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Archiv "Vertragsärzte: Die falschen Entscheider" (07.01.2013)

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Das Leser-Forum

Beiträge im Deutschen Ärzteblatt sollen zur Diskussion anregen. Deshalb freut sich die Redaktion über jeden Leserbrief. Wir müssen aus der Vielzahl der Zuschriften aber auswählen und uns Kürzungen vorbehalten. Leserbriefe geben die Meinung des Autors, nicht die der Redaktion wieder. E-Mails richten Sie bitte an leserbriefe@aerzteblatt.de, Briefe an das Deutsche Ärzteblatt, Ottostraße 12, 50859 Köln.

VERTR A GSÄ RZTE

Die KBV befragte al- le Kassenärzte, ob sie den Sicherstel- lungsauftrag noch für akzeptabel hal- ten (DÄ 45/2012:

„Interview mit An- dreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der KBV: Sicherstellung – Freiheit oder Fes- sel?“ von Josef Maus und Heinz Stüwe).

Die falschen Entscheider

Die dringliche Notlage, in welcher sich Patienten/Versicherte, Ärzte und Therapeuten, ja im Grunde das gesamte deutsche Gesundheitswe- sen heute befinden, verlangt offen- sichtlich nach sehr einschneiden- den Schritten. Ich meine jedoch, dass der Vorschlag von Herrn Köh- ler, eine Befragung der Mitglieder bezüglich Beibehaltung bezie- hungsweise Novellierung des Si- cherstellungsauftrages durchzufüh- ren, nur ein allererster Schritt sein kann.

Denn: Die Krankenkassen und der G-BA sind als Kern des Problems anzusehen. Diesen ist der Verfall der Therapie- und Diagnosefreiheit zuzuschreiben. Wir leben schon seit Jahren damit, dass Buchhalter, Ju- risten und Ökonomen . . . die eigent- lichen medizinischen Entscheidun- gen treffen. Solange diese Struktu- ren noch weiter fortbestehen, wird es keinerlei Hoffnung auf eine zu- kunftsfeste Erneuerung des Gesund- heitswesens geben. Selbstbestim- mung und Demokratie – als dem 21. Jahrhundert angemessene Grundvoraussetzungen hierfür – sind in den Köpfen der Kassen- Player, aber auch der Lobbyisten aus Pharma und Industrie Fremd- wörter. Sie dürfen keine bestim-

mende Rolle im Gesundheitswesen mehr spielen!

Aus diesem Grunde bin ich der Auffassung, dass:

1. die Krankenkassen bereits mittel- fristig – in drei bis vier Jahren – komplett aufgelöst werden. An ihre Stelle tritt eine – wesentlich kosten- günstiger finanzierbare – Unterbe- hörde der Finanzämter, die die Gel- der der Versicherten an die Leis- tungserbringer weitergibt. Die Ver- sichertenbeiträge werden hinfort als

Steuer – mit einer in etwa der Ein- kommensteuer analogen Progressi- on – erhoben;

2. der G-BA durch ein Gesundheits- parlament ersetzt wird, welches sich aus circa 600 Abgeordneten zusam- mensetzt, die analog zum Bundestag alle vier Jahre aus freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgehen.

Dieses Parlament trifft alle Entschei- dungen des Gesundheitswesens. Der Sicherstellungsauftrag kann an die- ses Parlament übergehen;

VERTR A GSÄ

D l s l f t

„ dreasKöhler Vorstan

Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 1–2

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7. Januar 2013 A 29

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A 30 Deutsches Ärzteblatt

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7. Januar 2013 3. ab sofort die Unterscheidung

zwischen Privat- und Vertragsärz- ten entfällt. (Auf diese Weise wä- re einem drohenden Ärztemangel ein erster Riegel vorgeschoben.) Mit sofortiger Wirkung werden die im Sozialgesetzbuch V ge- nannten „Besonderen Therapie- richtungen“ ideell und vergü- tungsmäßig der konventionellen Medizin gleichgestellt. Es gelten hinsichtlich der Therapiewahl al- leine die zwischen Patient und Arzt/Therapeut getroffenen Ver- einbarungen . . .

Dr. med. Mathias Poland, 79669 Zell

Suggestivfragen

Die „Kassenärztliche Bundesverei- nigung“ hat über infas eine bun- desweite Befragung zum Sicher- stellungsauftrag in Auftrag gege- ben: „Es geht damit um die grund- sätzliche Frage, ob und unter wel- chen Bedingungen die niedergelas- senen Ärzte und Psychotherapeu- ten die ambulante Versorgung künftig sichern können.“ In zeitna- hen Interviews begründete Herr Köhler die Umfrage damit, dass die KV die Rückgabe des Sicher- stellungsauftrages in Erwägung zieht.

Die Idee ist gut – die Frage berech- tigt –, die Ausführung jedoch be- denklich.

Denn wer Meinungen erfragen will, gibt auf suggestive Fragen keine suggestive Antworten vor!

