer noch mit einem reinen Unterbringungsgesetz begnügt.

Beim Studium der landespolitischen Rahmensetzungen zur Koordination und Planung der psychiatrischen Versorgung fällt allerdings auf, wie heterogen sie in ihrer Anlage sind. Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung des Versorgungssystems bleiben meist lückenhaft und fallen so vage aus, dass sich daraus keine Aufträge zur Umsetzung ableiten lassen. Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Baden- Württemberg haben die Erstellung eines Landespsychiatrieplans im PsychKHG verankert, und andere Länder sind ohne diese Vorgabe entsprechend tätig geworden. Vorherrschend erscheint eine geglättete Darstellung des Ist-Zustands, und es fehlt weitgehend eine Formulierung konkreter Ziele mit der Festlegung, wer was mit wem bis wann konkret tun will, um den Zielen nahe zu kommen. Damit fehlen dann auch die Voraussetzungen für ein regelmäßiges Controlling der Umsetzung eines Plans, das dann ggf. auch Anlass zu einer kritischen Auseinandersetzung gäbe, wenn man nicht vorangekommen ist.

Nehmen wir Niedersachsen, um die landespolitischen Rahmensetzungen einmal exemplarisch zu skizzieren. Es ist ein großes, ländlich geprägtes Flächenland mit 7,9 Mio. Einwohnern in 37 Landkreisen, sieben kreisfreien Städten und der Region Hannover, die allein 1,2 Mio. Einwohner umfasst. Dort gibt es schon seit 1978 ein

(6)

6

PsychKHG, das den Kommunen die Einrichtung eines Sozialpsychiatrischen Dienstes vorschreibt [21]. Einen solchen Dienst gibt es inzwischen in allen 401 Gebietskörperschaften Deutschlands, und er könnte eine zentrale Rolle bei der Verwirklichung einer kommunalen Psychiatrie spielen, wenn er denn überall für seine Kernaufgaben tätig werden dürfte und die dafür notwendigen Ressourcen erhielte [22‒23]. Gesetzlich verankert wurde damals auch ein Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung mit Besuchskommissionen, die Zugang zu allen Diensten und Einrichtungen haben, in denen psychisch Kranke behandelt oder betreut werden. Diese wichtige Funktion einer externen ethisch- fachlichen Qualitätsprüfung der Hilfsangebote gibt es bis heute noch nicht in allen Ländern, und sie ist anderswo leider oft begrenzt auf Unterbringungsmaßnahmen.

1985 veröffentlichte das niedersächsische Sozialministerium eine Art Psychiatrieplan, in dem es sich vor allem selbst lobte. So schrieb der Sozialminister im Vorwort: „Mit diesem Bericht stellt die Landesregierung unter Beweis, dass zehn Jahre nach Veröffentlichung der Psychiatrie-Enquete und neun Jahre nach Übernahme der Regierungsverantwortung in Niedersachsen in nahezu allen Bereichen Besserung eingetreten ist“ [24]. Nach der Landtagswahl von 1990 wechselten die Farben der Landesregierung von schwarz-gelb zu rot-grün, und nun konstatierte man erhebliche Mängel und Defizite bei der Versorgung psychisch Kranker. Sofort wurde eine Fachkommission Psychiatrie mit der Erstellung eines Berichts beauftragt, der 1993 veröffentlicht wurde und durchaus wichtige Impulse für einen sozialpsychiatrischen Reformprozess im Land setzte [25]. Neu gegründete psychiatrische Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern führten in den nächsten Jahren in einigen Regionen zu einer Dezentralisierung der klinischen Versorgung. Nach einem Entwurf der Fachkommission wurde das PsychKHG novelliert und 1997 im Landtag beschlossen [26]. Darin erhielten die Kommunen den Auftrag, Sozialpsychiatrische Verbünde einzurichten, und die Sozialpsychiatrischen Dienste mussten nun einen Sozialpsychiatrischen Plan über Angebot und Bedarf an Hilfen erstellen und regelmäßig fortschreiben. Als „Wächter der Reform“ wurde ein unabhängiger Landesfachbeirat Psychiatrie Niedersachsen (LFBPN) eingesetzt, klugerweise trialogisch zusammengesetzt aus persönlich berufenen Fachleuten und nicht aus Verbandsvertretern [27].

