Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 8⏐⏐24. Februar 2006 AA433
S E I T E E I N S
A
ngesichts der in Mecklenburg- Vorpommern nur sehr schlep- pend angelaufenen Schutzmaßnah- men gegen ein Ausbreiten der Vo- gelgrippe werden die Rufe nach größeren Kompentenzen des Bun- des bei Seuchenbekämpfung und Katastrophenschutz lauter. Bundes- verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) kündigte bereits an, er wolle nach Bewältigung der ak- tuellen Vogelgrippe-Krise mit den Ländern über mehr Bundeskompe- tenzen reden. Auch Bundesgesund- heitsministerin Ulla Schmidt sowie Bärbel Höhn (Bündnis90/Die Grü- nen), Vorsitzende des Bundestags- Verbraucherausschusses, kritisierten die langsam arbeitenden föderalen Strukturen.Zwar ist Panik unangebracht, da es sich bei der Vogelgrippe noch im-
mer um eine Tierseuche handelt, durch die in Deutschland bislang keine Menschen zu Schaden gekom- men sind. Dennoch sollten die offen- bar werdenden Defizite bei der Vor- bereitung auf den Ernstfall nicht unterschätzt werden. Viel zu wenig Personal stand zum Einsammeln der verendeten Höckerschwäne mit akutem Verdacht auf eine Infektion mit H5N1 auf der Insel Rügen zur Verfügung. Journalisten und Schau- lustige konnten sich den Tierkada- vern für Stunden nähern, ohne dass eine Sperrzone sie hinderte.
Inzwischen hat die Vogelgrippe das Festland erreicht: Das Referenz- labor auf der Insel Riems wies das Virus bei in Ost- und Nordvorpom- mern gefundenen Wildvögeln nach.
Mit einem weiteren Ausbreiten der Tierseuche ist zu rechnen. Damit än-
dert sich das Infektionsrisiko für den Menschen jedoch nicht. Das Robert Koch-Institut warnt allerdings vor Kontakt mit toten Wildvögeln und empfiehlt im Verdachtsfall eine früh- zeitige virologische Diagnostik (Me- dizinreport in diesem Heft).
Für die Bundesländer sollten die Vorfälle auf Rügen Anlass sein, ihre Alarmpläne und vor allem deren praktische Umsetzung zu überden- ken. Die Katastrophenpläne der Län- der geben zwar alle das Verhalten im Ernstfall genau vor – doch zunächst nur auf dem Papier. Fatal wäre es, wenn erst die Infektionsbekämp- fung an einem Kompetenzwirrwarr der Behörden im Krisenfall schei- tern müsste, um eine geeignete Vor- bereitung und einheitliche Stan- dards im Seuchenschutz zu gewähr- leisten. Dr. med. Eva Richter-Kuhlmann
Vogelgrippe
Aus Fehlern lernen
Z
ahnspangen, Brustvergrößerung, geplanter Kaiserschnitt – immer häufiger verlangen Patienten von ihren Ärzten medizinische Unter- suchungen und Eingriffe, die medi- zinisch nicht notwendig erscheinen.Umgekehrt mehren sich Berichte über Praxen, in denen individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) an- geboten werden. Die Diskussion darüber, was für den Einzelnen me- dizinisch sinnvoll ist und vor allem, was seine Krankenkasse für ihn be- zahlen sollte, reißt nicht ab.
Dem Thema Wunschmedizin wid- mete sich am 17. und 18. Februar das 32. Symposion für Juristen und Ärzte, veranstaltet von der Kaiserin-Fried- rich-Stiftung in Berlin. Die Ärzte unter den Referenten machten deut- lich, dass sich oft nur im Einzelfall be- urteilen lässt, ob etwas medizinisch
geboten oder Wunschmedizin ist, nicht aber pauschal für eine bestimm- te Methode. So wies Prof. Dr. med.
Thomas Kersting, Berlin, darauf hin, dass bestimmte künstliche Hüftge- lenke nicht per se ein Luxusangebot seien, sondern für jüngere oder sport- lich aktive Patienten eine sinnvolle medizinische Option.
Grundsätzlicher äußerte sich Rechtsanwalt Herbert Wartensleben.
„Durch systematische Ausgrenzung wird immer mehr zur Wunschleistung degradiert, worauf eigentlich ein An- spruch besteht“, befand der Jurist.
Das liege unter anderem daran, dass mit unbestimmten Rechtsbegriffen wie „notwendig“ oder „ausreichend“
gearbeitet werde.Während die Allge- meinen Geschäftsbedingungen der privaten Krankenversicherung Lei- stungen auch für den Fall vorsähen,
dass sich eine Behandlung in der Pra- xis bewährt habe oder dass keine schulmedizinischen Methoden zur Verfügung stünden, werde dieses Er- fahrungswissen der Ärzte für Kassen- patienten systematisch eliminiert.
Wartensleben ergänzte, es sei zu- dem „vornehmste Aufgabe eines Ge- setzgebers, menschliche Konfliktsi- tuationen zu vermeiden“. Stattdessen führe man sie in der Gesundheitspoli- tik immer wieder herbei und belaste so das Verhältnis zwischen Arzt und Patient. Das Arzneimittel-Sparpaket beispielsweise führt die Ärzte nach Meinung des Anwalts in Versuchung, weniger zu verschreiben. Aber selbst wenn Ärzte zum Wohl ihrer Patien- ten einen Malus in Kauf nähmen, müssten sie sich dann ihr unwirt- schaftliches Verordnungsverhalten vorwerfen lassen. Sabine Rieser