Schauen wir uns die vorgegebenen Antwortmöglichkeiten an:

Antwort 1.1: „Die diagnostische und therapeutische Freiheit bei kas- senärztlichen Leistungen sollte al- lein in der Verantwortung der ärztli- chen Selbstverwaltung liegen.“

Nein! Die korrekte Formulierung wäre: „Die diagnostische und thera- peutische Freiheit bei kassenärztli- chen Leistungen sollte allein in der Hand des behandelnden Arztes lie- gen.“

Antwort 1.4: „Es muss der ärztli- chen Selbstverwaltung (Anm.: also der KV!) und nicht den Kranken- kassen überlassen bleiben, Form und Inhalt der ärztlichen Fortbil- dung festzulegen.“

Nein! Weder noch – denn dies ist die primäre Aufgabe der Ärztekammer!

Antwort 1.5: „Ambulante Leistun- gen sollten so weit wie möglich von (Anm.: durch die KV) zuge- lassenen Vertragsärzten und Psy- chotherapeuten und nicht von sta- tionären Systemen erbracht wer- den.“

Nein! Allein schon durch das schönfärberische „so weit wie mög- lich“ ist diese Frage im Grunde nicht beantwortbar!

Suggestivfragen und Suggestivant- worten sind rhetorische Mittel. Man bezeichnet damit die manipulative Beeinflussung einer Vorstellung oder Empfindung mit der Folge, dass die Manipulation nicht wahr- genommen wird oder zumindest zeitweise für das Bewusstsein nicht abrufbereit ist . . .

Letztendlich suggerieren die ge- nannten Antwortmöglichkeiten, dass berechtigte Forderungen nur mit der „ärztlichen Selbstverwal- tung“ umgesetzt werden könnten.

Kreuzt man diese Forderungen je- doch an, legitimiert man gleichzei- tig die KV.

Peinlich ist, dass sich ein renom- miertes Umfrageinstitut wie „infas“

zu einer Umfrage mit Suggestivant- worten hergibt.

Die wichtigste Antwort finden Sie übrigens in Nummer 3.3: „Wir brauchen ein anderes System. Der Sicherstellungsauftrag sollte in die Hände außerhalb der ärztlichen Selbstverwaltung gelegt werden.“ Ja!

Dr. med. Michael Pelzer, Dr. Dr. med. Michael Kroll, 47533 Kleve

VORKLINIK

Praxisnahe For- schung und Lehre ist kaum mehr mög- lich, weil den vorkli- nischen Instituten die Ärzte fehlen (DÄ 38/2012: „For- schung und Lehre: Vorklinik ohne Medi- ziner“ von Arnold Honig).

Lehrerfahrung zählt bei Berufungen

. . . Es ist in der Tat schwierig, Me- diziner für die Vorklinik zu gewin- nen. Da stimmen wir Herrn Kolle- gen Honig zu. Seine Beschreibung der Ist-Situation („Vorklinik ohne Mediziner“) und seine Schlussfol- gerungen sind aber zum Teil völlig falsch. Wir haben eine Auswertung der berufenen Professorinnen und

Professoren in der Anatomie vor- genommen (C3, C4, W2, W3, ohne Emeriti oder pensionierte Professo- ren; Verzeichnis der Anatomischen Gesellschaft, Stand Februar 2011).

70 Prozent der Anatomieprofesso- ren in Deutschland sind Mediziner.

Ein anderes Bild ergibt sich bei den wissenschaftlichen Mitarbei- tern . . . Hier sind es nur 30 Pro- zent, die Medizin studiert haben.

In der Anatomie – und das zeigen diese Zahlen ganz deutlich – ist ein Medizinstudium eindeutig ein Karrierevorteil. Qualifikationen in Forschung und Lehre sind be- ruf(ung)sentscheidend. Meist ist bei Berufungen die Forschungsleis- tung ausschlaggebend. Es steht aber völlig außer Zweifel, dass die Lehrerfahrung bei Berufungen in der Vorklinik zunehmend wichtiger geworden ist. „Impact-Faktor- und

Drittmittelhelden“ ohne Lehrerfah- rung haben nur in Ausnahmefällen eine Berufungs chance in der Ana- tomie. Die Fachgesellschaft, die Anatomische Gesellschaft, hat den Anforderungen an Lehr- und For- schungsqualifikation für ihren aka- demischen Nachwuchs durch eine strukturierte Weiterbildung Rech- nung getragen. Mediziner wie Nichtmediziner durchlaufen eine mindestens vierjährige Weiterbil- dung, deren Fokus auf der Lehr- qualifikation liegt. Durch die struk- turierte Weiterbildung erwerben Nichtmediziner im Gegenzug Lehrqualifikationen, die häufig de- nen der Mediziner gleichwertig sind. Die wissenschaftliche Quali- fikation kann relativ zuverlässig über Impact-Faktor und eingewor- bene Drittmittel eingeschätzt wer- den. Von daher sind dies auch die P

s i l n d 3 schung undLehre: V

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Referenzen

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