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Archiv "Vertragsärzte: Schwarze Schafe" (15.06.2012)

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A 1240 Deutsches Ärzteblatt

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Heft 24

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15. Juni 2012

Das Leser-Forum

Beiträge im Deutschen Ärzteblatt sollen zur Diskussion anregen. Deshalb freut sich die Redaktion über jeden Leserbrief. Wir müssen aus der Vielzahl der Zuschriften aber auswählen und uns Kürzungen vorbehalten. Leserbriefe geben die Meinung des Autors, nicht die der Redaktion wieder. E-Mails richten Sie bitte an leserbriefe@aerzteblatt.de, Briefe an das Deutsche Ärzteblatt, Ottostraße 12, 50859 Köln.

VERTR AG RZTE

Grüne kritisieren zu geringe Fallzahlen bei einem Teil der Vertragsärzte (DÄ 18/2012: „Arbeits- umfang in Praxen:

Grüne kritisieren Fallzahl-Statistik“ von Sabine Rieser).

Schwarze Schafe

Die „Ärzteschaft“ wird wieder ein- mal seitens der Politik, speziell der Grünen, pauschal kritisiert. Eine Pseudodiskussion, geführt wegen vier bis 9,4 Prozent der Kollegen, die angeblich zu wenig arbeiten?

Es wird keine Diskussion geführt über die Arbeit der durchschnittlich

restlichen 93 Prozent – keine Zah- len angeführt, wie viele Kollegen überdurchschnittlich viel arbeiten.

Eine Diskussion wird angestoßen von einem Berufsstand, der ein Ver- trauensmaß genießt, das gerade mal knapp über dem der Versicherungs- vertreter liegt!

Deren Anwesenheit unter 60 Prozent pro Bundestagssitzung liegt, ohne dass ich behaupte, unsere Bundes- tagsabgeordneten arbeiten zu wenig!

Die Regulierungswut im Gesund- heitswesen ist aber gerade deshalb entartet, weil es immer um die zehn Prozent „Schwarze Schafe“ im Sys- tem ging – nie um die 90 Prozent, die aufopferungsvolle und solide Arbeit leisten . . .

Dr. Markus Quintela Schneider, 74076 Heilbronn

G S

G g b V 1 u G Fallzahl-Statistik“vo

KREB SREGI STER

An die Stelle des Nationalen Krebsre- gisters der DDR trat vor 20 Jahren das Gemeinsame Krebs- register der neuen Bundesländer (DÄ 15/2012: „Ostdeutscher Sonderweg“

von Norbert Jachertz).

Aktive Datennutzung

In dem Artikel wurde die Entwick- lung des Gemeinsamen Krebsregis- ters der neuen Bundesländer (GKR) aus dem Nationalen Krebsregister der DDR beschrieben. Dabei wurde jedoch eine wichtige Besonderheit außer Acht gelassen: Die Meldung an das GKR erfolgt in aller Regel über die Klinischen Krebsregister (KKR) in den beteiligten Bundes- ländern („bevorzugter Meldeweg“).

Dieses in den neuen Bundesländern

schon seit der Wiedervereinigung erfolgreich umgesetzte Konzept könnte jetzt bundesweit zum Vor- bild werden. Der Nationale Krebs- plan (NKP) empfiehlt mit hoher Priorität den flächendeckenden Ausbau von Klinischen Krebsregis- tern und deren verstärkte Nutzung für die Qualitätssicherung in der Onkologie. Der Nationale Krebs- plan wurde im Juni 2008 vom Bun- desministerium für Gesundheit, der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tu- morzentren, der Deutschen Krebs- hilfe und der Deutschen Krebsge- sellschaft initiiert. Das Bundesmi- nisterium für Gesundheit bereitet auf dieser Basis derzeit eine gesetz- liche Regelung für eine flächende- ckende Einführung Klinischer Krebsregister vor. Als erstes Bun- desland hat Mecklenburg-Vorpom- mern die Empfehlungen des NKP in einer gesetzlichen Neuregelung um- gesetzt. Perspektivisch sind weitere

gesetzliche Neuregelungen auf Länderebene geplant.

