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Archiv "Psychosoziale Versorgung: Sorge um Finanzierung" (19.04.2002)

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Antworten auf die derzeitigen Proble- me im Gesundheitswesen. Darauf müsse der Wettbwerb gerichtet sein. In diesem Punkt ist sich Schmidt mit den SPD-Ex- perten einig und forderte ebenso wie sie verbindliche Behandlungsleitlinien auf der Basis allgemein anerkannter Stan- dards für die großen Volkskrankheiten.

Diese sollen eine qualitätsgesicherte Versorgung gewährleisten. „Leitlinien- gesicherte Medizin ist kein Widerspruch zu individueller Therapie“, betonte Schmidt. Leitlinien richteten sich nicht gegen die Ärztinnen und Ärzte, sondern unterstützten diese, indem sie ihnen ei- ne Richtschnur an die Hand gäben.

Als weitere Eckpfeiler ihrer Gesund- heitspolitik nannte Schmidt die Ver- zahnung von ambulanter und stationä- rer Versorgung und die Stärkung der Hausärzte als Lotsen im Gesundheitssy- stem. Diagnosebezogene Fallpauscha- len im ambulanten fachärztlichen Be- reich und modifizierte Kopfpauschalen im hausärztlichen Bereich seien sinnvoll und notwendig. Schmidt bekräftigte ih- re Pläne, ab 2003 die elektronische Pati- entenkarte auf freiwilliger Basis einzu- führen, die Prävention zu stärken sowie für vermehrte Transparenz bei der Arz- neimittelversorgung zu sorgen.

Beim Thema „Arzneimittel“ schloss sich die Ministerin den Vorschlägen der SPD-Experten an und plädierte für ein unabhängiges Institut, das nach einem gesetzlich festgelegten Verfahren den Arzneimittelpreis im Verhältnis zum Nutzen bewerten soll. „Zehn Prozent mehr Nutzen und ein dreihundertpro- zentig höherer Preis dürfen nicht sein“, sagte Schmidt. Mehr Transparenz will sie auch bei der Rabattpraxis. Forde- rungen nach Arzneimittel-Inspekteuren nach niederländischem Vorbild, die Ver- günstigungen der Pharmaindustrie an Ärzte und Apotheker überprüfen, griff Schmidt in ihrer Grundsatzrede jedoch nicht auf. „Überholte Strukturen“ will sie aber abschaffen, wie die Preisbin- dung und die Preisspannenverordnung, die die Handelsspannen für die Apothe- ken vorgibt. Zudem soll der Versand- handel von Medikamenten zugelassen werden. Schmidt erhofft sich von den Maßnahmen, die steigenden Arzneimit- telausgaben in den Griff zu bekommen, die sie für die Finanzmisere (mit-)ver- antwortlich macht. Dr. med. Eva A. Richter

P O L I T I K

A

A1060 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 16½½½½19. April 2002

D

ie psychosoziale Versorgung im Akutkrankenhaus ist nach An- sicht der Teilnehmer des Runden Tisches psychosozialer Fachgesellschaf- ten im Akutkrankenhaus nach Ein- führung der DRGs (Diagnosis related Groups) gefährdet. In einer Resolution fordert die vor einem Jahr gegründete Initiative das Bundesgesundheitsmini- sterium, die Deutsche Krankenhausge- sellschaft und das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und In- formation auf, den Stellenwert psycho- sozialer Versorgung zu definieren und psychosoziale Komplikationen bei der Ermittlung des Gesamtschweregrades angemessen zu gewichten. Die Resolu- tion wird inzwischen von etwa 80 Fach- gesellschaften sowie Berufs- und Pati- entenverbänden unterstützt.

Bisher unberücksichtigt

„Leider wird in den derzeitigen Diskus- sionen zur neuen Krankenhausfinan- zierung ab 2003/2004 die psychosoziale Versorgung im Akutkrankenhaus nicht ausreichend berücksichtigt und somit aus der Finanzierung herausgedrängt“, erläutert Dr. rer. nat. Oliver Krauß, Ko- ordinator der Initiative. Der Psycholo- ge am Institut für Arbeits- und Sozial- medizin der Universität Leipzig for- dert, dass die psychosozialen Neben- diagnosen in der akutmedizinischen Behandlung zumindest grundsätzlich als behandlungsbedürftig und schwe- regradsteigernd anerkannt werden.

„Die psychische und soziale Belastung

körperlich Erkrankter wird häufig nicht als ökonomisch relevante Komplikati- on erachtet“, berichtet Prof. Dr. med.

Reinhold Schwarz, Leiter der Ab- teilung Sozialmedizin der Universität Leipzig. Zudem würde die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation der psychosozialen Betreuung so undiffe- renziert erfolgen, dass die Vergütung nicht angemessen geschätzt werden könne.

Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, sich in die Kostenerhebungen durch eine gesetzliche Regelung ein- zumischen. Dies erklärte der Staats- sekretär im Bundesgesundheitsministe- rium, Dr. Klaus Theo Schröder, auf ei- ne Anfrage des CDU/CSU-Abgeord- neten Dr. med. Hans Georg Faust, Klinikarzt aus Goslar, im Februar. „Die Bundesregierung geht davon aus, dass die erforderliche psychosoziale Be- treuung auch künftig von den Kran- kenhäusern gewährleistet wird“, beton- te Schröder. Für die Entwicklung und Einführung des DRG-Fallpauschalen- systems sei die Selbstverwaltung zu- ständig.

Kalkulation festgelegt

Diese hat sich bereits auf ein Kalkulati- onsverfahren und damit zunächst auf 600 bis 800 DRGs geeinigt. Bis zum Herbst sollen Relativgewichte für alle Leistungen im Krankenhaus gebildet werden. Dazu übermitteln ausgewählte 260 Krankenhäuser bis zum Juli ihre Ist-Kosten. „Das Feststellungsverfah- ren wird bei einer Stichprobe von Kran- kenhäusern durchgeführt, in der nur zu einem verschwindend geringen Teil psychosoziale Leistungen erbracht wer- den“, bemängelte Krauß. „Somit wer- den die entsprechenden Kostengewich- te nicht realistisch ermittelt.“ Dass qua- litätssichernde Maßnahmen im An- schluss an das Feststellungsverfahren Mängel bei der psychosozialen Versor- gung im Akutkrankenhaus beheben könnten, hält der Psychologe prinzipiell für möglich. Doch: „Wenn zunächst gute psychosoziale Versorgungseinrich- tungen abgebaut und später wieder aufgebaut werden müssen, verliert die Medizin an Glaubwürdigkeit“, meint

Krauß. ER

Psychosoziale Versorgung

Sorge um

Finanzierung

Kritik an der Kostenermitt- lung: Die Stichprobe aus- gewählter Krankenhäuser ist nicht repräsentativ.

Die Resolution ist im Internet unter www.aerzteblatt.de abrufbar.

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