2012 zog der LFBPN eine ausführlich dokumentierte Zwischenbilanz und entwickelte Zukunftsperspektiven für den weiteren Reformprozess [28]. Auf vielen Gebieten hatte es große Fortschritte gegeben, andererseits auch Rückschläge, so durch die Privatisierung der Landeskrankenhäuser im Jahre 2007. Als die damalige schwarz- gelbe Regierung nach zehn Jahren Anfang 2013 von einer rot-grünen Koalition abgelöst wurde, vereinbarte diese die Erstellung eines Landespsychiatrieplans, der ein Jahr später auch in Angriff genommen und 2016 fertiggestellt wurde. [29]

Flankierend bedurfte und bedarf es, bezogen auf die Umsetzung des Plans, weiterhin der aufmerksamen, kritisch-konstruktiven fachlichen und politischen Begleitung. Dazu dienen auch die Jahrbücher „Psychiatrie in Niedersachsen“ und die regelmäßigen Fachtagungen während der Aktionstage für seelische Gesundheit und in der ev. Akademie Loccum [30‒33]. Im Sozialministerium hat man sich zunächst

(7)

7

u.a. die Einrichtung einer Landesstelle Psychiatriekoordination und die Förderung Gemeindepsychiatrischer Zentren auf kommunaler Ebene vorgenommen, aber so recht voran geht es damit bisher nicht [34‒35].

An der Region Hannover lässt sich zeigen, wie weit man unter günstigen lokalen Bedingungen in 50 Jahren mit einer gemeindepsychiatrischen Koordination und Planung innerhalb des von der Landespolitik vorgegebenen Rahmens kommen kann [36]. Dank der Impulse einer sozialpsychiatrisch ausgerichteten Universitätspsychiatrie an der 1965 gegründeten Medizinischen Hochschule Hannover kooperierten die zuständigen Kommunen und Kliniken schon vor Veröffentlichung der Psychiatrie-Enquete. Seit den 1970er Jahren existiert eine Sektorversorgung mit abgestimmten Einzugsgebieten der Kliniken und einer dezentralen Beratungsstelle des Sozialpsychiatrischen Dienstes in jedem der derzeit elf Sektoren. Der Sozialpsychiatrische Verbund verbindet eine große Zahl engagierter Personen im trialogischen Diskurs, und jährlich wird ein anspruchsvoller Sozialpsychiatrischer Plan erstellt, der auch einen Bericht zur regionalen Psychiatrieberichterstattung enthält [37]. Dabei werden z.B. anhand der jährlich erhobenen Daten Kennzahlen zur Fallarbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes und zum Umfang ambulanter Eingliederungshilfen nach § 53 SGB XII berechnet, um den Zielgruppenbezug zu kontrollieren und regionale Unterschiede bei der Inanspruchnahme zu analysieren. Die Region Hannover gehört damit wohl zu den bestorganisierten Versorgungsregionen in Deutschland. Doch auch hier leidet man an den Folgen einer Ökonomisierung der Hilfsangebote, einer Abstinenz der Leistungsträger und einem mangelnden Engagement des Landes.

