NACHRICHTEN
Arbeiten an der
Gebührenordnungsnovelle gehen weiter
Die bereits in der Regierungser- klärung vom 16. Dezember 1976 von Bundeskanzler Helmut Schmidt angekündigte grundle- gende Reform der Amtlichen Ge- bührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte (G0Ä/GOZ) blieb — of- fenbar aus wahltaktischen Grün- den — in der abgelaufenen achten Legislaturperiode auf der Strecke, obwohl die Vorarbeiten auf Refe- rentenebene weit gediehen, mit den betroffenen Organisationen und Verbänden diskutiert und
„Eckwerte" für den Entwurf des Verordnungsgebers umrissen worden waren. Inzwischen hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung einen umfassen- den Entwurf für die Neufassung eines Leistungsverzeichnisses der zu novellierenden Gebührenord- nung vorgelegt.
Der gemeinsame „Gebührenord- nungs-Ausschuß" der Bundesärz- tekammer und der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung hat die Entwurfsfassung zusammen mit einer ersten Stellungnahme sämt- lichen im Präsidium des Deut- schen Ärztetages vertretenen Or- ganisationen und Verbänden übersandt. Allerdings ist die Stel- lungnahme noch vorläufig, da das federführende Ministerium nur den Entwurf eines neuen Lei- stungsverzeichnisses vorgelegt hat, es aber versäumte, ebenfalls Detailangaben über die vorgese- henen „Allgemeinen Bestimmun- gen" einer neuen amtlichen Ge- bührenordnung für Ärzte zu for- mulieren.
Die ärztlichen Verbände und Orga- nisationen werden deshalb bei ih- ren Beratungen die allgemeinen Bestimmungen zunächst ausklam- mern müssen und lediglich über- prüfen können, ob alle notwendi- gen Leistungen in den Entwurf ei- nes neuen Leistungsverzeichnis- ses aufgenommen worden sind.
Grundlage der neuen amtlichen
Gebührenordnung soll dabei der
„Einheitliche Bewertungsmaß- stab" sein. Dieser ist zu ergänzen um solche Leistungen, die nicht in den Leistungskatalog der Reichs- versicherungsordnung (RVO) ge- hören, und solche, die als soge- nannte „große stationäre Leistun- gen" bezeichnet und nicht im Rahmen einer allgemeinen oder belegärztlichen Tätigkeit durch Kassenärzte erbracht werden. Hin- zu kommen solche Leistungen, die mit der Pathologie (Sektion) zusammenhängen.
Die Ärzteschaft geht davon aus, daß in einer amtlichen Gebühren- ordnung keine Wirtschaftlichkeits- bestimmungen mehr aufgenom- men werden, so wie sie in der Ersatzkassen-Gebührenordnung (E-GO) und in dem Bundesmantel- vertrag für Ärzte (BMÄ) als Ver- pflichtung für den Kassenarzt ent- halten sind. BÄK/DÄ
Verhaltenstherapeutische Tagung für
brustamputierte Frauen
In Bad Lauterberg findet vom 16.
bis 18. Januar 1981 eine „Verhal- tenstherapeutische Tagung für brustamputierte Frauen" statt, auf der namhafte Krebsforscher aus dem In- und Ausland sowohl die medizinischen und organischen wie auch die seelischen Aspekte der Brustamputation bei Frauen nach Krebs behandeln sollen. An Diskussionen während der Ta- gung werden auch Vertreterinnen der Vereinigungen „Frauenselbst- hilfe nach Krebs" teilnehmen. Die medizinische Leitung der Tagung hat der Chirurg Dr. Bernhard Bä- ker, Bad Lauterberg, die Leitung für den psychologischen Teil übernimmt Prof. Dr. med. J. C.
Brengelmann, Max-Planck-Institut für Psychiatrie und Psychologie, München.
Auskünfte über Programm und Anmeldung erteilt das Kongreß- zentrum im revita-Kurhotel, 3422 Bad Lauterberg. WZ
Besorgt über die „Gängelung"
des Kassenarztes
Tief erschrocken über das, was aus der Philosophie des „Kran-
kenversicheru ngs-Kostendämp- fungsgesetzes" (KVKG) geworden sei, die er bejaht habe, zeigte sich der gesundheitspolitische Ob- mann der SPD-Bundestagsfrak- tion Udo Fiebig.
Der Pfarrer, MdB aus Lünen, nahm am II. Waltroper Gespräch teil, bei dem auf Einladung der Dr. Thie- mann GmbH, Lünen, Politiker, Ärzte, Journalisten und ein Vertre- ter des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie über das Thema „Der Arzt — dem Ethos verpflichtet, vom Staat gegän- gelt"? diskutierten.
Der SPD-Abgeordnete kritisierte die „Bürokraten" im Bundesar- beitsministerium, die sich auch die viel umstrittene „Negativliste"
ausgedacht hätten, wobei dann eine „völlig undurchschaubare Li- ste" heraus gekommen sei.
Mit der „Negativliste" werde zu- dem das Kostendämpfungsgesetz konterkariert. Er fürchte jetzt schon, „welche Eier" diese Herren
„nun wieder ausbrüten" würden.
Fiebig warnte eindringlich vor ei- ner Zerstörung des gegliederten Gesundheitswesens. Dazu gehöre das Bestreben eines Teils der Mi- nisterialbürokratie, Naturheilmittel dadurch abzuwerten, daß sie nur noch registriert und damit als zweitrangig abgestuft werden.
