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Archiv "Ambulant/Stationär: Konkrete Modelle der Zusammenarbeit" (29.10.1993)

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POLITIK

Als ausgesprochen erfolgreich wertete der bayerische Sozialminister Dr. phil. Gebhard Glück am 8. Okto- ber bei der Eröffnung des 46. Baye- rischen Ärztetages in Weiden (Ober- pfalz) die Auswirkungen des Ge- sundheitsstrukturgesetzes („nicht zu Lasten der Qualität der medizini- schen Versorgung") insbesondere hinsichtlich der Arzneiverordnungen und der Zulassungsbeschränkungen.

Er zeigte aber Verständnis dafür, daß den ärztlichen Köperschaften und den einzelnen Ärzten mit Blick auf den boomartigen Neuzugang zur Kassenpraxis in den neun Monaten seit Inkrafttreten des GSG die ge- setzliche strikte Budgetierung beson- dere Sorge bereitet. Einer etwaigen Gesetzesänderung erteilte er indes eine Absage.

Der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, Dr. med. Hans Hege, betonte demgegenüber, daß sich die Versorgungsqualitäten im Gesundheitswesen unter dem Diktat der Beitragssatzstabilität verschlech- tern müssen. Diese Warnung hat der Bayerische Ärztetag in Form einer Entschließung unterstrichen, in der festgestellt wird, daß die sogenannte

„gedeckelte Budgetierung" zu einer Verschlechterung der Patientenver- sorgung in den Krankenhäusern, den Spezialambulanzen, z. B. in den Uni- versitätskliniken, und im gesamten ambulanten Bereich führen wird und teilweise schon geführt hat.

Dr. Hege verwies auch darauf, daß sich die Kassenarztzahl in Bay- ern in diesem Jahr bis zum Ablauf der gesetzlichen Übergangsfrist am 30. September um rund 17 (!) Pro- zent erhöht hat, gegenüber drei bis vier Prozent in den Vorjahren. In der Presse-Vorkonferenz zum Baye- rischen Ärztetag war bekannt gewor-

KURZBERICHTE

den, daß von 96 bayerischen „Pla- nungsbereichen" nur noch sechs oh- ne Zulassungsbeschränkung sind. In den übrigen Bereichen Bayerns wa- ren zur Monatswende noch 30 einzel- ne Kassenarztsitze zu besetzen. Dr.

Hege warf den verantwortlichen Poli- tikern vor, mit dem GSG vielen Ärz- ten nach Beendigung ihrer Berufs- ausbildung und vielen anderen nach Abschluß ihrer Weiterbildung einen Rechtsboden entzogen zu haben, auf den diese vertrauen konnten.

Um Ausgleich bemüht

Die zweitägigen Beratungen des Bayerischen Ärztetages waren ge- prägt von dem Bemühen der weit überwiegenden Mehrheit der Dele- gierten um Ausgleich zwischen den verschiedenen Arztgruppen im Blick auf die für die Ärzteschaft bedrohli- che Gesamtsituation im Gesund- heitswesen. So diskutierte der Baye- rische Ärztetag eingehend Möglich- keiten einer engeren Zusammenar- beit von Ärzten im Krankenhaus mit in freier Praxis niedergelassenen Ärzten, im Interesse der kranken Menschen, aber auch aus wirtschaft- lichen Gründen. Vor allem forderte er dazu auf, „funktionelle Integration an der Schnittstelle ambulanter und stationärer Bereiche herzustellen".

In Modellversuchen sollen jetzt in Bayern erprobt werden: 1. die Be- reitstellung von Notfallpraxen in Krankenhäusern, in denen niederge- lassene Ärzte den vertragsärztlichen Notfalldienst versehen, gegebenen- falls unter subsidiärer Inanspruch- nahme von Krankenhauseinrichtun- gen, und 2. die gemeinsame Nutzung geeigneter Operationseinrichtungen in Krankenhäusern von Klinikern

und ambulant tätigen Ärzten zur Durchführung ambulanter Operatio- nen, die in beiden Versorgungsberei- chen üblich sind.

Aus den mehr als 50 Entschlie- ßungen zu den verschiedensten Be- reichen der ärztlichen Berufsaus- übung und der Gesundheitspolitik sei an dieser Stelle eine Resolution zur Freiheitsgarantie der Bundesärz- teordnung hervorgehoben („Der ärztliche Beruf ist seiner Natur nach ein freier Beruf"). Dieser Grundsatz war in jüngster Zeit von einer Ent- scheidung des Oberverwaltungsge- richts Bremen zur Mitgliedschaft der Ärztekammer Bremen im Verband Freier Berufe und durch ministeriale Überlegungen zu einer radikalen Veränderung des in der Approbati- onsordnung definierten Ausbildungs- zieles in Frage gestellt worden (übri- gens auch bei diesem Bayerischen Ärztetag durch eine unverhohlen ideologisch agierende Minderheit, die — vergeblich — einen Ärztetags- beschluß zum „freiwilligen" Austritt der Landesärztekammer aus dem Zusammenschluß freier Berufe in Bayern erreichen wollte).

Diesen Tendenzen entgegen be- kannte sich der Bayerische Ärztetag zu den Chancen, aber auch zu den Verpflichtungen des freien Berufs:

vor allem zur eigenverantwortlichen personalen Prägung des Dienstes am Patienten in allen Formen ärztlicher Berufstätigkeit, aber auch zur Mög- lichkeit der Ausübung des freien Be- rufs als Arzt in wirtschaftlicher Selb- ständigkeit.

Der Präsident der Bundesärzte- kammer, Dr. Karsten Vilmar, hatte den Delegierten vor Eintritt in die Tagesordnung einen Kurzbericht über Entwicklungen in Bonn gege- ben; abgesehen von der Daueraus- einandersetzung mit Seehofers Strukturgesetz ging er vor allem auch auf die geplante 8. Novelle zur Ap- probationsordnung ein, mit deren neuer Ausbildungsziel-Definition die Approbation — so kritisierte Vilmar heftig — nicht mehr zu ärztlicher Tä- tigkeit in wirtschaftlicher Selbstän- digkeit berechtigen würde. Der Arzt wäre erst „fertig" nach der Weiterbil- dung, fertig auch als „Verfügungs- masse" für das von der SPD favori- sierte Kassen-Einkaufsmodell. r-h

Ambulant/Stationär

Konkrete Modelle

der Zusammenarbeit

Bayerischer Ärztetag pocht

auf Freiheitsgarantie der Bundesärzteordnung

A1-2828 (20) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 43, 29. Oktober 1993

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