Plädoyer für einen integrierten Planungsansatz in der Psychiatrie

Bei jeder Planung orientieren wir uns an Zielen und benennen Maßnahmen, mit denen wir sie erreichen können. Grundlegendes Ziel der Reformprozesse, die wir durch eine gute Psychiatrieplanung auf den Weg bringen und in Gang halten wollen, ist eine individuell bedarfsgerechte, ethisch-fachlichen Standards entsprechende Hilfeleistung überall da, wo sie benötigt wird. Um die Versorgung in diese Richtung zu verbessern und Rückschritte zu vermeiden, sollten wir den sogenannten Zirkelprozess der Qualitätsentwicklung am Laufen halten: Eine konzeptionell fundierte Planung von Maßnahmen (Policy Adjustment) setzt eine kritische Situationsanalyse (Assessment) voraus und bleibt wertlos, wenn sie nicht mit Hilfe von Zielvereinbarungen zur Umsetzung (Administration) gebracht wird. Nur eine aussagefähige Dokumentation und Berichterstattung über den tatsächlichen Verlauf der geplanten Maßnahmen ermöglicht eine Ergebnismessung (Evaluation), die dann im Rahmen eines Soll-Ist-Vergleichs zu bewerten ist und in eine neue Situationsanalyse mündet. Dieser PDCA-Zirkelprozess (Plan-Do-Check-Act) hat viele Varianten und lässt sich für die individuelle, institutionelle, regionale und politische Planungsebene konkretisieren (Tabelle 1).

(8)
(9)

9

auch anhand von Kennzahlen gemessen werden kann [44]. Hier ist freilich darauf zu achten, die in der Wirtschaft gebräuchliche Kunden- bzw. Marktorientierung durch die Patienten- und Sozialraumorientierung der Gemeindepsychiatrie zu ersetzen.

Für die regionale Steuerung der Versorgung müssen die Gebietskörperschaften Verantwortung übernehmen, ggf. in interkommunaler Zusammenarbeit benachbarter Kommunen, wenn eine allein dafür zu klein ist. Das Land muss ihnen die hierzu notwendigen Kompetenzen verschaffen und einen landeseinheitlichen Rahmen vorgeben. Kommunale Psychiatrieplanung ist genauso wie andere Fachplanungen auf eine übergreifende Sozialplanung zu beziehen, wenn die psychiatrische Versorgung nicht in einem stationären oder ambulanten Ghetto, sondern als Teil einer inklusiven sozialen Infrastruktur funktionieren soll. [45]

Eine recht verstandene kommunale Psychiatrie baut sich kein abgeschlossenes eigenes Versorgungssystem, sondern bringt ihre spezifische ethisch-fachliche Expertise in den verschiedenen Handlungsfeldern kommunaler Daseinsfürsorge mit ein. Das Dezernat für soziale Infrastruktur der Region Hannover beispielsweise hat ihre vorrangigen Handlungsfelder so gruppiert:

 Lebensphasen mit besonderem Förder- und Unterstützungsbedarf: Kinder und ihre Eltern stärken, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Verselbständigung unterstützen, Selbstbestimmung und Teilhabe im Alter sichern;

 Kernbereiche gesellschaftlichen Lebens: Teilhabe durch Arbeit und Beschäftigung ermöglichen, Bedarfsgerechtes und bezahlbares Wohnen fördern;

 Grundformen sozialer Ungleichheit: Inklusion von Menschen mit Behinderung fördern, Menschen mit Migrationserfahrung integrieren, Armutsfolgen mildern.

Eine integrierte Fach- und übergreifende Sozialplanung der Kommune unterstützt die Koordination und Steuerung solcher Handlungsfelder im Rahmen eines sinnvoll abgestuften Hilfesystems (stepped care). Es sollte eine klare Abgrenzung geben zwischen der Selbst- und Laienhilfe der Bürgergesellschaft, den Anlaufstellen der

„Generalisten“ (Hausarztmedizin und psychosoziale Beratungsstellen, ambulante Pflege und kommunale Sozialarbeit) und den Angeboten der psychiatrischen

„Spezialisten“. Dabei geht es nicht nur um die Entwicklung und regelmäßige Fortschreibung von Konzepten und Plänen. Genauso wichtig sind ein handlungs- und wirkungsorientiertes Berichtswesen zur Qualitätssicherung von Hilfsangeboten sowie eine Vernetzung der Akteure und deren Beteiligung an den Planungsprozessen (Abbildung 1). Die Netzwerkgremien sind mitverantwortlich sowohl für den trialogisch zu gestaltenden Diskurs, als auch für eine praktikable und aussagekräftige regionale Psychiatrieberichterstattung.

