POLITIK LEITARTIKEL
Reform des Medizinstudiums
Wert der Approbation soll erhalten bleiben
Begrüßt hat inzwischen die Bundesärztekammer die Vorschläge des tung im Rahmen der geplanten Novellierung des Gesetzes zur Än- Bundesgesundheitsministeriums zur inhaltlichen Verbesserung des derung der Bundesärzteordnung und zur Änderung der Approbati- Medizinstudiums und die Grundzüge für die strukturelle Neugestal- onsordnung für Ärzte. Dies wurde auch beim Hearing deutlich.
Wie der Vizepräsident der Bun- desärztekammer (BAK), Dr. med.
Jörg-D. Hoppe, Pathologe, Leitender Krankenhausarzt aus Düren, in einer ergänzenden Stellungnahme zum Diskussionsentwurf des Bundesge- sundheitsministeriums mitteilt, un- terstützt die BÄK insbesondere die Bestrebungen des Ministeriums, die Ausbildungsziel-Definition in der Approbationsordnung unverändert zu lassen. Auch bei der geplanten 8.
Novelle zur Approbationsordnung soll der Wert der Approbation zum Arzt erhalten bleiben. Ursprünglich hatte eine vom Bundesgesundheits- ministerium berufene Sachverständi- gengruppe im Rahmen ihres Schluß- berichtes zur Erörterung der Appro- bationsordnung vorgeschlagen, die Ausbildungsziel-Definition so zu än- dern, daß künftig nur noch der zur Weiterbildung befähigte Arzt am En- de des Studiums stehen sollte. Nun- mehr hat der Diskussionsentwurf der Fachreferenten des Bundesgesund- heitsministeriums klargestellt, daß am Ende der sechsjährigen Ausbil- dung im Fach Humanmedizin der ei- genverantwortliche und selbständige Arzt stehen soll, der in eigener Ver- antwortung weitere ärztliche Qualifi- zierungen erlangen kann. Würde hin- gegen die Medizinerausbildung erst nach einer Pflichtweiterbildung zu ei- nem Spezialarzt berechtigen, eigen- verantwortlich und selbständig tätig werden zu können, würde die Phase des Arztes in der Weiterbildung (AiW) erst nach 13 bis 14 Jahren en- den — eine für die Bundesärztekam- mer nicht tolerable lange Frist. An- ders dagegen die Allgemeinarztver- bände BPA und Fachverband Deut- scher Allgemeinärzte (FDA), die für
eine obligatorische Weiterbildung nach Beendigung des Medizinstudi- ums und Absolvierung der AiP-Phase streiten.
Der Vizepräsident der Bundes- ärztekammer, Hoppe, hat als einen
„Schritt in die richtige Richtung" die geplante Neuordnung des Prüfungs- wesens bezeichnet, die Examina auf drei zu reduzieren. Richtig sei auch die damit verbundene stärkere Ge- wichtung der mündlichen Prüfungen gegenüber den schriftlichen Prüfun- gen. Ob allerdings die Gewichtung der einzelnen Gebiete der Medizin zueinander ausgewogen ist, müsse noch einer kritischen Bewertung un- terzogen werden. Bedenklich sei al- lerdings, daß die Grundlagenfächer, wie etwa die Pathologie, im Fächer- kanon nur unzureichend berücksich- tigt worden sind. Ob sich dieser Man- gel durch die beabsichtigten „gegen- standsbezogenen Vorlesungen" kor- rigieren lasse, müsse zur Zeit offen bleiben.
Kleingruppen- Unterricht
Prinzipiell begrüßt die Bundes- ärztekammer auch die Überlegungen des Bundesgesundheitsministeriums, künftig verstärkt den Kleingruppen- unterricht einzuführen. Allerdings sei es noch unklar, ob die Kleingrup- pe bis zu maximal acht Studenten umfassen soll oder aber in bestimm- ten Fächern lediglich zwei Studenten die Gruppe bilden sollen. Überhaupt noch nicht abschätzbar seien die Konsequenzen, die daraus für die personellen und finanziellen Res- sourcen resultieren. Wie der Medizi-
nische Fakultätentag plädiert auch die Bundesärztekammer dafür, zu- nächst die Auswirkungen der mit der 7. Novelle zur Änderung der Appro- bationsordnung für Ärzte verbunde- nen Auswirkungen im Hinblick auf die „Kleingruppenregelung" und die Konsequenzen auf die Qualität des Medizinstudiums abzuwarten und zu evaluieren, ehe weitere Schritte un- ternommen werden.
Besorgt zeigt sich die Bundes- ärztekammer über die zeitlichen Vorgaben zur Novellierung der Ap- probationsordnung (Bundesgesund- heitsminister Horst Seehofer hatte bereits im Mai 1993 angekündigt, die Novellierung werde noch in dieser, Ende 1994 endenden Legislaturperi- ode „durchgezogen"). Eine so um- fangreiche Neuordnung des Medizin- studiums (die grundlegendste Novel- lierung seit 1970) stellt nach Mei- nung der Bundesärztekammer eine sehr große Belastung für die Univer- sitäten, Medizinischen Hochschulen und Fakultäten dar. Auch für die künftigen Studenten der Medizin werde die Planbarkeit des Studiums erheblich erschwert. Das Bundesge- sundheitsministerium beabsichtigt, in dieser Legislaturperiode nur noch die Novelle zur Bundesärzteordnung vorzusehen und die Beratungen zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte erst für die nächste Legisla- turperiode in Angriff zu nehmen, ein Schritt, den die Bundesärztekammer begrüßt.
Abgesehen davon müßten die Länder auch die Kapazitätsordnung ändern, um die Ziele, die mit der No- vellierung der Approbationsordnung für Ärzte verbunden sind, zu errei- chen. Dr. Harald Clade Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 15, 15. April 1994 (19) A-1023