Zwischen dem Gemeinsamen Krebsregister der neuen Bundeslän- der und den Klinischen Krebsregis- tern besteht seit jeher eine enge Verknüpfung. Die Meldungen von den niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern erfolgen zunächst an die Klinischen Register, wo der epidemiologische Variablensatz ex- trahiert und in aufbereiteter elektro- nischer Form an das Gemeinsame Krebsregister weitergeleitet wird.

Mehr als 90 Prozent aller Meldun- gen erhält das GKR über die Tu- morzentren, und das Meldungsauf- kommen hat sich insgesamt konti- nuierlich verbessert. Vergleichbar wird in Bayern vorgegangen, und ein ähnliches Verfahren wurde ebenfalls 2006 durch das Landes- krebsregistergesetz in Baden-Würt- temberg eingerichtet.

Mit dem Gesetz über das Zentrale Klinische Krebsregister Mecklen- burg-Vorpommern (Klinisches Krebsregistergesetz – KlinKrebsRG M-V vom 06. Juli 2011) wurde in Mecklenburg-Vorpommern eine Meldepflicht der behandelnden Ärzte und Pathologen an die KKR eingeführt (§ 3 [4] und [6] Klin- KrebsRG). Demgegenüber ist die Meldung an die KKR in den weite- ren Bundesländern des GKR wei- terhin an die Einwilligung der Pa- tienten gebunden.

Die regionalen KKR sind ver- pflichtet, die bei ihnen erhobenen klinischen und Melderdaten ein- schließlich der in der Treuhandstel- le gebildeten Pseudonyme zur lan- desweiten Datenzusammenführung quartalsweise an das Zentrale Kli- nische Krebsregister (§ 3 [2] Klin- KrebsRG M-V) zu übermitteln. Zu den Hauptaufgaben des Zentralen

S G S

A N g v G r B 15/2012: Ostdeutsc

B R I E F E

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15. Juni 2012 A 1241

Berichtigung

Im DÄ 19/2012 wurde im Artikel

„Boehringer Ingelheim: Auf Er- folgskurs“ versehentlich falsch be- richtet, dass der Vitamin-K-Antago- nist Warfarin intravenös verabreicht werden muss. Richtig ist, dass War- farin, ebenso wie der neu entwi- ckelte Wirkstoff Pradaxa, oral ein-

genommen wird.

Klinischen Krebsregisters Meck- lenburg-Vorpommerns gehören 1.

die registerübergreifende Qualitäts- und Vollständigkeitssicherung der Daten der lokalen Tumorzentren sowie 2. die registerübergreifende Datenauswertung zu onkologisch relevanten Fragestellungen im Auf- trag von Akteuren im Kontext der onkologischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern. Durch die durch den Nationalen Krebs- plan geforderte enge Einbindung der epidemiologischen Krebsregis- trierung in den Behandlungskontext der Tumorzentren und Klinischen Krebsregister wird sich die Voll- zähligkeit der Meldungen auch an

das GKR in der Zukunft noch wei- ter verbessern. Ihr Autor schreibt, dass die Meldepflicht nicht mehr strafbewehrt ist wie noch in der DDR. Aufgrund der gesetzlichen Regelung für Mecklenburg-Vor- pommern ist dies nur noch teilweise zutreffend.

In der Rechtsverordnung des Minis- teriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales des Landes Mecklen- burg-Vorpommern vom 15. Februar 2012 . . . wurde das Institut für Community Medicine in Greifs- wald mit der Führung des Zentralen Klinischen Krebsregisters Mecklen- burg-Vorpommern und der Unab- hängigen Treuhandstelle des Zen-

tralen Klinischen Krebsregisters be- auftragt.

Die aktuellen Entwicklungen . . . verdeutlichen, dass sich der Fokus der Krebsregistrierung in Deutsch- land derzeit von der reinen Daten- sammlung hin zur aktiven Nutzung der Daten verschiebt. Die von dem Ministerium für Arbeit, Gleichstel- lung und Soziales Mecklenburg- Vorpommern initiierte gesetzliche Neuregelung zum Zentralen Klini- schen Krebsregister hat hierzu ei- nen wichtigen Beitrag geleistet.