(10)
(11)
(12)

12

 Reorganisation der traditionellen Angebotsstrukturen zu einem sinnvoll abgestuften und gut koordinierten Hilfesystem (stepped care) innerhalb einer definierten Vollversorgungsregion (Populationsorientierung),

 Gewährleistung wohnortnaher Hilfeleistung durch dezentral angesiedelte integrierte Anlaufstellen, die bei Bedarf zuverlässig und ohne Wartezeit mit spezialisierten Diensten im Zentrum der Region kooperieren können.

Nach solchen Organisationsprinzipien lassen sich nun Grundsätze zur Planung, Koordination und Steuerung des Versorgungssystems formulieren. Dabei ist darauf zu achten, dass es Spielräume für die Ausgestaltung gibt, um auf die besonderen Verhältnisse der verschiedenen Versorgungsregionen eingehen zu können. Zur Erprobung neuer Mittel und Wege entlang der definierten strategischen Eckpfeiler für die Psychiatriereform sind möglicherweise auch Entwicklungsprojekte geeignet, die je nach Zuständigkeit vom Bund, von den Ländern, den Leistungsträgern oder den Kommunen zu fördern wären. Vor dem Projektstart ist aber sicherzustellen, dass befristete Projekte im Falle einer positiv verlaufenen Evaluation nicht abgewickelt, sondern flächendeckend ausgerollt werden.

Fazit

Die psychiatrische Versorgung in Deutschland ist gekennzeichnet durch eine Zersplitterung, weiter zunehmende Ökonomisierung und Konkurrenz der Hilfsangebote, erhebliche regionale Ungleichheiten, ein Nebeneinander von Unter-, Über- und Fehlversorgung sowie mangelnde Koordination und Steuerung. Die Politik im Bund, in den Ländern und Kommunen hat Verantwortung für die Daseinsvorsorge auch gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern mit einer psychischen Erkrankung bzw. seelischen Behinderung. Ohne ein abgestimmtes und nachhaltiges Engagement dieser Politik-Ebenen lassen sich die aufgezeigten Mängel nicht beheben. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Zukunft der psychiatrischen Versorgung sollte sich unter Hinzuziehung der kommunalen Spitzenverbände und mit Unterstützung einer trialogisch besetzten Expertenkommission auf strategische Eckpfeiler und Grundsätze zur Planung, Koordination und Steuerung des Versorgungssystems verständigen.

Interessenkonflikt

Dr. Hermann Elgeti ist seit langen Jahren im Rahmen seiner Dienstaufgaben auf verschiedenen Ebenen der Psychiatrieplanung für das Land Niedersachsen, das Land Vorarlberg (Österreich) und die Gebietskörperschaft Region Hannover tätig. Er koordiniert das Netzwerk Sozialpsychiatrischer Dienste in Deutschland, ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie und der Aktion Psychisch Kranke.

Zurzeit beteiligt er sich an einer Projektgruppe der Friedrich-Ebert-Stiftung zum Thema „Psychosoziale Versorgung – Brauchen wir eine neue Psychiatrie-Enquete?“

und erhält in diesem Zusammenhang seine Reisekosten ersetzt.

(13)

13 Literatur

1. Rössler W, Salize HJ (1993) Planungsmaterialien für die psychiatrische Versorgung.

Weinheim, Deutscher Studien Verlag.

2. Deutscher Bundestag (1975) Bericht über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland – Zur psychiatrischen und psychotherapeutisch/ psychosomatischen

Versorgung der Bevölkerung (2 Bände). Bonn: Bundestagsdrucksache 7/4200/4201 3. Wienberg G (2014) 40 Jahre Psychiatriereform in Deutschland Auf dem Weg in die

Drei-Klassen-Psychiatrie?! Sozialpsychiatrische Informationen 44 (1): 4-9

4. Kunze H (2015) Psychisch krank in Deutschland Plädoyer für ein zeitgemäßes Versorgungssystem. Stuttgart, Verlag W. Kohlhammer.

