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Parlamentarischer Vorstoss PI

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Academic year: 2022

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Kanton Bern Canton de Berne

PI

Letzte Bearbeitung: 28.11.2018 / Version: 6 / Dok.-Nr.: 177356 / Geschäftsnummer: 2018.RRGR.736 Seite 1 von 2 Nicht klassifiziert

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Parlamentarischer Vorstoss

Vorstoss-Nr.: 276-2018

Vorstossart: Parlamentarische Initiative Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2018.RRGR.736 Eingereicht am: 28.11.2018 Fraktionsvorstoss: Ja

Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: SP-JUSO-PSA (Funiciello, Bern) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 31 Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt: Nein

RRB-Nr.: vom

Direktion: Grosser Rat

Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat:

Standesinitiative Lohngleichheit jetzt!

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung, Artikel 115 Absatz 1 des ParlG und Artikel 82 Absatz 3 der Kantonsverfassung beantragen wir dem Grossen Rat, folgendes Anliegen als Standesinitiative der zuständigen National- und Ständeratskommission zu unterbreiten:

1. Die Bundesversammlung überarbeitet die Bundesgesetzgebung, um den Kantonen zu er- möglichen, die Einhaltung des Gleichheitsprinzips zwischen Frauen und Männern zu über- prüfen, insbesondere im Bereich der Lohngleichheit.

2. Die Bundesversammlung überarbeitet die Bundesgesetzgebung, um den Kantonen zu er- möglichen, bei Verstössen gegen das Gleichheitsprinzip Sanktionen gegen Arbeitgeber zu ergreifen.

Begründung:

Die Bundesverfassung anerkennt die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern seit 1981 als Grundrecht an, einschliesslich bei Lohnfragen (Art. 8 Abs. 3). Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) hat das Prinzip weiter ausgearbeitet. Dennoch gibt es im Kanton Bern und in der Schweiz weiterhin grosse Unterschiede. So betrug 2015 der nicht erklärbare Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern in der Region Espace Mittelland 547 Franken pro Monat, was 7 Prozent entspricht, wie in einem Bericht der kantonalen Fachstelle für

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 28.11.2018 / Version: 6 / Dok.-Nr.: 177356 / Geschäftsnummer: 2018.RRGR.736 Seite 2 von 2 Nicht klassifiziert

die Gleichstellung von Frauen und Männern zu lesen ist. Da auf Bundesebene die entschiedenen Massnahmen nicht weit genug gehen, muss nun der Kanton Bern, zusammen mit der Waadt und anderen Kantonen, handeln und das Recht einfordern, gegen diese nota bene illegale Ungerech- tigkeit vorgehen zu dürfen.

Verteiler

 Grosser Rat

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