Ein Eingriff in die Therapiefreiheit sei es auch, etwas gegen die Be- rufsbezeichnung „Homöopathi- scher Arzt" zu unternehmen, wie dies offenbar von der Ärztekam- mer Berlin erwogen werde.
Der SPD-Sprecher war sich jedoch mit seiner CDU-Kollegin, Frau Dr.
med. dent. Hanna Neumeister, Kreiensen, einig, daß im nächsten Bundestag das Arzneimittelgesetz
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 2522 Heft 43 vom 23. Oktober 1980
Zu einem ersten Meinungsaustausch nach der Bundestagswahl empfingen Politi- ker der Bundestagsfraktion der Freien Demokratischen Partei am 8. Oktober in Bonn Repräsentanten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Unser Foto:
Hans-Dietrich Genscher, Bundesminister des Auswärtigen und Bundesvorsitzen- der der FDP (Mitte); Hansheinrich Schmidt (Kempten), MdB, Sozialpolitischer Spre- cher der FDP-Bundestagsfraktion (zweiter von links); Dr. med. Hans Wolf Muschal- lik, Erster Vorsitzender der KBV (zweiter von rechts); Dr. med. Eckart Fiedler, Hauptgeschäftsführer der KBV (rechts); Dr. jur. Jürgen W. Bösche, Justitiar der KBV und der Bundesärztekammer (links). Foto: Privat NACHRICHTEN
von 1977 erneut novelliert werden müsse.
Auch Frau Neumeister wandte sich gegen dirigistische Eingriffe in das Gesundheitswesen und be- kannte sich ausdrücklich zum Kassenarztrecht von 1955. Jedoch seien durch das „Krankenversi-
cherungsweiterentwicklungsge- setz" (KVWG) und durch das Ko- stendämpfungsgesetz erhebliche Eingriffe vorgenommen worden, die das Gleichgewicht ver- schöben.
Der Vertreter der pharmazeuti- schen Industrie, Dr. Wilhelm Braun vom Bonner Büro des Bun- desverbandes der Pharmazeuti- schen Industrie, war der Meinung, daß die Ärzte von der Obrigkeit zunehmend gegängelt würden.
Er nannte als Beispiele das Instru- ment des Arzneimittelhöchstbetra- ges, die Preisvergleichsliste und die beiden bisher erschienenen analogen Listen der Transparenz- kommission beim Bundesgesund- heitsamt in Berlin.
Unter dem Aspekt „Ethos und Gängeln" betrachtete der Zweite Vorsitzende des Bundesverban- des der Praktischen Ärzte und Ärz- te für Allgemeinmedizin (BPA), Dr.
med. Klaus-Dieter Kossow (Achim Uesen), kritisch die Stellung der Ärzte. Sie würden in ihren Ent- scheidungen mehr und mehr von vielen Institutionen beeinflußt. Der Arzt könne nicht gleichzeitig „So- zialanwalt und Sozialrichter" sein.
Überdies noch dazu vom Staat in die Rolle eines „Sparkommissars"
gedrängt werden. Die übergroße Normung ärztlichen Handelns durch Wissenschaft, Verwaltung und Standesrecht würde der Arzt nicht aushalten, wenn er „eine Richtlinienbibliothek befolgen muß, die umfangreicher ist, als die Bibliothek eines Kleinstadtnota- riats um die Jahrhundertwende", und die zur sachgerechten Inter- pretation juristische Kenntnisse erfordere, die in der Ausbildung nicht erarbeitet würden. wlb
Produktionsstopp für Cumorit und Terminolut
Kurzdauernde sekundäre Amenor- rhö kann wenigstens acht bis zwölf Tage lang durch entspre- chend dosierte Hormonpräparate behandelt werden. Die bisherige kurzfristige Anwendung (zwei Ta- ge) gilt als überholt.
Dies war das Ergebnis einer Ex- pertenanhörung, zu dem das Bun- desgesundheitsamt, Berlin, am 22. Februar 1980 in- und ausländi- sche Sachverständige eingeladen hatte.
Entsprechende Therapieempfeh- lungen gab die Arzneimittelkom- mission der deutschen Ärzteschaft am 15. Mai 1980 im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT (Heft 20, Seite 1317) bekannt.
Wie das Bundesgesundheitsamt am 8. Oktober 1980 mitteilte, hat sich die Firma Schering, Berlin, daraufhin entschlossen, die Pro- duktion ihrer Präparate Cumorit®
(Duogynon®) und Terminolut®, die für kurzfristige Therapie gedacht waren, einzustellen. Statt dessen hat Schering die Zulassung für ein Präparat (Östro-Primolut®) erhal- ten, das für die empfohlene acht- bis zwölftägige Behandlung ge- eignet ist. Die länger dauernde Be- handlung entspricht eher den phy- siologischen Bedingungen des Aufbaus und der Transformation der Uterusschleimhaut.
Allerdings darf die Behandlung von hormonell bedingten Regel- blutungsstörungen frühestens acht Wochen nach der letzten Mo- natsblutung begonnen werden, um zuvor mit Sicherheit eine mög- liche Schwangerschaft ausschlie- ßen zu können. HO
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 43 vom 23. Oktober 1980 2523