5. Armbruster J, Dieterich A, Hahn D, Ratzke K (Hg.) (2015) 40 Jahre Psychiatrie-Enquete – Blick zurück nach vorn. Köln, Psychiatrie-Verlag

6. Elgeti H (2016) Wo stehen wir nach 40 Jahren Psychiatriereform? Sozialpsychiatrische Informationen 46 (2): 56-60

7. Sozialpsychiatrische Informationen (2017) Editorial und Themenschwerpunkt Wie wollen wir die psychiatrische Versorgung organisieren? – Ein Blick zurück nach vorn“.

Sozialpsychiatrische Informationen 47 (3):2-55

8. Elgeti H (2014) Regionale Koordination in der Psychiatrie. Public Health Forum 22 (Heft 82): 38.e1-e4

9. Pörksen N (1974) Kommunale Psychiatrie Das Mannheimer Modell. Reinbeck bei Hamburg, Rowohlt Verlag

10. Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (Hg.) (1988) Empfehlungen der Expertenkommission der Bundesregierung zur Reform der

Versorgung im psychiatrischen und psychotherapeutisch/ psychosomatischen Bereich auf der Grundlage des Modellprogramms Psychiatrie der Bundesregierung. Bonn, Eigendruck

11. Elgeti H, Machleidt W (1990) Koordination und Planung in der Gemeindepsychiatrie – 14 Jahre hannoversche Erfahrungen zwischen den Empfehlungen der Psychiatrie-Enquete und der Expertenkommission (1976-1989). Öffentliches Gesundheitswesen 52: 681-690 12. Rössler W, Kawohl W (Hg.) (2013) Soziale Psychiatrie Das Handbuch für die

psychosoziale Praxis (Band 1 und 2). Stuttgart, Verlag W. Kohlhammer

13. Becker T, Hoffmann H, Puschner B, Weinmann S (2008) Versorgungsmodelle in Psychiatrie und Psychotherapie. Stuttgart, W. Kohlhammer

14. Clausen J, Eichenbrenner I (2010) Soziale Psychiatrie – Grundlagen, Zielgruppen, Hilfeformen. Stuttgart, W. Kohlhammer

15. Deister A, Wilms B (2014) Regionale Verantwortung übernehmen Modellprojekte in Psychiatrie und Psychotherapie nach § 64b SGB V. Köln, Psychiatrie-Verlag

16. Steinhart I, Wienberg G (Hg.) (2017) Rundum ambulant Funktionales Basismodell psychiatrischer Versorgung in der Gemeinde. Köln, Psychiatrie-Verlag

17. Kauder V, Kunze H, Aktion Psychisch Kranke (Hg.) (1999) Qualität und Steuerung in der regionalen psychiatrischen Versorgung. Köln, Rheinland-Verlag

18. Aktion Psychisch Kranke, Schmidt-Zadel R, Kruckenberg P (Hg.) (2009) Kooperation und Verantwortung in der Gemeindepsychiatrie. Bonn, Psychiatrie-Verlag

19. Aktion Psychisch Kranke, Weiß P, Heinz A (Hg.) (2017) Verantwortung übernehmen – Verlässliche Hilfen bei psychischen Erkrankungen. Köln, Psychiatrie Verlag

20. Bramesfeld A, Wismar M (2003) Das dritte Standbein der Psychiatriereform – Strukturen der Koordinierung und Planung der psychiatrischen Versorgung in Deutschland.