Literatur bei den Verfassern Dipl.-Psych. Ulrike Siewert, Prof. Dr. med. Wolfgang Hoffmann, MPH, Institut für Community Medicine, Universitäts - medizin Greifswald, 17487 Greifswald

KINDER Ä RZTE

Bei der Versorgung von Kindern und Ju- gendlichen gibt es akute Probleme (DÄ 13/2012: „Kinder- ärztliche Versor- gung: Weites Land, wenig Ärzte“ von Falk Osterloh).

Die Chance vergeben

. . . Der Kleinunternehmer Arzt soll das wirtschaftliche Risiko mit einer eigenen Praxis allein tragen, und da ist es natürlich klar, dass kein jünge- rer Arzt das unkalkulierbare Risiko des demografischen Wandels betref- fend der Anzahl der Kinder in sol- chen Regionen auf sich nehmen wird. Da die Kleinunternehmer sehr träge und zum Teil unkooperativ in der Planung einer Zusammenarbeit sind – es hat Gesprächsversuche der Kinderärzteverbände mit den Haus- ärzteverbänden über eine Zusam- menarbeit gegeben, die gescheitert sind, da letztere eine Versorgung von der Wiege bis zur Bahre beanspru- chen (siehe auch diverse Hausarzt- verträge) –, ist eine kinderärztliche Versorgung einer größeren Region zum Beispiel in den Räumlichkeiten bestehender Praxen mit daraus fol- gender größerer pädiatrischer Pa- tientenzahl . . . nicht möglich. Denn um dies als heutiger Kleinunterneh- mer zu gewährleisten, wären ja viele Zweigstellen mit den entsprechen-

den Kosten für Räumlichkeiten und Personal nötig. So vergibt Deutsch- land die Chance einer flächende- ckenden pädiatrischen Versorgung, wie es in anderen Ländern möglich ist (zum Beispiel Italien), in denen der Pädiater stunden- oder tageweise in bestehenden Praxen vor Ort tätig wird, ohne eigene Räumlichkeiten vorhalten zu müssen. Dies ist dann auch wieder wirtschaftlich mit ei- nem angemessenen Risiko tragbar.

Dr. med. Peter Nau, Kinder- und Jugendarzt, 38228 Salzgitter

B v g a 1 ä g wenigÄrzte“von Fa

GERIA TRIE

Der geriatrische Pa- tient an den Schnitt- stellen zwischen hausärztlicher Ver- sorgung, Kranken- haus, Anschlussheil- behandlung und Re- habilitation (DÄ 15/2012: „Vermeidung des Drehtüreffekts“ von Anne Rummer und Ralf-Joachim Schulz).

Unzureichendes Honorar

Der Beitrag von Dr. Rummer und Prof. Schulz ist aus Sicht des nieder- gelassenen Arztes unbedingt zu er- gänzen. Ich selbst habe seit mehr als 25 Jahren eine Praxis mit geriatri- schem Schwerpunkt und auch die Anerkennung „hausärztliche Geria- trie“. Aufgrund meiner langen Er-

G

D t s h s h b habilitation (DÄ 15/2

fahrung muss ich feststellen, dass der Geriatrie im niedergelassenen Bereich der (finanzielle) Boden un- ter den Füßen weggezogen wurde.

Während ich 2001 noch 100 DM für die Behandlung eines Rentners bekam, liegt jetzt bekanntermaßen das Regelleistungsvolumen bei 36 Euro. Für meinen hohen Alters- durchschnitt im Patientenstamm er- halte ich einen Zuschlag von gerade mal 1 000 Euro pro Quartal!

Mit 33 DM pro Monat war das Ho- norar damals schon alles andere als üppig, für zwölf Euro pro Monat heute kann niemand mehr einen geriatrischen Patienten auch nur an- nähernd adäquat behandeln.

Mein Rat an neu niedergelassene Kolleginnen und Kollegen: Finger weg von der Geriatrie.

Mein Rat an Politik und Kassen:

Macht endlich die Augen auf, bevor unser Gesundheitssystem endgültig kaputtgespart ist!

Dr. med. Henning Fischer, 32052 Herford

B R I E F E

Referenzen

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