Ambulantes Operieren
„Keine weiteren Vorleistungen“
Ambulante Operateure verlangen feste Vergütung ihrer Leistungen.
Vom kommenden Jahr an sollen zu- nehmend Operationen aus dem sta- tionären in den ambulanten Bereich verlagert werden. Obwohl der Bundes- verband für Ambulantes Operieren e.V. (BAO) diese Absicht der Bundes- regierung begrüßt, ist er nicht bereit, an der Weiterentwicklung des § 115 b SGB V mitzuarbeiten. Erst müsse ein- deutig geklärt sein, wie die weitere Verlagerung der Leistungen finanziert werde, erklärte der Präsident des Ver- bandes, Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg, in Berlin. Zudem fordert der Verband, dass grundsätzlich jeder Eingriff – un- abhängig von einer geplanten Liste – in Absprache zwischen Patient und Operateur auch ambulant erbracht werden kann.
Der Gesetzgeber hatte im Entwurf des Gesundheitsreformgesetzes 2000 die Kassenärztliche Bundesvereini-
gung, die Deutsche Krankenhausge- sellschaft und die Spitzenverbände der Krankenkassen aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2000 einen Katalog am- bulant zu erbringender Operationen nach § 115 b SGB V zu vereinbaren.
Der BAO befürchtet nun, dass in die- sem Katalog nur ein enges operatives Spektrum definiert wird, das weit hin- ter dem bereits etablierten Leistungs- umfang zurückbleibt. Ebenso bestehe die Gefahr, dass der Katalog den Fort- schritten der Medizin nicht gerecht werde.
Stationsersetzende Leistungen seien nicht Bestandteil des Sicherstellungs- auftrages der Vertragsärzte und könn- ten daher auch nicht im Rahmen einer budgetierten Versorgung erbracht wer- den, betonte Rüggeberg. Bereits jetzt würden die ambulanten Operateure stationsersetzende Leistungen erbrin- gen, zum Nulltarif. „Eine weitere Aus- dehnung ist nicht möglich“, sagte Rüg- geberg. „Ehe wir uns weiter in den Ruin operieren, legen wir lieber die Instrumente ab.“ Der BAO fordert eine feste Vergütung der zu katalogisie- renden Leistungen unabhängig vom Ort der Leistungserbringung und der Leistungsmenge. Vorher würden die ambulanten Operateure keine weiteren Vorleistungen erbringen. ER
Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 97½½½½Heft 34–35½½½½28. August 2000 AA2225
T H E M E N D E R Z E I T
Schwebstäube
Feinere
Messmethoden
Mit der Entscheidung, Feinstäube mit einem Durchmesser kleiner als 10 µm (PM10) zu erfassen, trägt die EU-Kom- mission wissenschaftlichen Erkennis- sen zur Gesundheitsrelevanz lun- gengängier Feinstäube Rechnung. Es gilt als erwiesen, dass mit steigendem Anteil der PM10-Stäube in der Luft Atemwegserkrankungen zunehmen.
Zur Risikogruppe zählen Herz-Kreis- lauf-Kranke, Asthmatiker, Kinder und alte Menschen.
Bereits im September 1998 hatte der EU-Ministerrat daher eine Absenkung
der Grenzwerte vorgeschlagen. Bis zum Jahr 2010 dürfen 50 µg/m3PM10 nicht häufiger als siebenmal im Jahr über- schritten werden. Die winzigen Partikel entstehen in erster Linie bei Verbren- nungsprozessen in Motoren und Feue- rungsanlagen.
In den USA gelten PM10-Messun- gen seit 1990 als Standard. In vielen eu- ropäischen Ländern werden wie in Deutschland noch Staubpartikel bis
>15 µm Durchmesser mitgemessen. Das heißt, Staubauswehungen vom Boden oder aus landwirtschaftlichen Flächen und organische Partikel wie Pollen wer- den als Schwebstaubkonzentrationen gesamt gemessen. Strengere EU- Grenzwerte für Schwebstaubmessun- gen werden ein Umrüsten der Mess- technik in Deutschland erforderlich
machen. GK