Psychiatrische Praxis 30: 318-325

(14)

14

21. Niedersächsisches Gesetz über Hilfen für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen (Nds. PsychKG) vom 30. Mai 1978. Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 32. Jahrgang: 443-450

22. Albers M, Elgeti H, Netzwerk Sozialpsychiatrischer Dienste in Deutschland (2018) Fachliche Empfehlungen zu Leistungsstandards und Personalbedarf

Sozialpsychiatrischer Dienste. Sozialpsychiatrische Informationen 48 (1): 51-57 23. Elgeti H, Erven S, Netzwerk Sozialpsychiatrischer Dienste in Deutschland (2018)

Anspruch und Wirklichkeit der Arbeit Sozialpsychiatrischer Dienste in Deutschland passen nicht zusammen. Sozialpsychiatrische Informationen 48 (3): 54-59

24. Niedersächsischer Sozialminister (Hg.) (1985) Psychiatrie in Niedersachsen – Programm und Bericht der Landesregierung. Eigendruck

25. Niedersächsisches Sozialministerium (Hg.) (1993) Empfehlungen zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung in Niedersachsen Bericht der Fachkommission.

Eigendruck

26. Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) vom 16. Juni 1997. Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr.

12/1997: 272-279

27. Beins W (2016) 25 Jahre Arbeit an der Schnittstelle zwischen Psychiatrie und Politik – Ein persönlicher Rückblick auf das Wirken des Landesfachbeirats Psychiatrie

Niedersachsen. In: Elgeti H, Schmidt R, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Hg.): Psychiatrie in Niedersachsen Jahrbuch 2016 (Band 8). Köln, Psychiatrie Verlag; S. 154-160

28. Elgeti H, Ziegenbein M (Hg.) (2013) Psychiatrie in Niedersachsen – Jahrbuch 2013 (Band 6). Köln, Psychiatrie Verlag

29. Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (2016) Landespsychiatrieplan Niedersachsen (Zusammenfassung u. Bericht).

https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/themen/gesundheit/psychiatrie_und_psychol ogische_hilfen/landespsychiatrie/landespsychiatrieplan-niedersachsen-162374.html (letzter Zugriff: 23.07.2018)

30. Elgeti H, Ziegenbein M (Hg.) (2015) Psychiatrie in Niedersachsen Jahrbuch 2014/15 (Band 7). Köln, Psychiatrie Verlag

31. Elgeti H, Schmidt R, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Hg.) (2016) Psychiatrie in Niedersachsen – Jahrbuch 2016 (Band 8).

Köln, Psychiatrie Verlag

32. Elgeti H, Piel A, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und

Gleichstellung (Hg.) (2018) Psychiatrie in Niedersachsen Jahrbuch 2017/18 (Band 9).

Köln, Psychiatrie Verlag

33. Erven S (2018) Ein Grund zum Feiern: Der internationale Aktionstag für seelische Gesundheit ist 25 Jahre alt und seit zehn Jahren in Niedersachsen präsent. In: Elgeti H, Piel A (Hg.) Psychiatrie in Niedersachsen (Band 9). Köln, Psychiatrie Verlag

34. Elgeti H (2018) Die Umsetzung des Landespsychiatrieplans ist kein Selbstläufer – Bleiben wir dran! In: Elgeti H, Piel A, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Hg.) (2018): Psychiatrie in Niedersachsen Jahrbuch 2017/18 (Band 9). Köln, Psychiatrie Verlag; S. 11-17

35. Landesfachbeirat Psychiatrie Niedersachsen (2018) Erster Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Landespsychiatrieplans Niedersachsen. In: Elgeti H, Piel A,

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Hg.) (2018):

(15)

15

Psychiatrie in Niedersachsen Jahrbuch 2017/18 (Band 9). Köln, Psychiatrie Verlag; S.

