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Academic year: 2022

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Amtsblatt der Stadt Ratingen. Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Ratingen, Minoritenstr. 3, 40878Ratingen, Tel. (02102) 550-0. Verantwortlich für den Inhalt: Bürger- und Rechtsamt. Das Amtsblatt erscheint in unregelmäßigen Abständen und ist kostenlos beim Bürgerbüro der Stadt Ratingen in Papierform erhältlich. Das Amtsblatt kann nach einmaliger Anmeldung kostenlos als PDF-Datei per E-Mail bezogen werden und ist auch auf der Internetseite der Stadt Ratingen unter www.stadt-ratingen.de abrufbar. Druck: Eigendruck.

AMTSBLATT

DER STADT RATINGEN

HERAUSGEBER:DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 16

NUMMER : 01

DATUM : 02.01.2020 INHALTSVERZEICHNIS

_______________________________________________________________________

Lfd. Nr.

01

Bezeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

-Der Wahlausschuss des Rates der Stadt Ratingen wird zu seiner 3. öffentli- chen Sitzung auf Dienstag, den 07. Januar 2020, um 17.00 Uhr in den Saal des Freizeithauses, Erfurter Straße 37 in 40880 Ratingen, einberufen.-

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02.01.2020 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 01 / 2020 Seite 2

01 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

Der Wahlausschuss des Rates der Stadt Ratingen wird zu seiner 3. öffentlichen Sitzung auf Dienstag, den 07. Januar 2020, um 17.00 Uhr in den Saal des Freizeithauses, Erfur- ter Straße 37 in 40880 Ratingen, einberufen.

Die Ladung erfolgt wegen Dringlichkeit mit verkürzter Frist nach § 2 Abs. 2 der Ge- schäftsordnung für den Rat der Stadt Ratingen (GeschORatR)

Aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtshofes vom 20. Dezember 2019 zur Stich- wahl und zur Wahlbezirkseinteilung ist es notwendig, insbesondere die Wahlbezirksein- teilung verfassungskonform zu überprüfen und ggf. anzupassen.

Die Verhandlungen des Wahlausschusses sind öffentlich. Zu den Sitzungen hat jeder- mann Zutritt.

T a g e s o r d n u n g

TOP Beratungsgegenstand Beschlussvorlage

Bemerkungen

1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit

2 Genehmigung der Tagesordnung

3 Wahlbezirkseinteilung für die Kommunalwahl 2020 (An- passung aufgrund Entscheidung des Verfassungsge- richtshofes NRW vom 20.12.2019)

Ratingen, den 02.01.2020 gez. Rolf Steuwe

(Erster Beigeordneter als Wahlleiter)

Hinweis:

Der Wahlausschuss ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Beisitzer gemäß

§ 6 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung beschlussfähig.

Etwaige Änderungen oder Ergänzungen der Tagesordnung werden nachrichtlich ab dem 3. Tag vor der Wahlausschusssitzung an der Bekanntmachungstafel im Schaukasten Minoritenstraße 3, 40878 Ratingen (Tordurchfahrt zwischen den Gebäuden Minoriten- straße 3 und 3 a) ausgehangen und können dort eingesehen werden.

Referenzen

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Das Amtsblatt kann nach einmaliger Anmeldung kostenlos als PDF-Datei per E-Mail bezogen werden und ist auch auf der Internetseite der Stadt Ratingen unter

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