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Heute wird in der Schweiz nur in den Kantonen Genf, Waadt und Wallis eine organisierte Brustkrebsvorsorge betrieben

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M 205/2002 GEF 12. Februar 2003 44C

Motion

0435 Zuber, Moutier (PSA)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 23.10.2002

Brustkrebsvorsorge und psychologische Nachbetreuung

1. Der Regierungsrat leitet unverzüglich die notwendigen Schritte ein, um den Kanton Bern am Westschweizer Brustkrebsvorsorge-Programm zu beteiligen.

2. Sollte es aus welchen Gründen auch immer unmöglich sein, dieses Programm im ge- samten Kanton umzusetzen, hat die Gesundheits- und Fürsorgedirektion alles daran zu setzen, dass der Berner Jura zusammen mit den Kantonen Jura und Neuenburg an diesem Programm mitmachen kann.

3. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion sorgt in jedem Fall dafür, dass die Frauen aus dem Berner Jura zu denselben Bedingungen wie die Westschweizer Frauen von dieser Krebsvorsorge profitieren können.

4. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion sorgt dafür, dass die an Brustkrebs erkrankten Patientinnen eine psychologische Betreuung in Anspruch nehmen können. Was das Spital des Berner Juras betrifft, so ist eine interjurassische Lösung in Zusammenarbeit mit den jurassischen Behörden zu suchen, die sich zurzeit mit der Schaffung einer Psychologenstelle für die einzelnen Spitalstandorte im Jura befassen.

Begründung:

Laut dem Europäischen Onkologie-Institut und dem Internationalen Krebsforschungszent- rum der Weltgesundheitsorganisation kann die Sterblichkeitsrate infolge Brustkrebs mittels Mammografien sehr wohl reduziert werden. Mit einem breit durchgeführten Vorsorgepro- gramm könnte die Sterblichkeitsrate um ein Drittel reduziert werden.

Heute wird in der Schweiz nur in den Kantonen Genf, Waadt und Wallis eine organisierte Brustkrebsvorsorge betrieben. Die Kantone Jura und Neuenburg sind dabei, ein Projekt auf die Beine zu stellen, das es den Frauen, die eine Screening Mammografie gemacht haben (sie werden zu dieser Vorsorgeuntersuchung eingeladen), ermöglichen wird, die gemach- ten Bilder zur Analyse und Auswertung einer kantonalen Struktur anzuvertrauen. Frauen zwischen 50 und 70 Jahren werden auf der Grundlage einer Erhebung zur Teilnahme an diesem Programm eingeladen. Es wird auch diskutiert, eine Stiftung zu gründen, welche die kantonalen Programme national koordinieren soll. Mit der vorliegenden Motion soll der Regierungsrat aufgefordert werden, sich am Gedankenprozess der Westschweiz zu beteili- gen.

Es scheint, als werde diese gesundheitspolitische Frage in der französischen und in der deutschen Schweiz unterschiedlich eingeschätzt. Gegenwärtig ist die Mehrheit der deutschsprachigen Kantone noch nicht wirklich von den Vorteilen der systematischen

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Brustkrebsvorsorge (Screening Mammografie) überzeugt. Für die Frauen aus dem Kanton Bern gibt es heute weder auf kantonaler noch auf interkantonaler Ebene irgendeine kon- krete Lösung.

Gemäss Bundesgesetzgebung1 wird die Screening Mammografie von der obligatorischen Grundversicherung übernommen, sofern die Untersuchung im Rahmen eines Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durchgeführt wird, wobei dieses Programm gewisse Bedingungen zu erfüllen hat2. Zu erwähnen ist, dass auf dieser Leistung keine Franchise erhoben wird.

Insbesondere die Frauen aus dem Berner Jura werden somit nicht von den gleichen Leis- tungen und Vorteilen wie die anderen Frauen in der Westschweiz profitieren können. Diese Tatsache, die als ungerecht und unsinnig empfunden wird, war auch Grund für eine Mo- tion3, die im Stadtrat von Moutier eingereicht worden ist und die letztlich zur vorliegenden Motion geführt hat. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion wird hiermit aufgefordert, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen und nach den in der Kantonsverfassung sowie in der Verein- barung vom 25. März 1994 verankerten Grundsätzen nach einer besonderen oder inter- jurassischen Lösung zu suchen.

