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Gesundheitsausgaben

Je Einwohner 2 900 Euro

Statistisches Bundesamt legt Zahlen von 2003 vor.

D

ie Gesundheitsausgaben lagen 2003 mit 239,7 Milli- arden Euro um zwei Prozent höher als im Vorjahr. Diese Summe entsprach 11,3 Pro- zent des Bruttoinlandspro- duktes. Je Einwohner wurde ein Betrag von 2 900 Euro aufgewendet, im Jahr 2002 waren es 50 Euro mehr. Die Gesundheitsreform spiegelt

sich in den Zahlen nach An- gaben des Statistischen Bun- desamt nicht wider, weil diese erst 2004 zu Einsparungen bei den Krankenkassen geführt habe.

Der größte Anteil der Aus- gaben entfiel auf ärztliche Leistungen und medizinische Waren, zum Beispiel Arznei-,

Verband-, Hilfsmittel und Zahnersatz. Für ärztliche Lei- stungen wurden 62,3 Milliar- den Euro aufgewendet. Das entsprach 26 Prozent der Aus- gaben. 64,1 Milliarden Euro (27 Prozent) entfielen auf me- dizinische Waren. Auffällig sind die zunehmenden Kosten für den Zahnersatz. Im Ver-

gleich zum Vorjahr stiegen sie um 5,2 Prozent. Die Verwal- tungskosten erhöhten sich um vier Prozent. Die Ausgaben für Krankengeld, Erwerbsun- fähigkeitsrenten und Entgelt- fortzahlungen sanken um 3,2 Prozent.

Kostenträger der Gesund- heitsausgaben waren zu 57 Prozent die gesetzlichen Kran- kenkassen. An zweiter Stelle standen mit zwölf Prozent Privathaushalte und private Organisationen ohne Er- werbszweck. Ein steigender Anteil von neun Prozent der Kosten entfiel auf die private Krankenversicherung, im Jahr 2002 war sie mit 4,5 Prozent

beteiligt. EB

Zigaretten

Gefährliche Zusatzstoffe

Krebsforschungszentrum sieht Handlungsbedarf.

E

in Verbot von Zusatzstoffen in Tabakerzeugnissen hat das Deutsche Krebsforschungszen- trum (DKFZ) gefordert. Die von der Tabakindustrie hinzu- gegebenen Stoffe seien krebs- erzeugend und verstärkten das Abhängigkeitspotenzial. Dies folgerte das DKFZ nach der Durchsicht von ehemals ver- traulichen Dokumenten der Tabakindustrie. Die Ergeb- nisse der Untersuchung sind in der Publikation „Die Tabakindustriedokumente I: Chemische Veränderun- gen an Zigaretten und Tabakabhängigkeit“ zu- sammengefasst. „Die Do- kumente belegen, dass die Tabakkonzerne seit Jahr- zehnten Zusatzstoffe wie Ammoniak,Harnstoff,Men- thol, Zucker oder Me- talloxidstäube unter den Rohtabak mischen“, so Dr.

med. Martina Pötschke- Langer vom DKFZ. Men- thol zum Beispiel erleichte- re die Nikotinaufnahme und werde nicht nur in aus-

gewiesenen Mentholzigaret- ten hinzugefügt, Zucker ma- che den Geschmack weicher.

Die chemischen Veränderun- gen führten zur Inhalation größerer Rauchmengen und zu einer erhöhten Krebsgefahr durch die Verbrennung der Zusatzstoffe bei hoher Tempe- ratur.

Ein Freifahrtschein der Che- mischen Industrie für die Zu- gabe von Zusatzstoffen war die Verordnung über Tabaker- zeugnisse von 1977. „Hierin werden bis zu 600 Einzelsub- stanzen und chemische Gemi- sche erlaubt“, sagte Dr. Dr.

med. Heinz-Walter Thielmann vom DKFZ. Die Konsequen- zen seien damals noch nicht bedacht worden. MM

Ä

rztinnen und Ärzte müssen ihre Patienten auf schwere Nebenwirkungen und Risiken eines Medikaments hinwei- sen, das sie verordnen. Unter Umständen reichen die Warn- hinweise in der Packungsbei- lage des Arzneimittels nicht aus. Das hat der Bundesge- richtshof (BGH) entschieden (Urteil vom 15. März 2005, Az.:VI ZR 289/03).

Der BGH hatte über die Schadenersatzklage einer Frau zu befinden, der die Gy- näkologin zur Regulierung von Menstruationsbeschwer- den das Verhütungsmittel Cy- closa verordnet hatte, eine so genannte Pille der drit- ten Generation. Der Pak- kungsbeilage waren mögliche Risiken zu entnehmen. So hieß es, Frauen über 30 Jah- ren sollten nicht rauchen,

wenn sie das Arzneimittel einnähmen.

Die Klägerin, damalige Rau- cherin, nahm Cyclosa und erlitt kurze Zeit später einen Media- partialinfarkt, der nach Auffas- sung des BGH durch die Wechselwirkung zwischen Me- dikament und Nikotin verur- sacht wurde. Das Oberlandes- gericht (OLG) Rostock hatte einen Schadenersatzanspruch abgelehnt. Auf die Revision der Klägerin hin hob der BGH nun das Urteil auf und verwies die Klage zurück an das OLG.

In Anbetracht der möglichen schweren Folgen hätte auch die verordnende Ärztin über die Risiken aufklären müssen, heißt es zur Begründung. Der BGH hatte zudem die „wider- sprüchliche Begründung“ des Berufungsgerichts zugunsten der Ärztin bemängelt. Rie A K T U E L L

Aktions-Plakat der US-Initiative

„Campaign for Tobacco-Free Kids“

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www.aerzteblatt.de Den größten An-

teil der Ausga- ben verursach- ten 2003 ärztli- che Leistungen und medizini- sche Waren.

Foto:ddp

A

A864 Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 131. April 2005

Arzthaftung

Hinweis reichte nicht aus

BGH-Urteil zu Informationspflichten

über Nebenwirkungen

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