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A MTSBLATT

DER S TADT R ATINGEN

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ERAUSGEBER

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ÜRGERMEISTER JAHRGANG: 17 NUMMER : 23

DATUM : 14.09.2021 INHALTSVERZEICHNIS

_______________________________________________________________________

Lfd. Nr. Bezeichnung

45 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Straßenbenennung -

46 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Öffentliche Zustellung -

Amtsblatt der Stadt Ratingen. Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Ratingen, Minoritenstr. 3, 40878 Ratingen, Tel. (02102) 550-0. Verantwortlich für den Inhalt: Bürger- und Rechtsamt. Das Amtsblatt erscheint in unregelmäßigen Abständen und ist kostenlos beim Bürgerbüro der Stadt Ratingen in Papierform erhältlich. Das Amtsblatt kann nach einmaliger Anmeldung kostenlos als PDF-Datei per E-Mail bezogen werden und ist auch auf der Internetseite der Stadt Ratingen unter www.stadt-ratingen.de abrufbar. Druck: Eigendruck.

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14.09.2021 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 23 / 2021 Seite 182

45 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

Straßenbenennung

Der Bezirksausschuss Ratingen West des Rates der Stadt Ratingen hat in seiner Sitzung am 15.06.2021 beschlossen:

1. Die Planstraße 1 erhält den Namen Josef-Schiffer-Straße.

2. Die Planstraße 2 erhält den Namen Hilde-Bruch-Straße.

3. Die Planstraße 3 erhält den Namen Anton-Klein-Weg.

4. Die Planstraße 4 erhält den Namen Otto-Pankok-Weg.

5. Die Planstraße 5 erhält den Namen Else-Rouge-Weg.

Der Straßenname „Zur Spiegelglasfabrik“ wird auch für die Straßenteile festgesetzt, die im Bebauungsplan SW263, 3. Änderung hinzugekommen sind. Somit erhalten die in der An- lage mit einer gestrichelten Umrandung dargestellten Flächen den Namen „Zur Spiegel- glasfabrik“.

Die Benennung dieser Straßen wird hiermit nach § 41 Abs. 3 S. 2 des Verwaltungsver- fahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) vom 12.11.1999 (GV NRW S.602) öffentlich bekanntgegeben. Als Tag der Bekanntgabe der Benennung wird der auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgende Tag bestimmt (§ 41 Abs. 4 VwVfG NRW).

Die Beschlüsse mit Begründung können im Verwaltungsgebäude Stadionring 17, während der Dienststunden (Mo, Mi und Fr 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Di 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Do 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) im Raum 211 eingesehen werden.

Aufgrund der aktuellen Corona – Pandemie ist eine vorherige Anmeldung zur Einsicht- nahme unter der Rufnummer 02102–550–6120 oder per E-Mail an vermes- sung@ratingen.de erforderlich. Aus Gesundheitsgründen kann die gleichzeitige Einsicht- nahme beschränkt werden, so das es zu Wartezeiten kommen kann.

Um eine Übertragung des Virus über die Beschluss – und Begründungsschriften zu ver- hindern werden Handschuhe bereit gestellt

Ratingen, den 09.09.2021 Der Bürgermeister

Pesch

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14.09.2021 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 23 / 2021 Seite 183

(4)

14.09.2021 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 23 / 2021 Seite 184

46 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

Zustellung für die Stadt Ratingen, vertreten durch den Bürgermeister, durch öffent- liche Bekanntmachung einer Benachrichtigung

-(öffentliche Zustellung)-

an

Herrn Zlatko Dobreva als Geschäftsführer Letzte bekannte Anschrift: unbekannt

Folgendes Dokument kann nicht zugestellt werden, da der Aufenthalt der vorgenannten Person nicht bekannt ist:

Haftungsbescheid Gewerbesteuer 2017 - 2019 vom 24.08.2021 für Firma KTP Services GmbH

Der Bescheid wird nunmehr im Wege der öffentlichen Bekanntmachung gemäß §§ 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustel- lungsgesetz) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94 / SGV NRW.2010) in der zurzeit gelten- den Fassung zugestellt.

Das Dokument kann bei der Stadt Ratingen, Verwaltungsgebäude Minoritenstr. 2-6, 40878 Ratingen, Zimmer 3.17 während der Dienststunden

Montag und Dienstags von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 08.30 Uhr bis 18:00 Uhr und Mittwoch und Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

eingesehen beziehungsweise in Empfang genommen werden.

Die Zustellung gilt mit Ablauf von zwei Wochen seit dem Tag der Bekanntmachung bzw.

Veröffentlichung als erfolgt.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit der erfolgten Zustellung Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Ratingen, den 08.09.2021

Klaus Pesch Bürgermeister

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