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A MTSBLATT

DER S TADT R ATINGEN

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ERAUSGEBER

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ÜRGERMEISTER JAHRGANG: 17 NUMMER : 28

DATUM : 21.10.2021 INHALTSVERZEICHNIS

_______________________________________________________________________

Lfd. Nr. Bezeichnung

51 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Ost 216, Teil 2, „Ehemalige Maschinen- fabrik Homberger Str.“ -

Amtsblatt der Stadt Ratingen. Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Ratingen, Minoritenstr. 3, 40878 Ratingen, Tel. (02102) 550-0. Verantwortlich für den Inhalt: Bürger- und Rechtsamt. Das Amtsblatt erscheint in unregelmäßigen Abständen und ist kostenlos beim Bürgerbüro der Stadt Ratingen in Papierform erhältlich. Das Amtsblatt kann nach einmaliger Anmeldung kostenlos als PDF-Datei per E-Mail bezogen werden und ist auch auf der Internetseite der Stadt Ratingen unter www.stadt-ratingen.de abrufbar. Druck: Eigendruck.

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21.10.2021 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 28 / 2021 Seite 204

51 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Ost 216, Teil 2, „Ehemalige Maschinenfabrik Homberger Straße“

1. Fortführung des Planverfahrens 2. Änderung des Geltungsbereichs

3. Öffentlichkeitsbeteiligung wird durchgeführt

1. Der Rat der Stadt Ratingen hat in seiner Sitzung am 31.08.2021 die Fortführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Ost 216, Teil 2, „Ehemalige Maschinenfabrik Homberger Straße“ nach den Vorschriften des Baugesetzbu- ches beschlossen. Als Grundlage dient das städtebauliche Konzept von Juli 2021.

Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

2. Der Rat der Stadt Ratingen hat in seiner Sitzung am 31.08.2021 beschlossen, den mit Beschluss des Rates vom 19.02.2013 beschlossenen Geltungsbereich zu ändern. Er wird erweitert um Teilflächen aus den Flurstücken 851 und 852, beide Flur 7, Gemarkung Ratingen.

Der erweiterte Geltungsbereich ist in der dieser Bekanntmachung beigefügten Übersichtskarte schraffiert. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Be- bauungsplans ist grau hinterlegt und mit einer schwarzen, unterbrochenen Bal- kenlinie umrandet.

3. Gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die alternativen Planungsmög- lichkeiten, die für die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Ort: Stadtverwaltung Ratingen, Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung, Verwaltungsgebäude Stadionring 17, 40878 Ratingen

Zeit: vom 25.10.2021 bis einschließlich 12.11.2021 während der Dienststunden.

Dienststunden:

Montag bis Mittwoch von 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.30 Uhr bis 18.00 Uhr,

Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr.

Während dieser Frist wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben. Stellungnahmen können schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift eingebracht werden.

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21.10.2021 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 28 / 2021 Seite 205

Die Unterlagen (Übersichtskarte, städtebauliches Konzept, Kurzbegründung, Stellplatznachweise, Verkehrsplanung, Gutachten zur Bodenuntersuchung, Gut- achten zur Vorprüfung UVPG, Modell) können auch im Internet unter

https://www.o-sp.de/ratingen/plan/uebersicht.php?pid=27849&art=LINK2 sowie über das Internetportal des Landes NRW unter

https://www.bauleitplanung.nrw.de/?lang=de eingesehen werden.

Äußerungen per E-Mail wenden Sie bitte an: guido.multhaupt@ratingen.de

HINWEIS CORONA-PANDEMIE

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist eine vorherige Anmeldung zur Einsichtnahme unter der Rufnummer 02102 / 550-6131 oder per E-Mail an guido.multhaupt@ratingen.de erforderlich. Aus Gesundheitsgründen kann die gleichzeitige Einsichtnahme beschränkt werden, sodass es zu Wartezei- ten kommen kann. Um eine Übertragung des Virus über die Bauleitplando- kumente zu verhindern, werden Handschuhe bereitgestellt.

BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG

Die vorstehende vom Rat der Stadt Ratingen in seiner Sitzung am 31.08.2021 be- schlossene Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes wird hiermit gemäß

§ 2 Absatz 1 BauGB bekannt gemacht, ebenso die bereits vom Rat in seiner Sitzung am 26.11.2019 beschlossene Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Absatz 1 BauGB.

Die Form der öffentlichen Bekanntmachung im Sinne des § 7 Absatz 7 der Gemeinde- ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 der Haupt- satzung der Stadt Ratingen wie folgt festgelegt: Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Ratingen.

Ratingen, den 18.10.2021

In Vertretung:

Filip

(Beigeordneter)

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21.10.2021 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 28 / 2021 Seite 206

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