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A MTSBLATT

DER S TADT R ATINGEN

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ERAUSGEBER

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ÜRGERMEISTER JAHRGANG: 14 NUMMER : 06

DATUM : 22.03.2018 INHALTSVERZEICHNIS

_______________________________________________________________________

Lfd. Nr. Bezeichnung

13 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

- Ersatzbestimmung für ein Mitglied des Rates des Stadt Ratingen -

Amtsblatt der Stadt Ratingen. Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Ratingen, Postfach 1 0 1 7 4 0 , 4 0 8 3 7 Ratingen. Tel. (02102) 550-0. V.i.S.d.P.: Robert Kuck. Das Amtsblatt erscheint in unregelmäßigen Abständen. Der Versand erfolgt kostenlos als PDF-Datei per E-Mail. Das Amtsblatt ist auch beim Bürgerbüro der Stadt Ratingen in Papierform kostenlos erhältlich sowie unter www.stadt-ratingen.de einzusehen. Die Papierausgabe wird als die authentische im Sinne von § 15 Absatz 2 Satz 5 des „Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) angesehen. Druck: Eigendruck.

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22.03.2018 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 06 / 2018 Seite 52

13 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

Ersatzbestimmung für ein Mitglied des Rates des Stadt Ratingen

Das Ratsmitglied Herr Ewald Geldmacher hat mit Wirkung vom 19.03.2018 sein Rats- mandat niedergelegt. Das ausgeschiedene Ratsmitglied ist auf den Wahlvorschlag der Partei „SPD“ gewählt worden. Auf Grund des § 45 Kommunalwahlgesetz in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV. NRW. S. 454, ber. S. 509 und 1999 S. 70) zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Oktober 2013 (GV. NRW. S. 564 – SGV.

NRW. 1112), wird hierdurch festgestellt, dass als Nachfolger aus der Reserveliste der Partei „SPD“

Herr Josef Tahmaz geboren am 23.01.1984

wohnhaft Meiersweg 1 in 40878 Ratingen nachgerückt ist.

Herr Josef Tahmaz nahm das Mandat an.

Gegen die Feststellung können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes und die für das Wahlgebiet zuständige Leitung von Parteien und der Wählergruppen, die an der Ge- meindewahl 2014 teilgenommen haben, sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Mo- nats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Klage erheben.

Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Verwaltungsgericht, Bastionstr. 39, 40213 Düsseldorf einzureichen. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektro- nischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronische Signatur der verantwortenden Person verse- hen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Über- mittlungsweg gem. § 55 a Abs. 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpost- fach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) vom 24.11.2017 (BGBI. I S.3803).

Ratingen, 20.03.2018

Stadt Ratingen Der Wahlleiter

(Rolf Steuwe)

Erster Beigeordneter

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