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Archiv "Leistungsverlagerung stationär/ambulant: Ringen um die Messmethode" (18.06.2010)

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A 1190 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 24

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18. Juni 2010

P O L I T I K

LEISTUNGSVERLAGERUNG STATIONÄR/AMBULANT

Ringen um die Messmethode

Von 2011 an sollen Ärzte für Leistungen, die aus dem Krankenhaus in die Arztpraxen verlagert wurden, auch zusätzlich vergütet werden.

D

as Geld muss der Leistung folgen“, lautet eine alte For- derung der Vertragsärzte. Denn der medizinische Fortschritt ermöglicht es, immer mehr Therapien, die frü- her ausschließlich im Krankenhaus erbracht werden konnten, inzwi- schen auch ambulant durchzufüh- ren. Die Geldströme haben sich die- ser Entwicklung jedoch bislang nicht angepasst. Das soll sich von 2011 an ändern.

Der Grundstein dafür wurde mit der Gesundheitsreform im Jahr 2007 gelegt, die mit dem Prinzip brach, dass die ärztlichen Honorare nur so stark steigen dürfen wie die Grundlohnsumme. Stattdessen soll sich die Höhe der Gesamtvergütung an Faktoren wie der Morbidität der Versicherten oder eben an den Verla- gerungseffekten vom stationären in den ambulanten Sektor (und umge- kehrt) orientieren. Nehmen diese zu, gibt es auch mehr Geld für die Versor- gung. Das ist jedenfalls die Theorie.

In der Praxis müssen sich die Partner der Selbstverwaltung – die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – zunächst einmal auf eine Methode einigen, wie man diese Verlagerungseffekte misst. Bis zum

30. Juni sollen deren Konzepte eben- so wie das des Instituts des Bewer- tungsausschusses im Bewertungs- ausschuss vorliegen. Das tragfähigs- te Konzept soll dann mit den Abrech- nungsdaten aus den Krankenhäusern und Praxen erprobt werden. Bis zum 31. August will der Bewertungsaus- schuss erstmals über die Verlage- rungseffekte für 2011 beschließen.

Angesichts leerer Kassen ist ein Honoraranstieg fraglich

Der Zeitplan ist ambitioniert, denn bislang ist noch keine Einigung über die Messmethoden in Sicht. Aus ei- nem Schreiben der KBV geht her- vor, dass die Kassen offenbar ein Antragsverfahren favorisieren, nach dem die Evaluation einzelner Verla- gerungstatbestände beim Bewer- tungsausschuss beantragt und vom Institut des Bewertungsausschusses vorgenommen werden muss. Die KBV will dagegen Verlagerungsef- fekte mit Hilfe eines morbiditätsbe- zogenen Klassifikationsverfahrens messen (siehe „Wenn das Geld der Leistung folgen soll“ in diesem Heft). Das lehnen die Kassen ab.

„Das KBV-Konzept sehen wir sehr kritisch“, sagte die stellvertretende Sprecherin des GKV-Spitzenverban- des, Ann Marini, dem Deutschen

Ärzteblatt. „Hier drängt sich uns die Frage auf, ob echte Verlagerungsef- fekte oder nur statistische Zufälle gemessen werden.“ Hinzu komme, dass der größte Teil möglicher Ver- lagerungseffekte bereits automatisch bei der normalen Anpassung der morbiditätsbedingten Gesamtvergü- tung berücksichtigt werde.

Angesichts der prekären Finanz- lage der Krankenkassen ist es ohne- hin fraglich, ob die Ärzte im nächs- ten Jahr mit Honorarsteigerungen rechnen können. Marini zufolge sieht der GKV-Spitzenverband da- für jedenfalls keinen Spielraum.

Auch CSU-Chef Horst Seehofer hatte im Streit um die Reformpläne von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler gefordert, im Ge- sundheitswesen vorrangig bei den Ausgaben anzusetzen. Dann könne der Minister auch mit der Unterstüt- zung der CSU rechnen.

Die KBV will einer Sprecherin zufolge in jedem Fall auf einen Be- schluss im Bewertungsausschuss drängen. „Sparen an der falschen Stelle hätte verheerende Auswirkun- gen – für die Versicherten genauso wie für die Ärzte“, hatte der KBV- Vorstandsvorsitzende Dr. med. An- dreas Köhler erklärt. ■ Heike Korzilius Am Tropf in der

Praxis: Mehr und mehr Chemothera- pien werden inzwi- schen ambulant

durchgeführt. Foto: dpa

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