Mit der Resolution Nr. 27 verlangt die Interjurassische Versammlung von den Regierungen der Kantone Bern und Jura, die Frage des gegenseitigen Besuchs von Spitaleinrichtungen in den Grenzregionen mittels ständig aktualisierter Vereinbarungen zu regeln, indem die Patienteninteressen und die freie Spitalwahl der Patientinnen und Patienten berücksichtigt werden.

Da in den jurassischen Strukturen heute eine psychologische Nachbetreuung von Brust- krebs-Patientinnen völlig fehlt, verlangt ein parlamentarischer Vorstoss von der jurassi- schen Kantonsregierung, es sei für die drei Standorte des Spitals Jura eine 50-Prozent- Stelle für eine Psychologin/einen Psychologen zu schaffen.

Es wäre somit angemessen und angezeigt, dass die Gesundheits- und Fürsorgedirektion diese Gelegenheit nutzt, um mit dem Gesundheitsdepartement des Kantons Jura im Rah- men der IJV-Resolution Nr. 27 eine interjurassische Lösung zu prüfen, die auch den Pati- entinnen der beiden Standorte des Spitals Berner Jura zugute käme.

Antwort des Regierungsrates Allgemeines

Die vorliegende Motion liegt im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrags. Die Ent- scheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Zu 1:

Die Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie (radiologische Untersuchung) ist eine vorsorgliche Massnahme, die, wie vom Motionär erwähnt, im Rahmen der Krankenversicherungsgesetzgebung durchgeführt werden muss, damit die Kosten teilweise durch die Krankenversicherer im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung (zur Zeit befristet bis zum 31. Dezember 2007) übernommen werden können. Diese Kostenübernahme ist an Bedingungen gebunden, die in der eidgenössischen Verordnung über die Qualitätssicherung bei Programmen zur Früherkennung von Brustkrebs durch

1 SR 832.112.31: Verordnung vom 29. September 1995 über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV)

2 Die Bedingungen sind in der Verordnung vom 23. Juni 1999 über die Qualitätssicherung bei Programmen zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie festgelegt.

3 Motion von Frau Stadträtin Véronique Cabrio (PSA) vom 29. Oktober 2001.

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Mammographie verankert sind. Kassenpflichtig sind Vorsorge-Mammographien für Frauen ab dem 50. Lebensjahr alle 2 Jahre nur im Rahmen eines Programms zur Früherfassung des Brustkrebses. Ein solches Programm beinhaltet unter anderem die schriftliche Einladung der betroffenen Frauen mit Zustellung einer erklärenden Information über das Brustkrebsrisiko und die genaue Bedeutung des Resultates der Mammographie, Qualitätsförderung, insbesondere betreffend die Lesungen der Mammographie, und Ausbildung der Lektoren.

Gemäss Artikel 3 der oben genannten Verordnung ist es Aufgabe der Kantone, die Organisationen, die Programme zur Früherkennung von Brustkrebs durchführen, zu anerkennen. Es ist somit nicht Aufgabe der Kantone, selbständig solche Programme aufzubauen. Die Bernische Krebsliga hat ab 1999 mit einer Arbeitsgruppe die Durchführung eines solchen Programmes im Kanton Bern diskutiert. Wegen Umsetzungsschwierigkeiten, insbesondere wegen der Finanzierung der nicht von den Krankenversicherern übernommenen Kosten, hat sie ihre Arbeit im März 2000 sistiert. Dasselbe erfolgte in allen Deutschweizer Kantonen. Im Bulletin Nr. 4 der Stiftung zur Früherkennung von Krebs vom März 2000 wird die Finanzierungslücke, die nicht von den Krankenversicherern übernommen wird, auf rund 55 Franken pro Mammographie geschätzt. Die Einstellung der Arbeiten in den Deutschschweizer Kantonen war einerseits durch die Finanzierungs- schwierigkeiten und andererseits durch die Tatsache bedingt, dass das Früherfassungs- programm von Brustkrebs unter den Fachleuten nicht unumstritten ist. Aus diesen Gründen besteht zur Zeit kein entsprechendes Programm für den ganzen Kanton Bern. Keine Organisation hat Interesse gezeigt, ein solches Programm im Kanton Bern zu realisieren.

