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Sie beinhalten unter anderem Aussagen zu den geplanten Kapazitäten in den Regionen

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GEF 18 2014.GEF.23

Abänderungsanträge Version 2 1. September 2014 / 11:02 / AO

Verselbstständigung der kantonalen Psychiatrischen Dienste; Projektphasen A und B. Mehrjähriger Verpflichtungskredit

GSoK, Mühlheim Der Beschlussentwurf des Grossen Rates ist wie folgt zu ergänzen:

1. Der Projektauftrag (mit Angaben zu den Zielen, zum zeitlichen Ablauf und den Meilensteinen sowie zur Organisa- tion) ist bis spätestens Ende 2014 der GSoK vorzulegen.

2. Der Projektauftrag enthält insbesondere präzise und überprüfbare Rahmenvorgaben, welche sich auf die Versor- gungsplanung stützen (ambulant vor stationär, Nähe der Psychiatrie zur Somatik, Regionalisierung und Gemein- denähe der Versorgung) sowie Aussagen zu den Kostenfolgen für die verselbständigten Betriebe insbesondere auch betreffend die Liegenschaften und die Pensionskasse.

3. Die frühzeitige Einbindung aller Zusammenarbeitspartner, insbesondere auch der somatischen Spitäler, im Ge- samtprojekt ist sicherzustellen.

4. An den im Projektauftrag definierten Meilensteinen wird die GSoK zum Fortschritt des Projekts konsultiert.

5. Vor dem Start der Projektphase B sind der GSoK bis Ende 2015 die Resultate der Projektphase A vorzulegen.

Sie beinhalten unter anderem Aussagen zu den geplanten Kapazitäten in den Regionen.

Burkhalter Ablehnung des Kredits

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