Amtsblatt der Stadt Ratingen. Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Ratingen, Minoritenstr. 3, 40878Ratingen, Tel. (02102) 550-0. Verantwortlich für den Inhalt: Bürger- und Rechtsamt. Das Amtsblatt erscheint in unregelmäßigen Abständen und ist kostenlos beim Bürgerbüro der Stadt Ratingen in Papierform erhältlich. Das Amtsblatt kann nach einmaliger Anmeldung kostenlos als PDF-Datei per E-Mail bezogen werden und ist auch auf der Internetseite der Stadt Ratingen unter www.stadt-ratingen.de abrufbar. Druck: Eigendruck.
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ÜRGERMEISTER JAHRGANG: 16 NUMMER : 29DATUM : 02.10.2020 INHALTSVERZEICHNIS
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Lfd. Nr. Bezeichnung
69 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen
- Bekanntmachung des Ergebnisses der Stichwahl des/der Bürgermeisters/in der Stadt Ratingen am 27.09.2020-
02.10.2020 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 29 / 2020 Seite 316
69 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen
Bekanntmachung des Ergebnisses der Stichwahl des/der Bürgermeisters/in der Stadt Ratingen am 27.09.2020
Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Stichwahl des/der Bürgermeisters/in festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75a der Kommunalwahlord- nung (KWahlO) hiermit bekanntgegeben.
Wahlberechtigte 72.741
Wähler/innen 24.869
Ungültige Stimmen 162
Gültige Stimmen 24.707
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
Bewerber/in (Name) Geburtsjahr
Name/n der Partei/en oder Wähler- gruppe/n, Kennwort
PLZ, Wohnort E-Mail / Postfach
Stimmen
1. Pesch, Klaus Konrad 1961
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
40885 Ratingen
klaus.konrad.pesch@googlemail.com / -
12.874
2. Vogt, Rainer 1966
Bürger-Union Ratingen (BU)
40878 Ratingen
iland-vogt@gmx.net / -
11.833
Der Wahlausschuss stellte fest, dass der/die Bewerber/in Pesch, Klaus Konrad (Wahlvorschlag Nr. 1) mit 12.874 Stimmen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat und diese/r damit gewählt ist.
02.10.2020 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 29 / 2020 Seite 317
Gemäß § 39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl
- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum
02.11.2020, einschließlich, Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Ratingen, den 01.10.2020
Erster Beigeordneter und Wahlleiter
(Steuwe)
02.10.2020 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 29 / 2020 Seite 318
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