Auch in der Westschweiz besteht zur Zeit kein flächendeckendes Brustkrebsvorsorge- Programm. Wie vom Motionär erwähnt laufen drei voneinander unabhängige Programme in den Kantonen Genf, Wallis und Waadt. Zudem bemühen sich die Kantone Jura und Neuenburg, ein gemeinsames Projekt zu entwickeln. Im Rahmen einer interkantonalen Arbeitsgruppe wird über eine mögliche Zusammenarbeit und Koordination in gewissen spezialisierten Teilbereichen der Brustkrebsvorsorge-Programme diskutiert. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern nimmt als Mitglied der „Groupe romand des services de santé publique“, an den Sitzungen dieser Arbeitsgruppe teil.

Zu 2:

Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion hat bereits frühzeitig ihr Interesse für das noch in der Entwicklung stehende Programm der Kantone Jura und Neuenburg angemeldet. Sie wird regelmässig über den Stand der Arbeit informiert. Für den vom Motionär angestrebten Anschluss an das interkantonale Programm für die Frauen aus dem Berner Jura ist die Gesundheits- und Fürsorgedirektion sehr offen. Sie wird besonders die finanziellen Konsequenzen einer allfälligen Teilnahme sehr genau unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Schuldensituation des Kantons Bern und den damit zusammenhängenden Massnahmen im Rahmen der strategischen Aufgabenüberprüfung durch die Regierung (SAR) analysieren müssen. Für einen allfälligen Anschluss des Kantons Bern an das interkantonale Programm Neuenburg - Jura ist eine Tarifvereinbarung zwischen den Leistungserbringern und den Krankenversicherern des Kantons Bern für die kassenpflichtigen Leistungen erforderlich.

Zu 3:

Wie unter Ziffer 1 und 2 bereits dargelegt, existieren zur Zeit Brustkrebsvorsorge- Programme nur in drei Westschweizer Kantonen (Genf, Wallis und Waadt). Andere sind noch in der Vorbereitungsphase (Neuenburg zusammen mit Jura; Fribourg allein). Die konkrete Umsetzung solcher Programme ist kantonal unterschiedlich organisiert.

Dementsprechend sind die konkreten Bedingungen für die betroffenen Frauen auch unterschiedlich. Mit der angestrebten Zusammenarbeit mit den Kantonen Jura und Neuenburg besteht die Möglichkeit, dass die Frauen aus dem Berner Jura, voraussichtlich unter den gleichen Bedingungen, von der Früherkennung von Brustkrebs profitieren

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können. Entscheidend dabei wird sein, die Finanzierung der nicht von den Krankenversicherern übernommenen Kosten sicherzustellen.

Zu 4:

In seiner Antwort an eine schriftliche Anfrage hat die jurassische Regierung betreffend

„Besoin d’une psychologue rattachée aux divisions de gynécologie et onbstétrique des hôpitaux jurassiens“ festgehalten, dass der Bedarf an psychologischer Unterstützung von Patientinnen und Patienten im Hôpital du Jura anerkannt ist und nicht nur Patientinnen der gynäkologischen und geburtshilflichen Abteilung betrifft, sondern zum Beispiel auch pädiatrische oder onkologische Patientinnen und Patienten. Die Regierung wird mit dem Hôpital du Jura diese Frage angehen und auch eine vertiefte Analyse der Finanzierung solcher Leistungen durchführen.

Somit ist das gerechtfertigte Anliegen des Motionärs im erweiterten Sinne, d.h. mit psychologischer Unterstützung von unterschiedlichen Patientinnen und Patienten, zu überprüfen. Falls der Bedarf für eine solche psychologische Nachbetreuung besteht, ist der Regierungsrat bereit, im Rahmen der Resolution Nr. 27 der interjurassischen Versammlung mit dem Gesundheitsdepartement des Kantons Jura eine interjurassische Lösung allenfalls zu prüfen, die auch den Patientinnen und Patienten der beiden Standorte des Spitals Berner Jura zugute käme.

Antrag:

Annahme der Motion als Postulat

An den Grossen Rat

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