medizinische Forscher aus nicht signifikanten Studiener- gebnissen den unter Umstän- den noch schwerwiegenderen Fehlschluß, gezeigt zu haben, daß kein Zusammenhang be- steht (präziser formuliert: daß die Nullhypothese zutrifft).
Dies wäre auch deshalb wich- tig gewesen, weil in Analogie zu den beiden diagnostischen Fehlern ein enger Zusam- menhang zwischen den bei- den statistischen Fehlern da- hingehend besteht, daß – bei sonst gleichen Voraussetzun- gen – immer der eine Fehler größer wird, wenn man den anderen zu verkleinern sucht.
In diesem Zusammen- hang sei auch noch auf fol- gende Asymmetrie hingewie- sen: Fehler erster Art korri- gieren sich im Prinzip da- durch, daß falsch positive Forschungsergebnisse einer Arbeitsgruppe von anderen
Wissenschaftlern nur mit ge- ringer Wahrscheinlichkeit re- produziert werden. Falsch negative Ergebnisse können jedoch zu einem irreversiblen Fehler werden, wenn eine an sich zu verwerfende Nullhy- pothese beibehalten und nie wieder geprüft wird.
Prof. Dr. med. Heinz Letzel, Verum Staticon, Behring- straße 12, 82152 Planegg
Versichertenkarte
Zu dem „Seite eins“-Beitrag
„350 000 DM für den ,da Vinci- Mann‘“ in Heft 44/1996:
Verzicht auf jegliche Gestaltung
. . . Da erhält eine Werbe- agentur den vermutlich lukra- tiven Auftrag, für die gesetzli- che Krankenversicherung ein
Kärtchen zu gestalten. Es ist anzunehmen, daß schon die- ser Auftrag entsprechend ho- noriert worden ist. Die Agen- tur entwirft ein kümmerliches Flickwerk aus bereits vorhan- denen Motiven und erhält in einem gerichtlichen Vergleich für die Urheberrechte an die- sem dürftigen Machwerk aus Plagiaten 350 000 DM zuge- sprochen, einen Betrag, für den normale Sterbliche in der Regel mehrere Jahre arbeiten müssen. Was ist das für eine perverse Gesellschaft, in der eine derart geringe geistige Leistung durch die Recht- sprechung so unmäßig aufge- wertet wird? Mich würde die Begründung für eine so hohe Vergleichszahlung, für die in- direkt die Krankenversicher- ten zur Kasse gebeten wer- den, interessieren. Mein Vor- schlag: Verzicht auf jegliche Gestaltung der Karte, das ist
billiger und schadet ange- sichts permanenter Reizüber- flutung nicht.
Brigitte Leeser, Brunnen- straße 15/16, 28203 Bremen
Nicht zu fassen
Der „da Vinci-Mann“ auf der Versichertenkarte war mir noch gar nicht aufgefal- len, was sicher am Plaste- rechteck liegt, welches als Kunstobjekt wohl kaum taugt. Neben der sicher sinn- vollen Beschriftung zur Ver- meidung einer Verwechslung mit der Kreditkarte ist gegen zusätzliche Symbole nichts einzuwenden, jedem Schul- jungen würde dazu etwas ein- fallen, wenn nicht den Großverdienern der soge- nannten Spitzenverbände . . . Dr. med. J. Jessa, Holsten- straße 37/41, 23552 Lübeck
A-3309 Deutsches Ärzteblatt 93,Heft 50, 13. Dezember 1996 (9)
S P E K T R U M LESERBRIEFE