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Archiv "VERSICHERTENKARTE: Schlußwort" (11.12.1992)

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Academic year: 2022

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Herzschutz für Ihre Coronarpatienten

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Zus.: 1 Tbl. enth.: Isosorbidmononitrat 20 mg / 40 mg / 60 mg. Anwend.: Langzeitbeh. d. KHK; Vorbeugung von Angina pectoris-Anfällen; Nachbeh. d. Herzinfarktes b.

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Verkehrshinweis u. weitere Angaben siehe Gebrauchsinformation. Darreichungsf. u. Pak- kungsgrößen: Corvasal® 20/40: 20 (N1), 50 (N2), 100 (N3) Tbl.; Corvasal® 60: 50 (N2), 100 (N3) Tbl.

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Ärzte verantwortlich gemacht

...Die Einführung der Ver- sichertenkarte bedeutet für den niedergelassenen Arzt erst einmal, daß er die Kar- tenlesegeräte bezahlen muß.

Danach wird es den Kassen noch leichter, die sogenann- ten versichertenbeziehbaren Stichprobenprüfungen durch- zuführen, die bisher in dieser Form nicht möglich waren.

Die Wirtschaftlichkeitsprü- fungen und auch Prüfungen nach Richtgrößen sowie Stichprobenprüfungen waren nämlich bisher nur arztbezo- gen, nicht aber versicherten- bezogen möglich. Nach Ein- führung der Versichertenkar- te können bei den Kranken- kassen jedoch die Daten der einzelnen Patienten derge- stalt zusammengezogen wer- den, daß einzelne versicher-

tenbeziehbare Prüfungen durchgeführt werden können.

Damit wird es ganz einfach, den Hausarzt als den eigentli- chen Verursacher aller Ko- sten durch Überweisungen, Krankenhauseinweisungen etc. dingfest zu machen. Nur durch die Nutzung von Versi- chertenkarten in allen Praxen ist es den Kassen möglich, die Ärzteschaft für all die Dinge verantwortlich zu machen, die letztendlich durch Patien- ten verursacht worden sind...

Dr. med. Dipl.-Chem.

Rolf Ziskoven, Goethestraße 4, W-5205 Sankt Augustin 1

Schlußwort

Allen Lesern, die sich kri- tisch mit dem Artikel ausein- andergesetzt haben, ist trotz ausführlicher Darstellung der historischen Entwicklung seit

1977 entgangen, daß nicht die Kassenärztliche Bundesverei- nigung, sondern die Kranken- kassen und das Bundesmini- sterium für Gesundheit in der Nachfolge der Arbeits- und Sozialministerien die Einfüh- rung eines Versichertenaus- weises in maschinenlesbarer Form betrieben haben.

Die zum Teil leidenschaft- lich vorgetragenen Einwände gegen jedwede Form einer Krankenversichertenkarte (KVK) sind seit Jahren be- kannt und auch größtenteils begründet. Keine der auch von der KBV vorgetragenen Bedenken waren jedoch in der Lage, die gesetzliche Ein- führung der KVK mit dem GRG 1989 zu verhindern.

Deswegen sind die Feststel- lungen, die Franz Wagner vorträgt, zutreffend und wer- den auch von mir uneinge- schränkt bekräftigt. Der Bun-

desdatenschutzbeauftragte hat sich allerdings fast aus- schließlich um die techni- schen Details der Karte ge- kümmert und überlegt, wie man eine mißbräuchliche Verwendung der Karte zu La- sten der Krankenversiche- rung verhindern kann, nicht jedoch, wie der Schaden für Patienten, angesichts der um- fassenden versichertenbezo- genen Datenspeicherung, ab- gewendet werden kann. Des- wegen bedarf es, wie schon von der KBV wiederholt an- gemahnt, weiterer intensiver öffentlicher Aufklärung über die Gefahren mißbräuchli- cher Verwendung von Patien- tendaten.

Die Argumentation von Herrn Dr. Janczyk spiegelt ei- ne ganze Reihe von Angsten wider, die ich auch anderen Leserzuschriften entnommen habe. Dazu kann nur ange- Dt. Ärztebl. 89, Heft 50, 11. Dezember 1992 (11) A1-4259

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Deutscher Ärzte-Verlag, 5000 Köln 40, Tel. (0 22 34) 7011-0

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Klinische Sexologie

Deutsche Übersetzung von E. Hansen

Wissenschaftliche Bearbeitung der deutschen Ausgabe von F. Pfäfflin

1989, 376 S., 69 Abb., 11 Tab., geb., DM 74,-

„. . . Klinische Sexologie ist ein im deutschsprachigen Raum derzeit konkurrenzloses aktuelles Lehrbuch für die sexualmedizinische Weiterbildung und zugleich ein Nachschlagewerk für die tagtägliche Praxisarbeit."

