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Academic year: 2022

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Amtsblatt der Stadt Ratingen. Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Ratingen, Minoritenstr. 3, 40878Ratingen, Tel. (02102) 550-0. Verantwortlich für den Inhalt: Bürger- und Rechtsamt. Das Amtsblatt erscheint in unregelmäßigen Abständen und ist kostenlos beim Bürgerbüro der Stadt Ratingen in Papierform erhältlich. Das Amtsblatt kann nach einmaliger Anmeldung kostenlos als PDF-Datei per E-Mail bezogen werden und ist auch auf der Internetseite der Stadt Ratingen unter www.stadt-ratingen.de abrufbar. Druck: Eigendruck.

A MTSBLATT

DER S TADT R ATINGEN

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ERAUSGEBER

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ÜRGERMEISTER JAHRGANG: 16 NUMMER : 29

DATUM : 02.10.2020 INHALTSVERZEICHNIS

_______________________________________________________________________

Lfd. Nr. Bezeichnung

69 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

- Bekanntmachung des Ergebnisses der Stichwahl des/der Bürgermeisters/in der Stadt Ratingen am 27.09.2020-

(2)

02.10.2020 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 29 / 2020 Seite 316

69 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

Bekanntmachung des Ergebnisses der Stichwahl des/der Bürgermeisters/in der Stadt Ratingen am 27.09.2020

Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Stichwahl des/der Bürgermeisters/in festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75a der Kommunalwahlord- nung (KWahlO) hiermit bekanntgegeben.

Wahlberechtigte 72.741

Wähler/innen 24.869

Ungültige Stimmen 162

Gültige Stimmen 24.707

Von den gültigen Stimmen entfielen auf

Bewerber/in (Name) Geburtsjahr

Name/n der Partei/en oder Wähler- gruppe/n, Kennwort

PLZ, Wohnort E-Mail / Postfach

Stimmen

1. Pesch, Klaus Konrad 1961

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

40885 Ratingen

klaus.konrad.pesch@googlemail.com / -

12.874

2. Vogt, Rainer 1966

Bürger-Union Ratingen (BU)

40878 Ratingen

iland-vogt@gmx.net / -

11.833

Der Wahlausschuss stellte fest, dass der/die Bewerber/in Pesch, Klaus Konrad (Wahlvorschlag Nr. 1) mit 12.874 Stimmen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat und diese/r damit gewählt ist.

(3)

02.10.2020 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 29 / 2020 Seite 317

Gemäß § 39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl

- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,

- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie

- die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum

02.11.2020, einschließlich, Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Ratingen, den 01.10.2020

Erster Beigeordneter und Wahlleiter

(Steuwe)

(4)

02.10.2020 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 29 / 2020 Seite 318

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