49-58

36. Elgeti H (2017) 50 Jahre Psychiatriereform in der Region Hannover ein Versuch,

psychiatrische Versorgung gut zu organisieren Sozialpsychiatrische Informationen 47 (3):

5-11

37. Sozialpsychiatrischer Dienst der Region Hannover (2014) „Vorwärts nach weit“ – 15 Jahre Sozialpsychiatrischer Verbund in der Region Hannover Sozialpsychiatrische Schriften (Band 5). http://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-

Hannover/Gesundheit/Beratungsstellen/Sozialpsychiatrischer- Verbund/Sozialpsychiatrischer-Plan

38. Kauder V, Aktion Psychisch Kranke (Hg.) (1997) Personenzentrierte Hilfen in der psychiatrischen Versorgung. Psychosoziale Arbeitshilfen 11. Bonn, Psychiatrie-Verlag 39. Kruckenberg P, Kunze H, Aktion Psychisch Kranke (Hg.) (1997) Personenbezogene

Hilfen in der psychiatrischen Versorgung. Köln, Rheinland-Verlag

40. Bundesministerium für Gesundheit (Hg.) (1999) Von institutions- zu personenzentrierten Hilfen in der psychiatrischen Versorgung (Band I und II). Baden-Baden, Nomos

Verlagsgesellschaft

41. Elgeti H (2004) Evaluation der Planung von Eingliederungshilfen. Gesundheitswesen 66:

812-815

42. Elgeti H, Tschann J (2011) Qualitätsentwicklung durch individuelle Hilfeplanung Prinzipien, Konzeption und erste Ergebnisse (für den Zeitraum 2009-2010) einer systematischen Evaluation der Planung von Integrationshilfen für psychisch beeinträchtigte Menschen in Vorarlberg. Amt der Vorarlberger Landesregierung

(Eigendruck). http://www.vorarlberg.at/pdf/qualitaetsentwicklungdurc.pdf (letzter Zugriff:

20.07.2018)

43. Matthias Rosemann (2018) BTHG: Die wichtigsten Neuerungen für die psychiatrische Arbeit. Köln, Psychiatrie Verlag

44. Wichelhaus DP, Ziegenbein M, Elgeti H (2008) Einführung einer Balanced Scorecard in einer Sozialpsychiatrischen Poliklinik. Psychiatrische Praxis (Serie – Szene – Media Screen) 35: 1-3

45. Elgeti H (2015) Was bedeuten Inklusion und Sozialraumorientierung für die Sozialpsychiatrie? Sozialpsychiatrische Informationen 45 (2): 19-23

46. Amt der Vorarlberger Landesregierung (2014) Vorarlberger Psychiatriekonzept 2015 – 2025 (Konzept und Materialienband).

http://www.vorarlberg.at/vorarlberg/gesellschaft_soziales/soziales/sozialpsychiatrieundsu cht/start.htm

47. Elgeti H, Neubacher T (2014) Das neue Vorarlberger Psychiatriekonzept Bericht über einen Versuch, gute Arbeit gut zu planen. Sozialpsychiatrische Informationen 44 (4): 11- 16

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Jene für die erhöhten Kosten der politischen Führung, für strukturelle Arbeitslosigkeit und zur Abgeltung der Ha- fenlasten sollen beibehalten sowie neue zum Zwecke

Mit einem ersten Tref- fen auf Einladung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im März 2014 in Berlin wurde ein regelmäßiger Austausch zwischen Bund, Ländern und

Berücksichtigt man nun noch, dass bei Planung, Finanzierung und Durchführung in ÖPP nicht unerhebliche Renditen erzielt werden sollen und die Finanzierung des Kapitals teurer ist,

Juni 2019 je 10 000 Einwohner Anteil an den Steuern vom Umsatz ... Anteil an der

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gestaltung einer wohnortnahen Pflegeinfrastruktur, in: Empfehlungen für eine kommunale Infrastruktur für ältere und pflegebedürftige

Für diese neue deutsche Kliniklandschaft sind die regionalen Netzwerke, die sich gerade in der Pandemie bewährt haben, eine Blaupause.. „Krankenhäuser sollen und

Für diese neue deutsche Kliniklandschaft sind die regionalen Netzwerke, die sich gerade in der Pandemie bewährt haben, eine Blaupause3. „Krankenhäuser sollen und

• Finanzielle Maßnahmen alleine werden sicher nicht reichen, weil Schulen oftmals die Kapazitäten und Ansatzpunkte für Schulentwicklung fehlen. • Verteilung nach dem