Hamburger Ärzteblatt 10/89 Irrtürner und Preisänderunge vorbehalten (085a)

illw($) Deutscher

Postfach 40 02 65

•• 5000 Köln 40

Ärzte-Verlag

Tel. (02234) 7011-316

merkt werden, daß interna- tionale Erfahrungen mit Kar- tensystemen genau das Ge- genteil dessen beweisen, was Herr Dr. Janczyk in einer Art Horrorszenarium darstellt.

Viele Argumente dieser Art erinnern mich im Zeitalter der elektronischen Informati- onsverarbeitung an den her- aufbeschworenen Weltunter- gang anläßlich der ersten Fahrt eines Eisenbahnzuges mit der Dampflokomotive von Nürnberg nach Fürth.

Die Intentionen der Kas- senärztlichen Bundesvereini- gung, angesichts der nicht zu verhindernden gesetzlichen Einführung der Karte, waren eindeutig auf eine Verbesse- rung der medizinischen Kom- munikation und Informati- onsverarbeitung gerichtet nach dem Motto: Wenn schon Karten, dann wenig- stens ein System, das nicht nur administrative Vorteile für die Verwaltungen der Krankenkassen bietet. Des- wegen die Entscheidung für die Chip-Karte anstelle der Magnetstreifenkarte mit Hochprägung. Der medizini- sche Nutzen eines „Record Linkage" wird — auf freiwilli- ger Basis entwickelt — alle verwaltungstechnischen Vor- teile in absehbarer Zeit über- flügeln.

Nur deswegen: Keine Angst vor Karten!

Dr. 0. P. Schaefer

EINKOMMEN

Zu dem Beitrag „Durch- schnittsumsatz von der Hälfte aller Ärzte nicht erreicht" von Dr. rer.

pol. Gerhard Brenner, Zentralin- stitut für die kassenärztliche Ver- sorgung in der Bundesrepublik Deutschland, in Heft 45/1992:

Kein konstruktiver Beitrag

In Ihrer Darstellung sehe ich keinen konstruktiven Bei- trag für die Auseinanderset- zung mit Außenstehenden, die innerärztliche Diskussion wie auch für die Orientierung niederlassungswilliger Ärzte.

Für alle Facharztgruppen von einem gleichen Investiti- onsbetrag auszugehen, ent-

wertet die Darstellung. Jeder Einsichtige wird es als absurd empfinden, die Investitionen zum Beispiel eines Radiolo- gen mit denen eines Pädiaters gleichzustellen und dann noch diskussionsfähige Werte zu erwarten...

Die Annahme, daß inner- halb der angenommenen Pra- xisphase von 25 Jahren an Reparaturen und Ersatzinve- stitionen 50 Prozent der Inve- stitionssumme nochmals an- fallen werden, ist praxis- fremd. Bei der heutigen tech- nischen Entwicklung wird diese Summe in der halben Praxisphase anfallen und in 25 Jahren mehr als 100 Pro- zent betragen. Die KBV hat nach meiner Erinnerung be- reits vor etwa 15 Jahren eine Statistik erstellt, daß nach 16 bis 17 Jahren, beim damali- gen technischen Entwick- lungsstand, etwa 40 Prozent neu investiert werden. Solche Zahlen sind im Zeitalter elek- tronischer Datenverarbeitung und Untersuchungen lange überholt. Wer sich Ihre Zah- len aneignet und zur Grund- lage wirtschaftlicher Planun- gen macht, wird in der zwei- ten Praxisphase eine böse wirtschaftliche Überraschung erleben, wenn Kreditzinsen und -tilgungen für bereits ausgemusterte Geräte zusätz- lichen Aufwendungen für Neuanschaffungen gegen- überstehen.

Kalkulatorisch bleibt bei Ihnen die Absicherung der Kreditdienste bei Krankheit oder Berufs-/Erwerbsunfä- higkeit unberücksichtigt, die in Form von Versicherungen aus dem versteuerten Ein- kommen zu leisten sind und in direkter Beziehung zur Hö- he der getätigten Investitia:

nen stehen. Ebenso unbe- rücksichtigt bleiben die eben- falls aus dem versteuerten Einkommen zu finanzieren- den Kosten der Lebenshal- tung im Krankheitsfall.

Insgesamt würde eine kor- rekte Berechnung ein sehr viel anderes Bild ergeben als das von Ihnen gezeichnete.

Prof. Dr. med. Rolf Pape, Große Straße 4, W-2720 Ro- tenburg

A1-4260 (12) Dt. Ärztebl. 89, Heft 50, 11. Dezember 1992

Referenzen

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